Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (775)
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 07.10.2025
- Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kabinettsentwurf §118 Abs. EnWG voraussichtlich weiter ..., ...weitergegeben. Mit dem EnWG-Kabinettsentwurf möchte..., ...Bundesregierung mit §118 Abs. 4 EnWG-E Rechtssicherheit für ..., ...auslaufen (§ 118 Abs. 4 EnWG-E) und sollte nicht durch das EnWG nachträglich verlängert..., ...Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das ist gut für den Markt...
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Sachgerechte Einbeziehung thermischer Abfallbehandlungsanlagen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie
- Angegeben von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 03.09.2025
- Beschreibung: Das NIS2-Umsetzungsgesetzes muss mit einer klaren Strategie zur Vermeidung bürokratischer Doppelbelastungen verknüpft werden. Insbesondere soll eine Zuordnung thermischer Abfallbehandlungsanlagen nur für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung, der die kritische Dienstleistung darstellt, erfolgen, und nicht zusätzlich eine Zuordnung zum Energiesektor. Es soll vermieden werden, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit nach 2 Sicherheitskatalogen umgesetzt werden müssen (d.h. "Doppelregulierung" durch parallele Anwendung des BSIG und des EnWG). Außerdem soll das NIS2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-Dachgesetz fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unterliegen. Die kumulative..., ...eine Regulierung nach dem EnWG unverhältnismäßig wäre...., ...Überschneidungen mit dem EnWG und daraus resultierende..., ...Die Regulierung nach dem EnWG erfolgt derzeit über IT-Sicherheitskataloge..., ... 2 BSIG und § 5c Abs. 4 EnWG sind nicht deckungsgleich..., ...verlangt § 5c Abs. 4 Nr. 11 EnWG beispielsweise den verpflichtenden..., ...2 BSIG). Zudem wird im EnWG bereits festgelegt, dass..., ...müssen (§ 5c Abs. 4 Nr. 12 EnWG). Im BSIG ist hingegen..., ...Nach § 5c Abs. 5 Satz 1 EnWG sind Unternehmen zur aktiven..., ...BSIG als auch unter das EnWG fallen, unterliegen einer..., ...unnötigerweise durch BSIG und EnWG doppelt reguliert werden...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen (Wasserstoff, ..., ...Methan etc.; § 3 Nr. 10g EnWG), gelten dann folglich ..., ...allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 EnWG für den Gasnetzanschluss..., ...allgemeine Regelung des EnWG zum Gasnetzanschluss noch..., ...Zeitpunkt würde dann § 17 EnWG gelten. Dort ist allerdings..., ...Begriffsbestimmungen des EnWG verwiesen (§ 2 Nr. 8 GasNZV..., ...definiert werden (§ 3 Nr. 10g EnWG). Seite 10 Nachfolgeregelung..., ...GasNZV i.V.m. § 17 Abs. 2 EnWG). • Neue Vorgabe zum Umgang..., ...Netzanschluss nur die Regeln des EnWG (nicht-diskriminierender..., ...Zugang; § 17 Abs. 1 und 2 EnWG) und die Kostenbegrenzung...
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- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 01.10.2024
- Beschreibung: Verlängerung des KWKG bis 2030; Technologieoffenheit im GEG; Dezentrale Flexibilität; Klimaneutrale Energieträger den anderen EE gleichstellen; Gleichstellung von PV und KWK; Ermöglichen von Einsatz von „normalem“ Biomethan in der BEG-Förder
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...steuerbare Verbraucher im EnWG §14a, sondern auch für ...
