Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: PTC Therapeutics Germany GmbH am 24.09.2025
- Beschreibung: Entlastung von Betroffenen durch Kostenübernahme für Spezialnahrungsmittel; Stärkung von Selbsthilfeorganisationen; Fachkräftesicherung durch Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Stoffwechselkrankheiten; Sicherstellung von Verfügbarkeit und Zugang zu spezialisierten Stoffwechselzentren für alle Patienten; Sicherung eines schnellen Zugangs für innovative Therapieoptionen (inkl. Orphan Drugs); Versorgungsforschung für Weiterentwicklung von Versorgungskonzepten nutzen, inkl. Vorsorgemaßnahmen gegen Mangelernährung. Betroffenes geltendes Recht: SGB 5; SGB 12
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Forum Demokratische Linke 21 e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Die aktuelle Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin, die wir überwinden müssen. Unser Ziel ist ein System, in dem alle Bürger*innen nach denselben Regeln versichert sind. Die Bürger*innenversicherung vereint alle Versicherten – auch Abgeordnete und Beamt*innen – in einem solidarisch finanzierten System und stärkt die Prinzipien der Gleichheit und Solidarität. Alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, sollen den gleichen Zugang zu den besten Behandlungen und Versorgungsstandards haben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 06.10.2025
- Beschreibung: Bei der Grundsicherung nach dem SGB XII: längere Bewilligungszeiträume ermöglichen und den Aufwand für Nachweispflichten verringern; gesetzlich klarstellen, dass in Fällen, in denen die dauerhafte volle Erwerbsminderung wahrscheinlich ist, keine Weiterleitung des Antrags an das Jobcenter erfolgen darf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 18.09.2025
- Beschreibung: Am 12. September 2025 lud die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) zu einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag ein. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner (CSU). Unter dem Titel „Wege aus der Wohnungsnot – Prävention stärken, Zugänge erleichtern“ wurde die Bedeutung von niedrigschwelligen und präventiven Hilfen wie Tagesaufenthalte, aufsuchende Sozialarbeit oder flexible Beratungsangebote hervorgehoben. Dabei wurde auch der Frage nachgegangen, welche politischen Rahmenbedingungen notwendig sind, um Wohnungsnot zu überwinden. Es kamen Politiker*innen vom Bündnis 90/Die Grünen, CDU, CSU, SPD und Die Linke.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der gesetzlichen Regelung in §28 SGB XII droht für das kommende Jahr 2025 eine Nullrunde bei den Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Inhalt des Positionspapiers ist die Begründung, warum eine Nullrunde abzulehnen ist und welche Reform / kurzfristige Änderung des § 28 SGB XII geeignet ist, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zugang zu qualifizierten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen soll für alle einschlägigen Zielgruppen flächendeckend gewährleistet werden. Ziel ist die Schaffung eines Rechtsanspruches auf Schuldnerberatung für alle betroffenen Verbrauchergruppen - zeit- und ortsnah. Die in der aktuellen EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangte Sicherstellung entsprechender Angebote durch die Mitgliedstaaten muss in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Festlegung des gesetzlichen Existenzminimums ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Das Existenzminimum muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Preissteigerungen gerecht zu werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Erstattung des krankheitsbedingten Mehrbedarfs für medizinisch notwendige kostenaufwändige Ernährung
- Angegeben von: Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte angeborene Stoffwechselstörungen e.V. (DIG PKU) am 15.06.2024
- Beschreibung: Einkommenssteuer-unabhängige Entlastung der betroffenen Familien vom Mehrbedarf für die im Rahmen der ernährungstherapeutischen Behandlung medizinisch notwendigen eiweißarmen Speziallebensmittel
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Im Anschluss an das Parlamentarische Frühstück im Rahmen des bundesweiten Aktionstags der wohnungslosen Menschen führte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) Gespräche mit den MdBs Heike Heubach (SPD) und Sahra Mirow (Die Linke). Ziel der Gespräche war ein Austausch über den aktuellen Stand von Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot in Deutschland, die Arbeit der BAG W sowie die Erörterung politischer Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um Wohnungsnot langfristig zu überwinden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Zur Abmilderung der Härten langer Bearbeitungszeiten für Antragsverfahren auf Gewährung von "Hilfe zur Pflege" nach § 63 SGB XII, sollen Sozialämter gesetzlich verpflichtet werden, kurz nach Vorliegen aller Antragsunterlagen eine vorläufige Kostendeckungszusage an die leistungserbringenden Pflegeeinrichtungen zu erteilen, wenn eine unverzügliche Bearbeitung und Bescheidung des Antrags innerhalb von 3 Wochen nicht möglich ist, um die angemessene Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, ohne wirtschaftliche Risiken beim Leistungserbringer zu verursachen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Center for Reproductive Rights am 24.10.2024
