Stellungnahmen/Gutachten
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110 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 12"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (110)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bosch Health Campus setzt sich für die Weiterentwicklung der Primärversorgung durch innovative, patientenzentrierte Strukturen ein. Befürwortet werden: gesetzliche Verankerung von Primärversorgungszentren als multiprofessionelle Versorgungseinrichtungen, Etablierung von Gesundheitskiosken als niederschwellige Anlaufstellen, rechtliche Rahmenbedingungen für Gesundheitsregionen, Integration neuer Gesundheitsberufe (insbesondere Community Health Nurses), Förderung telemedizinischer Vernetzung sowie angemessene Vergütungsstrukturen für multiprofessionelle Zusammenarbeit.
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...SGB 12...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 09.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...SGB 12...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur Primärversorgung
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...SGB 12...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine Gesetzesregelung zur Primärversorgung inkl. CHN und Gesundheitsregionen
Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung inkl. CHN und Gesundheitsregionen
- Bereitgestellt von: Bosch Health Campus GmbH am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...SGB 12...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungssituation bei Phenylketonurie (PKU)
Entlastung von Betroffenen durch Kostenübernahme für Spezialnahrungsmittel; Stärkung von Selbsthilfeorganisationen; Fachkräftesicherung durch Stärkung der ärztlichen Weiterbildung im Bereich der Stoffwechselkrankheiten; Sicherstellung von Verfügbarkeit und Zugang zu spezialisierten Stoffwechselzentren für alle Patienten; Sicherung eines schnellen Zugangs für innovative Therapieoptionen (inkl. Orphan Drugs); Versorgungsforschung für Weiterentwicklung von Versorgungskonzepten nutzen, inkl. Vorsorgemaßnahmen gegen Mangelernährung. Betroffenes geltendes Recht: SGB 5; SGB 12
- Bereitgestellt von: PTC Therapeutics Germany GmbH am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Ziel ist es, ein Zielbild für die zukünftige berufliche Kooperation und die Kompetenzen unterschiedlicher Rollen im Rettungswesen vorzuschlagen, inkl. Aufwertung von Tätigkeitsprofilen im Rettungsdienst und effizientere Aufgabenverteilung.
- Bereitgestellt von: Bertelsmann Stiftung am 12.05.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aktuelle Sozialrecht (SGb), 12/23, S. 727 27 Bertelsmann...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Eckpunkte verfehlen die Ziele der Regierung und verankern bestehende Ungerechtigkeiten der Pflegeversorgung noch tiefer im bereits unzulänglichen Pflegesystem.
- Bereitgestellt von: wir pflegen - Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V. am 30.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Grundsicherung nach dem SGB XII: längere Bewilligungszeiträume ermöglichen und den Aufwand für Nachweispflichten verringern; gesetzlich klarstellen, dass in Fällen, in denen die dauerhafte volle Erwerbsminderung wahrscheinlich ist, keine Weiterleitung des Antrags an das Jobcenter erfolgen darf.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 06.10.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sozialhilfe fortentwickeln, vereinfachen und entbürokratisieren
Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von § 51 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Änderung von § 51 SGB XII zur Übernahme der Kosten für rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Gesundheitshilfe nach dem SGB XII.
- Bereitgestellt von: Center for Reproductive Rights am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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04.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Drohende Nullrunden bei den Regelbedarfen 2025 abwehren. Fortschreibungsmechanismus reformieren.
Der mit dem Bürgergeld eingeführte neue Fortschreibemechanismus kann systematisch nicht überzeugen, da er zu stark vergangenheitsbezogen ist und unterjährige Preisschwankungen nicht ausgleichen kann. Diese Defizite gilt es umgehend zu korrigieren, damit in Zukunft die aktuelle Preisentwicklung besser berücksichtigt wird und keine Kaufkraftverluste eintreten. Als Umsetzungsoption schlagen die Unterzeichnenden eine Modifizierung des bis 2022 geltenden Fortschreibungsmechanismus vor.