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- Angegeben von: ARGE Netz GmbH & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die ARGE NETZ setzt sich für einen weiteren zügigen Zubau der Erneuerbaren Energien und deren konsequente Einbindung in das Netz ein. Dafür sind die Regelungen des EnWG gerade für Fragen des Netzanschlusses und der Netznutzung ein wichtiger Bestandteil. Damit der Erneuerbare Mittelstand weiterhin seine tragende Rolle im erneuerbaren Energiesystem übernehmen kann, setzen wir uns für eine entsprechende Ausgestaltung des Gesetzes ein. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]; Energienetze [alle RV hierzu]; Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Storengy Deutschland GmbH am 01.08.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine sachgerechte und für Untergrundspeicher für Wasserstoff förderliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff im Zuge der sich aktuell in der Verbändeanhörung befindlichen EnWG-Novelle, welche die Einführung eines Systems für den regulierten Zugang Dritter ab August 2026 vorsieht. Bei der Umsetzung sollte ein System der Erlösregulierung gewählt werden, das dem wettbewerblichen Charakter des Wasserstoffspeichermarktes entspricht und Anreize zur Entwicklung innovativer Speicherprodukte setzt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes soll der Rahmen für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gesetzt werden. Es gibt eine Verordnungsermächtigung für Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen z.B. BImSchG und WHG sowie EnWG dienen. Standards und Schnittstellen für IT-Komponenten werden an zentraler Stelle durch das BMI dokumentiert und veröffentlicht. Der bisherige Ansatz, Softwarelösungen im Frontend nach dem EfA-Prinzip ("Einer für alle") föderativ zu entwickeln und bereitzustellen, wird nicht durch Industrie und Wirtschaft geteilt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) muss so ausgestaltet werden, dass ein bilanzieller Bezug von Wasserstoff in Gasnetzen im Rahmen eines Massenbilanzsystems mit entsprechender bilanzieller Entwertung der jeweiligen Herkunftsnachweise möglich ist. Es muss eine bilanzielle Anrechnung im Herkunftsnachweissystem möglich sein. Auch beauftragte Dritte sollen HKN beantragen können. Bei der Ausgestaltung des Systems ist auf Kohärenz mit der 37. BImSchV und § 13k EnWG zu achten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- HkNRG [alle RV hierzu]
- 37. BImSchV [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (20):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 2 S.1 EnWG normierte Effizienzkriterium..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern..., ...Abs.1 S.1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., .... 3 S. 1 EnWG bestätigt wurden. 24 Siehe..., ...§ 28j Abs.1 EnWG).41 Dies bedeutet, dass..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG • Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ... EnWG auch für Betreiber von..., ... sind (§ 15 Abs. 3 S. 7 EnWG). § 1 Abs.1 EnWG als ..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern..., ...Abs.1 S.1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., ...§ 28j Abs.1 EnWG).41 Dies bedeutet, dass..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG • Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ... EnWG auch für Betreiber von..., ...den Regelungen in § 16b EnWG-E ff. und § 14d EnWG ist...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nachfolgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nachfolgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nach- folgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Ausarbeitung einer ambitionierten Wasserstoffspeicherstrategie in Deutschland zur erneuerbaren resilienten Versorgung mit Energie. Hierzu müssen im EnWG, BImSchG, BBergG und der UVP-Bergbau Änderungen vorgenommen werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Nutzung von Speichern attraktiv zu machen, bestehende Erdgasspeicher umzuwidmen sowie neue Speicher in Bau gegeben werden. Hierzu braucht es ein Marktdesign, das dies anreizt. Hier kann ein Amortisationskonto, analog zum Wasserstoff-Kernnetz, ein gangbarer Weg sein. Zusätzlich müssen multi-use-Resilienzspeicher definiert werden, die zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Krisenresilienz beitragen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ausweitung der in..., ...verlängerten § 118 Absatz 6 EnWG rechtssicher auf Wasserstoffspeicher..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ausweitung der in..., ...verlängerten § 118 Absatz 6 EnWG rechtssicher auf Wasserstoffspeicher...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 07.02.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im November 2024 die erste Systementwicklungsstrategie (SES 2024) vorgelegt. Die SES soll Orientierung für die weitere Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft zu Klimaneutralität geben und bildet gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Grundlage für die Entwicklung der Energieinfrastrukturen (Szenariorahmen Strom sowie Gas und Wasserstoff). An der betreffenen Konsultation hat sich GASCADE beteiligt, um insbesondere auf die Bedeutung von heimisch gewonnenem Offshore-Wasserstoff für das Gesamtenergiesystem hinzuweisen. Weitere Infos: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets im EnWG schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Dazu gehören die Anpassung der Energiemix-Kennzeichnung an die EU-Vorgaben mit Verweis auf Herkunftsnachweisregister statt Energiebörsen und Streichung unnötiger Grenzwertregelungen, die Klarstellung des Verbots langfristiger Gaslieferverträge ohne CCS auf Lieferungen nach Deutschland sowie die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für bestehende Wasserstoffnetze. Zudem wird die Schaffung effizienter Herkunftsnachweisregister und die Gewährleistung eines europäischen Level-Playing-Fields angestrebt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EnWG-Novelle zur Umsetzung des..., ...EU-Richtlinie“ genannt) im EnWG vom 4. November 2025. ..., ...Umfang kaum möglich. § 1b EnWG-E - Grundsätze des Gas-..., ...Wasserstoffmarktes Die mit § 1b EnWG-E vorgelegten Grundsätze..., ... den Strommarkt in § 1a EnWG zu erklären. Dennoch stellt..., ... haben werden. § 42c EnWG-E - Gas- und Wasserstoffkennzeichnung..., ... Die-se sollen in § 42c EnWG-E umgesetzt werden. Die..., ...gefordert. § 42c (1) und (2) EnWG-E verlangt hin-gegen die..., ...dar. Mit § 42c (5) Satz 3 EnWG-E werden zudem zu-sätzlich..., ...Anpassung von § 42c (1) und (2) EnWG-E an die bestehenden europäi-schen..., ...Grenzwertkalkulation nach § 42c (5) Satz3 EnWG-E sollte ersatzlos gestrichen..., ...Durch den Verweis in § 42c EnWG-E auf Gasbörsen würden ..., ...EU-Binnenmarkts werden. § 114 EnWG-E - Verbot von langfristigen..., ... Formulierung von § 114 EnWG soll zu dem wichtigen Ziel..., ...beeinträchtigen.“ § 118b EnWG-E - Ausnahmen von der Regulierung..., ...essenziell. Gemäß § 118b EnWG-E (Artikel 1 Nummer 84)...
