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59 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"GewStG"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (59)
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406100032 (PDF, 8 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 7 Nummer 1 (§ 7 S. 8 GewStG-E) 1. § 7 S. 8 GewStG-E..., ... Regelung des § 7 S. 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ...Darüber hinaus wird § 7 S. 9 GewStG gestrichen und insgesamt..., ...verwiesen. 3. § 7 S. 8 GewStG verweist in der aktuell..., ...vorgeschlagenen Fassung des § 7 S. 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ...wird angeregt § 7 S. 8 GewStG-E bzw. § 7 S. 7-9 GewStG..., ...Einführung des § 7 S. 8 GewStG-E einhergehende Klarstellung, dass § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG ebenfalls für den Motivtest in § 7 S. 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ... Wortlaut des § 7 S. 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Schwarz IT KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 24.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Gewerbesteuerrechtliche Gleichbehandlung der Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: § 3 Nr. 20 GewStG sieht eine Gewerbesteuerfreiheit für Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime u.a. vor. Einrichtungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Menschen mit Behinderung erbringen, finden keine ausdrückliche Erwähnung. Mit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes am 1. Januar 2020 gibt es jedoch grundsätzlich keine stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bundesrecht mehr. In der Folge kommt es vermehrt dazu, dass Finanzämter für private Anbieter der Eingliederungshilfe eine Gewerbesteuerpflicht konstatieren. Um die in den Bundesländern unterschiedlichen Auslegungen und Handhabungen von Finanzämtern zu vereinheitlichen und regulatorische regulatorische Klarheit herzustellen, ist eine Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300148 (PDF, 2 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Behinderung § 3 Nr. 20 GewStG sieht unter bestimmten..., ...eine Auslegung des § 3 GewStG, nach der stationäre Einrichtungen..., ...Anpassung des § 3 Nr. 20 GewStG erforderlich. Diese Einschätzung..., ...Lösungsvorschlag ein. § 3 Nr. 20 GewStG wird wie folgt gefasst...
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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JStG: Vermeidung von administrativen Mehrbelastungen der Unternehmen durch Anpassungen im Steuerrecht
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406190175 (PDF, 1 Seite)
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SG2406190177 (PDF, 12 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewerbesteuergesetzes (GewStG-E) Zu Nr. 1 – § 7 S. 8 GewStG-E § 7 S. 8 GewStG-E ist..., ...Wir regen an, § 7 S. 8 GewStG-E bzw. § 7 S. 7-9 GewStG..., ... Regelung des § 7 S. 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ... hinaus wird § 7 S. 9 GewStG gestrichen und insgesamt..., ...Einführung von § 7 S. 8 GewStG-E einhergehende Klarstellung, dass § 9 Nr. 2 S. 2 GewStG ebenfalls für den Motivtest in § 7 S. 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ...GewStGE bzw. § 7 S. 7-9 GewStG (in der aktuell gültigen..., ...gefolgt wird. § 7 S. 8 GewStG verweist sowohl in der..., ... Fassung von § 7 S. 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ... Wortlaut des § 7 S. 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
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IDW Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
- Beschreibung: Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410170009 (PDF, 9 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 8 Abs. 1 KStG), § 10a GewStG) dazu führen, dass in ..., ...Kürzungen stellt das GewStG aber quasi eine eigenständige...
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Referentenentwurf des Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200242 (PDF, 11 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 7 – § 7 Satz 8 GewStG-E – präventive Erfassung..., ...Neufassung des § 7 Satz 8 GewStG-E soll klarstellen, dass..., ...Einführung des § 7 Satz 8 GewStG-E in den Fällen gibt, ...
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Beseitigung steuerlicher Investitionshemmnisse für Konzerne und Reduzierung materieller und administrativer Mehrbelastungen
- Angegeben von: American Chamber of Commerce in Germany e.V. am 04.07.2024
- Beschreibung: Investitionen und Innovationen sind Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum. Wachstum erfordert Investitionen aus dem In- und Ausland. Aktuelle Regelungen (§ 50d Abs 3 EstG, § 1 Abs. 3d, 3e AStG) beeinträchtigen derzeit Inbound-Eigenkapitalinvestitionen sowie Inbound-Fremdkapitalinvestitionen. Diese steuerlichen Hemmnisse der Konzernfinanzierung müssen abgeschafft oder wenigstens begrenzt werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen dringend von Bürokratie entlastet werden. Eine Reihe fiskalisch nicht erforderlicher Regulierungen haben zu weiteren materiellen und administrativen Mehrbelastungen u. Rechtsunsicherheit geführt, die es zu beheben gilt (§ 4k EStG, § 4j EStG, Registerfälle, MinBest-UmsG/“Pillar 2“, GrESt, DAC 6, GewSt-Administration).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407050003 (PDF, 8 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Darlehenswertminderungen) § 8 Nr. 1 GewStG, nach der ein Zins- oder...
