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Gefundene Regelungsvorhaben (27.480)

    • Angegeben von: House of Policy GmbH am 10.03.2025
    • Beschreibung: In den nächsten Novellen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss weiterhin darauf geachtet werden, dass ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung und anderen Unternehmen durch geeignete Maßnahmen ermöglicht wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Bedarfsgerechte Mitteldotierung für die Schiene

    Aktiv vom 10.03.2025 bis 18.05.2026

    • Angegeben von: DB InfraGO AG am 10.03.2025
    • Beschreibung: Die DB Infra GO setzt sich im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2025 und 2026 und eines Sondervermögens für Investitionen in die Infrastruktur für eine bedarfsgerechte Mitteldotierung der Infrastruktur ein und dabei insbesondere für das Bestandsnetz. Zudem setzt sich die DB für eine passfähige Trassenpreisförderung für den Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/500 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Tantramassage-Verband e.V. (TMV) am 10.03.2025
    • Beschreibung: Wir sind gegen das diskutierte "Sexkaufverbot" bzw. das "Nordische Modell" und möchten mögliche künftige Regelungen diesbezüglich verhindern helfen.
    • Angegeben von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 10.03.2025
    • Beschreibung: Kunststoffabfälle gilt es als Wertstoffe im Kreislauf zu führen, als Voraussetzung zur Schaffung einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen. Ziel der Advocacy zur Ausgestaltung der Altfahrzeugverordnung (ELV) ist die Ausweitung der Kreislaufwirtschaft im Bereich der automobilen Kunststoffe, insbesondere bezüglich sowohl ambitionierter als auch realistischer regulatorischer Einsatzziele zirkulärer Rohstoffe (Rezyklate, Biomasse, CO2) unter Berücksichtigung des gesamten Nutzungszyklus von Automobilen, inkl. Austausch- und Ersatzzeilen. Dies schließt die möglichst breite Anerkennung von Abfallströmen (z.B. pre- und post-consumer-Abfälle) als auch Recyclingverfahren (mechanische, lösemittelbasierte und chemische Verfahren) ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 26.11.2025

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Eine Vermeidung von Redundanzen im Melde- und Anzeigewesen trägt dazu bei, die administrative Belastung der Banken zu reduzieren, ohne dabei die Risiken für das Finanzsystem zu erhöhen. So sollte beispielsweise das deutsche Millionenkreditmeldewesen abgeschafft werden, da es eine Doppelung zum europäischen Kreditregister AnaCredit darstellt. Doppelmeldungen im Handels- und Transparenzregister könnten durch deren elektronische Vernetzung vermieden werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln sind bereits heute bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren. Für die Ablösung effizienter nationaler Absicherungsmechanismen zugunsten eines pauschalen EU-Abwicklungsregimes besteht kein Anlass. Regionalbanken sind nicht systemrelevant und durch nationale Systeme vollständig abgesichert. Die Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf nicht-systemrelevante Banken würde die Finanzstabilität nicht erhöhen und einen unnötigen Eingriff in die effektive nationale Praxis darstellen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sorgt für viel Bürokratie und stellt Unternehmen unter Generalverdacht. Die EU-Kommission möchte die Einführung der europäischen Richtlinie entsprechend verschieben und anpassen. Der deutsche Gesetzgeber sollte dieser Entwicklung folgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Einführung eines Altersvorsorgedepots

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 22.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Abschaffung des Referenzwert-Dokuments

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Im Rahmen der Benchmark- oder Referenzwert-Verordnung (EU/596/2014) müssen Banken ihre Kunden beim Abschluss eines Verbraucher- oder Immobiliardarlehens über den verwendeten Referenzwert (z.B. EURIBOR), seine Administratoren und „dessen mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher“ informieren. Dies geschieht mithilfe eines Informationsblattes, dem sog. Referenzwert-Dokument. Die Verordnung ist eine Reaktion des Europäischen Gesetzgebers auf die Manipulation von Referenzwerten. Ziel ist es dieses Referenzwert-Dokument abzuschaffen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • ESIS-Merkblatt vereinfachen