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- Angegeben von: E.ON SE am 11.09.2024
- Beschreibung: Als E.ON haben wir neben einer Reihe von organisationsinternen Maßnahmen rund um Digitalisierung, Standardisierung und Automatisierung beim Netzanschluss, auch bereits in Anwendung befindliche Tools zur Prozessverbesserung etabliert (z.B. das SNAP-Tool). Wir begrüßen daher im Allgemeinen weitere gesetzliche Maßnahmen in diesem Handlungsfeld, bewerten allerdings vor allem weitere Fristverkürzung ohne Differenzierung der jeweiligen Netzebene als unsachgemäß (§ 17 Abs. 6 EnWG-Ref-E 2024). Im Niederspannungsbereich ist z.B. eine 8-Wochen-Frist für eine Netzverträglichkeitsprüfung durchaus bereits Praxis, allerdings halten wir die gleiche Frist für den Netzanschluss an die Mittelspannung für überzogen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Referentenentwurf zur EnWG-Novelle Stand: 10. September..., ... Weitere Themen für die EnWG-Novelle • Festlegung Xgen-Wert..., .... auf die Änderungen am EnWG und dem EEG. Zudem weisen..., ...unsachgemäß (§ 17 Abs. 6 EnWG-Ref-E 2024). Im Niederspannungsbereich..., ... des Netzzugangs (§ 20b EnWG-Ref-E 2024). Die bestehende..., ...Informationspflichten, § 41 EnWG-Ref-E 2024). Informationen..., ...) auf Kundenseite (§41a EnWG-Ref-E 2024): Kunden erhalten..., ...Stunden-Wechsel Gas (§ 20a EnWG-Ref-E 2024): Hier befürchten..., ...Lieferanten (§ 5 Abs. 4a EnWG-Ref-E 2024): Eine verlässliche..., ... Weitere Themen für die EnWG-Novelle Die Bundesnetzagentur..., ...des § 21a Abs. 3 Satz 7 EnWG erfolgen. Die Implikation..., ...Regelungsvorschläge zu § 38a EnWG. Eine Regelungslücke besteht..., ...Rechnungsstellung von Vertrieben (§ 40b EnWG). Konkret besteht eine ..., ...aufgelöst werden (§40b Abs. 1 EnWG: “(...) die ein Jahr nicht...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Petitum: Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b..., ...Kundenanlagen gelten (laut EnWG-Definition sind auch PV-Anlagen...
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Einschätzung und Verbesserungsvorschläge zur Wachstumsinitiative - neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland - Haushalt 2025
Aktiv vom 18.07.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Kapitel V der Wachstumsinitiative behandelt mit den Ziffern Nr. 38 bis 49 weitreichende energiewirtschaftliche Themen. Aber auch in den anderen Kapiteln befinden sich Punkte, die für die Energie- und Wasserwirtschaft relevant sind. Die benannten 49 Punkte werden dann in verschiedene Gesetzesinitiativen einfließen: in das flankierende Haushaltsfinanzierungsgesetz, in das geplante EnWG-Omnibus-Gesetz oder auch in einzelne Fachgesetze. BDEW hat die für seine Branche relevanten Punkte analysiert und kommentiert und setzt sich unter anderem für wettbewerbliche Ausgestaltung, Bürokratieabbau und für eine Priorisierung des Netzausbaus ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausgestaltung des § 118 Abs. 6 EnWG bzw. der Folgeregelungen..., ...Wasserstoffwirtschaft gelegt. Die 2. EnWG-Novelle hat den für den...
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die unterzeichnenden Organisaonen bieten dafür ihre Unterstützung an. Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
- Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber diesen Gesetzesentwurf nutzen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...deutschen Gesetzgeber ins EnWG eingefügt .Schon die originäre..., ...Gesetzesentwurf zur Änderung des EnWG bietet die Chance, dies..., ...Auslegung des § 3 Nr. 24a EnWG – die auch auf die Auslegung des § 3 Nr. 24b EnWG ausstrahlt – führt teilweise..., ... im Sinne von EltRL und EnWG. Die meisten Energiedienstleister..., ...Klarstellung in § 3 Nr. 24a EnWG (jetzt: § 3 Nr. 59 EnWG-E) und § 3 Nr. 24b EnWG (jetzt: § 3 Nr. 60 EnWG-E..., ...Pflichten des § 5 Abs. 4a EnWG erfüllen. Das stellt eine...
