Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (100)
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- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Im Gesetzestext wird allgemein von gasförmigen Brennstoffen und nicht fossilen flüssigen Brennstoffen gesprochen. In der Erläuterung zu dieser Gesetzestextstelle allerdings wird ausdrücklich nur noch Erdgas als fossiler gasförmiger Brennstoff zugelassen und als Begründung auf die Richtlinie EU 2023/1791 Artikel 26 Abs. 4 Buchstabe b) iVm Absatz 14 sowie Anhang III Buchstabe a UnterAbsatz 2 verwiesen. Flüssiggas erfüllt das Hocheffizienzkriterium und ist laut 1. BImSchV ein gasförmiger Brennstoff, deshalb fordern wir, dass Flüssiggas als gasförmiger Brennstoff im KWKG 2025 förderfähig bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ergänzung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Aktiv vom 23.05.2025 bis 17.12.2025
- Angegeben von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 23.05.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung fester Biomasse auf Erneuerbare-Energien-Anteil
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/13615 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG) bis mindestens 2035, die Erhöhung der Bundesförderung um 3,4 Milliarden Euro und die Mitberücksichtigung von Power-to-Heat-Anwendungen sowie der Ausschluss der Abwärmeeinbindung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Vorges. Kapazitäten d. KWSG z. Versorgungssicherheit nicht ausreichend. Stilllegung nur bei zeitgleicher Kompensation durch neue, gesicherte Leistung. Aktuell 10 GW industrielle KWK in Betrieb, die perspektivisch unwirtschaftlich werden. Zusätzlicher Zubaubedarf fast i.H.d. KWSG oder Maßnahmen zum Erhalt der KWK. Förderverlängerung bis mind. 2035. Einfrieren der förderfähigen Vollbenutzungsstunden und Umstellung auf Investitionsförderung. Kapazitätsmechanismus muss technologieoffen gestaltet werden und Versorgungssicherheit zum Ziel haben. Befr. Beitrag bestehender fossiler Kraftwerke in Kapazitätsmechanismus. Angemessene Vergütung freiw. nachfrageseitiger Flexibilitätspotenziale. Industrie muss von geplanter Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmarkts ausgenommen / entlastet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes und Novellierung des KWKG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 17.12.2024
- Beschreibung: Bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfs, da die enthaltenen Regelungen die Kraft-Wärme-Kopplung diskriminieren würden. Gründe: Keine Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus; Förderzeitraum von 30.000 Vbh wird faktisch reduziert; Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. durch Streichung des KWKG §15 Absatzes 4 Satz 3
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Novellierung KWKG
Aktiv vom 09.10.2024 bis 04.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 09.10.2024
- Beschreibung: Entfristung bestehendes KWKG, Anpassung Vergütungssätze, Novellierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 08.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel des Verbandes ist eine Ausrichtung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf Erneuerbare Energien und die Fortführung des Gesetzes bis 2030.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mainova AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen müssen dekarbonisierung und flexibilisiert werden. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollte möglichst abgeschafft werden. Bis zur Abschaffung sollte das KWKG auf Dekarbonisierung und Flexibilisierung ausgerichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SachsenEnergie AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das KWKG soll entfristet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Außerdem sollen die Mittel für den Ausbau der Fernwärme aufgestockt werden. Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung soll für eine effiziente und klimaneutrale Energieversorgung mit Wasserstoff gestärkt werden. Zudem soll im KWKG eine neue Kategorie geschaffen werden, um die Umrüstung von bestehenden Gasanlagen auf Wasserstoff zu fördern. Die beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die KWK als wichtige Säule der Energiewende zu stärken und den Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu ebnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: BDEW hat zusammen mit den Verbänden AGFW, B.KWK, VKU und 8KU die Bundesregierung in einem gemeinsamen Kurzpapier aufgerufen, noch vor der politischen Sommerpause 2024 unbedingt erforderliche Mindestanpassungen am KWKG zu beschließen. Das sind: Verlängerung der Geltungsdauer des aktuellen KWKG bis 2030, sprich rechtssichere Auslegung der im Rahmen der Vorbescheid-Regelung avisierten Laufzeit bis Ende 2029; Anpassung der Höchstsätze für EU-Einzelfallnotifizierung auf neue Obergrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 50 Mio. Euro; Anpassungen der Fristen an die zunehmende Komplexität für Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INNIO Jenbacher GmbH & Co OG am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der INNIO Group ist es, dass gasmotorenbasierte Technologien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz in den Bereichen Strom, Wärme und Kälte bei den relevanten Regelungsvorhaben weiterhin in Betracht gezogen werden. Angestrebt wird, dass gasmotorenbasierte Technologien bei Förderbedingungen, Rahmenbedingungen und Ausschreibungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz Berücksichtigung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EnergieDialog 2050 e.V. am 04.04.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Schaffen von Anreizen zum Bau von wasserstofffähigen KWK-Anlagen, die die Versorgung sichern können, wenn die Erneuerbaren Energien nicht zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: §9 EEG ist praktisch nicht umsetzbar, deswegen soll dieser auf die vorherige Formulierung zurückgesetzt werden. Allgemein sollen Regelungen zur KWK ins KWKG und nicht in andere Gesetze. Statt Sanktionierung von Kleinst-KWK-Anlagen bei negativen Börsenpreisen und umfassenden Erfassungs- und Meldepflichten in §7 Abs. 4 und §15 Abs. 4 KWKG: Vorschlag zur Schaffung eines optionalen Anreizsystems zur Maximierung der Systemdienlichkeit und CO2-Vermeidung durch KWK-Anlagen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Statkraft Markets GmbH am 19.05.2025
- Beschreibung: Das Kraftwerkssicherheitsgesetz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ergänzt und verstärkt die Nationale Wasserstoffstrategie und zielt darauf ab, in substantiellem Umfang neue, steuerbare, moderne, hochflexible und klimafreundliche Erzeugungskapazitäten auf Basis von Wasserstoff zu schaffen. Upgrades für bestehende moderne Gaskraftwerke sollten an einer Ausschreibung teilnehmen können. Zudem sollte es Kraftwerksbetreibern und Anbietern von Langzeitstromspeichern freigestellt sein, die technischen Anforderungen in der Weise umzusetzen, die ihnen am ehesten geeignet scheint
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Consentis Anlagenbau GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung soll dem geförderten Um- und Ausbau von flexibilisierten Biogasanlagen zur bedarfsgerechten Erzeugung von erneuerbarem Strom dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB am 30.05.2024
- Beschreibung: Beseitigung einer Schlechterstellung von geschlossenen Verteilernetzen im Verhältnis zu Netzen der allgemeinen Versorgung in energierechtlichen Regelungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 04.07.2025
- Beschreibung: Verstetigung und gesetzliche Verankerung Absicherung der BEW-Förderung durch Überführung in eine gesetzliche Grundlage. Anhebung der finanziellen Mittel für die BEW auf ein Niveau von mind. 3 Mrd. Euro/p.a. Koordinierung der BEW mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Berücksichtigung kommunaler Wärmepläne.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: SachsenEnergie AG am 27.06.2025
- Beschreibung: Die SachsenEnergie (SE) plädiert für die Verstetigung und rechtssichere Absicherung der BEW-Förderung durch Überführung in eine gesetzliche Grundlage, um die Abhängigkeit von jährlichen Haushaltsentscheidungen des Bundes zu beseitigen. Zudem ist die Erhöhung der finanziellen Mittel für die BEW auf ein Niveau von 3.5 Mrd. Euro/Jahr notwendig, um eine langfristige Planungssicherheit für Investitionen in Wärmenetze zu ermöglichen. Außerdem plädiert die SE für eine bessere Abstimmung und Koordinierung der BEW mit anderen bestehenden Förderregimen, insb. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), z.B. durch Berücksichtigung kommunaler Wärmepläne.
- Betroffene Bundesgesetze (2):