- Beschreibung: Änderung von § 51 SGB XII zur Übernahme der Kosten für rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Gesundheitshilfe nach dem SGB XII.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zukunftsforum Familie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der mit dem Bürgergeld eingeführte neue Fortschreibemechanismus kann systematisch nicht überzeugen, da er zu stark vergangenheitsbezogen ist und unterjährige Preisschwankungen nicht ausgleichen kann. Diese Defizite gilt es umgehend zu korrigieren, damit in Zukunft die aktuelle Preisentwicklung besser berücksichtigt wird und keine Kaufkraftverluste eintreten. Als Umsetzungsoption schlagen die Unterzeichnenden eine Modifizierung des bis 2022 geltenden Fortschreibungsmechanismus vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 24.02.2025
- Beschreibung: Fortschreibung der Regelsätze in der Grundsicherung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Nullrunde bei den Bürgergeld-Regelsätzen abwehren
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Regelsätze in der Grundsicherung sollen zusammen mit weiteren Leistungen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. Die Diakonie schlägt gemeinsam mit anderen Organisationen Maßnahmen vor.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 24.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und des daraus hervorgehenden Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG) setzen wir uns für eine verbrauchergerechte Ausgestaltung ein. Im Mittelpunkt stehen das gesetzlich verankerte Recht auf Schuldnerberatung, der verlässliche Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung, ihre gesetzlich garantierte Kostenfreiheit, verbindliche Qualitätssicherung sowie eine nachhaltige Finanzierung, die auch die Kreditwirtschaft einbezieht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung für alle gesetzlich garantieren
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BT-Drs. 20/9492
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität am 31.07.2025
- Beschreibung: Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Hilfe zu leisten, unabhängig davon, ob Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder einen Aufenthaltsstatus haben. Es ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Kosten für eine Notfallversorgung erstattet bekommen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Erstmals soll in einem Bundesgesetz ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher mit finanz. Schwierigkeiten verankert werden. Die AG SBV begrüßt dies, betont jedoch, dass derzeit keine bundesweit ausreichende Struktur existiert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Insbesondere erwerbstätige, studierende oder rentenbeziehende Personen sind bislang weitgehend vom Zugang zur Beratung ausgeschlossen. Um Teilhabe und Prävention zu sichern, fordert die AG SBV, eine Kostenfreiheit für Ratsuchende festzuschreiben, eine generelle Zuständigkeit für Schuldnerberatungsdienste auf Landesebene mit konkreten Landesausführungsgesetzen zu schaffen, sowie einen Personalschlüssel von 2 Beratungskräften pro 50.000 Einwohnern festzulegen u.mit entspr. Erfüllungsaufwand zu benennen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat wichtige Impulse gesetzt, doch die Realität zeigt: Der Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe ist noch lange nicht vollendet. Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, erfordern mehr als nur Anpassungen – sie verlangen nach mutigen, zukunftsweisenden Lösungen. Als bpa verstehen wir uns als aktiven Mitgestalter dieses Prozesses und formulieren im vorliegenden Papier konkrete Forderungen und Ideen für eine zukunftsfähige Eingliederungshilfe. Es geht uns nicht nur um die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch um eine neue Perspektive auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen und diejenigen, die für ihre Unterstützung verantwortlich sind.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist in ihren Ursprüngen bis heute als Teilkaskoversicherung angelegt. Sukzessive Leistungsausweitungen überfordern die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung. Die DAV setzt sich für mehr Vorsorge durch eine nachhaltig finanzierte private Pflegeversicherung ein, da diese mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren die demografische Entwicklung in ihren Beiträgen einkalkuliert. Sie schafft damit eine Art Ausgleichsmechanismus zur reinen Umlage-Systematik, die für sich genommen nicht das gewünschte Level an Versorgung tragen kann. Schon heute existiert eine Vielzahl von kapitalgedeckten ergänzenden privaten Pflegeprodukten, die bedarfsgerecht erweitert werden könnten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 14.11.2024
- Beschreibung: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Der soziale Wohnungsbau sollte zu 100 Prozent nur barrierefreie Wohnungen fördern. Die 14,5 Milliarden Euro Bundesmittel an die Länder für den sozialen Wohnungsbau müssen unbedingt in allererster Linie in den Bau und Umbau von barrierefreien Wohnungen fließen. Schaffung einer neuen Musterbauordnung, die zum Bau barrierefreier Wohnungen verpflichtet. Die Stromkosten sollten aus den Regelsätzen herausgelöst und über die Kosten der Unterkunft finanziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):