Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (378)
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- Angegeben von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf stellt die besondere Schutzbedürftigkeit von Personen in den Vordergrund, die im Dienste des Gemeinwohls stehen, darunter zahlreiche Ehrenamtliche. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die besondere Verwerflichkeit von Gewalt gegen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, herausgestellt und so ein rechtspolitisches Signal zur Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des Strafgesetzbuches (StGB) bei Taten gegen Rettungskräfte..., ... Einzelregelungen § 46 StGB RefE Die Johanniter-Unfall-Hilfe..., ...berücksichtigend kann. § 116 StGB RefE Die Johanniter-Unfall-Hilfe..., ...Straftatbestände der §§ 185, 223 ff. StGB u.a. tatbestandlich ebenso..., ...abgedeckt sind, stellt § 116 StGB RefE die Taten unter relevante..., ...Gesetzesbegründung zu § 116 StGB Ref-E fehlen neben Krankenpflegerinnen..., ...gegen den in § 116 Abs. 1 StGB RefE genannten Personenkreis..., ...Begründung zu § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB RefE, dass mit der Aufnahme..., ...gegen den in § 116 Abs. 1 StGB RefE genannten Personenkreis..., ...der Begründung zu § 116 StGB RefE den spezifischen Unrechtsgehalt..., ...Personenkreis des § 116 Abs. 1 StGB-RefE weisen aufgrund ihrer..., ... Tatvorwürfe nach § 116 StGB führen. Dies gilt sowohl...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entkriminalisieren Gemäß §§ 218 ff. StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch...
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 11.09.2025
- Beschreibung: Mit den Verschärfungen im Bereich des Terrorismusstrafrechts unternimmt der Reformgesetzgeber einen wichtigen Schritt, EU-Vorgaben umzusetzen und in Einzelfällen drohende Strafbarkeitslücken bei schwerwiegenden Straftaten zu schließen. Dies rechtfertigt eine Ausweitung der Strafbarkeit, führt aber zu weitergehenden Belastungen in der Justiz. Eine Erhöhung des Strafrahmens des § 99 StGB entspricht den Anforderungen der Praxis.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3191
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit
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BT-Drs. 21/3191
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) 2. Reform..., ...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) Ehrenamtliche..., ...Inhalten gemäß § 11 Abs. 3 StGB zu knüpfen. HateAid spricht..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen..., ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...getroffen haben. 2. § 325 StGB Die geplante Erfassung..., ...strafbare Tathandlung des §325 StGB (Luftverunreinigung) durch..., ...bisherigen §325 Abs. 7 StGB verschiebt Produktkonformitätsfragen...
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- Angegeben von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 28.01.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen der §§ 46, 113 ff. und die Einführung des § 116 StGB. Dabei geht es insbesondere um die Erweiterung des geschützten Personenkreises auf Angehörige der Heilberufe und deren Mitarbeitende sowie um Klarstellungen zu Strafrahmen, Tatbestandsmerkmalen und strafzumessungsrelevanten Auswirkungen bei Angriffen auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schutzbereich der §§ 113, 114 StGB auf Ärztinnen/Ärzte und..., ...Strafzumessungsnorm (§ 46 StGB) zu ergänzen, werden seitens..., ...3 § 46 und Nr. 12 § 116 StGB-neu Die Ergänzung in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB-neu, dass hinsichtlich ..., ... Neuregelungen in § 116 StGB-neu zum Widerstand gegen..., ...Personen (vgl. §§ 113, 114 StGB) um Ärztinnen/Ärzte und..., ...bislang in § 115 Abs. 3 StGB aufgeführten Hilfeleistenden..., ...bewertet (vgl. § 116 Abs. 1, 2 StGB-neu). Ihre Ansprechpartner...