Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.427)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen bei der Reparatur von Elektrofahrzeugen. Dies betrifft die grundsätzliche Reparierbarkeit aller Hochvoltkomponenten wie die Reparaturmöglichkeit der Hochvoltbatterie auf Modul- oder Zellebene. Aber auch das schadenvermeidende Design der Fahrzeuge sowie der potentiell besonders hohe Reparatur und Austauschkosten verursachenden Bauteile.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
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BR-Drs. 493/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zusammenhang mit multimodalen Reisen - COM (2023) 752 - braucht es eine kohärente Ausgestaltung der Ansprüche unabhängig davon, ob ein einzelnes Verkehrsmittel gebucht wird oder die Reise mit verschiedenen Verkehrsmitteln durchgeführt wird. Zudem sollte eine Insolvenzabsicherungspflicht für vereinnahmte Gelder bei multimodalen Reisen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen
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BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Novellierung des Pauschalreiserechts (Pauschalreise RL- Änderung der RL (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung COM(2023) 905 final) braucht es eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise, verbundenen Reiseleistungen und Reisevermittlung, dies auch den Reisenden kommuniziert werden muss. Zudem soll grundsätzlich die Anzahlungshöhe bei Pauschalreisen auf 20 % des Reisepreises gedeckelt und ein Zurückbehaltungsrecht des Reisepreises eingeführt werden, wenn nicht absehbar ist, ob die Reise vertragsgemäß durchgeführt werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 148/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 148/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Anwendungsbereich der Richtlinie (Recht auf Reparatur COM(2023)155 final, 2023/0083,Änderungen der VO(EU)2017/2394 und RL(EU)2020/1828) soll erweitert werden. Die wesentliche Vorschrift der neu eingeführten Herstellerverpflichtung zur Reparatur erfasst nur in den Fahrzeugen verbaute elektronische Displays. Aus Gründen eines starken Verbraucherschutzes sollte das Fahrzeug als langlebiges und immer wieder reparaturbedürftiges Produkt als Ganzes miterfasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Vorhaben Fahr- und Fluggastrechte 2023/0437(COD), COM(2023) 753 final, VO (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/20 setzt sich der ADAC für eine einheitliche Regelung für alle Verkehrsunternehmen zur verpflichtenden Angabe umfassender Kontaktdaten ein. Bei vorhergegangener Flugbuchung über Vermittler soll ein Wahlrecht des Verbrauchers bestehen, an wen er sich für eine Rückerstattung des Flugpreises (Vermittler oder Fluggesellschaft) wendet. Zudem ist aus Sicht des ADAC eine Anpassung des Vorschlags zur Überarbeitung der Fluggastrechte aus dem Jahr 2013 an die aktuellen Entwicklungen, wie zum Beispiel die Rechtsprechung des EuGH der vergangenen Jahre, notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 27/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 261/2004, (EG) Nr. 1107/2006, (EU) Nr. 1177/2010, (EU) Nr. 181/2011 und (EU) 2021/782 in Bezug auf die Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union
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BR-Drs. 27/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Car2X-Technik sollte in Neuwagen mit den Systemen aller Hersteller kompatibel sein, damit möglichst viele Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge und Infrastrukturelemente miteinander kommunizieren können und Insellösungen vermieden werden. Car2X sollte zur Serienausstattung neuer Pkw gehören, Warnungen sollten ohne Verzögerung übermittelt werden und sicherheitsrelevante Car2X-Funktionen sollten keine Folgekosten hervorrufen. Die Funktion sollte nicht durch Funklöcher im Mobilfunknetz eingeschränkt werden. Außerdem sollten Warnschilder und Einsatzfahrzeuge von Rettung, Feuerwehr und Polizei mit Car2X ausgestattet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es geht um den Annex X, der den Zugriff über die OBD Schnittstelle regelt. Konkret soll der bislang freie Zugriff auf die OBD durch ein neues Verfahren beschränkt werden aus Cybersecurity-Gründen, Zugriff soll künftig noch nach Autorisierung erfolgen. Im Rahmen der Erbringung von Pannenhilfe-Dienstleistungen greift der ADAC auf die OBD zu, insofern setzt sich der ADAC für eine praktikable Umsetzung ein. Der ADAC setzt sich für eine praktikable Umsetzung der Regulierung des Zugriffs auf die OBD ein, die den Bedürfnissen von Pannenhilfe / Roadside-Assistance ausreichend Rechnung trägt (bspw. Offlineverfügbarkeit, Diskriminierungsfreiheit).
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC begleitet das Gesetzgebungsverfahren zur Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge in Bezug auf ihre Emissionen und die Lebensdauer der Batterien (Euro 7) und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 (COM(2022) 586 final). Der ADAC bringt seine Erfahrungen in das Verfahren ein und setzt sich dafür ein und setzt sich sowohl bei Bremsabrieb- und Reifenabrieb für machbare Grenzwerte und aussagekräftige Testverfahren ein.
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Änderung des Referentenentwurfs des BMF und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben zur Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot und Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um Ladepreise gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- BEHG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Es sollen die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt die Schaffung der Möglichkeit den Theorieunterricht auch in einem (synchronen) virtuellen Umfeld durchführen zu können. Es muss darüber hinaus für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen gesorgt werden. Die Ergebnisse der nicht bestandenen Prüfungen sind zu evaluieren, um diese und für den Fahrschulunterricht nutzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten Verkehr betrifft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ADAC bewertet die Risiken der Cannabislegalisierung auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und fordert eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken und die Prüfung der Geeignetheit alternativer Testverfahren. Der ADAC bewertet die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr im Hinblick auf Cannabis. Das betrifft u.a. die Thematik Grenzwerterhöhung, Mischkonsum bzw. Alkoholverbot bei Mischkonsum, Forschungsbedarf, neue Messmethoden sowie Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zugleich bei den Sanktionierungen den Einzelfall angemessen berücksichtigen zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr -
BT-Drs. 20/11370
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Neue Regelungen sollen aufgenommen werden, dass technische Vorkehrungen gegen Tachomanipulation gesetzlich festgeschrieben werden; dass die gesamte Fahrzeugelektronik systematisch abgesichert wird, um Keyless-Diebstahl zu verhindern und dass Manipulationssicherheit/IT-Sicherheit über die gesamte Lebensdauer von modernen Fahrzeugen sichergestellt und durch neutrale staatliche Stellen geprüft wird.
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel des ADAC ist, durch die vorgesehenen Änderungen der 36. BImSchG im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und Mehrfachanrechnung von Erfüllungsoptionen in Zusammenhang mit dem BImSchG, die THG-Quote als Förderinstrument weiter auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Digitale Vernetzung bestehender und künftiger Leitstellen zur optimalen Steuerung der Patientinnen und Patienten im Notfall sowie einer Steigerung der Versorgungsqualität; Etablierung einer 24/7 telemedizinischen Versorgung, um Versorgungslücken nachhaltig zu schließen und das Rettungswesen insgesamt entlasten; Verbesserung und Weiterentwicklung des Luftrettungsdienstes in Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anliegen: fairer Fahrzeugdatenzugang; Ausweitung eCall; Manipulationsschutz f. Tacho u. Keyless; Schutz Verbraucherschutzorg. in d. GCD; Reparaturrecht; verbraucherfreundl. PTD u. Fahrgastrechte – auch multimodal; Schließung Opferschutzlücken b. Auslandsunfällen; Vereinfachung Kfz-Zulassung; EU-Anerkennung Sportbootführerscheine u. Skipper-Qualifikationen; Regelung f. Entsorgung alter Boote; FS-RL fortentwickeln; intelligente Fahrerassi.syst.; Car2X; Schutz vor Blendung; Klimaziel ambitioniert u. flexibel umsetzen; Energiesteuerreform; rechtl. Unklarheiten bei Emissionshandel lösen; Stärkung Elektromobilität; AltfahrzeugeVO nachbessern; Energiesystem u. Elektromobilität vernetzen; besserer Bahnverkehr; nachhaltiger Luftverkehr; nat. Spielräume bei EurovignettenRL; Kleinwagenmarkt erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Überarbeitung und Verbesserung der technischen Kriterien der EU Taxonomie-Verordnung (Technical Screening Criteria), um die Anwendbarkeit für Unternehmen zu verbessern und auch für die Transformation wesentliche ökonomische Tätigkeiten einzuschließen („enabling Activities“). Etablierung von Prinzipien für Transitionspläne sowie Transformationsfinanzierungen (Transition Finance).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Bedenken bestehen darin, dass die Reform letztlich die Bedingungen für den Zugang zu den Mitteln des Abwicklungs- und Einlagensicherungssystems senkt und damit die Anreize für ein angemessenes Risikomanagement verringern könnte. Die Reform sollte auch die Fortschritte widerspiegeln, die bisher bei der Abwicklungsplanung und -vorsorge der EU-Banken erzielt wurden, beispielsweise bei der Berücksichtigung des Aufbaus verlustabsorbierender Schulden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Dies ist eine Gelegenheit, den makroprudenziellen Rahmen der EU weiter zu harmonisieren und mehr Transparenz, einschließlich Kapitalpuffern, zu schaffen und damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu beseitigen. Außerdem bietet sich damit die Gelegenheit, den Rahmen besser abzustimmen und sicherzustellen, dass Kapitalpuffer in Krisenzeiten tatsächlich nutzbar und verfügbar sind. Und schließlich bietet sich die Gelegenheit, die Toolbox für andere Sektoren als Banken zu verfeinern, wie zum Beispiel NBFI.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit CRR III und CRD VI (final) geht die Durchführungsphase nun auf die Produkte der Stufe 2, z. B. technische Regulierungsstandards/technische Durchführungsstandards (RTS/ITS) und Leitlinien der EBA. Viele dieser Standards werden wichtige Details darüber enthalten, wie der Rahmen auf EU-Banken angewendet werden sollte. Es ist wichtig, dass bei diesem Prozess die von den EU-Co-Gesetzgebern in CRR III und CRD VI vorgesehene Gesamtkapitalbilanz beibehalten wird. Dies ist auch eine Gelegenheit, Teile des Rahmens zu überarbeiten, die unbeabsichtigte Folgen haben könnten oder mit anderen Rechtsordnungen falsch abgestimmt sind und somit einen Wettbewerbsnachteil für EU-Banken darstellen könnten, wie etwa die neuen Regeln für das Marktrisiko (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung für den digitalen Euro muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Rollen der EZB und der privaten Zahlungsverkehrswirtschaft klar definiert und ermöglicht, dass sich der digitale Euro effizient in den bestehenden Zahlungsverkehr einfügt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verordnung muss einen Rechtsrahmen schaffen, der gesetzliche Klarheit und Sicherheit für Unternehmen und Verbraucher schafft, um den Zugang zu Kundendaten für die definierten Finanzdienstleistungen kontrollieren zu können. Die Rollen und Verpflichtungen der einzelnen Akteure in dieser Datenökonomie müssen klar definiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag der EU-KOM zur Überarbeitung der EU-Benchmarks-Verordnung (BMR) soll ihren Anwendungsbereich erheblich verringern. Nur Benchmarks mit Referenzwerten über 50 Mrd. EUR würden automatisch erfasst. Rat und EP haben ihre Positionen finalisiert. Die Schwelle beruht auf der Berechnung der ESMA für börsengehandelte Derivate, die ausschließlich an einem europäischen Handelsplatz gehandelt wurden. Die Daten berücksichtigen OTC-Derivate, die an anderen Handelsplätzen gehandelt werden, nicht. Dies kann dazu führen, dass mehr Nicht-EU-Benchmarks in den BMR einfließen, als die EU-KOM beabsichtigt hatte. Keiner der FX-Spot- oder Nicht-EU-Benchmarks, die betroffen wären, beabsichtigt, in der EU zugelassen zu werden. Das würde bedeuten, dass ihre Verwendung in der EU untersagt wäre.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die RIS soll Kleinanlegern die Möglichkeit geben, sich an den EU-Kapitalmärkten zu beteiligen. Einige ihrer Vorschläge stehen jedoch im Widerspruch zu den Zielen und würden zu Komplexität und Preisinterventionen auf den Kapitalmärkten beitragen. Rat und EP fordern u.a. die Aufhebung des ursprünglich vorgeschlagenen Provisionsverbots, die Verwendung des "Value for Money"-Benchmarks als Aufsichtsinstrument und die Beseitigung der dritten Stufe des "Best Interest"-Tests. Sie könnten noch weiter gehen, um zu gewährleisten, dass der ganzheitliche Wert eines Produkts erfasst wird und die neuen Anforderungen nicht einer Preisregulierung gleichkommen. Das ist insbesondere im Hinblick auf den „Best-Interest-Test“ und "Value for Money" wichtig.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Mobilisierung privaten Kapitals ist unerlässlich für den Erfolg der wirtschaftlichen Transformation Europas. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten sich auf Instrumente einigen, durch die das Rahmenwerk für eine gemeinsame Kapitalmarktunion geschaffen wird. Wichtig ist dafür eine Flexibilisierung des EU-Rechtsrahmens, eine stärkere Harmonisierung und eine Konsolidierung der EU-Marktinfrastruktur. Das Market Integration and Supervision Package (MISP) hat das Potenzial, als wegweisender Impulsgeber die europäische Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die geplante Reform der privaten Altersvorsorge (inkl. Einführung einer Frühstart-Rente). Sie stellt einen Paradigmenwechsel hin zu einer kapitalmarktnahen, flexiblen und langfristig wirksamen Vorsorge dar. Die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorge-Depots ohne zwingende Garantien ist daher zu begrüßen. Insbesondere die Frühstart-Rente ist ein zentraler Hebel für Generationengerechtigkeit. Um frühzeitig Vermögensaufbau in Deutschland zu fördern, sollte sie auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet werden. Freiwillige Zuzahlungen sollten ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Finanzielle Bildung ist entscheidend für persönliche Investitionsentscheidungen, Partizipation an wirtschaftlichen Erfolgen und eine nachhaltige Alterssicherung. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen bestehen Lücken in der finanziellen Bildung, die zum Teil von unseriösen Beratungsangeboten in Social Media gefüllt werden. Die Initiativen der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzbildung werden begrüßt und unterstützt, es braucht allerdings weitere Schritte. Durch eine stärkere Kooperation zwischen (Finanz-)Wirtschaft und Politik und zugängliche, auf die Zielgruppe abgestimmte Angebote könnten mehr Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene profitieren und eigene Investitionsentscheidungen verbessern.