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Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2405310015 (PDF, 26 Seiten)
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SG2412200148 (PDF, 44 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...7 Nummer 1 (§ 7 Satz 8 GewStG-E) a) Abschaffung der..., ...Hinzurechnungsbe-träge § 7 Satz 8 GewStG-E ist aus steuersystematischer..., ... Petitum: § 7 Satz 8 GewStG-E bzw. § 7 Satz 7 bis 9 GewStG in der aktuell gültigen..., ...Regelung des § 7 Satz 8 GewStG-E soll klarstellend geregelt..., ... Zudem wird § 7 Satz 9 GewStG ge-strichen und insgesamt..., ...Einführung des § 7 Satz 8 GewStG-E einhergehende Klarstel-lung..., ... dass § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG ebenfalls für den Mo-tivtest in § 7 Satz 9 GewStG (in der heutigen Fassung..., ...Einheitlicher Wortlaut § 7 Satz 8 GewStG verweist in der aktuell..., ...Fassung des § 7 Satz 8 GewStG-E in unterschiedlichem..., ...Wortlaut des § 7 Satz 8 GewStG-E „[…] und nach den §§...
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Jahressteuergesetz 2024 / Vorschläge zur weiteren Verbesserung der immobiliensteuerrechtlichen Regelungen
- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 enthält verschiedene steuerliche Maßnahmen. Für die Immobilienbranche von Bedeutung ist u. a. insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG, da durch diese gesetzliche Regelung der Grundstückszurechnung Rechtssicherheit für die Praxis geschaffen wird. Der ZIA unterstützt diese Regelung grundsätzlich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406210081 (PDF, 9 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform...
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Jahressteuergesetz 2024
- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
- Beschreibung: Positiv hervorheben möchten wir insbesondere die Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG-E. Anpassungsbedarf besteht nach Auffassung des ZIA Art. 6 Nr. 8 Buchstabe e) des Gesetzentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2024. Bei der Vielzahl an verbesserungswürdigen Regelungen verweisen wir auf unsere Stellungnahme. Jedenfalls geht es dabei um: § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG-E § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG-E § 17 InvStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410220007 (PDF, 9 Seiten)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG wird die Summe des Gewinns..., ...gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG an die mit der Grundsteuerreform...
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Praxistaugliche Umsetzung der erf. jährlichen Anpassungen im Steuerrecht (Jahressteuergesetz 2024)
- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Es werden Hinweise gegeben, wie die üblichen jährlichen Anpassungen diverser Steuergesetze aus praktischer Sicht ausgestaltet sein sollten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406110112 (PDF, 9 Seiten)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...7 Nummer 1: § 7 Satz 8 GewStG-E Nachdem der Referentenentwurf...
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Steuererleichterungen für das Ehrenamt
- Angegeben von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 10.07.2024
- Beschreibung: Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407100008 (PDF, 9 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hieraus gemäß § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer ..., ...Befreiungsvorschrift § 3 Nr. 6 GewStG benannt sind. Forderung: § 3 Nr. 6 GewStG ist wie folgt, um folgenden...
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei kurzfristigen Anmietungen
- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation
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BT-Drs. 20/10950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einführung BEV Faktor bei Betriebskosten für gewerbliches Leasing
- Angegeben von: NIO GmbH am 16.12.2024
- Beschreibung: Analog zur geplanten Sonderabschreibung in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung sollte auch das BEV Leasing durch die Einführung eines BEV Faktors bei den Betriebskosten für gewerbliche Leasingfahrzeuge erheblich attraktiver gemacht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412160049 (PDF, 1 Seite)
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Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Normenklarheit bei der Grundstückskürzung bei der Gewerbesteuer.
- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Klare und rechtssichere Definition von Begriffen bei der Grundstückskürzung im GewSt-Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):