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- Angegeben von: Mainova AG am 30.04.2025
- Beschreibung: Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Ausgestaltung ökologischer Mindeststandards für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Solarpaket I
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: In diesem Positionspapier gibt der BDEW eine sowohl praxis- als auch rechtsbezogene Bewertung zu den jeweiligen Kriterien zur Prüfung der ökologischen Mindeststandards sowie zur Vollzugskontrolle durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und den Netzbetreiber. Es wird klargestellt, was ein Stromnetzbetreiber überhaupt und in welchem Umfang kontrollieren kann. Stromnetzbetreiber betreiben Stromnetze und sind keine Experten für Biodiversität. Dieses Positionspapier enthält neben Hinweisen zur Ausgestaltung des Leitfadens - auch gerade hinsichtlich der Nachweispflichten der Anlagenbetreiber - Forderungen des BDEW zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen des anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt werden sollten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt..., ...Festle-gungen nach § 29 Abs. 1 EnWG zu treffen „zu den Nachweisen...
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- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Korrektur der im Referentenentwurf unter §3 Nr. 19a enthaltenen Fehleinschätzung, dass es eine leitungsgebundene Versorgung mit Flüssiggas (LPG) nach den einschlägigen technischen Regelwerken im Sinne des §49EnWG nicht gibt. Tausende Haushalte werden heute so mit Flüssiggas versorgt. Auch ist diese Versorgung in den einschlägigen technischen Regelwerken des DVGW hinterlegt, wie dieser selbst klargestellt hat. Die vorgeschlagene Änderung des §3 muss entsprechend angepasst/zurückgenommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hamburger Energiewerke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Ausschusses für Klima und Energie des Deutschen Bundestages wird von Herrn Christian Heine, Sprecher der Geschäftsführung der Hamburger Energiewerke GmbH, auf die drei Arten Wärmespeicher, Stromspeicher und Wasserstoffspeicher wird aus Sicht der HEnW und der Branchenerfahrung im Speziellen eingegangen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Energiespeicher jetzt ausbauen
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BT-Drs. 20/8525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen. Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind. Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ENERTRAG am 01.12.2025
- Beschreibung: Verbundkraftwerke sind eine systemische Lösung, Netzkosten zu senken sowie ein stabiles und effizientes erneuerbares Energiesystem zu bilden. Verbundkraftwerke bündeln erneuerbare Stromerzeuger, Energiespeicher (H2, PTH, BESS) sowie H2-Rückverstromung. Die Anlagen werden über eine gemeinsame Energieinfrastruktur miteinander vernetzt und gemeinsam an einem Netzverknüpfungspunkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Regulatorisch sind diverse Verbesserungen nötig, um Investitionshemmnisse für Verbundkraftwerke abzubauen: 1. Ausbau erneuerbarer Energien (u.a. Einführung CfD EEG, WindBG), 2. Systemdienliche Integration von Speichern und Verbrauchern (u.a. Netzregulierung, EnWG, EEG, KraftNaV), 3. Nachfrageinstrumente Wasserstoff (u.a. Kraftwerkstrategie, H2-Quoten Verkehr und Industrie).
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 05.08.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 04.08.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung
Aktiv vom 14.03.2024 bis 17.09.2024
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 14.03.2024
- Beschreibung: Die bei der Arbeit der Clearingstelle EEG|KWKG gewonnen Erkenntnisse werden anlassbezogen genutzt zur neutralen Beratung der zuständigen Ministerien und sonstigen Behörden mit Bezug zum Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. auch zur Kommunikation mit z.B. Bundestagsabgeordneten und anderen relevanten Stellen. Dies betrifft zuvörderst die jeweils aktuellen Fassungen von EEG, KWKG und ggf. MsbG, nachrangig auch Vorschriften des weiteren Energierechts wie z.B. EnWG, NAV, NELEV u.ä. Regelungen bzw. darauf bezogene Novellierungsvorhaben. Das konkrete Ziel der Beratung ist die Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit für alle Akteure der Energiewende.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 06.12.2024
- Beschreibung: Ab dem 01.01.2026 muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen sein. In der Praxis bedeutet eine Umsetzung der Vorgabe eine umfassende Anpassung der Prozesse und Systeme der Lieferanten und Netzbetreiber. Die Grundlagen hierfür wurden mit der Festlegung BK6-22-024 v. 21.03.2024 (Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)) geschaffen, deren Vorgaben zum 04.04.2025 scharf gestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass die prozessualen Umstellungen so anspruchsvoll sind, dass sich der 04.04.2025 als Umsetzungsstichtag nicht einhalten lässt. GEODE fordert deshalb eine Verschiebung des geplanten Umsetzungstermins auf den 01.10.2025.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang ..., ...der Umsetzung von § 14a EnWG zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen...
