Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (52)
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (vormals JStG 2024II) gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags
Aktiv vom 15.10.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung des § 1 Abs. 3d AStG Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Finanzierungsbeziehungen i.S.d. § 1 Abs. 3d AStG anzufertigen sind. Durch..., ... und sollte § 1 Abs. 3d AStG nur für nach der wesentlichen..., ...Altfälle“ des § 1 Abs. 3e AStG aufzunehmen. Zu Nr. 83...
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (vormals JStG 2024II) gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags
Aktiv vom 07.10.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 07.10.2024
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendungsregelung des § 1 Abs. 3d AStG Wir begrüßen ausdrücklich..., ...Finanzierungsbeziehungen i.S.d. § 1 Abs. 3d AStG anzufertigen sind. Durch..., ... und sollte § 1 Abs. 3d AStG nur für nach der wesentlichen..., ...Altfälle“ des § 1 Abs. 3e AStG aufzunehmen. Zu Nr. 83...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen. Wir haben unsere Positionen zur internationalen Mindestbesteuerung weiterentwickelt und zusätzliche Anmerkungen zu praktischen Umsetzungsfragen, Übergangsregelungen sowie zu den technischen und administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit den OECD Vereinfachungspaketen („Side by Side Package“) eingebracht. Deutschland sollte zügig das Gesetzgebungsverfahren für das GIR-MCAA-Umsetzungsgesetz beginnen, ggf. als Fraktionsantrag.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
....54 Zusammenwirken von AStG und MinStG ..............., ...aktuellen Wortlaut des § 12 AStG eine Anrechnung möglich..., ... von AStG und MinStG Im Ausland ..., ...Niedrigsteuertest bei der AStG-Hinzurechnungsbesteuerung..., ...und Erklärung von § 13 AStG-Sachverhalten vermeiden..., ...Diskussionsentwurfs – Decluttering im AStG Zu § 9 AStG-E – Anhebung..., ...mit Abschaffung von § 13 AStG ein erhebliches Potenzial..., ...2024 für die Abgabe von AStG-Feststellungserklärungen..., ... nicht abgegeben. § 13 AStG soll erfreulicherweise ..., ... für das Jahr 2022 § 13 AStG nicht anzuwenden ist. Da..., ... Anwendung der §§ 7 ff. AStG entstehen. Den Vorschlag..., ...und Erklärungen nach § 18 AStG für § 13 AStG Fälle erstellt..., ...13 AStG-Fälle oftmals nur die Zinsmarge..., ...einer Anpassung des § 13 AStG der Erfüllungsaufwand für..., ...eine Streichung von § 13 AStG vorgesehen hatte. Völlig..., ...einer Aufhebung des § 13 AStG käme es somit zu einer..., ...und Erklärungen nach § 18 AStG erstellt und abgegeben ..., ... nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG). Damit treffen die § 13 AStG-Fälle oftmals nur die Zinsmarge..., ... Bagatellgrenzen in § 9 AStG-E dient der Vereinfachung...
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau von entbehrlichen Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. Maßgeblicher Grundsatz sollte sein, den Umfang der steuerlichen Feststellungserklärungen konsequent auf die Angabe solcher Erträge zu beschränken, die für Finanzämter bzgl. steuerbefreite Anleger tatsächlich relevant sind und ansonsten eine sog. „Nullerklärung“ zu ermöglichen, ergänzt um weitere Informationen. Dies betrifft die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung für Personengesellschaften (§§ 179, 180 AO) sowie für Spezial-Investmentfonds und Investmentfonds nach InvStG, die derzeit selbst dann zu erfolgen haben, soweit steuerbefreite und nicht-steuerbare Anleger beteiligt sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2023 auf die durch eine AStG-Steuererklärungspflicht..., ...bedanken, dass das finale AStG-Anwendungsschreiben vom..., ...Feststellung gem. § 18 Abs. 3 S. 1 AStG / BMF-Schreiben vom 22....
