Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 22.09.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, unnötigen Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen, insbesondere in Praxen und Kliniken, zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) erschwert den Alltag..., ...oder Hepatitis nicht dem GenDG unterfällt, während das GenDG bei ei- ner genetisch..., ...gesetzlichen Spezialregelung im GenDG; sie sind zunehmend eine..., ...diagnostischer Untersuchungen im GenDG scheint nicht zuletzt..., ...Anwendungsbereiches des GenDG auf prädiktive genetische...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schwangerschaft (§ 15 Abs. 1 GenDG). Sie ist grundrechtlich..., ...Durchführung von PND ist im GenDG geregelt. Ziel des Gesetzes..., ... Analysen iSd § 3 Nr. 2 GenDG.[129] Hinzu kommen Untersuchungen..., ...untersucht werden (§ 15 Abs. 2 GenDG). Auch das Geschlecht ..., ...werden, § 15 Abs. 1 Satz 2 GenDG. Vor der Durchführung ..., ...hinzuweisen ist (§ 15 Abs. 3 GenDG). Im Ergebnis sind im GenDG verschiedene Schutzniveaus..., ... gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 GenDG sogar strafbewehrt. Die..., ...schwangeren Person (§ 8 Abs. 1 GenDG) und an eine ergebnisoffene..., ...Untersuchung (§ 15 Abs. 3 GenDG) geknüpft. Nach Vorliegen..., ...Person nach § 15 Abs. 3 GenDG i.V.m. § 10 Abs. 2, 3 GenDG genetisch zu beraten und..., ...bzw. Fötenschutzes. Das GenDG schützt, teils durch strafrechtliche..., ...der Konkretisierung des GenDG betraut ist (§ 23 GenDG..., ...entgegenwirkt (§ 2a Abs. 2 GenDG). Zudem ist zu bedenken..., ...3 Nr. 7 lit. b), c), d) GenDG. [140] Netzwerk gegen..., ...Kritik und Reform des § 15 GenDG. Schriften zum Gesundheitsrecht..., ...2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG, Fassung vom 17.11.2023..., ...Kritik und Reform des § 15 GenDG, S. 97; 155. [186] ..., ...Kritik und Reform des § 15 GenDG, S. 154-155. [187] ...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 17.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zum GeDIG hinsichtlich: verbindlicher Beteiligung wissenschaftlich‑medizinischer Fachgesellschaften an medizinisch‑fachlichen Festlegungen; Anpassung der Regelung zu Reallaboren der Krankenkassen (§ 284a) durch zusätzliche Schutz‑ und Qualitätsanforderungen; Sicherstellung ärztlicher Steuerungskompetenz bei digitaler Versorgungssteuerung und Risikoerkennung; forschungsfreundlicher Ausgestaltung der Gesundheitsdatennutzung; sowie praxistauglicher Umsetzung der Interoperabilitäts‑ und Digitalisierungspflichten einschließlich angemessener Übergangsfristen und Finanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ein-willigung (§ 9 Abs. 2 Nr. 7 GenDG) muss praxistauglich gestaltet...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...9 und 19 i.V.m. mit §11 GenDG § 9 regelt Erhebung ..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 11.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns insbesondere für die Qualitätssicherung, Transparenz und die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens für die medizinischen Register ein. Gesichert werden muss auch die Grundfinanzierungen der medizinischen Register, die sich oft an Standorten der Hochschulmedizin befinden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...9 und 19 i.V.m. mit §11 GenDG § 9 regelt Erhebung..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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- Angegeben von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 10.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann. Das Registergesetz soll gerade für die Patient*innen im Bereich der Akut-, Intensiv- und Notfallmedizin eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Einschluss von Patienten, die Verlinkbarkeit der Daten und die Unterstützungs- und Begleitstrukturen für Register verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...9 und 19 i.V.m. mit §11 GenDG § 9 regelt Erhebung ..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Zeitgemäßes Abstammungsrecht, das sich an Abstammung orientiert und willkürliche Zuordnungen von Elternschaft vermeidet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gendiagnostikgesetzes (GENDG), nachdem es zweifelnden..., ... Eine Überarbeitung des GENDG steht an. Warum das...
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- Angegeben von: Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte angeborene Stoffwechselstörungen e.V. (DIG PKU) am 15.06.2024
- Beschreibung: Sachgerechte Erweiterung des Neugeborenenscreenings, Ethische, gesellschaftliche und rechtliche Voraussetzungen für ein genomisches Neugeborenenscreening, Deckung des parentalen Versorgungsbedarfs nach positivem Screeningbefund (Sekundärpatienten) Einführung eines Trackingsystems für das Neugeborenenscreening (genetische) Präzisionsdiagnostik für Ziel- und Nicht-Ziel-Erkrankungen des Neugeborenenscreenings
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gendiag-nostikgesetz („GenDG“), und den Landeskrankenhausgesetzen..., ...ii. Gendiagnostikgesetz (GenDG) Für die Durchführung..., ...deutsche Gesetzgeber mit dem GenDG besonders hohe Anforderungen..., ...eingewilligt hat, § 8 Abs. 1 S. 1 GenDG. Die beauftragte Person..., ...vorliegt, § 8 Abs. 1 Satz 4 GenDG. Das Erfordernis der ...
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- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 27.05.2026
- Beschreibung: Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... und 10 i.V.m. mit § 11 GenDG § 9 regelt Erhebung..., ... Normen des MRG und des GenDG erfolgen. Die Regelung..., ...§ 9 Abs. 6, wonach § 11 GenDG unberührt bleibt, lässt..., ...Bereichsausnahme des § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG außer Acht, wonach das GenDG nicht für den Umgang mit...
