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Gefundene Regelungsvorhaben (28.433)

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom begrüßt das europäische Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren Einsatz von KI-Systemen zu schaffen, jedoch birgt das Zusammenspiel zwischen der KI-VO und dem bestehenden Medizinprodukterecht die Gefahr, intransparente, überlappende und widersprüchliche Anforderungen zu schaffen, die in einem bereits angespannten Sektor zu einer innovationshemmenden bürokratischen Überlastung beitragen würden. Bitkom möchte mit konkreten Maßnahmen Lösungen vorschlagen und sich in die Gestaltung einbringen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Das DigiG hat den Zweck, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Insb. soll der Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfacht werden. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Bitkom begrüßt das im März 2024 in Kraft getretene Gesetz und bringt sich in den konkreten Umsetzungsmaßnahmen des Gesetzes ein, die vor allem Auswirkungen auf die Mitgliedsunternehmen haben.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die KI-Strategie ist als lernende Strategie angelegt, die es kontinuierlich gemeinsam durch Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft neu zu justieren gilt. Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, den KI-Einsatz in der Breite von Staat und Wirtschaft zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhalten.
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die bisherigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Regelungskonzept ersetzt werden. Der Gesetzgeber muss dafür eine rechtssichere Lösung schaffen, sowohl für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten als auch für deren Kundinnen und Kunden. Beginn und Dauer der Speicherpflicht müssen dabei so ausgestaltet sein, dass es nicht zu einer faktisch längeren Speicherung als die drei Monate kommt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6581 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
  • Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.12.2024

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der Bitkom fordert eine verstärkte Fokussierung auf die Digitalisierung im KHVVG. Die Digitalisierung der Krankenhäuser und Datenverarbeitung ist entscheidend, um das Gesundheitssystem zu entlasten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Raan GmbH am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die neuen EU-Vorgaben werden Einfluss auf das VerpackG haben. Daher setzen wir uns mit unserer Expertise u.a. als Systembetreiber und durch unsere langjährige Erfahrung in der Kreislaufwirtschaft dafür ein, dass bei der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben aus der "Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR" in nationales Recht, das VerpackG innovationsfreundlich und praxistauglich angepasst bzw. umgesetzt wird. Durch Kontakte mit den zuständigen Referaten bringen wir (i.d.R. durch bilaterale Gespräche) unsere Positionen beispielsweise im Rahmen der Entwicklung eines Regulierungsansatzes für den gewerblichen und industriellen Bereich ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die ZVK schlägt die Erweiterung des Anlagekatalogs und die Einführung einer Infrastrukturquote (außerhalb der Risikokapitalquote) vor. Dazu sollen § 2 Abs. 1 um die Nr. 19 (Infrastruktur) und § 3 Abs. 7 inhaltlich angepasst bzw. erweitert werden. Pensionskassen und Pensionsfonds sind Investoren mit einem langfristigen Anlagehorizont. Genau wie Immobilien haben Infrastrukur-Investments den Vorteil, dass sie eine korrelierte Wechselbeziehung zu anderen, traditionellen Anlagen wie Aktien oder Anleihen haben. Dadurch bieten sie einen Diversifikationsvorteil. Eine Erleichterung von Infrastrukturinvestments führt auch zu höheren Renditen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Aufnahme von gemeinsamen Einrichtungen in § 17 SchwarzArbG, um Informationen aus dem zentralen Informationssystem zur Erfüllung der tarifvertraglichen Aufgaben abrufen zu können. Die ULAK spielt aktuell eine maßgebliche Rolle bei der Erfüllung der in § 16 AEntG normierten Zuständigkeit des Zolls zur Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingung Urlaub nach § 5 Nr. 3 AEntG am Bau mit der Durchführung des Urlaubsverfahrens. Dafür stellt die ULAK die erforderlichen Daten, die zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 SchwarzArbG notwendig sind und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Ermittlungsverfahren etc. ermöglichen, zur Verfügung. Um diese Rolle effizienter zu erfüllen, ist eine digitale Verfahrensvereinfachung nötig.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Eine Befreiung für Umsatzsteuergeschäfte zwischen gemeinsamen Einrichtungen untereinander und Gleichstellung mit den Sozialversicherungsträgern ist erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit des Arbeitgebermeldeverfahrens sicherzustellen. Andernfalls müssten die am Verfahren teilnehmenden gemeinsamen Einrichtungen pro Datensatz Umsatzsteuer an die jeweilige Datenannahmestelle entrichten. Da sie dieselbe Leistung zur Daseinsvorsorge wie die gesetzlichen Sozialversicherungsträge erbringen und einen sozialen Zweck wie diese erfüllen, ist eine Gleichstellung - auch unter europarechtlichen Vorzeichen (vgl. Art. 132 Abs. 1 lit. g) RL 2006/112/EG) – zulässig und funktionsgerecht. § 4 Nr. 15 UStG ist entsprechend zu ergänzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Rentenversicherung erhält per Post viele Auskunftsersuchen gemeinsamer Einrichtungen. Zweck ist das Einholen beschäftigtenbezogener Daten zur Erfüllung gesetzlicher oder sich aus einem Tarifvertrag ergebender Aufgaben. Dieses analoge Verfahren verursacht erhebliche personelle Aufwände. Mit dem bereits bestehenden digitalen Verfahren eSolution wurde für bestimmte Institutionen die Möglichkeit geschaffen, Sozialdaten (Arbeitnehmerstammdaten) aus den Dateisystemen der Träger der Rentenversicherung für den Einzelfall abzurufen. Erforderlich ist eine Ergänzung des § 148 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, wonach auch gemeinsame Einrichtungen berechtigt sind, an diesem Verfahren teilzunehmen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die gemeinsame Einrichtung muss Angaben von Sozialversicherungsträgern nicht nur zu bereits bekannten, sondern auch zu „neuen“ Baubetrieben erhalten, deren Verpflichtung zur Verfahrensteilnahme noch nicht geklärt ist, um ihrer tarifvertraglich geregelten Ordnungsfunktion nachzukommen. Neben arbeitnehmerbezogenen Angaben (aus dem Ar-beitgebermeldeverfahren) benötigt die ULAK betriebsbezogene Angaben. Diese befinden sich zum Beispiel in den Datenbeständen der Berufsgenossenschaften, auf die gemeinsamen Einrichtungen einen gesetzlich legitimierten Zugriff haben müssen (§ 198a SGB VII).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BGH sieht die vorsätzliche Nicht- oder Falschmeldung von Arbeitgeberbeiträgen zu den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft wegen Betruges nach § 263 StGB für strafbar an. Trotzdem teilen die SchwerpunktStA. eine im Schrifttum geäußerte Auffassung, wonach bei elektronischen Meldungen an die ULAK eine Strafbarkeit nach Computerbetrug (§ 263a StGB) eintritt. Hieraus entsteht ein gewichtiges Folgeproblem. Nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO besteht der Haftgrund der Wiederholungsgefahr, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist, wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach den dort aufgezählten so genannten „Katalogtaten“ begangen zu haben. Zu diesen Katalogtaten zählt der Betrug (§ 263 StGB), nicht aber der Computerbetrug (§ 263a StGB).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Nachfolgeregelung zur KredInstAufwV