- Bereitgestellt von: Zukunftsforum Familie e.V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung
Die Festlegung des gesetzlichen Existenzminimums ist eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Das Existenzminimum muss regelmäßig überprüft und angepasst werden, um Preissteigerungen gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Suchtberatung sichern
Suchtberatung muss eine verbindliche und gesetzlich gesicherte Leistung sein und ihre Ausstattung muss von der Finanzlage der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes unabhängig sein. Es müssen verbindliche Strukturen für das Angebot der Suchtberatung geschaffen werden. Die Leistungserbringung der Suchthilfe muss durch eine verlässliche Finanzierungsgrundlage gesichert sein.
- Bereitgestellt von: Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. am 04.02.2026
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prävention in der Wohnungsnotfallhilfe stärken und Zugänge erleichtern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, Wohnungsnot in Deutschland wirksam zu überwinden. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Stärkung präventiver und niedrigschwelliger Hilfsangebote wie Tagesaufenthalte, aufsuchende Sozialarbeit und flexible Beratungsstrukturen. Dafür braucht es geeignete politische Rahmenbedingungen, verlässliche Förderstrukturen sowie erleichterte Zugänge zu Unterstützungsangeboten, um Wohnungslosigkeit frühzeitig zu verhindern und soziale Teilhabe zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung der Regelbedarfe 2025 beim Bürgergeld
Mit der gesetzlichen Regelung in §28 SGB XII droht für das kommende Jahr 2025 eine Nullrunde bei den Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Inhalt des Positionspapiers ist die Begründung, warum eine Nullrunde abzulehnen ist und welche Reform / kurzfristige Änderung des § 28 SGB XII geeignet ist, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen für eine integrierte Senior*innenpolitik schaffen, Änderungen in SGB XI und XII
Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2025
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Adressatenkreis:
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11.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologische Transformation sozial abfedern
Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortschreibung der Regelsätze in der Grundsicherung
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 24.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf einer Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nullrunde bei den Bürgergeld-Regelsätzen abwehren
Die Regelsätze in der Grundsicherung sollen zusammen mit weiteren Leistungen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. Die Diakonie schlägt gemeinsam mit anderen Organisationen Maßnahmen vor.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
03.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zur medizinischen Notfallversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
Krankenhäuser sind im medizinischen Notfall verpflichtet, Hilfe zu leisten, unabhängig davon, ob Menschen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder einen Aufenthaltsstatus haben. Es ist sicherzustellen, dass Krankenhäuser die Kosten für eine Notfallversorgung erstattet bekommen können.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität am 08.07.2026
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Adressatenkreis:
-
25.11.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschen ohne Krankenversicherung sind auf Notfallbehandlungen angewiesen. Hilfesuchende werden in Notaufnahmen jedoch immer wieder abgewiesen, selbst vor einer Ersteinschätzung. Sprachbarrieren und fehlende Sprachmittlung verschärfen die Situation. Ein Hauptproblem liegt in der unzureichenden praktischen Anwendbarkeit der Nothelferregelung nach § 6a AsylbLG und § 25 SGB XII. Krankenhäuser müssen die Hilfebedürftigkeit nachweisen, erhalten oft nur begrenzte Erstattungen und tragen hohe Verluste. Die Nothelfer-Paragrafen müssen so überarbeitet werden, dass Krankenhäuser ihre Ansprüche durchsetzen können. Erstattungen sollen den gesamten Behandlungszeitraum umfassen, und die Hilfebedürftigkeit in Notfällen zugunsten der Krankenhäuser vermutet werden.
- Bereitgestellt von: Ärzte der Welt e. V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
03.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
Ziel ist die Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes - SGB VIII. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere im Bereich Bildung, Teilhabe und Übergänge ins Erwachsenenalter. Thematisiert werden u. a. die Balance zwischen infrastrukturellen und individuellen Leistungen, der Zugang zur Eingliederungshilfe, der Behinderungsbegriff sowie Fragen der Kostenbeteiligung, Bedarfsermittlung und Leistungsplanung. Zudem werden Regelungen zu Mobilität, Frühförderung und zur rechtlichen Absicherung von Teilhaberechten adressiert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ungerechtfertigte Untervermietung wirksam begrenzen
Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben: