Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511180018 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelungen für GasNVZ beibehalten, bei Nachfolgeregelungen des EnWG Privilegierung von Biogasanlagen und Marktregelungen berücksichtigen

Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.

Bereitgestellt von:
Hauptstadtbüro Bioenergie (R000826) am 26.11.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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