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vom BMWK in Auftrag gegebene Studie zur Vorbereitung der Evaluierung der SpielV wurde im Juni 2023 veröffentlicht. Darin wird von den Autoren für verschiedene Bestimmungen des gewerblichen Spielrechts deren Unwirksamkeit für den Konsumentenschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zum Kanalisierungsgrad des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen deutlichen Handlungsbedarf. Das Angebot des staatlich konzessionierten, terrestrischen Automatenspiels muss nachfragegerecht ausgestaltet werden, um den im GlüStV 2021 verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes erfüllen zu können. Ergänzend ist eine Stärkung der Strafverfolgungs- und Vollzugsmöglichkeiten zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspielmarktes erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. § 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis. Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen. § 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: LÖWEN ENTERTAINMENT hält die im Rahmen eines Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz formulierten Pläne, durch eine Überarbeitung des Strafgesetzbuches (StGB) die Abschaffung der Straftatbestände des illegalen Glücksspiels (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für kontraproduktiv. Ein derartiges Vorhaben käme einem Konjunkturprogramm für die Organisierte Kriminalität in Deutschland gleich. Die im Frühjahr 2024 veröffentlichte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik deckte bundesweit eine Versiebenfachung im Deliktsfeld des illegalen Glücksspiels seit 2020 auf. Daher muss illegales Glücksspiel weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und ergänzend auf der Grundlage des Strafrechts durch die Strafvollzugsbehörden bekämpft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Für LÖWEN ENTERTAINMENT ist die Verantwortung für Spielgäste und Gesellschaft seit Gründung ein unverzichtbarer Eckpfeiler der Unternehmensstrategie. Wir nennen das Responsible Gaming. So wird dem Spieler- und Jugendschutz höchste Priorität beigemessen. Anwesenheits- (§ 6 Abs. 1 JuSchG) und Teilnahmeverbot (§ 6 Abs. 2 JuSchG) werden heute mittels technischer Prüfung (vollzogene Altersverifikation) gewährleistet. Die Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK) nimmt seit 2023 die gesetzlich vorgeschriebene Altersbewertung und Kennzeichnung von elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit verbindlich vor (§ 13 JuSchG). Diese Stabilität im Jugendschutz soll aufrechterhalten bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Als Inhaberin mehrerer staatlicher Lizenzen für Sportwett-Angebote und virtuelle Automatenspiele verfolgt das Unternehmen die andauernde Diskussion um eine Änderung der Besteuerungsgrundlage im Rennwett- und Lotteriegesetz. Aktuelle Marktbeobachtungen und Steuerdaten des Bundes weisen darauf hin, dass durch eine falsche Besteuerungslogik derzeit ein hoher finanzieller Schaden für die Bundesländer entsteht, während das illegale Onlineglücksspiel floriert. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine Änderung der Besteuerungsgrundlage hin zur Bruttospielertragsbesteuerung ein, um ein nachfragegerechtes Angebot zu ermöglichen sowie die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Marktteilnehmer und den Verbraucherschutz zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Als Industrieunternehmen beschäftigt LÖWEN ENTERTAINMENT Fach- und Führungskräfte unterschiedlichster Fachrichtungen – darunter auch High Potentials, die aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union angeworben und nach unseren Anforderungen ausgebildet wurden. Wir setzen uns dafür ein, dass die entbürokratisierten Möglichkeiten zur Eingliederung dieser Fachkräfte aus dem Ausland und die damit verbundenen verkürzten Verfahrenszeiten erhalten bleiben. Diese Erleichterungen wurden im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bzw. der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen.
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- Angegeben von: Agora Transport Transformation gGmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wiederaufnahme der Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr oder adäquater Ersatz im Bundeshaushalt - EP 12 nach Streichung.
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Innovations- und wirtschaftsfreundliche Umsetzung des EU AI Act
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderungen zum umfassenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen sektorspezifischen und freiwilligen Datenaustausch
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Einführung längerer Übergangsfristen und Ausnahme von Ersatzteilen aus dem Anwendungsbereich sowie Einführung von Sonderregelungen zur Begünstigung digitaler Geschäftsmodelle
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Verringerung von Berichtspflichten zum Zwecke des Bürokratieabbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Verringerung der Berichtspflichten, Etablierung einer risikobasierten Prioritätenliste und Revision der zivilrechtlichen Haftungsregelungen
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung von vertraglichen Vereinbarungen zur Schaffung längerer Zahlungsfristen und zum Vorrang der Vertragsfreiheiten
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Harmonisierung bei der Umsetzung innerhalb der EU
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ausweitung des Entlastungsvolumens und der Entlastungstatbestände
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Siemens AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ermöglichung von kreditfinanzierten Investitionen in Vermögenswerte
- Betroffene Bundesgesetze (1):