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Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts
Aktiv vom 11.07.2024 bis 02.07.2025
- Angegeben von: Smart-Meter-Initiative am 11.07.2024
- Beschreibung: Geräte, die in ausgewählten Partnerländern bereits eine Zulassung haben, sollten auch in Deutschland eingesetzt werden können. In kleineren Haushalten sollten auch Geräte installiert werden dürfen, die eine Abriegelung oder eine netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Das BSI sollte nur grundlegende Anforderungen für die Zertifizierung von Smart Metern festlegen. Hersteller sollten auf dieser Basis selbst zertifizieren können. Die Eichfrist für moderne Messeinrichtungen sollte von 8 auf 16 Jahre verdoppelt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lieferkette ab Auslieferung sollte an die Messstellenbetreiber übertragen werden. Stromanbieter sollten alle vorhandenen Verbrauchsdaten auf Wunsch unmittelbar gegen Entschädigung von gMSB abrufen können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...netzorientierte Steuerung laut §14a EnWG nicht ermöglichen. Bei...
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Solarenergieanlagen auf, an oder in Gebäuden sollen der Standard werden. Die Gebäude mit Photovotaikanlagen enthalten oft Energiespeicher und flexible Verbrauchen und sind zunehmend über intelligentere Messsysteme (imSYS) in Energiemärkte integriert. Um den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden dauerhaft im zweistelligen Gigawatt-Bereich pro Jahr zu erzielen ist die Weiterentwicklung des Regelwerks im EEG, EnWG und den in Verbindung stehenden Verordnungen und Regelwerken nötig. Auch betrifft der Ausbau der Gebäude-Photovoltaik oft weitere Rechtsbereiche, insbesondere das Baurecht und das Steuerrecht. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden ein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...guten Regeln im EEG, MsbG, EnWG und der StromNZV zur Anbindung..., ...(oder ein anderer § 14a EnWG-Einbaufall, z.B. Wallbox...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Art. 56 und 57 der Gas- und Wasserstoffbinnenmarktrichtlinie, die am 04.08.2024 in Kraft getreten ist, enthalten erstmalig Planungsvorgaben für die Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber. Die Regelungen geben vor, dass Gas- und Wasserstoffverteilernetzbetreiber der Regulierungsbehörde regelmäßig einen Plan über die Transformation bzw. Entwicklung ihres Gas- und Wasserstoffverteilernetzes (d.h. Umstellung auf Wasserstoff, Stilllegung, Bau eines neuen H2-Netzes) zur Genehmigung vorlegen müssen. Die genehmigten Gas-Transformationspläne sind nach Art. 38 der Gas-RL Grundlage für zukünftige Kündigungen oder Verweigerungen von Netzanschlüssen. Der BDEW erarbeitet im Positionspapier einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Art. 56 und 57 RL in nationales Recht (EnWG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RWE am 10.12.2025
- Beschreibung: Sicherstellung einer pragmatischen Umsetzung der Regelungen, die unter anderem den passenden Rahmen für das Marktdesign und die Regulierung der Gas- und H2-Infrastrukturen sowie die Zertifizierung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und H2 setzen; Erarbeitung von Input für die Stellungnahmen der Verbände.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 21.08.2025
- Beschreibung: - Um CCS- und CCU-Technologien wettbewerbsfähig zu machen, ist eine auskömmliche und langfristig angelegte Förderung entlang der Entwicklungskette notwendig. - Die Energiekosten müssen rasch und signifikant gesenkt werden - In CCU-Produkten gespeichertes CO2 muss im Rahmen des EU-Emissionshandels deutlich stärker angerechnet werden. - Industrielle, hocheffiziente KWK-Anlagen dürfen nicht benachteiligt werden. - Der Net-Zero Industry Act (NZIA) zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Erhöhung der Investitionssicherheit ist schnell umzusetzen, bzw. im EnWG zu verstetigen. - Der Hochlauf der CO2-Infrastruktur muss deutlich vor Ende 2030 beginnen, um das Henne-Ei Problem zu vermeiden, bzw. die opt in Optionen in den Bundesländern gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: decarbon1ze GmbH am 01.07.2025
- Beschreibung: Konsultationsbeitrag zu den Prozessen für den virtuellen Summenzähler (§20 EnWG) der Arbeitsgruppe edi@energy UTILMD AHB Strom 2.0, Kapitel 5.3.2 Beschreibung der Prozesse Der virtuelle Summenzähler wurde eingeführt, um bei Mieterstromanlagen die Kosten für den Zählerplatz mit Wandlermessung einzusparen. Der Summenzähler ist nötig, um den Netzbezug der teilnehmenden Parteien vom Bezug der übrigen Parteien abzugrenzen. Die Umsetzung der gGV mit freier Lieferantenwahl mit virtuellem Summenzähler unter unmittelbarer Anwendung heute spezifizierter Prozesse und Marktrollen im Massengeschäft ist noch nicht möglich. Der Konsultationsbeitrag schlägt die Umsetzung mit virtueller Bilanzierung vor und zielt darauf ab, den Netzzugang für diesen Umsetzungspfad abzusichern.
