Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (73)
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- Angegeben von: HOCHTIEF PPP Solutions GmbH am 16.03.2026
- Beschreibung: Zerlegung der Gewerbesteuer auf Basis des § 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG aus Billigkeit zu 10 Prozent nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 90 Prozent nach dem Verhältnis der Stromverbräuche der jeweiligen Betriebsstätten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
- Beschreibung: Schaffung eines sogenannten One-Stop-Shops zur Entbürokratisierung der Gewerbesteuer. Dabei würde das für den zentralen Unternehmenssitz zuständige Finanzamt das gesamte Besteuerungsverfahren für die Gewerbesteuer abwickeln und die vereinnahmte Steuer an die Kommunen verteilen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
- Beschreibung: Ziel ist, die sog. erweiterte Grundstückskürzung im Gewerbesteuerrecht zu erhalten (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG). Die Besteuerung von insbesondere Immobilien- Kapitalgesellschaften steht immer wieder als ungerechtfertigte Begünstigung in der Kritik. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, die eine politische Bereitwilligkeit zur Abschaffung der erweiterten Grundstückskürzung vermuten lässt. Dem soll argumentativ entgegengetreten und das geltende Recht beibehalten werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
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- Angegeben von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für Rechtssicherheit für den zentralen Bereich der Lizenzierung von Musikrechten ein. Bezüglich des stark gewachsenen digitalen Musikvertriebs bestehen noch signifikante Lücken in der Rechtsprechung. Sämtliche branchentypischen Maßnahmen, die im Rahmen der (Vertriebs-)Lizenzverträge erbracht werden, wie z.B. die Komprimierung und Umformatierung von digitalen Datensätzen, sind keine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts gem. §23 UrhG und sollten daher auch nicht als „Veränderung“ o. „Bearbeitung“ im gewerbesteuerlichen Sinne eingeordnet werden. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Musiklizenzentgelten führt zu einer Mehrbelastung der Branche in ohnehin harten wirtschaftl. Zeiten und zudem zu einer Schlechterstellung des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: NIO GmbH am 16.12.2024
- Beschreibung: Analog zur geplanten Sonderabschreibung in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sollte auch das BEV Leasing durch die Einführung eines BEV Faktors bei den Betriebskosten für gewerbliche Leasingfahrzeuge erheblich attraktiver gemacht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: § 3 Nr. 20 GewStG sieht eine Gewerbesteuerfreiheit für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime u.a. vor. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung erbringen, finden keine ausdrückliche Erwähnung. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 gibt es jedoch grundsätzlich keine stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bundesrecht mehr. In der Folge kommt es vermehrt dazu, dass Finanzämter für private Anbieter der Eingliederungshilfe eine Gewerbesteuerpflicht konstatieren. Um die in den Bundesländern unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen von Finanzämtern zu vereinheitlichen und regulatorische regulatorische Klarheit herzustellen, ist eine Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 26.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (6):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation
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BT-Drs. 20/10950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) am 26.06.2025
- Beschreibung: Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH wird in den Katalog der persönlich steuerbefreiten Kreditinstitute im Körperschaftsteuergesetz und im Gewerbesteuergesetz aufgenommen, um rechtssicher Steuerbelastungen für diese Gesellschaft, die im öffentlichen Interesse den Aufbau der Wirtschaft in Entwicklungsländern unterstützt, zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich -
BT-Drs. 20/14769
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/14240 - Entwurf eines Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
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BT-Drs. 20/14240
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