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.02.2026

    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BDLI fordert die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen der dt. RF-Industrie durch klare Genehmigungs- und Haftungsregelungen sowie Erleichterung im Bereich Export von Raumfahrt-Gütern durch Abstimmung des Weltraumgesetz mit dem AWG, AWV und KrWaffKontrG geschaffen werden. Der Umgang mit geistigem Eigentum sollte bei Erfindungen während einer Mission, die Registrierung von Weltraumgegenständen, die Vermeidung und Rückholung von Weltraumschrott und Abbau von Bodenschätzen auf Himmelskörpern thematisiert werden. Außerdem sollte das Verhältnis des Weltraumgesetzes zum Satellitendatensicherheitsgesetz klargestellt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der dt. Industrie im internationalen Vergleich darf keinen Schaden nehmen. Auch das EU Space Law ist in dem Zusammenhang von Bedeutung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4515 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. November 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Umsetzungsdokument der Nat. Sicherheitsstrategie sollen aus der Weltraumsicherheitsstrategie (WSS) die sicherheits- und verteidigungspol. Aspekte der Weltraumnutzung abgeleitet werden. Die WSS steht parallel und komplementär zur Raumfahrtstrategie der Bundesregierung sowie zur im März 2023 veröffentlichten EU Space Strategy for Security and Defence. Zielsetzung der WSS sind vier sicherheits- und verteidigungspolitische Handlungslinien für die Weltraumnutzung: (1) Gesamtgesellschaftliche Resilienzsteigerung (2) Stärkung militärischer Handlungsfähigkeit durch Weltraumnutzung (3) Schutz und Verteidigung im Weltraum und (4) Stärkung der internationalen Ordnung im Weltraum. Sie soll zu erhöhter Transparenz und Vertrauen in der intern. Weltraumsicherheitspolitik beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8029 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7766 - Die Nationale Sicherheitsstrategie als Ankündigungsbroschüre der Bundesregierung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Der BDLI fordert eine Aktualisierung des im Jahr 2007 in Kraft getretenen Satellitendatensicherheitsgesetzes (SatDaSiG ) auch in Hinblick auf das sich in der Ressortabstimmung befindliche nationale Weltraumgesetz. Die Gesetzgebung verfolgt zwei Hauptziele: (1) zum einen die Förderung der Nutzung und Kommerzialisierung von Erdfernerkundungsdaten, (2) zum anderen die Wahrung der sicherheits- und außenpolitischen Interessen Deutschlands. Die Deutsche Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR RA) ermittelt im Zuge der laufenden Evaluierung der Gesetzgebung, ob das Gesetz bzw. die Rechtsverordnung wie beabsichtigt wirken können oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Koalitionspartner im 20. Dt Bundestag -SPD, FDP, B90/Die Grünen- haben im Koalitionsvertrag vereinbart, sich für ein nationales Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) einzusetzen. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der BReg abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Prioritäres Ziel des BDLI ist, ein solches Gesetz zu verhindern, da bereits heute alle rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung einer restriktiven Exportkontrolle vorliegen. Als verantwortungsvolle Branche begrüßen wir eine konsequente u. entsprechend umsichtige deutsche Rüstungsexportkontrollpolitik. Im Kontext europ. Rüstungskooperation gilt es nun, nicht durch einen nationalen Sonderweg die Harmonisierung von Rüstungsexportkontrolle mit unseren europ. Partnern zu erschweren.
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