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.08.2025
- Beschreibung: Die Änderung des EnWG sieht einen Beibehalt der Gasspeicherumlage bis zum Ende diesen Jahres auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh vor. Aus Sicht der SWM wäre es sinnvoll, wenn die Gasspeicherumlage bereits vor Jahresablauf enden würde. Daher schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Reduzierung der Gasspeicherumlage auf 0 EUR/MWh, sobald der Kontostand des Gasspeicherumlagekontos auf ein Minus von 3,4 Mrd. Euro reduziert werden konnte, spätestens jedoch zum 1. November 2025 und somit frühzeitig in der Heizperiode 2025/2026. Bis dahin sollte die Gasspeicherumlage zur Entlastung des Gasspeicherumlagekontos auf dem aktuellen Niveau von 2,89 EUR/MWh beibehalten werden. Vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: 100 prozent erneuerbar stiftung am 11.09.2024
- Beschreibung: Das BMWK legt mit dem RefE zwei wichtige Änderungen in Bezug auf die Teilhabewirkung der Energiemarktregulierung vor. Hierbei geht es erstens mit einer Regelung zu Energy Sharing im EnWG um die Umsetzung der neuen EU- Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt in nationales Recht. Leider handelt es sich hier um eine Minimalumsetzung des EU-Rechts (Art. 15a EMD) handelt, die dem Geist des EU-Rechts keine Rechnung trägt. Zweitens geht es um die Einführung einer bundesweiten Rahmengesetzgebung für Gemeinde- und Bürger:innenbeteiligung im Rahmen des EEG. Anstelle echter Bürger:innenbeteiligung sollen i die Möglichkeiten der Länder stark eingeschränkt werden. Eine solche Regelung schafft keine Akzeptanz und wird dem Wunsch nach mehr Beteiligung nicht gerecht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Greenpeace e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Greenpeace fordert dringend von dem neuen Gesetz: die Vereinbarkeit mit lokalen und nationalem Klimaziel zu gewährleisten, Verbraucherschutz auch im Mietsegment sicherzustellen, verbindliche Stilllegungspläne vorzusehen und die Stilllegungsfristen deutlich zu verkürzen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...§ 118a EnWG-Subdelegationsverordnung...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 28.11.2025
- Beschreibung: Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach §§ 16b bis 16e EnWG-E dauerhaft außer Betrieb..., ... ist § 48b Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E so anzupassen, dass die..., ...folgende Änderung in § 48b EnWG-E vor: § 48b Absatz 1 Satz 1 EnWG-E: (1) Der Eigentümer sowie..., .... § 48b Absatz 1 Nr. 2 EnWG-E wird wie folgt gefasst..., ... NDAV (oder Regelung im EnWG) sollte wie folgt angepasst..., ...Ergänzung in § 15a Abs. 6 EnWG-E vor: Ergänzung eines..., ...Änderung in § 17 Abs. 2c EnWG-E vor. Ergänzung eines ..., ...am Ende von § 17 Abs. 2c EnWG-E: „Bei der Entscheidung..., ...folgende Änderung in § 17k EnWG-E vor: Ergänzung eines..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ergeben und primär auf..., ... für § 17k EnWG-E: Die Fristen für die ..., ...Netzbetreiber nach § 17k EnWG-E nicht nur gegenüber dem..., ...und Anschlussnehmer (§ 17 EnWG). Der Netzbetreiber hat..., ... 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG nicht besteht. Der Entwurf..., ... 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EnWG nicht dahingehend, dass..., ...Anschlusstrennung (§ 17k EnWG-E) vor, ergänzt jedoch § 18 EnWG nicht entsprechend. Damit..., ...folgende Ergänzung in § 17 k EnWG-E vor: § 17k EnWG-E ist..., ...folgende Änderung in „§ 42c EnWG vor: „§ 42c EnWG wird ...