- Beschreibung: Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer werden positiv bewertet. Bei der Besteuerung von Anteilsübertragungen mit Grundgesetz wird grundsätzlicher Reformbedarf gesehen. Die Anhebung des Mindeststeuersatzes bei der Gewerbesteuer wird kritisch betrachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Für die Innenstadtentwicklung sollten mehr private Mittel akquiriert werden, um Kommunen zu entlasten. Sinnvoll dafür ist eine Sonderabschreibung für Innenstadt-Investitionen, die für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Kulturstätten gilt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Technologieoffenheit bei Förderung klimaneutraler Antriebsarten im E-Fuels-only-Gesetz sicherstellen
Aktiv vom 01.11.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
- Beschreibung: Bestehende Steuererleichterungen für klimaneutrale Fahrzeuge sollten deutlich vor 2030 auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge zugänglich gemacht werden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)GZ III B 5 - S 6031/23/10003 :004 | DOK 2024/0749267
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachungen für Mieterstrommodelle durch die neu geschaffene "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" in §42b. Sicherstellung, dass die "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung" im Gesetz Bestand hat. Klärung der steuerlichen Betrachtung nach §9 Gewerbesteuergesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
- Beschreibung: Einmalbesteuerung bei Anteilsübertragungen mit Grundbesitz gesetzlich eindeutig sicherstellen (GrEStG). Doppelte Besteuerungstatbestände bei Share Deals vollständig ausschließen. Anzeigefristen für Erwerbsvorgänge praxistauglich ausgestalten (§§ 18 ff. GrEStG). Konzerninterne Umstrukturierungen umfassend von der Grunderwerbsteuer befreien (§ 6a GrEStG reformieren). Fortgeltungsregelung für Personengesellschaften verlängern oder entfristen (§ 24 GrEStG). Nichterhebungsregelungen für Personengesellschaften sichern (§§ 5–7 GrEStG). Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer unterlassen (§ 16 GewStG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 03.02.2026
- Beschreibung: Die Beratungspraxis zeigt, dass Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution nicht nur psychische und physische Folgen durch ihre Ausbeutungssituation erleiden, sondern auch mit gravierenden finanziellen Konsequenzen konfrontiert werden. So erlassen Finanzbehörden Steuerbescheide, in welchem die Ausübung der Zwangsprostitution als selbstständige Tätigkeit gewertet wird, und leiten Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Die Steuerbarkeit der Einnahmen aus einer zwangsweisen Betätigung sind rechtlich mindestens zweifelhaft. Der Regelungsansatz besteht darin, Betroffenen von Menschenhandel weitreichende Unschuldsvermutungen für Verfahrensrechte im Besteuerungsverfahren zu gewähren, wenn sie ihre Zwangslage nachweisen können.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
- Beschreibung: Gesetz sieht steuerliche Begünstigungen für CO2-neutral betreibbare Kfz und E-Fuels vor; Forderung nach einer breiteren Ausgestaltung des E-Fuels-Only-Gesetzes und Berücksichtigung des CO2-Minderungspotentials von Kraftstoffen biogenen Ursprungs, Aufnahme eines zusätzlichen Ausnahmetatbestands in das Kraftfahrzeugsteuergesetz
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 20.12.2024
- Beschreibung: Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes gemäß dem Referentenentwurf des BMF. Zielsetzung: Gleichstellung von E-Fuels als Klimaschutzoption, Förderung der Elektromobilität, Schaffung wirkungsvoller Rahmenbedingungen für die Transformation von Antrieben und Kraftstoffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. am 18.10.2024
- Beschreibung: Die Partnerschaft für Finanzdienstleistungen setzt sich für bessere Rahmenbedingungen zur Digitalisierung finanzieller Geschäftsprozesse in KMU ein. Zur Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sind folgende Maßnahmen notwendig, um die Digitalisierung in KMU zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken: (1) Bürokratieabbau: Entlastung der KMU für mehr Zeit zur Finanzdigitalisierung. (2) Steuerlastsenkung: Reform der Unternehmensbesteuerung zur Verbesserung der Investitionsbedingungen. (3) Fachkräftemangel bekämpfen: Stärkere Unterstützung der dualen Ausbildung, Anreize für Weiterbildung und Umschulung. (4) Ausbau digitaler Infrastruktur: Flächendeckender Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 17.10.2024
- Beschreibung: Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):