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Beim Riestervertrag kann der Zulagenantrag als Dauerzulagenantrag gestellt werden. Bei der Wohnungsbauprämie hingegen kann ein Zulagenantrag als Dauerauftrag nicht gestellt werden. Die Prämie gemäß §4 Wohnungsbau-Prämiengesetz ist daher zeit- und kostenintensiv jährlich zu beantragen. Deshalb ist unser Ziel, dass auch für die Wohnungsbauprämie (wie beim Riestervertrag) die Möglichkeit einen Dauerzulagenantrag stellen zu können geschaffen wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Alle Telefongespräche zur Anlageberatung mit Kunden müssen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungspflicht ist ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre des Kunden, die im ähnlichen Ausmaß nirgendwo sonst in der Beratungsdokumentation vorkommt. Das stößt bei vielen Kunden auf Unverständnis. Orders werden deshalb immer wieder abgebrochen. Wegen der hohen Kosten zur Bereitstellung der Infrastruktur wird der Kommunikationskanal „Telefon“ zudem von einigen Banken nicht mehr angeboten. Kunden sollten auf die telefonische Aufzeichnung ihrer Anlageberatung verzichten dürfen. Alternativ sollte – wie bereits beim persönlichen Gespräch verbindlich – eine schriftliche Notiz des Beraters zur Dokumentation des Gesprächsverlaufs ausreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind verpflichtet, der registerführenden Stelle Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über www.transparenzregister.de zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Das Register soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Es erfolgt nur die Mitteilung an das Handelsregister. Änderungen im Transparenzregister müssen durch den Kunden selbst erfolgen. Meldungen an das Handelsregister, die auch für das Transparenzregister erforderlich sind, sollten durch einen automatischen Prozess dort eingefügt werden können. Das spart Zeit, Kosten, Doppelaufwand und fördert den Bürokratieabbau.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Geldautomatensprengungen unterbinden

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Geldautomatensprengungen gefährden nicht nur die Bargeldversorgung, wegen des Einsatzes großer Sprengstoffmengen besteht eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Gesetzgeber und Behörden müssen Sprengungen von Geldausgabeautomaten entsprechend dieser Gefahrenlage entsprechend behandeln, den Verfolgungsdruck erhöhen und die Rechtslage entsprechend verschärfen, um Täter abzuschrecken und besser verfolgen zu können.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14040 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und weiterer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die Ausschreibungsmengen und die aktuellen Vergütungssätze reichen für einen langfristigen Weiterbetrieb bzw. für die Flexibilisierung von Biogasanlagen häufig nicht aus. Daher muss insbesondere für diejenigen Biogasanlagen, die in den kommenden Jahren aus der Förderung fallen, eine Zukunftsperspektive geschaffen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die deutsche Milchwirtschaft sieht sich immer stärkeren Vorgaben – etwa bei der Tierhaltungskennzeichnung, der Düngeverordnung oder Klimabilanzierung – konfrontiert. Nationale Alleingänge fördern jedoch nicht den Tierschutz, wenn nur eine Verlagerung ins weniger regulierte Ausland stattfindet. Die Kombinationshaltung sollte unabhängig von der Bestandsgröße und ohne die Verpflichtung zum regelmäßigen Auslauf der Tiere in den Wintermonaten beibehalten werden, da sie gerade für kleinere Familienbetriebe und Kulturlandschaften eine große Bedeutung hat.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flächenschutz für eine starke Agrarwirtschaft

