Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (111)
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Klarstellung der Förderfähigkeit von flüssiggasbetriebenen KWK-Anlagen im KWKG 2025
Aktiv vom 26.06.2025 bis 05.02.2026
- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 26.06.2025
- Beschreibung: Nach der Novelle des KWKG ist nicht klar ersichtlich, ob flüssiggasbetriebene KWK-Anlagen weiterhin förderfähig sind, da sich in der Begründung zu §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eine missverständliche Formulierung befindet. Dies sorgt bei möglichen Anlagenbetreibern für Verunsicherung, weshalb das BMWK um Klarstellung gebeten wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/13615 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kein Ausschluss v. Flüssiggas im KWKG 2025
Aktiv vom 25.06.2025 bis 05.06.2026
- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Im Gesetzestext wird allgemein von gasförmigen Brennstoffen und nicht fossilen flüssigen Brennstoffen gesprochen. In der Erläuterung zu dieser Gesetzestextstelle allerdings wird ausdrücklich nur noch Erdgas als fossiler gasförmiger Brennstoff zugelassen und als Begründung auf die Richtlinie EU 2023/1791 Artikel 26 Abs. 4 Buchstabe b) iVm Absatz 14 sowie Anhang III Buchstabe a UnterAbsatz 2 verwiesen. Flüssiggas erfüllt das Hocheffizienzkriterium und ist laut 1. BImSchV ein gasförmiger Brennstoff, deshalb fordern wir, dass Flüssiggas als gasförmiger Brennstoff im KWKG 2025 förderfähig bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ergänzung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Aktiv vom 23.05.2025 bis 17.12.2025
- Angegeben von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 23.05.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung fester Biomasse auf Erneuerbare-Energien-Anteil
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/13615 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG) bis mindestens 2035, die Erhöhung der Bundesförderung um 3,4 Milliarden Euro und die Mitberücksichtigung von Power-to-Heat-Anwendungen sowie der Ausschluss der Abwärmeeinbindung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
- Beschreibung: Verlängerung der beihilferechtliche Genehmigung des KWKGs
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Vorges. Kapazitäten d. KWSG z. Versorgungssicherheit nicht ausreichend. Stilllegung nur bei zeitgleicher Kompensation durch neue, gesicherte Leistung. Aktuell 10 GW industrielle KWK in Betrieb, die perspektivisch unwirtschaftlich werden. Zusätzlicher Zubaubedarf fast i.H.d. KWSG oder Maßnahmen zum Erhalt der KWK. Förderverlängerung bis mind. 2035. Einfrieren der förderfähigen Vollbenutzungsstunden und Umstellung auf Investitionsförderung. Kapazitätsmechanismus muss technologieoffen gestaltet werden und Versorgungssicherheit zum Ziel haben. Befr. Beitrag bestehender fossiler Kraftwerke in Kapazitätsmechanismus. Angemessene Vergütung freiw. nachfrageseitiger Flexibilitätspotenziale. Industrie muss von geplanter Umlage zur Finanzierung des Kapazitätsmarkts ausgenommen / entlastet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes und Novellierung des KWKG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Bitte um Ablehn. d. Referentenentw. 241122 zum KWSG
Aktiv vom 17.12.2024 bis 05.06.2026
- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 17.12.2024
- Beschreibung: Bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfs, da die enthaltenen Regelungen die Kraft-Wärme-Kopplung diskriminieren würden. Gründe: Keine Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus; Förderzeitraum von 30.000 Vbh wird faktisch reduziert; Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. durch Streichung des KWKG §15 Absatzes 4 Satz 3
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Novellierung KWKG
Aktiv vom 09.10.2024 bis 04.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 09.10.2024
