Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (975)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 24.04.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung einer ressortübergreifenden nationalen Strategie für die Kultur- und Kreativwirtschaft unter Einbeziehung der Länder sowie deren Verzahnung mit entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene. Flankierend werden Anpassungen bestehender regulatorischer Rahmenbedingungen angestrebt, insbesondere im Urheberrecht, Plattform- und Wettbewerbsrecht, Steuerrecht (u. a. § 50a EStG), Arbeitsrecht sowie bei der sozialen Absicherung selbständiger Erwerbstätiger. Zudem sollen Förderstrukturen, Datenmonitoring und Fachkräftestrategien für die Branche weiterentwickelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ansatz zielführend. - § 50a EStG entbürokratisieren: Der...
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Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Aktiv vom 18.07.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Anpassung Einkommensteuertarif, Überführung Steuerklassen III und V in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren, Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstattliche Steuergestaltungsmodelle, Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStDV
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kreditinstitute gem. §§ 45d, 51a EStG zu regeln. Seite 4 von..., ...KiStAM-Abfrage, § 51a Abs. 2c EStG) bzw. im Rahmen der Kontrollmeldungen..., ...Freistellungsaufträge (FSAK-Meldung, § 45d EStG) dem Kreditinstitut einen..., ...Änderung in § 6 Abs. 2a EStG-E soll die Grenze der Poolabschreibung..., ...GWG-Grenze in § 6 Abs. 2 EStG von 800 auf wenigstens ..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E) Am 9. September 2024..., ... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E von 70.000 Euro auf 95.000..., ...Abschreibung des § 7 Abs. 2 EStG wieder von 20 auf 25 Prozent..., ...Gewerbsteuer analog § 35 EStG pauschal auf eine angehobene..., ...Nr. 3, 50c Abs. 2 Nr. 2 EStG zu zahlen ist, • Rückwirkende..., ...hybride Gestaltungen in § 4k EStG. 9. Rückführung der vier..., ...Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dem Finanzamt zu übermitteln...
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In § 7 Abs. 4 S. 2 EStG geregelte Abschreibungsmöglichkeiten von Bestandsimmobilien müssen erhalten bleiben
Aktiv vom 01.10.2024 bis 07.04.2026
- Angegeben von: Axel Springer SE am 01.10.2024
- Beschreibung: Die vom Bundesrat empfohlenen Einschränkungen der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsimmobilien wirken als Investitionsbremse für Unternehmen und Privatpersonen, weil mit ihr die Attraktivität sinkt, in Bestandsimmobilien zu investieren. Wenn die Bestands-AfA bei 2% und die Neubau-AfA bei 5% liegt, ist das ein Anreiz für Abriss und Neubau statt Sanierung von Bestandsgebäuden. Die Einschränkungen der Abschreibungsmöglichkeiten würden damit zu einem wesentlich höheren CO2-Ausstoß im Gebäudesektor und höheren Mieten führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 21.05.2025
- Beschreibung: Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Förderberechtig- ten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 06.08.2026
- Beschreibung: Das IDW regt gegenüber dem BMF Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an, um dessen praktische Nutzung zu erleichtern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Personenunternehmen zu stärken. Vorgeschlagen werden eine praxisgerechte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, die Überführung nachversteuerungspflichtiger Beträge nach § 34a EStG in das Körperschaftsteuerregime, eine gesetzliche Klarstellung zum homogenen Formwechsel sowie die Anerkennung optierender Personengesellschaften als Organgesellschaften. Die Anpassungen sollen rechtliche und administrative Hürden abbauen, die Rechtsformneutralität verbessern und Investitionsspielräume sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG und der Option zur Körperschaftsteuer..., ...Verbesserungen des § 34a EStG nach den Änderungen durch..., ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)“ haben wir mit Schreiben..., ...Vorabausgliederung nach § 6 Abs. 5 EstG. Ist einer Personengesellschaft..., ... Nutzung von § 6 Abs. 5 EStG, erfolgen. Entsprechend..., ...Zusammenspiel von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG und § 6 Abs. 3 EStG mittlerweile..., ...Nachversteuerungspflichtige Beträge des § 34a EStG Wir regen an, eine gesetzliche..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG in Anspruch genommen haben..., ...34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG zu einer sofortigen Nachversteuerung..., ...Beträge i.S. des § 34a Abs. 3 EStG (vgl. BMF v. 10.11.2021..., ..., als sich sowohl § 34a EStG als auch § 1a KStG vorwiegend..., ...zur Einführung des § 34a EStG; Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes..., ...beiden Instrumente des § 34a EStG und des § 1a KStG mit dem..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG zur Option nach § 1a KStG..., ...Thesaurierungssteuersatzes nach § 34a EStG aufgebauten steuerlichen..., ...gemäß § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG. Für den Veräußerungsfall...