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsbereich des § 76a StGB für die Einziehung von ..., ...111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen sei, um trotz..., ...eine Anpassung des § 73a StGB gefordert, so dass auch..., ... Herkunft (§ 76a Abs. 4 StGB), mithin die Einführung..., ...73 ff. vor den §§ 74 ff. StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ... die §§ 73 bis 73e StGB einer Einziehung nach § 74 Abs. 2 StGB, auch in Verbindung mit den §§ 74a und 74c StGB, vorgehen. In Anlehnung..., ... Einziehung gemäß § 73a StGB auf jede rechtswidrige ..., ... ist erneut, dass § 73a StGB die Einziehung solcher ..., ...Neuregelungen der §§ 73e StGB, §§ 421, 495 g StPO ..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., .... 2 StGB auch dann für besonders..., ...StGB in Betracht kommt, die ..., ...räumliche Anwendbarkeit des StGB nach §§ 3ff. StGB voraussetzt..., ...den Vorschlag eins § 7a StGB-E ab. Die Überlegung..., ... § 76a StGB Gemäß dem BLA-Bericht..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ... 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2b StGB eingezogen werden kann,..., ... S. Nr. 2b StGB nur dann auf einen Strafverteidiger...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Der DAV anerkennt, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträger:innen ein berechtigtes Anliegen darstellt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf geht jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche Maß hinaus. Der DAV ist der Auffassung, dass der Norm verfassungsrechtliche Bedenken begegnen, da sie teils sozialadäquate Alltagsverhaltensweisen kriminalisiert und unbestimmte Tatvarianten enthält. Aus diesen Gründen ist nach Ansicht des DAV der vorliegende Entwurf nicht geeignet, das erklärte Ziel eines wirksamen, aber verhältnismäßigen Schutzes von Amts- und Mandatsträger:innen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
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BT-Drs. 21/2737
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 130, 185 ff., 240, 241 StGB). Durch den Entwurf ..., ...Ergänzung der §§ 105 und 106 StGB-E insbesondere durch die..., .... Zudem soll mit § 106a StGB-E ein neuer Tatbestand ..., ...sämtliche Taten nach § 106a StGB-E und jene nach § 105 und § 106 StGB begründet werden, soweit..., ...Taten nach § 105 und § 106 StGB-E begründet, wenn sich ..., ...insbesondere §§ 238, 240, 241 StGB). Es erfolgt zudem eine..., ...Engagement durch § 106a StGB-E nicht geschützt sind,..., ...der Tatbestand des § 106a StGB-E leerlaufen. Denn es ist..., ...der geplante § 106a Nr. 6 StGB-E noch kritischer zu sehen. Bei § 238 StGB ist der Oberbegriff für..., ... des § 238 Abs. 1 Nr. 8 StGB. Die Frage der Bestimmtheit..., .... Auch bei § 238 Abs. 1 StGB weichen die Verhaltens-weisen..., ...Handlung“. Auch § 106a StGB-E verknüpft den übrigen..., ... 1 und Nr. 2 des § 106a StGB-E „noch sozialadäquater..., ...fest zustellen. § 106a StGB-E wäre damit zunächst (..., ... anwendbar, da § 106a StGB-E insoweit – selbstverständlich..., ...Hintergrund als bei § 106a StGB-E. Zunächst geht es dort..., ...Bei dem geplanten § 106a StGB-E ist dies anders: Es liegt..., ...jedoch mit seinem § 106a StGB-E über das erforderliche...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E) und die Zwangsehe (§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E) umfassen. Die Ausbeutung..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., ... 6 Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E auf-geführt. Auch das..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Men-schenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ... auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
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- Angegeben von: innn.it e.V: am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Petition fordert: Ein gesetzliches Verbot religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern, insbesondere wenn diese die medizinische Versorgung nach allgemein anerkannten Standards einschränken. Sicherstellung der reproduktiven Selbstbestimmung und des Rechts der Schwangeren, nach ärztlicher Beratung eigenverantwortlich über den Abbruch zu entscheiden. Schutz der ärztlichen Berufsausübung vor Eingriffen durch kirchliche Träger, wenn diese dem geltenden medizinischen Standard und den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) und damit die Entkriminalisierung aller Formen des Schwangerschaftsabbruchs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Joachim Volz - Chefarzt und Gynäkologe
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden / Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU Bürger:innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tatbestände der §§ 180 bis 182 StGB sowie der §§ 232 bis 233a StGB vor. Der Deutsche Caritasverband..., ...Strafvorschriften §§ 232 ff. StGB durch das KFN von 2021 ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 StGB-E), die Ausbeutung bei ..., ...§ 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StGB-E sollte klar geregelt ..., .... Mit Blick auf § 237 StGB und § 232 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 StGB-E wäre es wünschenswert..., ...werden im neuen § 232 Abs. 2 STGB-E definiert. Neu hinzu ..., ..., in § 232 Abs. 2 Nr. 4 StGB-E aufgeführt. Auch das ..., ...Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 6 StGB). Mit dem neuen 232a StGB-E..., ...Menschenhandels (§ 232a StGB-E) wird vom DCV, IN VIA..., ... der Zwangsarbeit (232b StGB-E), der Arbeitsausbeutung (§ 233 Abs. 1 StGB-E) und anderweitiger Ausbeutung (§ 233 Abs. 2 StGB-E) werden umgestaltet und..., ...entfällt. Der neue § 232b StGB-E stellt unter Strafe, ..., ...nachgehen (§ 232b Abs. 2 StGB-E). Der neue Tatbestand des § 233 Abs. 1 StGB-E stellt die ausbeuterische..., ...präzisiert, dass § 176e StGB nicht erfasst ist. Neu ..., ...auch i.V.m. mit Abs. 2 StGB-E, und § 232 Abs. 1 S. ..., ... S. 2 Nr. 1 und 5 bis 7 StGB-E, sofern das Opfer zum...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie am 26.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen unserer Forderung einer Transformation der Maßregeln sind die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB langfristig überflüssig. Es sind jedoch viele weitere Schritte erforderlich. So muss die Gesundheitsversorgung der sich im Freiheitsentzug befindenden Personen von den Ärzten und Diensten am Ort wahrgenommen werden. Alle im Freiheitsentzug befindlichen Personen müssten in die Sozialversicherungen aufgenommen werden. Näheres dazu findet sich im DGSP-Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln von 2022 unter: https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/transformation-der-massregeln
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
- Beschreibung: Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach den Regelungen des StGB und der StPO einbezogen..., ...der Reform 2017 mit § 73e StGB klargestellt wurde, dass..., ...sind (§ 73e Abs. 1 S. 2 StGB). Entsprechend ergänzte..., ...abweichend von § 2 Abs. 5 StGB der neue § 73e Abs. 1 S. 2 StGB auch dann für besonders..., ... des § 74b StGB) – ausdrücklich kein Strafcharakter..., ...Tatobjekten nach §§ 74, 74c StGB in Betracht, nicht aber..., ...§ 76b Abs. 1 StGB wurde die Verjährung für..., ...9.3.2021 gilt § 76a Abs. 4 StGB auch in den Fällen, in ..., ...Tat nach § 11 Nr. 5 des StGB herrührt. Es soll ein..., ... sich nach den zu § 261 StGB erarbeiteten Grundsätze..., ...Herrührens in § 261 Abs. 1 StGB zu verstehen ist. Eine ..., ...Eine Orientierung an § 261 StGB, wie hier beabsichtigt,..., ...Verfahren nach § 76 Abs. 4 StGB oder § 31a Abs. 1 bis 3..., ... in § 76a Abs. 4 Satz 3 StGB genannten Straftat nicht..., ... nach § 76a Abs. 4 S. 3 StGB sowie andererseits die ..., ... die bisherige in § 76a StGB geregelte Beschränkung ..., ... Denn mit § 76a Abs. 4 StGB ist eine selbständige, ..., ...auf alle Straften aus dem StGB und dem Nebenstrafrecht..., ...der aktuelle § 76a Abs. 4 StGB unterliegt gewichtigen ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Am 02.07.2024 hat die Fraktion CDU/CSU einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vorgelegten. Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
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BT-Drs. 20/12085
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB) und des Gewaltschutzgesetzes..., ... Zusammenhang mit § 211 StGB Der Entwurf sieht die..., ...Beweggründen (§ 211 Var. 3 StGB) eingestuft werden.[8] ..., ...Begehung gem. § 211 Var. 4 StGB denkbar, wenn sich die ..., ... Zusammenhang mit § 224 StGB Darüber hinaus lehnt..., ...2. Änderungen des § 223 StGB Der djb lehnt auch die..., ...von drei Monaten in § 223 StGB-E ab. § 223 Abs. 1 StGB..., ... Tatbegehung nach § 177 StGB als Qualifikationsmerkmal..., ..., so § 177 Abs. 7 Nr. 4 StGB-E. Nach der derzeitigen..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB sind gemeinschaftliche ..., ... Abs. Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB eine Freiheitsstrafe nicht..., ...§ 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB neben § 177 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 StGB anwendbar, der eine Mindestfreiheitsstrafe..., ...nach den §§ 176 bis 178 StGB erfasst, verfassungs-, ..., ...fünf Jahre in § 238 Abs. 1 StGB-E ab. Die Probleme bei ..., ... 2 S. 2 Nr. 8 und Nr. 9 StGB-E Auch die Einführung..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...§ 238 Abs. 2 S. 2 Nr. 9 StGB-E soll als Regelbeispiel..., ...eine Änderung des § 238 StGB erfolgen soll. Soweit der..., ...gem. § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB gerichtlich angeordnet ...
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Der Verein setzt sich konkret für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (und damit Abschaffung des § 218-219 StGB) - welches zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen (CEDAW-Konvention), die Deutschland unterzeichnet hat, notwendig ist. Dabei arbeitet der Verein daran, öffentlich zum Thema aufzuklären, und diese Position öffentlich z.B. im Rahmen der Pressearbeit oder bei Veranstaltungen zu argumentieren, Wahlprüfsteine zum Thema während Bundestags- und Landtagswahlen einzureichen. Bei der durch die Regierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung zur Überprüfung der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs hat der Verein 2023 eine Stellungnahme eingereicht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Welttierschutzgesellschaft e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Tiere sollten in den Paragraphen 131 StGB aufgenommen werden, der bereits die Darstellung, Verbreitung sowie das Anbieten und Bewerben von schwerwiegender Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen unter Strafe, wie folgt: Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt, der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Suizidbeihilfe
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.02.2020 (2 BvR 2347/15) das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in § 217 Abs. 1 StGB als verfassungswidrig erkannt und für nichtig erklärt. Gleichzeitig hat das Gericht betont, dass dem Gesetzgeber in Bezug auf die organisierte Suizidhilfe ein breites Spektrum an Möglichkeiten offensteht, etwa gesetzlich festgeschriebene Aufklärungs- und Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalte und Verbote besonders gefahrträchtiger Erscheinungsformen der Suizidhilfe. Neben solchen Maßnahmen zur Ein-dämmung organisierter Suizidhilfe sollten alle Möglichkeiten zur Suizidprävention ausgeschöpft werden. Ein potentiell nur vorübergehender Sterbewunsch darf nicht ohne therapeutische Intervention erfüllt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle RV hierzu]
- OWiG 1968 [alle RV hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle RV hierzu]
- BJagdG [alle RV hierzu]
- BWildSchV [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle RV hierzu]
- PflSchG 2012 [alle RV hierzu]
- ChemG [alle RV hierzu]
- ChemSanktionsV [alle RV hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle RV hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle RV hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle RV hierzu]
