Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2605190015 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei kurzfristigen Anmietungen

Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.

Bereitgestellt von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278) am 18.06.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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