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- Angegeben von: Toyota Motor Europe NV/SA am 04.06.2025
- Beschreibung: Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Absatz 2a – neu – EStG). Für den Hochlauf der Elektromobilität bringt diese Steuermaßnahme aus Sicht des VDIKs zu wenig da sie ausschließlich das gewerbliche Kaufgeschäft und nicht auch das Leasinggeschäft adressiert, das den überwiegenden Anteil der Zulassungen ausmacht. Deshalb drängt der VDIK weiterhin auf eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag avisierten Maßnahmen für Privatkunden und den Gebrauchtwagenmarkt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 21.05.2026
- Beschreibung: Die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG (umgangssprachlich „Steuerbonus“) steht im Fokus aktueller Konsolidierungsüberlegungen. Eine Abschaffung ist aus Sicht des Handwerks der falsche Weg. Der Steuerbonus ist kein betrieblicher Subventionsmechanismus, sondern ein Anreiz für Verbraucher, Handwerkerleistungen legal zu beauftragen. Gerade in Zeiten hoher Inflation trägt die Regelung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei und entlastet insbesondere Geringverdienerhaushalte. Diese Ziele sind auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich verankert. Die Devise muss daher lauten: Reform statt Abschaffung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG in den Fokus möglicher ...
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mehrstufige Einführung einer Quellenbesteuerung für Renteneinkünfte. Das Konzept könnte - analog zur Lohnsteuer - folgende Bestandteile umfassen: - Ermittlung, Einbehalt und Abführung der Rentenabzugsteuer an das Finanzamt durch den Rententräger + elektronische Übermittlung der „Rentensteuer“-Daten an die Finanzverwaltung - Zur Verfügungstellung von Steuerabzugsmerkmalen in einem angepassten ELStAM-Verfahren - Grundsätzliche Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung; Ausnahmen gem. § 46 EStG analog - Möglichkeit zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung, etwa zur Geltendmachung von Krankheitskosten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Informatik als ausdrücklich freier Beruf
Aktiv vom 19.10.2025 bis 11.06.2026
- Angegeben von: Maximilian Kroker B.Sc. – Kroker Legal am 19.10.2025
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anerkennung der Informatik als freier Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder § 1 Abs. 2 PartGG und damit die Erweiterung der Freiberuflichkeit auf Tätigkeiten von Informatiker:innen. Hintergrund ist die derzeitige steuerrechtliche Abgrenzung, nach der Informatiktätigkeiten als gewerblich eingestuft werden können. Durch eine gesetzliche Klarstellung soll die gesellschaftlich und wirtschaftlich zentrale Rolle der Informatik angemessen abgebildet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Derzeit sind Sonderabschreibungen auf immaterielle Güter - also auch betriebswirtschaftliche Software auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht sonderabzugsfähig. Diese Regelung ist angesichts der grundlegenden Rolle von betriebswirtschaftlicher Software für die Digitalisierung und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht mehr zeitgemäß, erschwert nachhaltige und für Unternehmen nötige Investitionen und wirkt damit kontraproduktiv. Die Installation von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter als politisches Instrument zur ordnungspolitischen Wirtschaftsförderung ist daher geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Software – auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung ..., ...Schwellenwerte gem. § 7g EStG. – Eine Ausweitung unbedingter...
