Regelungsvorhaben

Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei kurzfristigen Anmietungen

Angegeben von:
fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. (R001278) am 20.06.2024

Beschreibung:
Die kurzfristige Anmietung von Wirtschaftsgütern unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung entsprechend des § 8 Gewerbesteuergesetz. Auf der Basis des Gesetzes sollen Bedarfsspitzen von der Hinzurechnung ausgenommen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10950 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Transformationsbericht der Bundesregierung zur Kreislaufwirtschaft - Herausforderungen und Wege der Transformation Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2605190015 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern