Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.763)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können. Die Chance, ein hohes Lebensalter zu erreichen, ginge einher mit dem Risiko, im hohen Alter ohne Leistungen aus der pAV dazustehen. Langfristige Vermögensbildung ist grundsätzlich gut, aber wir brauchen vor allem höhere/verlässliche lebenslange Leistungen. Es ist ein Missverhältnis, wenn die pAV durch das pAV-ReformG nun mit dreifach höheren Haushaltsaufwendungen gefördert werden als die bAV über das 2. BRSG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: "Der BMF-RefE sieht Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Eine verbreitete Entscheidung für diese Auszahlungsform halten wir für sozialpolitisch kritisch. Das pAV-Reformgesetz setzt mit mehr Wettbewerb durch Wechselmöglichkeiten und einem digitalen Vergleichsportal auf den ""mündigen Bürger"", der für sich das richtige Produkt auswählen will und kann. Ohne eine ausreichende Finanzbildung in der Breite dürfte der Nutzen des Vergleichsportals begrenzt bleiben. Die kollektive betriebliche Altersversorgung setzt hingegen erfolgreich auf Systeme, die Sozialpartner und Arbeitgeber für Gruppen von Arbeitnehmern wählen und für Geringverdiener mit weniger individuellen Hürden versehen sind als mithilfe eines Vergleichsportals für die pAV."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik der §§ 84 ff. EStG grundsätzlich. Die beitragsproportionalen Grund- und Kinderzulagen sind verständlicher und bieten Anreize zu mehr Eigensparleistungen. Die aufwändige jährliche Mindesteigenbeitragsberechnung sowie Zulagenkürzungen entfällt. Das neue Förderkonzept enthält im Vergleich zum alten eine schwächere Förderung von Kindern, die besonders Frauen trifft (Gender Pay). Aufgrund der unterschiedlichen Regelung der steuerunschädlichen Abfindung von Kleinstbetragsrenten in § 93 Abs. 3 EStG-E und der Neuregelung im 2. BRSG sollte für die bAV auf die Regelung im BetrAVG verwiesen werden. Die Günstigerprüfung im Rahmen des § 52 Abs. 50a EStG sollte von der ZfA vorgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 23.10.2024
- Beschreibung: Der DVGW begrüßt die Vorlage von Eckpunkten für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie (KWS) durch das BMWK und die Möglichkeit, diese zu kommentieren. Wasserstofffähige Kraftwerke und KWK-Anlagen ermöglichen in einem Stromsystem, welches immer größere Anteile Erneuerbare Energien integriert, die Bereitstellung gesicherter Leistung im Falle der nicht vorhandenen Versorgung durch Wind- und Solarenergie. Ein Aufbau dieser Kraftwerkskapazitäten ist daher eine wichtige Maßnahme für eine resiliente Transformation. In die Weiterentwicklung der Eckpunkte sollten insbesondere die weitere Aspekte einbezogen werden. Diese werden im Rahmen der DVGW-Stellungnahme im Detail ausgeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Künftig geplante Gesetzesregelungen zur ambulanten Pflege: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung: Schaffung von CHN als APN Rolle
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: insbesondere der Aspekt Ambulantisierung & sektorenübergreifende Versorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Künftig geplante Gesetzesregelungen zur Primärversorgung inkl. CHN und Gesundheitsregionen
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Bessere Versorgung von Patient:innen durch das Gesundheitsversorgungsstärkegesetz
Aktiv vom 23.10.2024 bis 08.04.2026
- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: Gesundheitskioske, Kommunale Medizinische Versorgungszentren, Kompetenzerweiterung der Pflege, insbesondere im Bereich der Primärversorgung, Kooperation von medizinischen, pflegerischen und sozialberatenden Fachkräften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Einführung eines leistungsorientierten Grundeinkommens
Aktiv vom 23.10.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Joost Schloemer Dipl. Ing. – Schloemer CMS am 23.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung eines leistungsorientierten Grundeinkommensmodells, das Grundsicherung mit Anreizen zur Weiterbildung und gesellschaftlichem Engagement verknüpft. Die Grundsicherungsleistungen sollen gestaffelt werden, sodass zusätzliche Aktivitäten wie Fortbildungen oder Ehrenamt zu einer Erhöhung der Zahlungen führen. Hierfür sollen Änderungen im Sozialgesetzbuch II und III erfolgen. Die Interessenvertretung adressiert Bundestagsabgeordnete, die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, das BMAS, das BMBF sowie NGOs und Sozialverbände. Durch Informationskampagnen, Positionspapiere und Dialogveranstaltungen wird das Konzept vorgestellt, um die soziale Absicherung und Eigenverantwortung zu stärken und politische Unterstützung zu gewinnen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Einführung der Bürgerversicherung
Aktiv vom 23.10.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Joost Schloemer Dipl. Ing. – Schloemer CMS am 23.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung einer Bürgerversicherung, die alle Bürgerinnen und Bürger in ein einheitliches Krankenversicherungssystem integriert. Dadurch soll die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufgehoben werden. Die Bürgerversicherung würde den Zugang zu Gesundheitsleistungen vereinheitlichen und eine gerechtere Verteilung der Gesundheitskosten sicherstellen. Hierzu sind Änderungen im Sozialgesetzbuch V notwendig. Die Interessenvertretung richtet sich an Bundestagsabgeordnete, den Gesundheitsausschuss des Bundestages, das Bundesministerium für Gesundheit sowie Interessenverbände. Das Vorhaben wird durch Dialogveranstaltungen, Informationskampagnen und direkte Gespräche unterstützt, um die Vorteile einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung aufzuzeigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bosch Pensionsfonds AG am 23.10.2024
