Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.529)
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Ideen fürs Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025
Aktiv vom 23.10.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Forum Fairer Handel e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung der politischen Forderungen des Forum Fairer Handel für eine zukunftsfähige Wirtschaft mit fairen und nachhaltigen Lieferketten mit den Unterpunkten gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, funktionierender Wettbewerb, Nachhaltigkeit, Agrarökologie und Klimagerechtigkeit in den Wahlprogrammen der Parteien für die Bundestagswahl 2025
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Teneo Germany am 23.10.2024
- Beschreibung: Für JDE Peet's begleiten wir die deutsche Implementierung der EU-Verordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Dabei beteiligen wir uns insbesondere an der Diskussion über die Sortierung und Verwertung von Kaffeeverpackungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Bürokratieabbau durch Reduzierung und Konkretisierung der Reportingpflichten bzgl. (EU) 2022/2464
Aktiv vom 23.10.2024 bis 19.06.2026
- Angegeben von: Porsche Automobil Holding SE am 23.10.2024
- Beschreibung: 1. Vermeidung von Verschärfungen im Vergleich zur CSRD, z.B. ESEF-Formatierung des Lageberichts nach Offenlegungslösung statt Aufstellungslösung 2. Aussetzung bzw. Staffelung der Anwendungszeitpunkte 3. Aussetzung des Enforcements 4. Haftungsausschluss
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: JDE Peet’s am 23.10.2024
- Beschreibung: JDE Peet's begleitet die deutsche Implementierung der EU-Verordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Dabei strebt JDE Peet's insbesondere in der Praxis umsetzbare Regelungen für die Sortierung und Verwertung von Kaffeeverpackungen an.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Bitkom arbeitet mit bundespolitischen Stakeholdern nicht nur an einem nationalen Durchführungsgesetz, sondern auch an einer innovations- und anwenderfreundlichen Konkretisierung des AI Acts auf europäischer Ebene. Diese Bemühungen umfassen: -Erarbeitung des Praxisleitfadens für die Allzweck-KI-Modelle (Artikel 56 KI VO) -Erarbeitung von praxistauglichen und rechtssicheren Leitlinien zur Auslegung des AI Acts -Erarbeitung von praxistauglichen Standards für die Hochrisiko-Anforderungen des AI Acts -Präzisierung des AI Acts für den Finanzsektor -An AI Act anschlussfähige internationale KI-Regelungen im Rahmen des G7 / G20 Prozesses
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Außerdem befürworten wir, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leistet. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir fordern zudem, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) -
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die geplante 4. EU-Führerscheinrichtlinie zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu fördern und die Digitalisierung der Führerscheinverwaltung voranzutreiben. Wichtige Aspekte sind die Einführung eines digitalen EU-Führerscheins und die vereinfachte gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Zudem sollen die medizinischen Eignungsprüfungen für ältere Fahrer und Risikogruppen verstärkt und einheitlicher geregelt werden. Weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung eines sicheren Umgangs mit neuen Fahrzeugtechnologien.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Verbot von Sterilisationen nicht einwilligungsfähiger Menschen - Inhalt, Anforderungen und Fragestellungen zur Evaluation der Sterilisationsregelung in § 1830 BGB
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Regelungen des Pflegekompetenzgesetzes: Im Rahmen der Neueinführung des § 15a SGB V-neu muss klargestellt werden, dass mit dieser Regelung kein allumfassender Pflegefachkraftvorbehalt vorgegeben wird, sondern dass auch weiterhin Grundpflege und einfachste Behandlungspflege in Wohnformen der Eingliederungshilfe durch Heilerziehungspflegende und pädagogisches Personal durchgeführt werden darf. Änderung des § 45a, § 45g SGB XI-neu.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen, Wegfall des Wesentlichkeitskriteriums für Anspruch auf Eingliederungshilfe, Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, Sozialgerichtsbarkeit als zuständige Gerichtsbarkeit für das SGB VIII, keine Verschlechterung der Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe durch Übergang ins SGB VIII
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Verpflichtung privater Akteure zur Barrierefreiheit und zum Ergreifen von angemessenen Vorkehrungen, Verbandsklagerecht einführen, Geltendmachungsfristen verlängern, Rechtfertigungsgründe anpassen, erfassten Personenkreis erweitern
