Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (50)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Ladesäulenverordnung (LSV) und in die Preisangabenverordnung (PAngVo) gewährleisten die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Ziele des VDA: Rechtsichere Übertragung der technischen Anforderungen der Alternative Fuel and Infrastructure Regulation (AFIR) in nationales Recht (LSV, PAngVo) und Einbringen von Zusatzpunkten, die in der AFIR erst noch geregelt werden sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Die Ladesäulenverordnung (LSV) gewährleistet die technischen..., ... (AFIR), sodass sich die LSV zukünftig darauf beschränkt..., ...Absatz 3 in der gültigen LSV nicht ersatzlos zu streichen..., ...Begründung: Die AFIR und die LSV (in der jetzigen gültigen..., ...spezifiziert ist, sollte die LSV das Thema abbilden. Vor..., ...Anmerkungen. Anmerkungen LSV: § 4 Anzeige- und Nachweispflichten...
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Verbesserungen bei Anpassung der Ladesäulenverordnung an europäisches Recht
Aktiv vom 28.06.2024 bis 14.07.2025
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf des BMWK zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fassung 23.05.2024/10:15).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsvorrangs des EU-Rechts ist die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ...Sanktionsbefugnisse aus der LSV (§ 5) vollumfänglich wahrnehmen...
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 14.07.2025
- Beschreibung: Der ADAC setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung der Vorgaben aus der AFIR in die nationale LSV mehr verbraucherfreundliche Maßnahmen umgesetzt und problematische Umsetzungsschritte vermieden werden. Siehe auch Regelungsvorhaben "Änderung der Regelungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland" zum Referentenentwurf des BMWK "Neuordnung des Ladesäulenrechts" vom 26.07.2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) eine Anzahl von verbraucherfreundlichen..., ...Nachweispflichten machen (§ 4 LSV-E) und darf statische Daten..., ...nach der bisher gültigen LSV dazu verpflichtet, bei ..., ... nachzuweisen haben (§ 5 LSV-E). Der damit verbundene...
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- Angegeben von: IONITY GmbH am 10.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Ladesäulenverordnung im Rahmen der Umsetzung der EU Verordnung für Alternative Kraftstoffe (in diesem Fall: Elektromobilität)
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- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: DEKRA regt im Sinne der Sicherheit an, eine Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie eine regelmäßige jährliche Prüfung der öffentlichen Ladeinfrastruktur durch unabhängige Dritte festzulegen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, verbindliche und einheitliche Qualifikationsanforderungen für das Prüfpersonal zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts
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BR-Drs. 538/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) an die Vorgaben der AFIR-Gesetzgebung (Alternative Fuels and Infrastructure Regulation)
Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der AFIR sind für alle Mitgliedstaaten verbindliche Ziele für den Ausbau der batterieelektrischen Ladeinfrastruktur und der H2-Tankinfrastruktur (350 und 700 bar) vorgegeben. Darüber hinaus sind Vorgaben für die technische Interoperabilität zwischen Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeugen umzusetzen, sowie die Vorgaben für Bezahlvorgänge an den vorgenannten Infrastrukturen im nationalen Rechtsrahmen umzusetzen bzw. anzupassen.
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 30.09.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Ausweitung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
-
Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 08.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 09.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 09.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Fehlendes Level Playing Field überwinden, unzureichende Preistransparenz angehen, sofortige Nachrüstungspflicht durch sechsmonatige Übergangsfrist verhindern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Ladesäulenrechts (4. LSV-Novelle) 2 Bundesministerium..., ...des Ladesäulenrechts (4. LSV-Novelle) betreffend, danken..., ...eingefügten § 5 Absatz 4 LSV wird dies jedoch nach unserer..., ...Insbesondere enthält die 4. LSV-Novelle einen grundsätzlichen..., ...neu eingefügten § 5 Abs. 4 LSV wird der Bundesnetzagentur...
