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Gefundene Regelungsvorhaben (23.891)
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Überlegungen im Rahmen der innerkirchlichen Debatte zur Einführung von Unternehmensmitbestimmungsregelungen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die innerkirchliche Debatte zur Einführung von Unternehmensmitbestimmungsregelungen im kirchlichen Bereich werden im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und dem Erhalt des kirchlichen Arbeitsrechts vorgestellt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Evaluation der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif (SGB XI)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verbesserungen von Verfahren und Methodik zur Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das kirchliche Arbeitsrecht soll in seiner derzeitigen Form beibehalten werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes - Gehsteigbelästigung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Regelungen des § 218 und 219 im StGB; Sicherstellung eines ungehinderten Zugangs zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Abtreibungen im Spannungsfled des Schutzes der Persönlichkeitsrechte und des Rechts auf Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit; Sicherstellung der Zulässigkeit stiller Mahn- und Gebetswachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Modernisierung des Strafgesetzbuchs
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Modernisierung des Strafgesetzbuchs; Überprüfung rechtlicher Normen bei Kindesentziehung im Ausland gem. § 235 StGB unter der Perspektive des Kindeswohls; Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum assistierten Suizid; Streichung Ersatzfreiheitsstrafe bei Fahren ohne Fahrschein und generelle Reform der Ersatzfreiheitsstrafe; Gewährleistung des Spielschutzes bei illegalem Glücksspiel in den § 284ff StGB.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafrechts
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BT-Drs. 20/14257
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Abschaffung sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Streichung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen gemäß § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Sicherung auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln - Verankerung PAT-Finanzierung; Weiterentwicklung Arbeitsmarktinstrumente und Qualifizierung - insbesondere Instrumente sozialer Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschlechterung KdU- und Vermögensregelungen; Verhinderung Verschärfung Sanktionsrecht; Überprüfung Hinzuverdienstregelungen; Verhinderung Verschlechterung Zumutbarkeitsregelungen Erwerbsarbeit Eltern; Sicherung rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit; Sicherstellung existenzsichernde Regelsatzberechnung, gleichstellungspolitischen Anforderungen beachten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 4 BKAmt: Kapitel 0413 Titel 684 01 Einzelplan 5 AA Kapitel 0501 Titel 687 23; 687 32; 687 34 Einzelplan 06 BMI: Kapitel 0603 Titel 684 12; 684 13 Kapitel 6033 Titel 684 62 Kapitel 0603, Titel 684 61 Einzelplan 11 BMAS: Kapitel 1101 Titel: 636 13; 685 11 Einzelplan 16 BMUV: Kapitel 6092 Titel 684 01 Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; 684 04; 684 08; 684 03 Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; 684 22; 684 25; 893 24; 893 22 Kapitel 1710 Titel 684 04; 684 05; 684 07 Einzelplan 23 BMZ: Kapitel 2302 Titel 687 06; 687 03; 687 71, 687 76 Kapitel 2310 Titel 896 31; 896 32
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Stellungnahme vom 14.2.2024 zu Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts Unser Ziel: Das Kindschaftsrecht soll gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kindeswohl und Kindesinteressen sollen zentraler Maßstab sein, die betroffenen Kinder sind zu beteiligen. Partnerschaftliche Betreuung von Kindern ist vor und nach Trennung stärker zu unterstützen. Es darf kein Leitbild der Betreuung geben. Gefordert wird eine umfassende, ergebnisoffene Beratung anlässlich Trennung/Scheidung. Schutz von Elternteilen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Familienverfahrensrecht sicherzustellen. Die notwendigen Ressourcen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ insbesondere bei den Jugendämtern zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dauerhaft in die Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes zu investieren und insbesondere die drei Handlungsfelder „Bedarfsgerechtes Angebot“, „Fachkraft-Kind-Schlüssel“ und „Sprachliche Bildung“ zu fokussieren. Unser Ziel ist die dauerhafte Verbesserung der Konvergenz zwischen den Bundesländern bei den Aufwachsensbedingungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Ganztagsbetreuung sowie die Sicherstellung qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte im System der Kindertagesbetreuung und des Ganztags.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins legt in der Kommentierung des Nationalen Reformprogramms den Fokus auf die Umsetzung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), sowie Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), da diese Themen für unsere Mitglieder von besonderem Interesse sind. Mit der Kommentierung soll darauf hinwirkt werden, dass zum einem die jeweiligen Punkte im Reformprogramm ausreichend Berücksichtigung finden. Zum anderen, soll darauf hingewiesen und hingewirkt werden, dass die Planung und Nutzung der Ressourcen des DARPs unter stärkerer Einbindung von relevanten Stakeholdern erfolgen muss.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Aufzeigen von Schutzlücken für Kinder, deren Eltern das Verfahren nicht angemessen betreiben können sowie Empfehlung einer Evaluation des Gesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Infrastrukturfinanzierung
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: T&R setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
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BT-Drs. 20/7800
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Rastanlagen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Bewirtschaftete Rastanlagen dienen der flächendeckenden Versorgung aller Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn mit Waren- und Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang setzt sich T&R im Rahmen der Konzessionsverträge unter anderem für eine bedarfsgerechte Ausstattung von Rastanlagen mit Stellplätzen, für eine angemessene Beschilderung und für schlanke Planungs- und Genehmigungsverfahren ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6423
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Transportlogistik für Deutschland sichern - Mit fairen Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr
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BT-Drs. 20/6423
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Tank- und Ladeinfrastruktur (Umsetzung Masterplan Ladeinfrastruktur)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: T&R beschäftigt sich intensiv mit unterschiedlichen Überlegungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und dem damit einhergehenden Aufbau von alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen. Unter anderem setzt sich T&R daher im Rahmen der Konzessionsverträge für die Bewirtschaftung von Rastanlagen dafür ein, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an E-Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge an Autobahnen aufzubauen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit dem KOM-Vorschlag für Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) empfiehlt die aba Rat und EU-Parlament Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nur insoweit einbeziehen, wie sie "für alle interessierten Kunden zugänglich“ sind. EbAV sind – anders als Anbieter von Finanzprodukten – grundsätzlich nicht zugänglich für „Verbraucher“. Ansprüche in betrieblichen Versorgungssystemen ähneln eher den Ansprüchen in staatlichen Systemen der ersten Säule (bei denen die Teilnahme verpflichtend ist) als den Vorsorgeprodukten der dritten Säule. Existierende nationale Trackingsystem sind für den Überblick über Altersvorsorgeansprüche das vorzugswürdige Instrument.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: EbAV sind im EU-Recht keine Versicherungsunternehmen. Um die CSRD-RL 1:1 national umzusetzen, sollen zum einen Pensionskassen in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Pensionsfonds in der Rechtsform eines Pensi- onsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (PFVaG) nicht zur nicht finanziellen Berichterstattung verpflichtet werden. Für die übrigen EbAV sollte § 341a Abs. 2 klargestellt werden, dass für diese die versicherungsspezifischen Regelungen zur Bestimmung der Größenkriterien keine Anwendung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Im Kontext der bevorstehenden Anwendung der DORA-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor sieht der Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgeetzes vor, dass durch eine Ergänzung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 die Überprüfung der Einhaltung der DORA-Verordnung in den Aufgabenkatalog des Abschlussprüfers aufgenommen wird. Die aba kritisiert den fehlenden Sachbezug, da viele DORA-Anforderungen nicht unmittelbar abschlussrelevant sind und schlägt für den geplanten § 35 Abs. 1 Nr. 10 folgende Ergänzung vor: „Bei der Prüfung hat der Prüfer den einschlägigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu tragen.“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit Überlegungen über eine Entlastung von Rentnern von Einkommenssteuererklärungspflicht halten aba, gemeinsam mit GDV und DRV Bund, das Modell einer Quellenbesteuerung für nicht praktikabel. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versorgungsträger als auszahlende Stellen sprechen sich die Verbände für das Modell einer erklärungslosen Amtsveranlagung aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vor dem Hintergrund der Allgemeinen Ausrichtung des Rates zur Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER) weisen die Verbände auf die zunehmenden Probleme von Altersversorgungseinrichtungen in der Praxis hin und illustrieren diese anhand der Situation mit Investitionen in den Niederlanden und Belgien. Ungeachtet des hohen Verbesserungspotenzials von FASTER sei ihr Hauptproblem nicht die Erstattung bzw. Befreiung von überschüssig gezahlter Quellensteuer, sondern bei der Infragestellung der Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Anspruchs seitens der zuständigen Behörden. Altersversorgungseinrichtungen sollten bei der Geltendmachung von ihrem rechtmäßigen Anspruch auf Steuerbefreiung von Bürokratie entlastet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit dem BMJ-Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (u.a. Richtlinie (EU) 2022/2464) unterstützt es die aba, dass für Pensionskassen VVaG und Pensionsfonds PFVaG im RefE keine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen ist, sofern diese nicht mehr als 500 Mitarbeiter haben. Soweit EbAV durch ihre Rechtsform (AG) von der Pflicht zur CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst sind, hält die aba für EbAV das für Versicherungsunternehmen vorgegebene Größenkriterium ""gebuchten Bruttobeiträge"" weder für maßgeblich noch für adäquat. Abgelehnt wird auch die vorgesehene Einbeziehung des PSVaG. Auch für EbAV sollte die vom BMJ angestrebte 1:1-Umsetzung der RL erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der prognostizierten Beitragssatzsteigerung um 2,7 Prozentpunkte sollte die geplante Abschwächung des Nachhaltigkeitsfaktors in § 255e SGB VI-E nicht erfolgen. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente droht erheblich unter Legitimationsdruck geraten, und den Arbeitnehmern wird immer weniger Geld für die zweifellos notwendige kapitalgedeckte Vorsorge über die betriebliche und private Altersversorgung zur Verfügung stehen. Im Hinblick auf die geplante Stärkung von betrieblicher und privater Vorsorge ist das kontraproduktiv.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die aba empfiehlt, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um die Zahlung von Beiträgen für einen Ausgleich von Rentenabschlägen (§ 187a SGB V), als eine besonders weitreichende Möglichkeit zur Zahlung de facto freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzudämmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: § 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterstützungskassen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG und der §§ 1 bis 3 KStDV von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die Leistungen der Unterstützungskassen an deren Leistungsempfänger die Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand mit Wirkung zum 13.6.1993 statt, also vor nunmehr über 30 Jahren. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist im Zeitraum von Juni 1993 bis zum Februar 2024 um insgesamt 73,68%, die Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung im gleichen Zeitraum um 88,04%. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umstellung der Immobilienbewertung bei Unterstützungskassen in Satz 3 der Übergangsregelung in § 52 Abs. 7 EStG-E berücksichtigt bei größeren Umbauten an alten bebauten Grundstücken, die zu einem Neubau führen, nicht eine mögliche Unkenntnis oder Trennbarkeit alter Anschaffungskosten. Die neue Bewertung weg von Einheitswerten hin zu Herstellungskosten auch bei alten Herstellungskosten, die bisher mit dem Einheitswert veranschlagt wurden, entsteht ein Bewertungssprung, der nicht mit den Kosten korrespondiert. Dies kann entsprechende Baumaßnahmen verhindern. Wir empfehlen in der Übergangsregel den bisherigen Wert (also der Einheitswert zum 31.12.2023) zuzüglich der neuen Herstellungskosten anzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Art. 4 Nr. 4 Jahressteuergesetz 2024 ist vorgesehen, den S. 2 von § 22 Nr. 5 EStG-E um einen Sachverhalt zu erweitern, der Beiträge in eine ausländische Versorgungseinrichtung betrifft. Davon erfasst werden auch Fälle, bei denen eine Versorgung bei einer ausländischen Versorgungseinrichtung aufgebaut wurde und das Kapital aufgrund des Umzugs des Steuerpflichtigen nach Deutschland auf eine deutsche Versorgungseinrichtung transferiert wird.Wir plädieren für eine Übergangsregelung, die fehlende Aufzeichnungen mangels bisheriger Aufzeichnungspflichten und -notwendigkeiten berücksichtigt. Demnach sollten Leistungen, die anteilig auf Beiträgen aus ausländischen Versorgungseinrichtungen vor 2024 beruhen, nicht in nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG-E einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit der Regelung des § 55 Absatz 3c SGB XI, mit dem ein digitales Anfrageverfahren zwischen den beitragsabführenden Stellen, Pflegekassen und Zahlstellen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als antwortende Instanz geschaffen werden soll, regt die aba zwei Änderungen an: Abfragen kurz vor dem Beginn des Versorgungsbezugs müssen möglich sein. Der im Entwurf vorgesehene Zusatz „nicht in einem Zeitraum in der Zukunft“ soll gestrichen werden. Außerdem sollte besser klargestellt werden, dass ohne gegenteilige Indizien beitragsabführende Zahlstellen nicht nur den Angaben des BZSt, sondern auch aus ihren verwaltungstechnischen Systemen vertrauen dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Genehmigungsverfahren - Gemeinsame Grundsätze für das Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nach § 55a Abs. 8 SGB XI und das Arbeitgebermeldeverfahren nach § 28a Abs. 13 SGB IV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bezüglich des geplanten Generationenkapitals hält die aba zwar auch mehr kapitalgedeckte Bestandteile in der Altersvorsorge für erforderlich. So können die spezifischen Risiken der beiden Finanzierungsverfahren gegeneinander ausbalanciert und sichergestellt werden, dass für die Altersversorgung alle Quellen des Volkseinkommens genutzt und Finanzierungslasten über die Alterskohorten gerechter verteilt werde. Den Weg über das „Generationenkapital“ halten wir aber für suboptimal. Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit einem solchen „Generationenkapital“ verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Verbände begrüßen, dass ein abgestimmter Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur sowohl hinsichtlich der investmentrechtlichen Anlagemöglichkeiten als auch der investmentsteuerlichen Vorschriften geschaffen wird. Da die Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 Investmentsteuergesetz eine erhebliche Veränderung des Status quo darstellen, sollte für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes getätigte Investments zumindest ein Bestandsschutz gewährt werden. Um die Investitionsmöglichkeit für Altersversorgungseinrichtungen in Infrastruktur zu fördern, werden verschiedene Erweiterung bzw. Anpassung des Anlagekatalogs der Anlageverordnung vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): BMF-Diskussionsentwurf zum Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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e-NG im LNG-Beschleunigungsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 03.09.2025