- Beschreibung: Für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sollen im Rahmen der Größenkriterien zur Berichtspflicht die Nettoumsatzerlöse anzuwenden sein und nicht die Bruttobeiträge
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir befinden uns in einer Zeit wirtschaftlicher Herausforderungen und wachsender sozialer Ungleichheit. Deswegen muss der Staat gezielte Investitionen tätigen. Nur so kann er zum Wohle aller die Grundlagen für eine nachhaltige Zukunft schaffen. Statt Sparpolitik braucht es daher vielmehr eine Reform der Schuldenbremse und ein starkes und gerechtes Steuer- und Finanzsystem, das auf demokratische und transparente Weise für gerechte Umverteilung sorgt und durch die Finanzierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen das Gemeinwohl stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Aktiv vom 23.10.2024 bis 03.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle RV hierzu]
- BKRG [alle RV hierzu]
- TPG-GewV [alle RV hierzu]
- TFG [alle RV hierzu]
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- IfSG [alle RV hierzu]
- BeratungsG [alle RV hierzu]
- KonvBehSchG [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- AlkopopStV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- KCanG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz, Pflegekompetenzgesetz PKG
Aktiv vom 23.10.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf möchte diverse Ziele und Maßnahmen verfolgen, um die pflegerischen Versorgungsstrukturen zu optimieren. Der Paritätische fordert zusammen mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden diverse Optimierungen oder andere Ausgestaltung vorgesehener Regelungen sowie darüber hinausgehende Regelungen. Beispielhaft sei hier zu nennen: die Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, die Erweiterung der Befugnisse auch in der häuslichen Krankenpflege, die Ansiedlung der Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI an den Qualitätsausschuss, die Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben die Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Beschleunigung der Verhandlungen von Pflegeeinrichtungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Aktiv vom 23.10.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die allgemeine Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer wird um durch-schnittlich 12,7 Prozent erhöht. Dieser Erhöhungsrahmen orientiert sich an den bei den Betreuungsvereinen zur Refinanzierung einer Vollzeit-Vereinsbetreuerstelle anfallenden Kosten im Vergleich zur aktuell durchschnittlichen Vergütung. Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände soll es künftig nur noch acht Fallpauschalen in Gestalt einer Grund- und Qualifikationsstufe geben. Der Paritätische warnt zusammen mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden: Der aktuelle Entwurf wird in der Praxis die Einnahmen der Betreuungsvereine reduzieren und damit deren Arbeitsfähigkeit gefährden. Viele Betreuungsvereine sehen in den dargelegten Vergütungsregelungen eine akute Gefahr für ihre Existenz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Eckpunktepapier eröffnet die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Diskussion über die energiewendetaugliche Weiterentwicklung der aktuellen Regelungen zur sog. Atypik und zur Bandlast, festgeschrieben in § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die Industrie einerseits dazu angereizt wird Flexibilitätspotenziale zu heben, andererseits aber alternative Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden für solche Unternehmen, die ihre Prozesse wenig oder gar nicht flexibilisieren können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein zukünftiges Strommarktdesign das systemdienliche Potenzial von Flexibilitätsoptionen besser nutzbar macht. In einem Energiesystem, dass vorwiegend auf Direktelektrifizierung Erneuerbarer beruht, müssen Netze, haushaltsnahe Verbrauchseinrichtungen, industrielle Prozesse und Speichertechnologien optimal aufeinander abgestimmt sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt die Zielsetzung, den Prozess des Netzanschlussverfahrens durch transparentere Verfahren zu beschleunigen und ihn für die verschiedenen Anlagenarten möglichst einheitlich auszugestalten. Die Beschleunigung der Verfahren durch transparente und einheitliche Kommunikation kann helfen, einen bundesweit vergleichbaren Rahmen für Netzanschlussbegehren im Verteilnetz zu schaffen und damit die Transaktionskosten für alle Prozessbeteiligte zu reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken
Aktiv vom 23.10.2024 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken, insbesondere keine Einführung eines ESG-Systemrisikopuffers sowie keine gesonderte ESG-bezogene Regulierung für Risikokonzentrationen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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E-Rechnung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Aktiv vom 23.10.2024 bis 28.10.2025
- Angegeben von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die Einführung von E-Rechnungen für Immobilienverwalter und die von Ihnen verwalteten Gemeinschaften sinnvoll gestalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):