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107 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (107)

    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 23.03.2026
    • Beschreibung: Der DSLV befürwortet eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und spricht sich dafür aus, die Neurege-lung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einheitlich anzuwenden. Die in der EU Arbeitszeitricht-linie verankerten, darüberhinausgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner sollen eben-falls in deutsches Recht übernommen werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss aus Sicht des DSLV so unbürokratisch und flexibel wie möglich erfolgen. Bereits bestehende Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sollten vereinheitlicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 24.02.2026
    • Beschreibung: Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
    • Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in einer modernen, digitalen Arbeitswelt weder den Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch denen der Arbeitgeber. Dies trifft insbesondere auf die mittelständischen Bauwirtschaft zu, die für ihre Baumaßnahmen flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigt. Wir setzen uns daher für eine Flexibilisierung in Richtung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ein, so wie es die europäischen Arbeitszeitrichtlinie auch vorsieht und zulässt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz - ArbZFlexG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
    • Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 05.06.2025
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freie Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Beschreibung: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf: - Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen - Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit - Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen - Vertrauensarbeitszeit fördern - Ausnahmen für Neugründungen zulassen - Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren - Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche - Lange Übergangsfristen regeln
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Siemens AG am 13.08.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für eine zeitgemäße Regelung im Arbeitszeitgesetz ein, die nicht über den Rahmen des europäischen Rechts hinausgeht und die betriebliche Praxis unterstützt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist eine wettbewerbsfähige und praxistaugliche Regelung, die moderne Lebens- und Arbeitsumstände abbildet wichtig. Tarifliche Öffnung muss dabei Vereinbarungen eines flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitssystems ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz werden in Folge der Entscheidungen des EuGH und des BAG Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Umsetzung einer praktikablen Lösung für die besonderen Anforderungen in der Bauwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 26.06.2024
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flexibilisierung der Arbeitszeitgesetzgebung

    Aktiv vom 19.06.2024 bis 05.06.2025

    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freue Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 17.06.2024
    • Beschreibung: Arbeitszeiterfassung und Dokumentation in derzeitiger Form beibehalten. Die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sind schon jetzt verpflichtet, die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Entsprechenden Systeme, seien es elektronische oder schriftliche, sind dort bereits seit langem etabliert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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