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860 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EnWG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (860)

    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 04.07.2024
    • Beschreibung: Das EnWG soll voraussichtlich ab Sommer 2024 angepasst werden. Das dient voraussichtlich der Umsetzung des EU-Binnenmarktpaketes Gas/Wasserstoff aus 2024 sowie der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Strommarktdesign aus 2024. BDEW möchte sich hier im Sinne der Branche einbringen und wird diverse Regelungen versuchen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und der optimalen Gestaltung von Prozessen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mitzugestalten. Eine Positionierung/Stellungnahme ist geplant. Aktuell werden bereits Vorschläge zum energy-sharing eingebracht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Art. 1 – Änderungen im EnWG .........................., ...Sharing, § 42c EnWG .........................., ... des Netzzugangs, § 20b EnWG..........................., ... Der neue § 5 Abs. 4a EnWG-E setzt die Bestimmungen..., ... Nr. 3 EnWG sollte klargestellt werden..., ...zur Mittelspannung, § 38a EnWG § 38a EnWG-E orientiert..., ...möglichen § 38a Abs. 11 EnWG sollte vom Gesetzgeber ..., ... vor. § 41 EnWG gilt jedoch nur für Verträge. § 38a EnWG-E begründet indes ein gesetzliches..., ... früheren § 118c Abs. 3 EnWG das Wort “kurzfristigen..., ... sieht der EnWG-Entwurf vor, dass der technische..., ...EnWG-E auf den Regelungen des..., ...Verschuldens in den §§ 95 und 95a EnWG Mit der EnWG-Novelle sollen..., ... beinhaltet § 41 Abs. 1 EnWG eine umfangreiche Liste..., ... § 14 Abs. 1b Satz 5 EnWG-E vorgesehen). Aus dieser..., ...Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG, fehlen auch in § 42c EnWG..., ... werden § 43f EnWG Änderungen im Anzeigeverfahren..., ... § 44a EnWG schafft eine Regelung zur..., ... § 14a EnWG parallel zum EEG angepasst..., ...Steuerungsreferenz in EEG und EnWG In § 13a Abs. 1 EnWG und...
    • Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 28.10.2025
    • Beschreibung: GEODE setzt sich für eine Nachjustierung der EnWG-Novelle 2023 ein, um das Gleichgewicht zwischen Gesetzgeber, Bundesregierung und Bundesnetzagentur (BNetzA) wiederherzustellen. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die wesentlichen energiepolitischen und -strukturellen Entscheidungen der nationalen Regulierungssystematik in Wahrnehmung der eigenen Legislativfunktion durch Vorgabe der wesentlichen politischen Leitlinien im europarechtlich gegebenen Rahmen (wieder) selbst im Energiewirtschaftsgesetz zu regeln. Die fachspezifische Ausgestaltung der eu-ropäischen Vorgaben muss dabei der Bundesnetzagentur vorbehalten bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entgeltregulierung: Impulse für eine EnWG-Novelle Die Versorgungssicherheit..., ...bestehenden Vorgaben im EnWG wurden zu fakultativen ..., ...Ener-giewirtschaftsgesetzes (EnWG) an.   I. Politische..., ...obliegen sollten. Mit der EnWG-Novelle 2023 ist der deutsche..., ... Durch die im Zuge der EnWG-Novelle 2023 erfolgte Übertragung..., ...auch die Rechtsnormen des EnWG und der Netzentgeltverordnungen..., ... eines § 29 Abs. 1 S. 2 EnWG: „In Beschwerdeverfahren..., ...gem. § 59 Abs. 3 S. 3, 4 EnWG im Verhältnis der Beteiligten..., ...) um einen neuen Satz 2 EnWG: „Die Begründung muss..., ...) um einen neuen Satz 4 EnWG: „Die Ergebnisse aus diesen...
    • Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Zum neuen § 23c Abs. 2a EnWG (Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe..., .... Zum neuen § 118 Nr. 4 EnWG (Artikel 1 Nr. 105 Buchstabe..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingefügt werden. Eine..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Zum neuen § 23c Abs. 2a EnWG (Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe..., .... Zum neuen § 118 Nr. 4 EnWG (Artikel 1 Nr. 105 Buchstabe..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ...allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...allgemeine Regelung des EnWG zum Gasnetzanschluss noch..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ...
    • Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Beschreibung: Der Fachverband Biogas begrüßt die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Zum neuen § 23c Abs. 2a EnWG (Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe..., .... Zum neuen § 118 Nr. 4 EnWG (Artikel 1 Nr. 105 Buchstabe..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingefügt werden. Eine..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Zum neuen § 23c Abs. 2a EnWG (Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe..., .... Zum neuen § 118 Nr. 4 EnWG (Artikel 1 Nr. 105 Buchstabe..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ...allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ...allgemeine Regelung des EnWG zum Gasnetzanschluss noch..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ..., ... Stellungnahme zum KabE EnWG-Novelle vom 6.8.2025 – ...
    • Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 15.11.2024
    • Beschreibung: DENEFF und DENEFF EDL_HUB begrüßen die geplante EnWG-Novelle, insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von Netzanschlüssen. Für die Dekarbonisierung der Prozesswärme sind schnelle, verlässliche Netzanschlüsse essenziell – aktuell stellen langwierige Verfahren ein zentrales Hemmnis dar. Die vorgeschlagenen Regelungen zu Rückmeldefristen, digitaler Sofortauskunft und Kapazitätsreservierung sind wichtige Schritte. Entscheidend ist, dass unnötige Verfahrenshürden abgebaut und Automatisierungspotenziale genutzt werden. Nur mit einem konsequenten Ausbau der Stromnetze und effizienten Prozessen kann die Wärmewende in Industrie und Gebäuden gelingen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14199 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die Deutsche Unternehmensinitiative..., ...EDL_HUB-Stellungnahme zum EnWG 2 Netzanschlussverfahren..., ...vorgeschlagenen Änderungen des EnWG werden voraussichtlich ..., ...Verordnungsermächtigung des § 14d Abs. 7 EnWG für Netzausbau un-ter Berücksichtigung..., ...Gesetz zur Änderung des EnWG zur Vermeidung von temporären...
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2025
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Wir sehen die geplanten Regelungen zur Umsetzung der REMIT-Verordnung bedenklich, da die vorgesehene Regelung weit über die EU-Regulierung hinausgeht. Es ist unverhältnismäßig, versehentliches Verhalten mit Bußgeld zu belegen. Damit die Eingrenzung des Anwendungsbereichs der neuen Hedging-Verpflichtung nicht ins Leere läuft, ist eine Klarstellung nötig. Die Überprüfung und eine Anordnung von Preisabsicherungsstrategien durch die BNetzA sollten nur in begründeten Fällen stattfinden. Zudem schlagen wir vor, die Abschaffung der Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strom- und Gasmarkt in der EnWG-Novelle 2025 Stellungnahme..., ...ausgewählten Aspekten der EnWG-Änderung Anpassungen vorschlagen..., ... wir die Anpassungen im EnWG zum Redispatch ein und ..., ...Gasspeicherumlage auch im EnWG zu verankern. Anmerkungen..., ...Energiewirtschaftsgesetzes, EnWG-Entwurf) im Detail: § 5 (4a) EnWG-Entwurf – Risikoabsicherung..., ... nötig Der § 5 Abs. 4a EnWG-Entwurf zielt auf die Umsetzung..., ...darstellen. In § 5 Abs. 4a EnWG-E sollte daher klar-stellt..., ... § 14 (1a) und (1b) EnWG-Entwurf – Redispatch: Weiterentwicklung..., ... Zukünftig soll mit der EnWG-Novelle der Anlagenbetreiber..., .... So ist die vorgelegte EnWG-Änderung zwar eine Anpassung..., ...sollte (wie im aktuellen EnWG-Entwurf vorgesehen), dazu..., ...Satz 2 aus § 14 Abs. 1b EnWG-E zu streichen. Gemeinsames..., ... dem Inkrafttre-ten der EnWG-Änderung (keine Verpflichtung..., ...der EU-Vorgaben sieht der EnWG-Entwurf vor, dass der technische..., ...Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 EnWG-Entwurf wird nun auch die..., ...Potential zu heben. § 35e EnWG-Entwurf – Umlage der Kosten..., ...Bundeshaushalt sollte im EnWG verankert werden. Das würde..., ...erfolgen. Dazu wäre §35e EnWG zu diesem Zeitpunkt aufzuheben..., ... in § 95 Abs. 1d und 1e EnWG-Entwurf zu streichen. ...
    • Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 25.07.2025
    • Beschreibung: Das Urteil des EuGH vom 28.11.2024 (C-293/23) sowie der dazugehörige Beschluss des BGH vom 13.05.2025 (EnVR 83/20) hat die Gebäudeeigentümer, in deren Kundenanlagen eine klima- und mieterfreundliche dezentrale Stromversorgung erfolgt, stark verunsichert. Es stellt sich die Frage, ob Kundenanlagen künftig der Netzregulierung unterliegen. Insbesondere sollte der Gesetzgeber eine Klarstellung für Kundenanlagen im EnWG aufnehmen, um die erhebliche Rechtsunsicherheit, die bei den Betreibern der vorgelagerten Verteilernetze und den Netzanschlusspetenten (also den potentiellen Kundenanlagenbetreibern) seit den beiden eingangs benannten Entscheidungen von BGH und EuGH gleichermaßen besteht, aufzulösen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: GEODE Deutschland e.V am 24.03.2026
    • Beschreibung: GEODE bringt sich im Rahmen der Verbändebeteiligung zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets mit ergänzenden Vorschlägen ein. Ziel ist eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Verteilernetzentwicklungsplanung sowie der Regelungen zur Transformation der Gasverteilnetze. GEODE setzt sich insbesondere für klar definierte Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Verteilernetzentwicklungsplänen, für eine gerichtliche Klärung ihrer Rechtmäßigkeit sowie für praxisgerechte und flexiblere Fristenregelungen bei der Anschlusskündigung ein, um eine geordnete und wirtschaftlich tragfähige Netztransformation zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...GEODE-Stellungnahme zur EnWG-Novelle Referentenentwurf..., ...BMWE zur Änderung des EnWG und weiterer energierechtlicher..., ...Folgenden: EU-GasRL) in das EnWG auf der GEODE- Gas-Konferenz..., ...Konkretisierung § 16c Abs. 4 EnWG-E um gerichtsfeste und ..., ...Formrügen (§ 16c Abs. 4 EnWG-E) 1. Vorschlag der GEODE..., ...Konkretisierung von § 16c Abs. 4 EnWG-E um gerichtsfeste und ..., ...und Ergänzung von § 16c EnWG-E um einen Abs. 6 mit einer..., ...Entwurfsfassung des § 16c Abs. 4 EnWG-E und ihre Begründung (..., ...16e Abs. 2 Satz 2 bis 5 EnWG-E unter Auf-hebung des ..., ...des § 16e Abs. 2 Satz 2 EnWG-E mit einem Gleichklang..., ... in § 15d Abs. 3 Satz 2 EnWG (S. 247 Ref-E). GEODE ..., ...gemäß § 16e Abs. 2 Satz 1 EnWG-E). Die Rechtsschutzgarantie..., ... des § 17k Abs. 1 Nr. 1 EnWG-E beizubehal-ten, aber ..., ...gemäß § 17k Abs. 1 Nr. 2 EnWG-E greift. Kompromissfähig..., ...eines § 17k Abs. 1 Satz 2 EnWG-E: „Abweichend von Satz..., ...eines VNEP (§ 16e Abs. 6 EnWG-E), die mit entsprechender..., ...17k Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG-E und den Ausnahmetatbestand des § 17k Abs. 2 EnWG-E abgesichert. Der Kompromiss..., ... des § 17k Abs. 1 Nr. 1 EnWG-E festgehalten wird, aber..., ...von § 17k Abs. 2 Satz 1 EnWG-E ist konkret darauf zu...
    • Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
    • Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...funktionssicher steuern (§ 12 EnWG-E). 4 3. Steuerung für..., ...1, 8a EEG-E, 17 Abs. 2b EnWG-E)........................, ...funktionssicher steuern (§ 12 EnWG-E) Die Betreiber von Photovoltaikanlagen..., ...Batteriespeicher) im Sinn des § 14a EnWG mit einem intelligenten..., ...PV-Anlagen. Im Entwurf der EnWG-Novelle finden sich geeignete..., ...die Verknüpfung mit § 13a EnWG vorgesehen. 6. Direktvermarktung..., ...deshalb den Vorschlag im EnWG-Paket, vorhandene und neue..., ...1, 8a EEG-E, 17 Abs. 2b EnWG-E) Die im Gesetzentwurf...
    • Angegeben von: GETEC Wärme & Effizienz GmbH am 06.10.2025
    • Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 06.10.2025
    • Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Aktiv vom 17.12.2024 bis 04.02.2025

    • Angegeben von: Vonovia SE am 17.12.2024
    • Beschreibung: Änderung: Vereinheitlichung der Netzanschlussverfahren und -kosten. Festlegung transparenter Zeitrahmen für Netzanschlussbegehren, z. B. verbindliche 6-Wochen-Frist. Kostenstrukturen: Einheitliche Standards und Transparenzvorgaben für Kostenkalkulationen bei Netzanschlüssen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12784 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Rohrleitungsbauverband e. V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11017 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
    • Beschreibung: ur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei geänderter Betriebsführung im Bereich der Trassenführung bestehender Mineralölfernleitungen ist eine regulatorische Gleichstellung von Mineralölfernleitungen mit Erdgasleitungen im EnWG erforderlich. Dazu sollte ein Zugang der nach RohrfernleitungsV geregelten Mineralölfernleitungen zum Regulierungsrahmen des EnWG durch eine Aufnahme von “Mineralölfernleitungen” in den Abs. 1 des § 113a EnWG ermöglicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...neuen § 15c Abs. 4 S. 3 EnWG. en2x begrüßt, dass der..., ...Wasserstoff § 43l Abs. 4 EnWG sieht vor, dass behördliche..., ...Wasserstoff gelten. § 43l Abs. 5 EnWG gibt an, dass Abs. 4 entsprechend..., ...24. November 2025 § 113a EnWG sieht vor, dass bestehende..., ...Spiegelbildlich zu § 43l EnWG sollten die Gestattungsverträge...
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 28.06.2024
    • Beschreibung: Gemäß §13k EnWG obliegt den Übertragungsnetzbetreibern die Vorlage eines Umsetzungskonzepts zur Ausgestaltung der Regelung, um sonst engpassbedingt abgeschaltete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Anlagen, durch Hinzuschaltung von Verbrauchern zu nutzen. Bei der praktischen Ausgestaltung des Instruments sind aus Sicht von EFET Deutschland einige Punkte zu beachten, um die positiven Effekte des Instruments zu stärken und mögliche negative Nebeneffekte oder gar Mehrkosten auszuschließen. Nutzen statt Abregeln sollte marktbasiert und technologieneutral ausgestaltet und Zusätzlichkeit in der Übergangsphase pragmatisch definiert werden. Zudem sollten keine Herkunftsnachweise für den nach § 13k genutzten Strom auszustellt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...zur Umsetzung von § 13k EnWG durch die Übertragungsnetzbetreiber..., ... der Vorgaben aus § 13k EnWG ist eine technologieoffene..., ...statt Abregeln“ wurde dem EnWG im Rahmen der jüngsten ..., ...ab-geregelten Stroms im EnWG nicht vorgesehen und wäre..., ...Auktion ermitteln § 13k EnWG schreibt vor, dass ÜNBs..., ...Übergangsregeln Gemäß § 13k EnWG dürfen ÜNBs für die ersten..., ...Lasten im Rahmen von § 13k EnWG „Nutzen statt Abregeln“..., ...am Verfahren nach § 13k EnWG ist ange-messen (Ziffer..., ...der Betreiber ohne § 13k EnWG keine Einspeicherung geplant..., ... anreizen, könnte § 13k EnWG den notwendigen Spread ..., ...das Verfahren nach § 13k EnWG erweitert, analog zu der...
    • Angegeben von: GETEC Contracting GmbH am 18.11.2025
    • Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: G+E GETEC Holding GmbH am 02.10.2025
    • Beschreibung: Elektrifizierung der Industrie stärken durch Gleichbehandlung der Energieträger fossil vs. nicht-fossil
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. am 02.01.2026
    • Beschreibung: Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarktpakets, sieht aber Anpassungsbedarf für Biogasanschlüsse. Die Übergangsregelung des § 118 Abs. 4 EnWG muss klarstellen, dass auch ab 2026 entstehende Anschlusskosten wälzbar bleiben. Ohne Nachfolgeregel droht ab Januar 2026 eine Regulierungslücke, die Biogasprojekte ausbremst. Zudem braucht es Rechts- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber, damit neue Biogaseinspeiseanlagen nicht blockiert werden. Eine Ergänzung um klare Kostenwälzungsregeln und eine Übergangslösung bis zur vollständigen Umsetzung des EU-Pakets ist dringend erforderlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Angegeben von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.04.2026
    • Beschreibung: Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Elektrolyseure (§ 118 Abs. 6 EnWG) 1. Ausgangslage Die..., ...Abweichungskompetenz nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. §§ 21, 21a EnWG ..., ...nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG bereits zum 31.12.2026 ..., ...Abweichungskompetenz der BNetzA nach § 29 EnWG auf. 2. Auswirkungen..., ...Beendigung des § 118 Abs. 6 EnWG für Elektrolyseure o Der..., ...Anwendungsbereichs von § 118 Abs. 6 EnWG für Elektrolyseure bzw....
    • Angegeben von: e-Mobility Deutschland e.V. am 27.03.2026
    • Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Optimierung der energierechtlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Ladeinfrastruktur in die Stromnetze. Dies betrifft insbesondere die Beschleunigung und Standardisierung von Netzanschlussprozessen, die Ausgestaltung technischer Anschlussbedingungen sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen für eine intelligente Netzintegration von Ladepunkten zur Optimierung des Zusammenspiels von Energie- und Verkehrssektor.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Neuer §13k EnWG

    Aktiv vom 11.07.2024 bis 18.11.2025

    • Angegeben von: Hynamics Deutschland GmbH am 11.07.2024
    • Beschreibung: Abstimmung der Umsetzung zum Umgang der Abregelungsmengen RE für Nutzung zur Produktion von grünem Wasserstoff. Hynamics setzt sich für Regeln, die für die Teilnahme von Elektrolyseuren an dem Mechanismus geeignet sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Statkraft Markets GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, Sicherstellung praxistauglicher Vorgaben im Energiehandel und Harmonisierung deutscher Vorschriften mit europäischem Recht
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/7310 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
    • Beschreibung: Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...häufig wird nach § 17 Abs. 2 EnWG der Netzanschluss mit Hinweis..., ...bestraft werden. Im EnWG ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur..., ...Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... statt Abregeln“ (§ 13k EnWG) 45 • Rückführung weiterer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Abregeln“ gem. § 13 k EnWG teilnehmen lassen 4.2..., ... • Neufassung des § 13k EnWG (Nutzen statt Abregeln)..., ...eine Klarstellung im § 3 EnWG erforderlich. Dazu haben..., ...Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verankert mit dem neuen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiewirt-schaftsgesetzes (EnWG) zum Anlass nehmen, um ..., ...zielgerichtete Änderungen im EnWG und im WindSeeG-kann die..., ...Energiewirtschaftsgesetz: Im § 17d und § 17e EnWG sollten Regelungen eingeführt..., ...verbindlich. § 17d Abs. 1 EnWG 2023 stellt zwar zunächst..., ...haben. § 17d Abs. 2 S. 8 EnWG 2023 schränkt dann aber..., ...Netzanschluss nach § 17e Abs. 2 EnWG ist. Beide Ereignisse (..., ...Fertigstellungsterminen im Sinne des § 17d EnWG bzw. § 81 Wind-SeeG 2023..., ...derzeit in § 17e Abs. 2 S. 1 EnWG für die Fälle der Verzögerung..., ...Projekte 90 Tage (§ 17e Abs. 2 EnWG) und der finanzielle Selbstbehalt 10 % (§17e Abs. 1 EnWG). Betreiber erhalten im..., ...Fläche in § 17d Abs. 2 S. 4 EnWG eingeführt werden. Zudem..., ...Rechtslage § 17d Abs. 2 S. 4ff. EnWG bestimmt, dass „nach Bekanntmachung..., ...nach § 17d Abs. 2 S. 4ff. EnWG wird in der Praxis aufgrund...