- ChemBiozidDV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strafgesetzbuches (§§ 324 bis 330d StGB) sollen – bis auf § 330a StGB – geändert werden. Gleiches..., ... §§ 309, 311, 312, 314a StGB. Als neuer Tatbestand soll § 327a StGB eingeführt werden, der ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB „koppelt“. Mit Verweis ..., ...die §§ 324, 324a und 325 StGB beschränkt – z. B. wie ..., ...vom Tatbestand des § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) und des § 324a StGB (Bodenverunreinigung) erfasst..., ...Luftverunreinigung (§ 325 StGB) und das Verursachen von Lärm (§ 325a StGB) wird die Privilegierung..., ...des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB (Drohung, Bestechung oder..., ... des Strafgesetzbuches (StGB), Ordnungswidrigkeitengesetzes..., ...insbesondere der §§ 324 ff. StGB vornehmlich als „Eignungsdelikte..., ...in §§ 324a, 325 und 326 StGB-E. § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E definiert das „Ökosystem..., ...übernimmt § 330d Abs. 1 Nr. 2 StGB-E die in Erwägungsgrund..., ...von der in § 326 Abs. 1 StGB beschriebenen Gefährlichkeit..., ... des § 330 Abs. 1 Nr. 1 StGB gegeben ist, nicht auf..., ...Grundtatbestände der §§ 324 ff. StGB-E eine „erhebliche Schädigung..., ...Qualifikationstatbestand des § 330 Abs. 2 StGB-E weitere unbestimmte Rechtsbegriffe...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
- Beschreibung: Der DAV lehnt den der Bundesregierung zugeleiteten Gesetzesentwurf des Bundesrats ab, welcher in den §§ 177 Abs. 8 und 250 Abs. 2 StGB einen neuen Mindeststrafrahmen beim Einsatz von K.O.-Tropfen o.ä. bei Raub- und Sexualdelikten vorsieht. In Fällen des heimlichen Beibringens von Sedativa zur Ermöglichung von Raub- und Sexualdelikten sind bereits jetzt tat- und schuldangemessene Sanktionsmöglichkeiten vorhanden, wie auch vom BGH in seinem Beschluss vom 08.10.2024 (5 StR 382/24) deutlich gemacht wurde. Es bedarf somit keiner ausdrücklichen Regelung jener Fallkonstellationen. Eine solche Regelung würde auch an der Dunkelziffer und den Nachweis-Problemen nichts ändern. Vordringlich sind aus Sicht des DAV stattdessen stärkere Maßnahmen der Prävention und der Sensibilisierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 128/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BR-Drs. 128/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetzesentwurf iRd § 250 Abs. 2 StGB sowie des § 177 Abs. 8 StGB Qualifikationstatbestände..., ... des § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Begehung der Körperverletzung..., ...schuldangemessenen Strafe iRd § 177 StGB kommen können (vgl. hierzu..., ...Vorschrift des § 177 Abs. 7 StGB sieht eine (Mindest-)Freiheitsstrafe..., ...Höchstgrenze (§ 38 Abs. 2 StGB; iRd minder schweren Falles iSd § 177 Abs. 9 StGB wird für die Qualifikationen..., ...des § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB (Herbeiführung einer konkreten..., ... dass es sich bei § 177 StGB seit der überstürzten Gesetzesänderung..., ...den Ausführungen zu § 177 StGB gilt Gleiches für den Raubtatbestand..., ...des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (parallel zu § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB: Beisichführen eines Mittels..., ...überwinden) und Abs. 2 Nr. 3b StGB (Herbeiführen einer Todesgefahr..., ... zu § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB) bereits vorgesehen sind..., ...Strafgesetzbuch iRd §§ 177 oder 250 StGB nichts. ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb hat ein Policy Paper zum strafrechtlichen Umgang mit der Verabreichung von bewusstseinsverändernden Mitteln, wie beispielsweise K.-o.-Mitteln, im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen veröffentlicht. In seinem Policy Paper zeigt der djb auf, wie solche Taten strafrechtlich eingeordnet werden und wo diesbezüglich noch Regelungslücken bestehen. Der djb weist dabei auf ein Phänomen erschreckenden Ausmaßes hin: Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln, um sexualisierte Gewalt zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fällen findet § 177 Abs. 2 StGB Anwendung. § 177 Abs. 2 StGB stellt Verhaltensweisen..., ...kann (§ 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB) und Fälle, in denen die..., .... 