- Beschreibung: Entfristung bestehendes KWKG, Anpassung Vergütungssätze, Novellierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Im §2 Nr. 9a KWKG sollte der Einsatz industrieller Abwärme ergänzt werden, so dass eine Förderung nach §7a KWKG ermöglicht wird. Dies würde zu einer Vereinheitlichung des Gesetzes führen, da im Rahmen der Wärmenetzförderung nach §18 KWKG industrielle Abwärme bereits neben erneuerbaren Energien akzeptiert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel des Verbandes ist eine Ausrichtung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf Erneuerbare Energien und die Fortführung des Gesetzes bis 2030.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Mainova AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: 365 Sherpas BPI | 365 Sherpas GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Geltungsdauer des KWKG sollte über 2026 hinaus verlängert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen müssen dekarbonisierung und flexibilisiert werden. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollte möglichst abgeschafft werden. Bis zur Abschaffung sollte das KWKG auf Dekarbonisierung und Flexibilisierung ausgerichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SachsenEnergie AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das KWKG soll entfristet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Außerdem sollen die Mittel für den Ausbau der Fernwärme aufgestockt werden. Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung soll für eine effiziente und klimaneutrale Energieversorgung mit Wasserstoff gestärkt werden. Zudem soll im KWKG eine neue Kategorie geschaffen werden, um die Umrüstung von bestehenden Gasanlagen auf Wasserstoff zu fördern. Die beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die KWK als wichtige Säule der Energiewende zu stärken und den Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu ebnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: BDEW hat zusammen mit den Verbänden AGFW, B.KWK, VKU und 8KU die Bundesregierung in einem gemeinsamen Kurzpapier aufgerufen, noch vor der politischen Sommerpause 2024 unbedingt erforderliche Mindestanpassungen am KWKG zu beschließen. Das sind: Verlängerung der Geltungsdauer des aktuellen KWKG bis 2030, sprich rechtssichere Auslegung der im Rahmen der Vorbescheid-Regelung avisierten Laufzeit bis Ende 2029; Anpassung der Höchstsätze für EU-Einzelfallnotifizierung auf neue Obergrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 50 Mio. Euro; Anpassungen der Fristen an die zunehmende Komplexität für Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INNIO Jenbacher GmbH & Co OG am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der INNIO Group ist es, dass gasmotorenbasierte Technologien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz in den Bereichen Strom, Wärme und Kälte bei den relevanten Regelungsvorhaben weiterhin in Betracht gezogen werden. Angestrebt wird, dass gasmotorenbasierte Technologien bei Förderbedingungen, Rahmenbedingungen und Ausschreibungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz Berücksichtigung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 11.06.2024
- Beschreibung: Novelle und Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus bis mindestens 2035 zur Ergänzung der Back-Up-Kapazitäten der Kraftwerksstretegie
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: EnergieDialog 2050 e.V. am 04.04.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Schaffen von Anreizen zum Bau von wasserstofffähigen KWK-Anlagen, die die Versorgung sichern können, wenn die Erneuerbaren Energien nicht zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: Wir fordern eine Nachbesserungen am Referentenentwurf zum StromVKG. Kritisiert wird besonders, dass die erste Ausschreibungsrunde aktiv fossile Gaskraftwerke prioritisiert: die Resilienzanforderung und das Laufzeitkriterium schließen Batteriespeicher und weitere saubere Flexibilitäten faktisch aus. Darüber hinaus gibt es für geförderte Gaskraftwerke keinen hinreichenden Dekarbonisierungpfad und kein klare Definion von Wasserstoffähigkeit. Zusammen genommen zementiert der gegenwärtige Gesetzesentwurf fossile Abhängigkeiten und sollte grundlegend überarbeitet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 12.05.2026
- Beschreibung: Das Energierecht wird fortwährend weiterentwickelt. Dabei werden Regelungen für EE- bzw. KWK-Anlagen zunehmend auch in anderen Gesetzen als dem EEG bzw. KWKG getroffen (EnWG, EnFG u.ä.). Nach §§ 81 EEG, 32a KWKG ist die Clearingstelle EEG|KWKG für diese Regelungen nicht zuständig. Dies bereitet Probleme bei der ornungsgemäßen Aufgabenerfüllung, da die Clearingstelle ggf. nur für bestimmte Aspekte der Meinungsverschiedenheit zuständig ist, für andere Aspekte hingegen keine Stelle Zugang zu außergerichtlicher Streitbeilegung gewährleistet. Es ist daher die Aufgabenzuweisung für die Clearingstelle so anzupassen, dass eine Bearbeitung „aus einer Hand“ (wieder) möglich wird, da dies die die Marktbedürfnisse besser trifft und aufwändige Mehrfachverfahren bei verschiedenen Stellen vermeidet.
- Betroffene Bundesgesetze (2):