    • Angegeben von: NV Nederlandse Gasunie am 17.07.2024
    • Beschreibung: Um das Wasserstoff-Kernnetz zu realisieren, sind zusätzliche regulatorische Rahmenbedingungen notwendig, so ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell sowie Regelungenn für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Zur Unterstützung dieser genannten Punkte haben wir eine Interessenvertretung betrieben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) „Übergangsregelungen..., ...Streichung des § 113c Abs. 3 EnWG. Die Umsetzung..., ...Rahmen der Anpassung des EnWG. Diese Gelegenheit sollte..., ...um den § 113c Abs. 3 EnWG zu streichen. Die Vorschrift..., ... Anzeigepflicht des § 4 EnWG und der Anforderungen..., ...Netzsicherheit gemäß § 49 EnWG. Die Anwendbarkeit des § 4 EnWG sollte zukünftig auch für..., ...Sinne von §49 Abs. 1 und 2 EnWG in der Verordnung über ..., ...Anforderungen von § 49 Abs. 1 EnWG fordern die Gewährleistung..., ...Zielsetzung von § 1 Abs. 1 EnWG, nach Druckstufen differenziert...
    • Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Beschreibung: Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stellen eine technische Plattform zur Verfügung, für die sie regulierte Entgelte erhalten. Marktverzerrende Eingriffe seitens dieser Akteure in den Betrieb von Speichern und in die Erzeugung sollen hinsichtlich ihrer Dimension begrenzt und transparent gemacht werden. Vollständig integrierte Netzkomponenten der Netzbetreiber sollen nicht in den Strom-, Wärme- oder Wasserstoffmarkt eingreifen. Klar begrenzt werden sollen auch Eingriffe auf der Stromverbrauchsseite, z.B. unter dem §14a EnWG und dem §13k EnWG. Systemdienstleistungen brauchen einen Wert zB Redispatchmarkt unter dem §12h EnWG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Email Umsetzung des §14a EnWG: System- statt Netzperspektive..., ... zur Umsetzung des §14a EnWG skizziert hierfür nun ..., ...Ausgestaltung des §14 a EnWG ein. Statt Verteilnetzbetreiber..., ...Juristisch gesprochen: Kein §14a EnWG ohne zeitvariable Netznutzungsentgelte oder einen §14c EnWG (für den die BNetzA ebenfalls..., ...Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, umgesetzt in §14c EnWG, rechtlich verbindlich ..., ...Netzanschlüssen nach § 14a EnWG gem. Festlegung BK6-22-...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Netzentgelten nach § 118 Abs. 6 EnWG für eingespeicherten Strom..., ...Energie, die gem. § 11c EnWG im überragenden öffentlichen...
    • Angegeben von: Lausitz Energie Bergbau AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit und Konsistenz von Energiewende-Investitionen, insbesondere: - zeitnahe Vorlage und Umsetzung einer diskriminierungsfreien Kraftwerksstrategie/Ausschreibung neuer Kraftwerkskapazitäten - Verbesserung der Investitionsbedingungen in H2-Infrastruktur - Synchronisierung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien mit Stromnetzkapazitäten durch Anpassungen des EEG und EnWG - weitere Beschleunigung des Verteilnetzausbaus durch Anpassungen des EnWG und BNatSchG
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sind § 8 EEG und § 13 a EnWG entsprechend anzupassen..., ...Anpassung von § 43 Abs. 1 EnWG notwendig. Dies schließt..., ...An-zeigeverfahren gemäß § 43f EnWG mit ein, gemäß dem eine..., ... gemäß § 8 EEG und § 17 EnWG gilt „first come first ..., ...eine Anpassung von § 17 EnWG, der die Priorisierung ...
  • Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes

    Aktiv vom 03.06.2024 bis 30.01.2025

    • Angegeben von: STOFF2 am 03.06.2024
    • Beschreibung: Wir werben für die Einführung und sachgerechte sowie kapitalmarktfähige Ausgestaltung von EnWG §13k "Zuschaltbare Lasten".
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
    • Beschreibung: Viele Neuregelungen, insbesondere im Bereich „Netzanschluss“ bzw. „Netzzugang“, sollten auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden. Vieles ist heute durch die Digitalisierung technisch machbar, führt aber letztlich zu Mehrkosten, die auf die Netzentgelte umgelegt werden und damit den Strompreis weiter erhöhen dürften. Wir sehen daher folgenden Nachbesserungsbedarf: 1. Überprüfung der im Referentenentwurf genannten Fristen auf ihre Umsetzbarkeit. 2. Prüfung der erweiterten Datenbereitstellung auf ihre finanziellen Auswirkungen auf die Netzentgelte. 3. Beschränkung der Regelungen im Bereich des „Energy Sharing“ auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14199 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG. Wir begrüßen, dass mit dieser Novelle des EnWG wichtige europäische Vorgaben...
    • Angegeben von: Lausitz Energie Kraftwerke AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Vorschläge zur Verbesserung der Verlässlichkeit und Konsistenz von Energiewende-Investitionen, insbesondere: - zeitnahe Vorlage und Umsetzung einer diskriminierungsfreien Kraftwerksstrategie/Ausschreibung neuer Kraftwerkskapazitäten - Verbesserung der Investitionsbedingungen in H2-Infrastruktur - Synchronisierung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien mit Stromnetzkapazitäten durch Anpassungen des EEG und EnWG - weitere Beschleunigung des Verteilnetzausbaus durch Anpassungen des EnWG und BNatSchG
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sind § 8 EEG und § 13 a EnWG entsprechend anzupassen..., ...Anpassung von § 43 Abs. 1 EnWG notwendig. Dies schließt..., ...An-zeigeverfahren gemäß § 43f EnWG mit ein, gemäß dem eine..., ... gemäß § 8 EEG und § 17 EnWG gilt „first come first ..., ...eine Anpassung von § 17 EnWG, der die Priorisierung ...
    • Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 22.08.2025
    • Beschreibung: Wir begrüßen das nun endlich die EU-Richtlinie zu Energy Sharing umgesetzt werden soll. Der Entwurf stellt jedoch nur eine Minimalumsetzung dar. ES sollte als Hebel für die kommunale Energiewende gesehen werden und vor allem auch praxistauglich und systemdienlich gestaltet werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 02.10.2024
    • Beschreibung: Anpassungen von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen. Beschleunigung der Netzanschlussverfahren durch Erhöhung von Transparenz und Verbindlichkeit (z.B. Regelungen zu Rückmeldefristen, zu unverbindlicher Netzanschlussauskunft und zu Kapazitätsreservierungsmechanismus). Regelungen zur Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ..., dass die Regelung des EnWG nicht mit den europarechtlichen..., ...Ausgestaltung für Kundenanlagen im EnWG vorgenommen werden. ..., ...und sollten im Rahmen der EnWG-Novelle erneut aufgegriffen..., .... Die Regelung zu § 38a EnWG ist aufgrund des BGH-Urteils...
    • Angegeben von: ARGE FNB Ost am 03.09.2024
    • Beschreibung: Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze; Synchronisierung des EE-Ausbaus mit Netzkapazitäten; Netzanschluss-Beschleunigung mit Fokus auf Netzstabilität, Vorgaben zur Transparenz der Stromnetzbetreiber
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Abschaffung Gasspeicherumlage

    Aktiv vom 06.08.2025 bis 10.03.2026

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