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Bürokratieabbau: Einführung eines Dauerprämienantrags bei der Wohnungsbauprämie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 28.05.2026
- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Nach § 4 Abs. 2 des Wohnungsbauprämiengesetzes (WoPG) ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Sparer anstelle der jährlichen Beantragung wahlweise auch einmalig einen sog. „Dauerprämienantrag“ – entsprechend dem sog. „Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen – stellen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...80.000 Euro bei nach § 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten..., ...sowie § 89 Abs. 2 Satz 2 EStG). Vorliegend geht es jedoch..., ...Änderung des § 89 Abs. 1 EStG dahingehend vor, dass der..., ...Altersvorsorgezulagen nach § 89 Abs. 1 EStG auch in Ziffer 9 der Erläuterungen..., ...Dauerzulageantrag“ nach § 89 Abs. 1a EStG für die Beantragung von..., ...Nach § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG kann der Zulageberechtigte..., ... in § 89 Abs. 1a Satz 1 EStG sollte „das Zulageverfahren...
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- Angegeben von: AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fälle des § 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG begrüßt. Dies ist ein großer..., ...Lohnsteuerabzugsmerkmale des § 39 EStG an die Arbeitgeber. ..., ...Abs. 4 Nr. 4 Buchstabe a EStG (Beiträge für den steuerfreien..., ...42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) – Erläuterung, wann dieser...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bestandsübertragungen zwischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen einfacher und damit praxisgerechter ausgestaltet werden. Bestehende Rechtsunsicherheiten müssen beseitigt werden. Außerdem könnte für den Fall der Auslagerung bestehender Zusagen auf einen Pensionsfonds eine Dotierungsmöglichkeit sinnvoll sein, die sich an der Höhe der auszulagernden Versorgungszusagen orientiert. Ferner sollte das Teilwertverfahren in ähnlicher Weise abgewandelt werden, wie dies inzwischen auch gesetzlich in § 5 Abs. 7 S. 4 EStG für den Fall der entgeltlichen Übernahme bestehender Versorgungszusagen geregelt ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ZIA bedarf es einer Lösung aktuell bestehender grundsätzlicher Probleme durch eine gesetzgeberische Anpassung des Steuerrechts. So muss mit Blick auf die handelsbilanziellen Regelungen zu den nachträglichen Herstellungskosten ein Bewertungsvorbehalt in der Steuerbilanz eingeführt werden (vgl. Punkt B.I.). Ferner müssen energetische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt oder zumindest durch spezielle Abschreibungsregelungen (z. B. erhöhte Sonderabschreibungen) gefördert werden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als..., ...den in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Grundsatz der..., ...n.F. über § 5 Abs. 1 S. 1 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG auch für die steuerliche..., ...Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG wirkt in diesen Fällen ..., ...Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Aktiv vom 17.06.2024 bis 20.06.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 20.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.05.2026
- Beschreibung: Ein entscheidender Punkt im Standortwettbewerb ist die Steuerbelastung der Unternehmen. Dabei liegt der Fokus der Diskussion meist auf Kapitalgesellschaften. In Deutschland spielen jedoch auch Personenunternehmen eine große Rolle. Hinzu kommt, dass auch die Belastung der Arbeitnehmer aus Sicht der Unternehmen zu hoch ist. Wir setzen uns dafür ein, die Einkommensteuerbelastung über den gesamten Tarifverlauf zu senken, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, die Thesaurierungsregelung (§ 34 a EStG) breiter und einfacher anwendbar zu machen und die Körperschaftsteuer-Option (§ 1a KStG) anwendungsfreundlicher auszugestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erträge nach § 97 Satz 1 EStG nicht übertragbar und damit..., ...Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
-
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ...zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun- gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ...zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun- gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
-
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigun-gen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...