Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (112)
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Die Lieferungen und weiteren Leistungen der kommunalen Unternehmen in den Bereichen Energie, Wärme, Wasser und Abwasser sind unabdingbare Daseinsvoraussetzungen für eine jederzeit funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Leistungen müssen daher auch im Insolvenzfall den Bürgern und Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das Insolvenzrecht, insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht, muss dem angemessen Rechnung tragen. Gerade für die Sicherung des Lebensbedarfs und die Unternehmensfortführung bedarf es bei Insolvenzanfechtungen einer Ausnahmeregelung für den Bereich der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht es Insolvenzverwaltern..., ...Industrieunternehmen und deren von § 1 InsO angestrebten Erhalt zukommen..., ... erfolgten Änderung der InsO, keine Einheit. Die kommunalen..., ...Ausnahmebereich in der InsO angemessen neu geregelt...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
- Beschreibung: Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der..., ...belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als..., ...Aufgaben nach § 274 Abs. 2 InsO wahrnimmt. Insolvenzordnung - InsO - Änderungsvorschläge VID - § 64 InsO Festsetzung durch das Gericht..., ...der Massekosten (§ 54 InsO); die Ausgestaltung beider..., ...1: Nach § 63 Abs.1 InsO wird der Regelsatz der ..., ...materiellen Rechten, die die InsO dem Insolvenzverwalter ..., ... nach §§ 103ff., 129ff. InsO oder betriebsverfassungsrechtliche..., ...Maßnahmen nach §§ 120ff. InsO. § 2 Abs. 2 Satz 2 schließt..., ...Insolvenzmasse (vgl. § 22 InsO). Zwar treffen der vorläufige..., ...Verringerung nach § 55 Abs. 1 InsO ohne übertragende Sanierung..., ...SanInsFoG) in § 5 Abs. 5 InsO Regelungen zum elektronischen..., ...2 der 3 in § 22a Abs. 1 InsO genannten Merkmale erfüllt..., ... Einstellung gem. § 207 InsO, was die Insolvenzverwalter..., ...sofortige Beschwerde gem. § 64 InsO anzupassen. Zwar ist ..., ...Vergütungsfestsetzung nach § 64 Abs. 1 InsO gemäß § 64 Abs. 3 InsO ..., ...im weiteren Verlauf § 7 InsO gestrichen wurde. Die Rechts..., ...Begründung zu § 274 Abs. 2 InsO: Die Beschreibung der...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
- Beschreibung: Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der..., ...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und präventiver Beratung..., ...Antragsstellung nach § 305 InsO an die Gerichte übermittelt..., ...Definitionen in § 13 BGB und § 304 InsO ist der derzeit verwendete..., ...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und prä ventiver Beratung..., ... mit § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine obligatorische Schuldnerberatung..., ... auf § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine Reihe von Fragen..., ... Vermutung des § 305a InsO, nach der ein Versuch, ..., ...gesetzliche Vermutung des § 305a InsO (s. oben) gilt bislang ..., ...gesetzliche Vermutung des § 305a InsO auf den Fall einer oder..., ...gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO durchzuführen, bevor der..., ...können dies nach § 305a InsO durch eigene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen..., ...denbereinigung nach § 305f. InsO ungeregelt. Diese Lücke..., ...eine Ergänzung des § 305a InsO aufgelöst werden sollten..., ... Vermutung des § 305a InsO, die bisher nur an eine...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Beschreibung: Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden. Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) trifft den Insolvenzverwalter..., ...Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO anzeigen. Er gibt damit..., ... Verfahrenskosten (§ 54 InsO) zu decken, die im Rahmen..., ...Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO), wie eben die Kosten der..., ...Rechtshandlung i. S. d. § 61 InsO vorliegt. Allerdings können...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von demInsolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von dem Insolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...fordert der VdK jedoch, die inso-weit bestehende Größen-..., ...in § 2 Abs. 4 RefE wäre inso-weit eine Übergangsvorschrift...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2025
- Beschreibung: Der deutsche Pfandbrief steht in starker Konkurrenz zu anderen Covered Bonds sowie weiteren Kapitalmarkinstrumenten. Gleichzeitig wachsen für die Emittenten die regulatorischen Anforderungen, die zunehmend auch die Wirtschaftlichkeit der Pfandbriefrefinanzierung in Frage stellen. Für die Sicherung der Wirtschaftlichkeit des deutschen Pfandbriefs halten wir die Fortentwicklung des Pfandbriefrechts für erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sein Wahlrecht nach § 103 InsO auf Nichterfüllung nur ..., ...und Massearmut. Bei § 103 InsO geht es um die Durchsetzbarkeit..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO geregelt werden; auf diese...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 10.07.2024