8 Nr. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe..., ...verwendet. § 177 Abs. 8 StGB erfasst die Verwendung ..., ...vergleichbar, wie § 224 StGB veranschaulicht, der den..., .... v. § 177 Abs. 7 Nr. 3 StGB oder in die Gefahr des ..., ... Betroffenen ist § 201a StGB, welcher das unbefugte ..., ...dass § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht greift. Dies ist ..., ... gelöst hat. 3. § 184a StGB Auch § 184a S. 1 1. Alt. StGB, der das Verbreiten gewaltpornographischer..., ... und 184c StGB zeigen sich deutliche rechtliche..., ... 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB mit Freiheitsstrafe von..., ...nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB in Betracht. Auch eine ..., ... StGB erfasst nicht das spezifische..., .... v. § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB bewertet wird, wenn die..., .... 5 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 StGB) oder wenn ihr dies im ..., .... V. § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter..., ... Abs. 1 StGB ist vor diesem Hintergrund..., ..., StGB § 177 Rn. 15; Lackner/Kühl...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
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BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Übergriffs (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und des Raubes (§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), die derzeit die Verwendung..., ... des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB einstufte.[3] Die im..., ...201a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 4 StGB. Darüber hinaus sollte ..., ...Abs. 1 und § 201a Abs. 1 StGB in einem einheitlichen,..., ...denen der §§ 184b, 184c StGB zu harmonisieren. ..., ...Erweiterung des § 138 Abs. 1 StGB welche die Nichtanzeige..., ...Abs. 5, 7 und 8 sowie 178 StGB unter Strafe stellt. ..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB erforderlich. Dieser regelt..., ... des § 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB vorzunehmen. Die in § 177 Abs. 6 StGB normierte Vergewaltigung..., ...Übergriff in § 177 Abs. 1 und 2 StGB ist ein Vergehen, eine ..., ...Grunddelikts gem. § 78 Abs. 4 StGB, womit in diesen Fällen..., ... gem. § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB gilt. Eine Änderung der..., ...12.12.2025). [8] Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 177 ..., ...“ vollständig aus § 177 StGB zu streichen. [10] Vgl...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... I. § 177 Abs. 1 und 2 StGB – derzeitige Rechtslage..., ...2] Nach § 177 Abs. 1 StGB stellt eine sexuelle Handlung..., ...Tatperson.[3] § 177 Abs. 2 StGB enumeriert darüber hinaus..., ...Ausgestaltung des § 177 StGB nicht den völkerrechtlichen..., ... des § 177 Abs. 1 und 2 StGB einige Fallkonstellationen..., ...unter § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB subsumiert werden; so war..., ...regelmäßig § 177 Abs. 1 StGB angewendet, was häufig ..., ... Bezug auf § 177 Abs. 2 StGB stellt das Merkmal des ..., ...Willens i.S.v. § 177 Abs. 1 StGB auch dann aus, wenn sie..., ...29] Dass § 177 Abs. 1 StGB in seiner gegenwärtigen..., ...während § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB Personen schützt, deren..., ... In § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB findet sich bereits nach..., ... des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. § 177 Abs. 4 StGB erhöht..., ... von § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, aber nicht von Abs. 4 ..., ...wie in § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu sehen ist. Für ein „..., ... an (siehe §§ 174a-174c StGB). Darüber hinaus ist zu..., ...§ 261 Abs. 6 und § 306c StGB (Geldwäsche; fahrlässige..., ...bisherigen § 177 Abs. 1 StGB nicht erfasst ist, würde..., ...: Renzikowski, in: MüKo-StGB (2021), § 177 Rn. 48. ..., ... Hörnle, in: LK-StGB (2024), § 177 Rn. 44. ...