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- Angegeben von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 27.06.2024
- Beschreibung: Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt. Darüber hinaus weist der FNB Gas auf eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen hin.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...neuen Absatzes 9 in § 43l EnWG auf die §§ 5 bis 9 WassBG..., ...Teil 3, Abschnitt 3b des EnWG und die mit dem Gesetz ..., ... Satz 5 (zukünftig 28q) EnWG übertragen Angesichts ..., ....“ § 28r Absatz 8 S. 5 EnWG regelt derzeit, dass die..., ...auch in § 44c Abs. 1 S. 3 EnWG neu wird auf den „Auf- ..., ...und 3 sowie von Absatz 3b EnWG § 43 Abs. 3a S. 2 EnWG..., ... Absatz 2 Sätze 4 und 5 EnWG neu aufgenommen werden:..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ... aa. § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen..., ... Nummer 4 LNGG in § 44c EnWG übernehmen § 44c sollte..., ...Vereinheitlichung der Fristen zwischen EnWG (§ 28q Abs 8 EnWG) und ..., ...Vereinheitlichung der Fristen zwischen EnWG (§ 28q Abs 8 EnWG) und ..., ............. 19 6. § 43g EnWG - Bewährten Einsatz von..., ... so dass § 43a Absatz 2 EnWG neu wie folgt nach Satz..., ... § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EnWG bedarf es in § 43l Abs. 4 EnWG einer Ergänzung bezüglich..., ...Ergänzung von § 43l Absatz 7 EnWG § 43l Abs. 7 EnWG sollte..., ... § 44 Absatz 1 EnWG – Erweiterung der möglichen...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Klarstellende/konkretisierende Regelungen für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in WEGs; gesetzlicher Anspruch auf Vertragsanpassung zugunsten von Nachzüglern bei Verträgen über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in WEGs; Abnahmeverpflichtung des Mieters bei vermieteten Eigentumswohnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§§ 41f, 41g, 42c RefE-EnWG. Ziel der Einfügung des..., ...Ziel der §§ 41f und 41g EnWG ist die Übernahme der..., ...Strom als auch Gas in das EnWG aus der StromGVV und der..., ...Streichung § 41b. Abs. 2 EnWG, Einfügung §§ 41f, 41g RefE-EnWG) Die Regelungen zu Versorgungssperren im EnWG zu bündeln, wird grundsätzlich..., ...§ 41g RefE. Mit § 41b EnWG gibt es bereits eine Regelung..., ...vorzunehmen. Durch § 118b EnWG wurden diese Möglichkeiten..., ... des § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG besteht ein Kontrahierungszwang..., ...64 (Einfügung § 42c RefE-EnWG) Die Möglichkeiten der bisher in § 42b EnWG geregelten gemeinschaftlichen..., ...Regelung erweitert. § 42b EnWG ist gebäudebezogen – er..., ...Gebäudestromanlage gemäß § 42b EnWG zu betreiben, um mehrere..., ... den Pflichten des § 5 EnWG aus, damit auch von der..., ...umfangreichen Pflichten des § 5 EnWG und der §§ 40-42 EnWG zu..., ... – ebenso wie bei § 42b EnWG – gerade keine Vollversorgung..., ...Gebäudestromanlage gem. § 42b EnWG sowohl durch einen Vertrag..., ...Regelungsinhalts des § 42b Abs. 6 EnWG in § 42c RefE an. Dazu ..., ...Änderungsbedarf bei § 42b EnWG Ungeachtet dessen nimmt..., ...Gebäudeversorgung gemäß § 42b EnWG im Fall von GdWE noch nicht...
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- Angegeben von: E.ON SE am 13.05.2024
- Beschreibung: Ziele der Einspeisesteckdose sind sicher planbare Standorte für Erneuerbaren-Energien-Anlagen aufgrund vorhandener Netzkapazität, die Vereinfachung und Beschleunigung der Netzanschlussprozesse und eine gezielte Ansiedlung von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Umfeld der Steckdose. Damit verbunden sind kostengünstigerer und vorausschauender Netzausbau sowie eine Orientierung des Erneuerbare-Energien-Zubaus an noch freien Kapazitäten im Stromnetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Kabinettsentwurf der EnWG-Novelle Basierend auf..., ...Energielieferanten (§ 5 Abs. 4a EnWG-E): Lieferanten sollen..., ...Stunden-Lieferantenwechsel Gas (§ 20a EnWG-E) Hier befürchten wir..., ... des Netzzugangs (§ 20b EnWG-E) Der Netzanschluss bleibt..., ...Haushaltskunden (§ 41 g EnWG-E) Mit Einwilligung des..., ...Sozialhilfeträger außerhalb des EnWG erzielt werden, die dem..., ... Netzausbau (§§ 43, 44a EnWG-E) Die Ergänzung in § ..., ... Abs. 2 Nr. 5 zu Nr. 11 EnWG-E bewerten wir als eine..., ...ergänzen: Rechtschutz (§ 75 EnWG) Mit der Einführung des..., ...InzidentPrüfung in das EnWG, z.B. § 75 EnWG, integriert..., ... ausfielen. Die in § 36 EnWG normierte Grund- und in § 38 EnWG geregelte Ersatzversorgung..., ...Allgemeinen (§ 118 Abs. 4 EnWG-E) Mit dem Auslaufen ..., ...Bundesregierung mit §118 Abs. 4 EnWG-E Rechtssicherheit für ..., ... des § 118 Abs. 4 des EnWG-Entwurfs aufzunehmen, um..., ...) und § 12 EnWG (Ausnahme vom unverzüglichen..., ...Regelung aus der „Rumpf-EnWGNovelle 2025“ (vom Ende..., ...Cable-Pooling: Mit der „Rumpf-EnWG-Novelle 2025“ wurde die..., ... sollte entfallen (§ 11 EnWG, § 12 EEG). Somit entstünde..., ...Jahresabständen, § 12 EnWG). ...