    Aktiv vom 07.03.2025 bis 30.06.2026

    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Das EU-Renaturierungsgesetz bringt zusätzliche Herausforderungen für die Landwirtschaft mit sich. Pauschale Vorgaben zur Flächennutzung ignorieren die standortspezifischen Gegebenheiten und beschneiden die betriebliche Flexibilität erheblich. Die Landwirtinnen und Landwirte in Bayern haben die Kulturlandschaft geschaffen und leisten auch heute noch einen wesentlichen Beitrag zu deren Erhaltung. Sie erfüllen somit wichtige ökologische Aufgaben wie die Förderung der Biodiversität und den Schutz natürlicher Ressourcen. Anstelle starrer Vorgaben sollten lokal angepasste Lösungen gefördert werden, die sowohl ökologische Ziele als auch die betrieblichen Erfordernisse in Einklang bringen. Mehr Ökologie geht nur gemeinsam mit den Landwirten und nicht mit starren Vorgaben und kalter Enteignung.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die bayerische Landwirtschaft befindet sich in einer Phase mit tiefgreifenden Herausforderungen. Pro Tag schließen in Bayern über drei landwirtschaftliche Betriebe, häufig wegen fehlender Nachfolge oder mangelnder wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Hohe steuerliche Belastungen erschweren oft die Hofübergabe, während den neuen Eigentümern häufig die Mittel fehlen, um notwendige Investitionen zu tätigen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Neuregelung der Höfeordnung stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Übergabeprozess zu erleichtern. Eine allgemeine Absenkung des steuerlichen Hofwerts kann die Weiterführung des landwirtschaftlichen Betriebs sicherstellen und den Übergang finanziell tragbar machen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: ESG-Kriterien halten zunehmend Einzug in die Bankenregulierung. Das adäquate Management von ESG-Risiken ist ein wichtiger Teil des Risikomanagements. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten muss aber bürokratiearm und risikoadäquat erfolgen und sich an den neuen Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsregulierung in der EU (COM(2025)81) orientieren. Eine Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte der CRR III und CRD VI muss entsprechend erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Laut der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD müssen Einleger vor Eröffnung eines Kontos und danach einmal jährlich schriftlich über die Zugehörigkeit ihrer Bank zur gesetzlichen Einlagensicherung informiert werden. Die Information erfolgt jährlich auch ohne Anlass, d.h. ohne dass sich an dem grundsätzlichen Schutzniveau der Einlagensicherung etwas ändert. Daher löst die jährliche Einlagensicherungs-Information Unsicherheit darüber aus, ob sich der Schutzumfang der Einlagen geändert hat. Deshalb ist unser Ziel die jährliche Einlagensicherungs-Information abzuschaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Die Geldwäsche-Meldepflicht ist im deutschen Recht sehr weit gefasst und lastet überwiegend auf den Banken. Nur 15 Prozent der Meldungen wurden bis Ende 2022 an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und in nur 0,3 Prozent der Fälle folgte ein Urteil, ein Beschluss, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Um Banken und Aufsicht von Bürokratie zu entlasten, ist die Meldepflicht der Banken gegenüber der FIU auf gravierende Geldwäschevortaten zu beschränken.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Im vergangenen Jahr wurden aufgrund der hohen Inflation seit 2022 handelsrechtliche Größenwerte entsprechend nach oben angepasst. Der Gesetzgeber muss diese Logik nicht nur im HGB, sondern konsistent in damit verbundenen Rechtsbereichen anwenden, um die Unternehmen wirklich zu entlasten, auch im Bankbereich. So muss die Grenze für die Prüfung nach §18 KWG angehoben werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: DORA sollte vor 2028 überprüft, der Umsetzungszeitraum verlängert und Dokumentationsanforderungen für kleine und mittlere Institute (LSI) reduziert werden. Definition eines schwerwiegenden Vorfalls und Wesentlichkeitsschwellen sollten im Level 2-Text angepasst werden. Bei LSI sollte unter best. Bed. von einer 24/7 Meldeverpflichtung abgesehen werden. Der Vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen sollte auch für LSI mit gruppeninternem Rechenzentrum ermöglicht werden. Die Vorgaben sollten im Einklang mit internationalen Standards ausgestaltet werden. Die Def. relevanter IKT-Dienstleistungen sollte weniger weit gefasst werden. Doppelarbeiten bezüglich IKT-Drittparteienmanagement und Auslagerungsrecht (KWG) sind zu vermeiden. Die Q&A der EU-KOM ESA 2999-DORA030 sollten in DORA überführt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
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