Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2511180018
(PDF - 13 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelungen für GasNVZ beibehalten, bei Nachfolgeregelungen des EnWG Privilegierung von Biogasanlagen und Marktregelungen berücksichtigen
Die Bioenergieverbände begrüßen die geplante Übergangsregelung zur Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) als wichtigen Schritt zum Investitionsschutz laufender Projekte. Um Rechtsklarheit zu schaffen, sollten jedoch auch §32, §33 Abs.10 und §34 GasNZV einbezogen werden. Zudem muss die künftige Behandlung von Biomethan im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden, um den Wegfall der GasNZV ab 2026 auszugleichen. Dabei fordert die Branche: vorrangigen Netzanschluss für Biogasanlagen, Übernahme der Anschlusskosten durch Netzbetreiber sowie flexible Vertragsoptionen. CO2-Emissionen aus Biomasse sind weiterhin mit null anzusetzen.
Bereitgestellt von:
Hauptstadtbüro Bioenergie (R000826)
am
26.11.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.09.2025 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]