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- Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gendiagnostikgesetzes (GenDG) verlangt. Der pränatale..., ...ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 GenDG verboten. Für den Anspruch...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und stattdessen Lösungen zu entwickeln, die den Schutz des Familienrechts für alle Familien sicherstellen und keine neuen strukturellen Diskriminierungen schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMI):
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gendiagnostikgesetzes (GenDG) vorlegen. Pränatale Vaterschaftstests..., ...gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 GenDG gesetzlich verboten, so...
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- Angegeben von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gendiag-nostikgesetz („GenDG“), und den Landeskrankenhausgesetzen..., ...ii. Gendiagnostikgesetz (GenDG) Für die Durchführung..., ...deutsche Gesetzgeber mit dem GenDG besonders hohe Anforderungen..., ...eingewilligt hat, § 8 Abs. 1 S. 1 GenDG. Die beauftragte Person..., ...vorliegt, § 8 Abs. 1 Satz 4 GenDG. Das Erfordernis der ...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Gendiagnostikgesetzes (GenDG) verlangt. Der pränatale..., ...ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 GenDG verboten. Für den Anspruch...
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- Angegeben von: ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. am 09.07.2024
- Beschreibung: - Die Akkreditierten Labore in der Medizin lehnen die Verlagerung präventiver und diagnostischer Leistungen in Apotheken ab. Sie sehen darin eine Abwendung von der ärztlichen Fachkompetenz und kritisieren mangelnde Qualitätssicherung und hohe Kosten. Darüberhinaus wird Bedenken hinsichtlich der Qualität und Sicherheit in Apotheken geäußert. Apotheken können nicht die gleichen Standards wie ärztliche Einrichtungen erfüllen. Wichtige Anforderungen wie medizinproduktrechtliche Vorgaben und qualitätssichernde Maßnahmen fehlen. Es wird gefordert, dass präventive und diagnostische Leistungen weiterhin ärztlich durchgeführt werden. Dies soll die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung gewährleisten und eine Benachteiligung der vertragsärztlichen Fachgruppen verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Prüfung im Hinblick auf das GenDG, ob nicht vor der Veranlassung...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 15.05.2026
- Beschreibung: - Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...unzureichende Differenzierung im GenDG die elektronische Patientenakte..., ...dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) nur durch die verant¬..., ...unzureichende Differenzierung im GenDG: Prädiktive genetische..., ...der Anwendungsbereich des GenDG zur Vermeidung eines „...
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Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
Aktiv vom 28.06.2024 bis 07.09.2026
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland lehnt den Gesetzesentwurf ab, begrüßt jedoch die Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Ampelkoalition.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...grundsätzlich verboten (§ 17 GenDG) und nur mittels invasiven..., ...grundsätzlich verboten (§ 17 GenDG). Zum anderen ist in ..., ...grundsätzlich verboten (§ 17 GenDG). Zum anderen ist in ...
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- Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 24.06.2024
- Beschreibung: Präeklampsie ist eine schwere Komplikation in der Schwangerschaft mit hoher Langzeitmorbidität für Mutter und Kind. Bei rund 2 bis 3 Prozent aller Schwangeren 1,2 entwickelt sich eine Präeklampsie. Vorhersage und Prävention einer frühen Präeklampsie ist heute in den meisten Fällen möglich. Thermo Fisher entwickelt diagnostische Tests für die Früherkennung. Thermo Fisher setzt sich für eine umfassende Schwangerschaftsvorsorge und der Aufnahme in das Ersttrimester Screening ein, die die Erkennung genetischer Anomalien, die Bestimmung von Hormonspiegeln und die Überwachung des Schwangerschaftsverlaufs zu verbessern für eine optimale Versorgung von Mutter und Kind sicherzustellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Referentenentwurf aus verwaltungsgerichtlicher und ausländerrechtlicher Sicht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geeigneter Nachweis gemäß § 17 GenDG erbracht wird. Zudem können...
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...mit der Übermittlung von GenDG-Daten in die ePA ........, ...mit der Übermittlung von GenDG-Daten in die ePA Die...
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 15.05.2026
- Beschreibung: Ziel einer wirksamen Digitalisierung der Gesundheitsversorgung ist es, Daten, Prozesse und Technologien so zu verbinden, dass digitale Innovationen schneller, skalierbar und regelhaft in die Versorgung gelangen. Der Referentenentwurf schafft hierfür wichtige Grundlagen bei Datenzugang, Interoperabilität und digitaler Infrastruktur und ist damit ein Schritt in die richtige Richtung. Damit digitale und KI-basierte Anwendungen ihr Potenzial zur Entlastung von Fachkräften und zur Effizienzsteigerung jedoch voll entfalten können, reicht der Entwurf in seiner aktuellen Form noch nicht aus. Der ZVEI fordert praxistaugliche Nutzungsrechte, klare regulatorische Leitplanken sowie verlässliche Verfahren für Bewertung, Finanzierung und Erstattung und legt hierzu konkrete Verbesserungsvorschläge vor.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDig)
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) mit dem Zweck, die verbindliche Einbindung der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften über die AWMF in zentrale Regelungsbereiche sicherzustellen, insbesondere bei der Festlegung von Anforderungen an digitale Anwendungen wie die Bedarfseinschätzung sowie beim Medikationsplan. Zudem soll gesetzlich festgelegt werden, dass Datenerhebung und -auswertung evidenzbasiert und leitliniengestützt erfolgen und dass Zuständigkeiten zwischen bestehenden und neuen Regelungen kohärent und widerspruchsfrei ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: GE HealthCare am 19.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) Datum des Referentenentwurfs: 05.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Kernproblem: Die Gebühren-/Ausgleichsregelung nach § 15 GDNG-E deckt nur die Bereitstellung, nicht die Erzeugung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):