Regelungsvorhaben
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105 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (105)
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge...
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der vzbv setzt sich für die Einführung eines zentralen Standardprodukts ein, zu dem Verbraucher:innen einfach und sicher Zugang erhalten, sowie für weitere verbrauchergerechte Änderungen an der Riester-Rente ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge..., ...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge...
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 24.03.2026
- Beschreibung: Der Bundestag diskutiert über das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Finanzwende meint: Die geplante Reform bringt einige kleinere Verbesserungen, löst aber die zentralen Kundenprobleme – hohe Kosten und eine komplizierte Suche nach guten Produkten – nicht. Finanzwende plädiert deshalb für einen echten Wechsel hin zu einem einzigen kostengünstigen und staatlich organisierten Standardprodukt für alle, die einfach vorsorgen wollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 23.02.2026
- Beschreibung: Durch die Reform soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge (die bisherige Riester-Rente) effizienter gemacht werden. Unser Ziel ist die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds auf Aktienbasis, in den Verbraucher automatisch einbezogen werden, dem sie aber widersprechen können. Es soll auf diese Weise sichergestellt werden, dass alle Verbraucher gleichermaßen die Möglichkeit bekommen, gut und günstig für das Alter vorzusorgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: ING-DiBa AG am 07.07.2025
- Beschreibung: Wir unterstützen die Reform der privaten Altersvorsorge hin zu einer stärker kapitalmarktorientierten, renditeorientierten und digital ausgestalteten Vorsorge. Ziel sollte ein einfach zugängliches, effizientes und transparentes System mit flexiblen Übergängen über alle Lebensphasen hinweg sein. Es sollte ohne teure Garantien auskommen, steuerfreie Umschichtungen sowie eine breite Auswahl verständlicher Anlageprodukte ermöglichen. Digitale Prozesse, staatliche Anspruchsprüfung und begleitende Finanzbildung stärken Teilhabe und Wirkung. Die geplante Frühstart-Rente kann hierzu einen wichtigen ergänzenden Baustein leisten. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass eine reformierte betriebliche Altersvorsorge künftig ebenfalls direkt in das private Altersvorsorgedepot eingezahlt werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Commerzbank AG am 21.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen grundsätzlich die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Eine staatlich verwaltete Altersvorsorgelösung durch eine Ermächtigungsverordnung sollte mit einheitlichen Rahmenbedingungen für staatliche und private Anbieter einhergehen. Der Einsatz eines staatlich verwalteten Produkts kommt erst dann in Betracht, wenn sich nach sorgfältiger Marktanalyse Versorgungslücken zeigen und private Lösungen diese nicht ausreichend abdecken. Die Frühstartrente sollte zeitnah eingeführt werden. Wir unterstützen Initiativen, die die Finanzbildung stärker in schulische und universitäre Ausbildungen integrieren. Denn das finanzielle Grundwissen ist der Schlüssel für das Durchführen vorausschauender Investments.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: N26 SE am 30.06.2026
- Beschreibung: N26 setzt sich für eine moderne, kapitalmarktbasierte Privatvorsorge ein, die durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien und die Förderung kostengünstiger Altersvorsorgedepots die langfristigen Renditechancen für Anleger maximiert. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern durch digitale, nutzerfreundliche Lösungen einen einfachen und effizienten Zugang zur staatlich geförderten Vermögensbildung zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 31.03.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme zur Mobilisierung von privatem Kapital zur Stabilisierung des Rentensystems verfolgt das Ziel, einen verlässlichen und zukunftsfähigen Rahmen für kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland zu fördern. Die Stellungnahme nimmt dabei auch Bezug auf das Altersvorsorgedepot sowie auf weitere Reformansätze zur Stärkung der privaten, betrieblichen und gesetzlichen Altersvorsorge. Angestrebt werden klare und praktikable Regelungen für kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte sowie eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG am 26.06.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Eigenheimrente (Flexibilisierung Wohnförderkonto, Entbürokratisierung, Abschaffung verpflichtende lebenslange Verrentung).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir die diskutierte Reform, die auf ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote zielt. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Zudem gilt es, Fehlentscheidungen beim Förderwechsel zu vermeiden. Die Reform lässt sich mit wenigen Änderungen deutlich verbessern, etwa durch breitere Anlagemöglichkeiten, flexiblere Garantien in der Anspar- und in der Auszahlphase und eine optionale Zusatzabsicherung, die bei Berufsunfähigkeit die Zahlungen der vereinbarten Beiträge und Zulagen in das Altersvorsorgeprodukt bis zum Rentenbeginn übernimmt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir unterstützen die geplante Reform der privaten Altersvorsorge (inkl. Einführung einer Frühstart-Rente). Sie stellt einen Paradigmenwechsel hin zu einer kapitalmarktnahen, flexiblen und langfristig wirksamen Vorsorge dar. Die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorge-Depots ohne zwingende Garantien ist daher zu begrüßen. Insbesondere die Frühstart-Rente ist ein zentraler Hebel für Generationengerechtigkeit. Um frühzeitig Vermögensaufbau in Deutschland zu fördern, sollte sie auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet werden. Freiwillige Zuzahlungen sollten ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir die diskutierte Reform, die auf ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote zielt. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Zudem gilt es, Fehlentscheidungen beim Förderwechsel zu vermeiden. Die Reform lässt sich mit wenigen Änderungen deutlich verbessern, etwa durch breitere Anlagemöglichkeiten, flexiblere Garantien in der Anspar- und in der Auszahlphase und eine optionale Zusatzabsicherung, die bei Berufsunfähigkeit die Zahlungen der vereinbarten Beiträge und Zulagen in das Altersvorsorgeprodukt bis zum Rentenbeginn übernimmt.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 30.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge bringt eine grundlegende Reformierung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge mit sich. Durch den Gesetzesentwurf ist ebenfalls die betriebliche Altersversorgung und somit die Zusatzversorgung betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden sollen, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht-, als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zielt auf eine grundlegende Neugestaltung der Förderstruktur ab. Kernpunkte sind die Einführung eines zentralen „Altersvorsorgedepots“ als neues Standardprodukt, die Umstellung auf eine beitragsproportionale Förderung, der Wegfall bisheriger Garantievorgaben sowie Vereinfachungen bei Fördermechanismen und Verwaltung. Darüber hinaus sollen die Förderstruktur vereinfacht, die Übertragbarkeit bestehender Vorsorgeansprüche verbessert und die Produktgestaltung vereinheitlicht werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
- Beschreibung: Leistungsfähige Kapitalmärkte sind ein zentraler Faktor für die deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit. Durch eine zielgerichtete Ausgestaltung des aktuellen EU-Gesetzgebungsverfahrens kann das Verbriefungsrahmenwerk wettbewerbsfähiger gestaltet werden, um mehr Kapital zu mobilisieren und Bankbilanzen zu entlasten. Zusätzlich würde eine kapitalgedeckte Rente über alle Säulen hinweg privates Kapital für Investitionen freisetzen – dazu gehören zunächst u.a. die pAV, die bAV und die Frühstartrente. Ein weiterer Bestandteil ist die Verbesserung des Kapitalmarktzugangs in Deutschland und der EU zur Förderung von IPOs und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-Ups. Dabei sollten IPO-Regularien entschlackt und Bürokratie für Start-Ups verringert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes
Aktiv vom 29.12.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: § 82 Abs.5 EStG-E sieht vor, dass ab dem dritten Vertrag Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge gelten. Nach unserem Verständnis kann dies nur Verträge betreffen, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen wurden. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, sollen keinen Einfluss haben. So könnten neben Altersvorsorgeverträgen mit Vertragsabschluss z.B. in 2020 und 2021 noch zwei weitere förderfähige Altersvorsorgeverträge nach 2026 abgeschlossen werden (bAV-Verträge bleiben grundsätzlich unberücksichtigt). Erst der dritte und weitere nach 2026 abgeschlossene Altersvorsorgevertrag sollten nicht mehr als Altersvorsorgevertrag gelten. Dies sollte klargestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Bei Rentenzahlungen aus Produkten mit abgesenkten Garantierenten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a bb AltZertG-E, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, muss noch klarstellt werden, dass die Rente (Garantierente und variable Erhöhung) einheitlich mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG besteuert wird. Bei Leistungen, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, müsste ansonsten eine Differenzierung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a und b EStG vorzunehmen sein. Dies wäre nicht sachgerecht und würde unnötige Komplexität schaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Das Betriebsrentenrecht und das Aufsichtsrecht der bAV setzen ausreichend qualitative Standards. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte zusätzlich klargestellt werden, dass damit auch viele der anderen Vorschriften des Reformpaketes nicht einschlägig sind wie etwa die „Wechseloptionen“. Eine solche können „Kapitalsammelstellen“ wie das Altersvorsorgedepot umsetzen. Bei Angeboten, die z.B. die Langlebigkeit absichern, funktioniert dies nicht ohne weiteres. Einem individuellen Anbieter- und Produktwechsel steht das Dreiecksverhältnis (Arbeitgeber - Altersversorgungseinrichtung - Arbeitnehmer) in der bAV entgegen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):