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Standards für Gleichbehandlungsstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Der Gruppenantrag wird begrüßt und die geforderten Maßnahmen eines Monitorings der Anwendung des nichtinvasiven Pränataltests und der Einrichtung eines Beirats werden unterstützt. Zusätzlich werden Vorschläge zur Modifikation des G-BA Beschlusses zur Änderung der Mutterschaftsrichtlinien gemacht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10515
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums
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BT-Drs. 20/10515
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Schaffung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer*imnnen und Betreuungsvereine unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen der letzten Jahren und dem gestiegenen Aufwand durch die Betreuungsrechtsreform, Verhinderung von UN-BRK-widrigen Fehlanreizen durch die Vergütung, Dynmaisierung der Betreuer*innenvergütung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können. Die Chance, ein hohes Lebensalter zu erreichen, ginge einher mit dem Risiko, im hohen Alter ohne Leistungen aus der pAV dazustehen. Langfristige Vermögensbildung ist grundsätzlich gut, aber wir brauchen vor allem höhere/verlässliche lebenslange Leistungen. Es ist ein Missverhältnis, wenn die pAV durch das pAV-ReformG nun mit dreifach höheren Haushaltsaufwendungen gefördert werden als die bAV über das 2. BRSG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: "Der BMF-RefE sieht Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Eine verbreitete Entscheidung für diese Auszahlungsform halten wir für sozialpolitisch kritisch. Das pAV-Reformgesetz setzt mit mehr Wettbewerb durch Wechselmöglichkeiten und einem digitalen Vergleichsportal auf den ""mündigen Bürger"", der für sich das richtige Produkt auswählen will und kann. Ohne eine ausreichende Finanzbildung in der Breite dürfte der Nutzen des Vergleichsportals begrenzt bleiben. Die kollektive betriebliche Altersversorgung setzt hingegen erfolgreich auf Systeme, die Sozialpartner und Arbeitgeber für Gruppen von Arbeitnehmern wählen und für Geringverdiener mit weniger individuellen Hürden versehen sind als mithilfe eines Vergleichsportals für die pAV."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik der §§ 84 ff. EStG grundsätzlich. Die beitragsproportionalen Grund- und Kinderzulagen sind verständlicher und bieten Anreize zu mehr Eigensparleistungen. Die aufwändige jährliche Mindesteigenbeitragsberechnung sowie Zulagenkürzungen entfällt. Das neue Förderkonzept enthält im Vergleich zum alten eine schwächere Förderung von Kindern, die besonders Frauen trifft (Gender Pay). Aufgrund der unterschiedlichen Regelung der steuerunschädlichen Abfindung von Kleinstbetragsrenten in § 93 Abs. 3 EStG-E und der Neuregelung im 2. BRSG sollte für die bAV auf die Regelung im BetrAVG verwiesen werden. Die Günstigerprüfung im Rahmen des § 52 Abs. 50a EStG sollte von der ZfA vorgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 23.10.2024
- Beschreibung: Der DVGW begrüßt die Vorlage von Eckpunkten für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie (KWS) durch das BMWK und die Möglichkeit, diese zu kommentieren. Wasserstofffähige Kraftwerke und KWK-Anlagen ermöglichen in einem Stromsystem, welches immer größere Anteile Erneuerbare Energien integriert, die Bereitstellung gesicherter Leistung im Falle der nicht vorhandenen Versorgung durch Wind- und Solarenergie. Ein Aufbau dieser Kraftwerkskapazitäten ist daher eine wichtige Maßnahme für eine resiliente Transformation. In die Weiterentwicklung der Eckpunkte sollten insbesondere die weitere Aspekte einbezogen werden. Diese werden im Rahmen der DVGW-Stellungnahme im Detail ausgeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Künftig geplante Gesetzesregelungen zur ambulanten Pflege: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: insbesondere der Aspekt Ambulantisierung & sektorenübergreifende Versorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Bessere Versorgung von Patient:innen durch das Gesundheitsversorgungsstärkegesetz
Aktiv vom 23.10.2024 bis 08.04.2026
- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Gesundheitskioske, Kommunale Medizinische Versorgungszentren, Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung, Kooperation von medizinischen, pflegerischen und sozialberatenden Fachkräften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (6):