- Beschreibung: Die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts für die Kreditfinanzierung mittelständischer Handelsunternehmen sind sicherzustellen. In diesem Zusammenhang muss der Schutz von Kreditsicherheiten auch im Insolvenzfall gewährleistet werden, um die Kreditvergabe nicht unverhältnismäßig zu erschweren oder zu verteuern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts für die Kreditfinanzierung mittelständischer Handelsunternehmen sind sicherzustellen. In diesem Zusammenhang muss der Schutz von Kreditsicherheiten auch im Insolvenzfall gewährleistet werden, um die Kreditvergabe nicht unverhältnismäßig zu erschweren oder zu verteuern..
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag der europäischen Insolvenzrechtsharmonisierungsrichtlinie birgt in seiner vorliegenden Form das Risiko des Missbrauchs, ist fehleranfällig und nicht hinreichend transparent. Eine Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa darf nur stattfinden, wenn dies nicht zu Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Deutschland führt und die Vorteile des deutschen Insolvenzrechts erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Stärkere Berücksichtigung der Gläubigerinteressen, Verhinderung der Einführung verwalterloser Verfahren für Kleinstunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
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BR-Drs. 25/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insb. im Hinblick auf den besseren Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Missbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren. Keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmer. Nachbesserungen bei der Regelung zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verbundener Handlungen sollte inso-weit umgesetzt werden. ...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...fordert der VdK jedoch, die inso- weit bestehende Größen...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unentgeltlichkeitsanfechtung nach § 134 InsO aus-schließt. Der BGH kommt..., ...AktG vor den §§ 129 ff. InsO aufgenommen werden. Damit...
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
- Beschreibung: Anpassung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetzes 2024 zwecks Streichung einer vorzeitigen Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den europäischen Emissionshandel (ETS I), der Vereinfachung von Nachkorrekturen in der Emissionsberichterstattung sowie der Änderung der für 2026 und 2027 angedachten oder aber grundsätzlich möglichen Preisbildung im nationalen Brennstoffemissionshandel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)
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BR-Drs. 497/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- BEHG [alle RV hierzu]
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ohne Weiteres erfüllbar. Insofern sollte zweifelsfrei...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Kritik an geplanter Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern, keine weitere Aufgabenübertragung auf GV bei Forderungspfändungen; keine nahezu vollständige Aufgabenverlagerung von Richtern auf Rechtspfleger in Nachlasssachen; Schaffung eines Großen Nachlassgerichts; Forderung nach einer Lösung der Verstrickungsproblematik bei Insolvenz
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insolvenzverfahrens gem. § 89 Abs. 1 InsO ein Vollstreckungsverbot...
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- Angegeben von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.01.2025
- Beschreibung: Regulierung der vertraglichen Möglichkeiten des Immobilienteilverkaufs; Schutz der Verbraucher*innen vor benachteiligenden Klausen (z.B. intransparente Änderungsmöglichkeiten der Nutzungsentschädigung; einseitige Verteilung der Instandsetzungskosten, Vermarktungskosten), mangelnder Absicherung im Insolvenzfall des Teilkäufers, Festschreibung von fiktiven Immobilienwertsteigerungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verwertungsrechts gem. § 165 InsO zu beantragen (vgl. BGH...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 18.07.2024
- Beschreibung: Verbändeinitiative: Beibehaltung/Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben, insbesondere: Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz; Ausrichtung an Grundprinzipien; ausreichende Berücksichtigung von Wirtschaftsinteressen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):