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung oder praxistaugliche und EU-rechtskonforme Anpassung der Regelung zu allgemeinen und betrieblichen Kundenanlagen. Dadurch Abwendung von administrativen und bürokratischen Mehraufwendungen, Senkung bzw. Vermeidung von zusätzlichen Kosten durch physische Umbaumaßnahmen, Personalkostensenkung. Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...im Sinne von § 3 Nr. 24a EnWG handele. Der BGH legte ..., ...Regelung des § 3 Nr. 24a EnWG mit dem EU-Recht, dem EuGH..., ...Regelung des § 3 Nr. 24a EnWG über allgemeine Kundenanlagen..., ...müssen. „Seitdem kennt das EnWG zwei Typen von Kundenanlagen..., ...Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG sowie die Kundenanlage ..., ...Eigenversorgung nach § 3 Nr. 24b EnWG, die auf einen industriellen..., ...Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG in Deutschland eine wichtige..., ...das Urteil zu § 3 Nr. 24a EnWG über Kundenanlagen auch..., ...regulierte Netzformen im EnWG (1) Netze der allgemeinen Versorgung (§3 Nr. 17 EnWG) und (2) Geschlossene Verteilernetze (§110 EnWG). Der Unterschied zwischen..., ...enge Kriterien lt. § 110 EnWG zu erfüllen, wie bspw. ..., ...Versorgung gemäß §3 Nr. 17 EnWG. “. Sollte die Grundlage..., ...regulatorischen Pflichten gem. EnWG, zugehörenden Verordnungen..., ... Entflechtung gem. § 6a EnWG, buchhalterische Entflechtung gem. § 6b EnWG, der rechtlichen Entflechtung gem. § 7 EnWG sowie operationelle Entflechtung gem. § 7a EnWG sowie weitere Veröffentlichungspflichten des § 23c EnWG. Betroffene Unternehmen..., ...Netzanschlussbegehren nach §17 EnWG/ §8 EEG/ §3 KWKG nachkommen...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konkrete Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber (VNB), vor allem konkrete Fristen für die gesamte Bearbeitung von Netzanschlussanfragen bis zur Netzanschlusszusage (oder -absage), Prüfbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Fristen durch VNB, Pönale für VNB bei Verstößen gegen festgelegte Fristen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E Die Festlegung von Fristen..., ...Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 EnWG-E Dass die Bundesnetzagentur..., ...mit § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E) denkbar: Anschlussnehmer..., ...dürfen. • Zu § 14e Abs. 2a EnWG-E Für eine erfolgreiche..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 2 EnWG-E Es ist für Anschlussnehmer..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 9 EnWG-E Bei Nicht-Vollständigkeit..., ... § 17 Abs. 5 Satz 9, 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ... Zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E Eine Vereinheitlichung..., ... Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E § 17a Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E enthalten Regelungen ..., ... 17a Satz 8 und Satz 11 EnWG-E Auch hier ist eine zentrale..., ...zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ...mit § 17 Abs. 5 Satz 5 EnWG-E) denkbar: Anschlussnehmer..., ...dürfen. • Zu § 14e Abs. 2a EnWG-E Für eine erfolgreiche..., ...• Zu § 17 Abs. 5 Satz 9 EnWG-E Bei Nicht-Vollständigkeit..., ... § 17 Abs. 5 Satz 9, 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10..., ... Zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E Eine Vereinheitlichung..., ... Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E § 17a Satz 3 Nr. 2 und Nr. 4 EnWG-E enthalten Regelungen ..., ...zu § 17 Abs. 5 Satz 10 EnWG-E und § 8 Abs. 8 Satz 10...