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- Angegeben von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Ehrenamtlich tätige Personen ebenso wie Amts-, Mandats- oder sonstige Berufsträger, die in verschiedenen Bereichen Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen wahrnehmen, sollen vor Übergriffen besser geschützt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anpassung des § 46 Abs. 2 StGB ein (A.) und führen sodann zu § 113 Abs. 2 StGB-E aus (B.). A. Zur Änderung des § 46 Abs. 2 StGB Zunächst handelt es sich..., ...Änderung des § 46 Abs. 2 StGB greift damit – ohne dass..., ...Anforderungen des § 46 Abs. 1 StGB. Da die Auf-zählung in ..., ...Formulierung des § 46 Abs. 2 StGB-E mit dem Wort „auch“ zum..., ... Gehalt des § 46 Abs. 1 StGB in den Abs. 2 des § 46 ..., ...Wortlaut des § 46 Abs. 2 StGB-E und seine neue Systematik..., ...Neufassung des § 46 Abs. 2 StGB hält er für dringend geboten..., ...Ände-rung des § 113 Abs. 2 StGB ab. Einer solchen Ergänzung..., ...Ergänzung des § 113 Abs. 2 StGB den Regelbeispielen des..., ... nach § 224 Abs.1 Nr. 3 StGB gegeben sein dürfte. Die..., ... Abs.1, 224 Abs.1 Nr. 3 StGB wäre zu schreiben: §§ 113..., ...§ 113 Abs. 2 StGB-E soll nach der Gesetzesbegründung..., ...schwerer Fall des § 113 StGB ausgestaltet. Zwar verweist § 114 Abs. 2 StGB auf ebenjene besonders ..., ... dem § 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E die Strafzumessung nur des § 113 Abs. 1 StGB bestimmt. Die Folge: Die..., ... bedrohten § 114 Abs. 1 StGB zu be-reinigen. Es drohen..., ...Abs. 2, 113 Abs. 2 Nr. 3 StGB-E rechtfertigen eine neue...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Qualifikation des § 177 StGB – dort Abs. 8 – und § 250 StGB – dort Abs. 2 – aufzunehmen..., ...jeweils – in § 177 Abs. 8 StGB sowie § 250 Abs. 2 StGB..., ...K.-o.-Mitteln iRd § 177 StGB erfasst die Änderung auch..., ...§ 177 Abs. 7 als auch 8 StGB dieselbe ist und die Tatgerichte..., ...Vergewaltigung iSd § 177 Abs. 6 StGB intendiert sein muss und..., ... 177 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB. Dies sollte bei sämtlichen..., ... bei § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB) – es ist insofern keine..., ... auf § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB Bezug genommen wird, überzeugt..., ...§ 224 Absatz 1 Nummer 1 StGB (‚Gift und andere gesundheitsschädliche..., ...Selbstbestimmung (13. Abschnitt des StGB) bzw. Eigentum (19. Abschnitt des StGB) die bestimmenden Rechtsgüter..., ...unter Verweis auf § 224 StGB). Wenn in der Begründung..., ... iRd § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfassten weiteren, denkbaren..., ...tatbestandsmäßig iRd § 177 und § 250 StGB sein sollen: Bakterien,..., ... iRd § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB, beschränkt sich – auch...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 08.08.2024
- Beschreibung: Den Änderungsvorschlägen wird zugestimmt, damit Einsatzkräfte sowie Personen, welche sonstige dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten ausüben, wie Ärztinnen und Ärzte, besser geschützt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
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BT-Drs. 20/12950
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB, um die „Eignung der Tat..., ...Tatbestände der §§ 113 bis 115 StGB werden zum einen für besondere..., ...in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB weiter verstärkt. Die ..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ..., auf die in §§ 113 ff. StGB genannten Personengruppen..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und..., ... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 Artikel 1 Nummer 6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E 4 3. Ergänzende Maßnahmen..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB. Danach ist es bei der ..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ... in § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB an die dringenden gesellschaftlichen..., ... 2 - § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Die Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB ist ein wichtiger Bestandteil..., ...Notsituationen, wie sie § 115 Abs. 3 StGB voraussetzt, sondern auch..., ...6 - § 113 Abs. 2 Satz 2 StGB-E Ebenso ist es vor dem..., ...Überfälle, auf die in §§ 113 StGB und § 115 StGB genannten..., ...in § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB unterstreicht dies und ...