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Zweiter Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuersatzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Aktiv vom 28.04.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
- Beschreibung: Das IDW regt an, eine kontinuierliche und systematische Überprüfung der Auswirkungen der noch bestehenden “Missbrauchsvermeidungsnormen“ vorzunehmen, um diese auf das notwendige Maß zu reduzieren und unternehmerische Freiheiten nicht unangemessen einzuschränken. Im Hinblick auf die mit der Mindeststeuer verbundenen Bürokratie- und steuerlichen Befolgungskosten drängt das IDW auf eine politische Lösung, um ein globales “level playing field“ in Bezug auf die Mindeststeuer gewährleisten zu können. Die vorgesehene Nachversteuerung passiver latenter Steuern sei in der Praxis kaum umsetzbar und verursache einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Das IDW regt daher an, sich auf internationaler Ebene für eine Streichung der Regelung einzusetzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 5, Nummer 4 (§ 13 AStG) Wir regen an, auch § ..., ...dortigen Verweises auf § 13 AStG anzupassen. § 7 Satz 8..., ...verweist auf die §§ 7 bis 13 AStG. Demnach gelten Einkünfte..., ...und nach den §§ 7 bis 13 AStG steuerpflichtig wären, ..., ...geplante Streichung von § 13 AStG wird der Verweis in Teilen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Außensteuergesetzes, § 6 Abs. 1 AStG Soweit sich Inhaberinnen..., ...verlagern, entsteht nach § 6 AStG eine sog. Wegzugsbesteuerung..., ...eines Satz 4 des § 6 Abs. 1 AStG erfolgen, in dem z.B. ...
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Änderung Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 21.06.2024 bis 12.03.2025
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Praxistauglich ausgestaltete Gesetzesanpassungen in Bezug auf den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024: Fokus auf Sicherstellung von klaren, rechtssicheren steuerrechtlichen Regelungen und Vermeidung von zusätzlichem überschießendem Verwaltungsaufwand hinsichtlich ausgewählter Bestimmungen des EStG, KStG, UStG, UmwStG, GewStG sowie des GrEStG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insgesamt auf die §§ 7 – 13 des AStG verwiesen. 3. § 7 S. 8..., ...Wortlaut auf § 20 Abs. 2 S. 1 AStG. Petitum: 1. Es wird..., ... nach den §§ 7 – 13 des AStG steuerpflichtig wären, ..., ...auch in § 20 Abs. 2 S. 1 AStG zu verwenden. Zu Artikel...
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- Angegeben von: Tax Justice Network am 16.02.2026
- Beschreibung: Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der OECD vom 15. Dezember 2023, 24. Mai 2024 und 13. Januar 2025. Darüber hinaus die Abschaffung der Lizenzschranke.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...findet. Zu Artikel 5 (§ 13 AStG): Die Begleitmaßnahmen:..., ...§ 13 Außensteuergesetz (AStG) betrifft dagegen vor allem..., ...Beteiligungsgrenze für § 13 Abs. 1 AStG sollte nicht eingeführt...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...insgesamt auf die §§ 7 – 13 AStG verwiesen. Petitum: Der..., ...Wortlaut auf § 20 Abs. 2 S. 1 AStG. Petitum: Es wird angeregt..., ... nach den §§ 7 – 13 des AStG steuerpflichtig wären,..., ...auch in § 20 Abs. 2 S. 1 AStG zu verwenden. Zu Artikel...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI strebt eine lohnsteuerliche Regelung zu Mobilitätsbudgets an, der diesbezügliche Regelungsvorschlag im JStG ist verbesserungsbedürftig. Zudem macht der BDI Verbesserungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im JStG im Bereich der Unternehmensteuern und der Umsatzsteuer. VDA und BDI hatten zudem im Vorfeld eine Regelung zur Vereinfachung des Auslagenersatzes bei E-Firmenwagen angeregt (möglich ist alternativ auch eine untergesetzliche Regelung).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf die §§ 7 bis 13 des AStG verwiesen. Petitum: Die..., ... auf § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG. Petitum: Es wird angeregt..., ... nach den §§ 7 – 13 des AStG steuerpflichtig wären, ..., ...auch in § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG zu verwenden. Zu Artikel...