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Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
-
Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Aktiv vom 07.08.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.08.2024
- Beschreibung: Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass sie ..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...können. Dabei machte die LSV anhand der anliegenden ..., ...dungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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Mandatorische Möglichkeit zur NFC-gestützten Bezahlung im Rahmen der AFIR/AFID und der LSVO
Aktiv vom 24.06.2024 bis 28.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Kunden von Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen die Möglichkeit haben, NFC-basiert per Karte oder per im Smartphone-hinterlegter Karte bezahlen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass ab dem..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...werden. Dabei machte die LSV keine Unterscheidung anhand..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten..., ...der Ladesäulenverordnung (LSV) sicher sein, dass ab dem..., ... „Ladesäulenverordnung – LSV“) mit ihren gängigen Debit..., ...werden. Dabei machte die LSV keine Unterscheidung anhand..., ...Anwendungsvorrang des EU-Rechts die LSV mit Inkrafttreten der AFIR..., ... (Ladesäulenverordnung – LSV) in der Fassung der Dritten...
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Die Ladesäulenverordnung (LSV) gewährleistet die technischen..., ... (AFIR), sodass sich die LSV zukünftig darauf beschränkt..., ...Absatz 3 in der gültigen LSV nicht ersatzlos zu streichen..., ...Begründung: Die AFIR und die LSV (in der jetzigen gültigen..., ...spezifiziert ist, sollte die LSV das Thema abbilden. Vor...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...diese sind auch nach § 7 LSV von den Anforderungen in §§ 3 – 6 LSV ausgenommen). Petitum:..., ...Ladepunkten nach § 2 Nr. 5, 8 LSV c) Nahwärmeversorgungsleistungen...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...diese sind auch nach § 7 LSV von den Anforderungen in §§ 3 – 6 LSV ausgenommen). Seite 6 ..., ...Ladepunkten nach § 2 Nr. 5, 8 LSV c) Nahwärmeversorgungsleistungen...
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Europaweite Vertragspflicht für Milchbranche
Aktiv vom 06.03.2025 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 06.03.2025
- Beschreibung: Wir fordern dass sich die Bundesregierung für eine spürbare Verbesserung der Verhandlungsposition von Milchbäuerinnen und Milchbauern einsetzt und befürworten die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Vertragspflicht für 100 Prozent der Milchmenge. Wir fordern, dass diese ausnahmslos für alle Verarbeitungs- und Handelsunternehmen gilt, ungeachtet der Unternehmensformen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Stark Frank Lenz (Vorstand LSV Deutschland und ZKL-Mitglied..., ...Hagen Stark (Boardmember of LSV Deutschland and member ...
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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- Angegeben von: FREIE BAUERN Deutschland am 20.07.2024
- Beschreibung: Einführung einer Verordnung zur Umsetzung des Artikels 148 der Europäischen Marktordnung in nationales Recht mit dem Ziel einer Vertragspflicht für alle Milchlieferbeziehung mit konkret bezifferten Mengen und Preisen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...siehe unsere ge- meinsam mit LSV Deutschland vor einem Monat...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
- Beschreibung: - Nachbesserungen bei Regelungen, die sich auf das EnWG beziehen. - Unbürokratische und handhabbare Lösung bei der Bewertung kritischer Komponenten. - Klare und maximale Verzahnung mit dem KRITIS-DachG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beschränkung auf Ladepunktbetreiber LSV im Sinne der AFIR, die ..., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV als Einrichtungsart aufgeführt..., ...Die Ladesäulenverordnung (LSV) wird derzeit geändert...., ...Ladepunktbetreiber gemäß § 2 Nr. 8 LSV im Sinne von Art. 2 Nr....
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schnellladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (..., ...zu haben, vgl. § 2 Nr. 4 LSV bzw. Art. 2 Nr. 31 VO (...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung mit anderen Verordnungen/Gesetzen wie KRITIS-Dach; Erweiterung um Angriffserkennung und -prävention wurde angesprochen; Erwägungsgrund 15 der NIS-2-Richtlinie: Bei Ladepunktbetreibern und Betreibern von Erzeugungsanlagen sollte nicht allein die Größe des Unternehmens nach Mitarbeiteranzahl und Umsatzgröße entscheidend sein, sondern Kritikalität der Ladepunkte/Erzeugungsanlagen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Definition nach §2 Abs. 8 LSV (Betreiber ist, wer unter...