- Angegeben von: Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung von e-Methan als Wasserstoffimportroute zur Gewährleistung der "H2-Readiness" im Sinne §5 LNGG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/7365
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes und des - Energiewirtschaftsgesetzes - Drucksache 20/7279 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/7279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: - Reform des AGG, insbesondere die Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote. - Aufnahme der Verpflichtung zur Anwendung „Angemessener Vorkehrungen“ gemäß UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 5 Absatz 3. - Aufnahme von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorgaben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: - Gesetzliche Konkretisierung des Anspruchs auf einkommens- und vermögensunabhängige pflegerische Notversorgung und Notfallassistenz im Falle der Wegweisung einer Tatperson, die Pflege/Assistenz leistet. - Einführung von Regelungen, die auch bei dem Auftreten von Gewalt in Einrichtungen oder für den Fall, dass auch die Tatperson eine Behinderung hat Schutz gewährleisten (Stichwort Betreuungsrecht, Stichwort Näherungsverbot, Stichwort Mangel an barrierefreiem Wohnraum).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: Verankerung eines bundeseinheitlichen Rahmens für den bedarfsgerechten umfassend barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen bzw. des Hilfesystems im neuen Gewalthilfegesetz
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: - § 37a: die Konkretisierung der Maßnahmen im Gesetzestext durch verpflichtende gesetzliche Qualitäts- und Mindeststandards, Verankerung des Gewaltschutzes als Qualitätsmerkmal sowie die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gesetzes. - Schaffung einer unabhängigen Stelle für die Qualitätssicherung und Zertifizierung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a Abs. 1 SGB IX
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: - Aufnahme gesetzlicher Vorgaben/Regelungen für Arztpraxen in Bezug auf Barrierefreiheit insbesondere im Bereich der Gynäkologie, sowie für therapeutische Praxen, - Verpflichtung zu Aus- Fort- und Weiterbildungen des medizinischen Personals im Kontext von Geschlecht und Behinderung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die gewerberechtl. Rechtsgrundlagen sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit "Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Im vom BMWE erstellten Evaluierungsbericht zur SpielV wird unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise belegt, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes konkreter Handlungsbedarf in der Fortentwicklung des Spielerechts besteht. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels sowie Wirtschaftsdaten zeigen großes Potenzial für gezielte Handlungsschritte. Das Angebot muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Beibehaltung der Strafbarkeit der §§ 284 - 287 StGB
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für falsch. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden. Die Beibehaltung der §§ 284 ff. StGB ist daher geboten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALK-Abelló Arzneimittel GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Initiative Allergiescreening Deutschland ist es die Früherkennung und frühzeitige Behandlung von Allergieerkrankungen in Deutschland zu optimieren. Die Initiative beschäftig sich insbesondere mit der Fragestellung, auf welche Weise Allergiescreenings zu einer Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Allergieerkrankungen beitragen können. Es ist Anliegen der Initiative, die Einführung von Allergiescreenings in die U-Untersuchungen (G-BA Kinderrichtlinien) zu unterstützen.
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- Angegeben von: Verisure Deutschland GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben umfasst die Einführung eines eigenständigen Sicherheitsgewerbegesetzes (SiGG), mit dem der bisher fragmentierte rechtliche Rahmen für das private Sicherheitsgewerbe modernisiert und systematisch weiterentwickelt werden soll. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland klarer, transparenter und zukunftsfähiger zu gestalten. Die bezweckte Einflussnahme zielt darauf ab, die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben im Sinne der betroffenen Unternehmen und Beschäftigten zu beeinflussen. Dies betrifft insbesondere die Definition von Fachkundeanforderungen, Übergangsregelungen, Prüfkapazitäten, behördliche Zuständigkeiten sowie die Ausgestaltung von Sanktionen und Kontrollmechanismen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Streichung des beabsichtigten Mitberatungsrechts der Hebammenverbände Stellungnahmerecht aller maßgeblichen (ärztlichen wie nichtärztlichen) Berufsverbände sowie wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Einbeziehung der Stellungnahme in die Entscheidung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausweitung der Neuregelung zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren im Hilfsmittelbereich auf Hilfsmittelverordnung eines Facharztes für Physikalische und Rehabilitative Medizin, um einem Versorgungsengpass entgegenzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):