Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (92)
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- Angegeben von: BUNDESVERBAND DER BETRIEBSRENTNER am 03.07.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rechtsförmlichkeit hinsichtlich der Klarheit, Allgemein-Verständlichkeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Höhere Startrenten könnten die Attraktivität der bAV steigern, wenn Überschussanteile ab Rentenbeginn in eine variable Zusatzrente fließen, ohne die garantierte Mindestleistung zu gefährden. Das IVS schlägt hierfür eine Ergänzung vor, um diesen Ansatz auch bei Direktversicherungen und Pensionskassen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Arbeitsrechtlich Eingriffe in zukünftige Anwartschaftszuwächse (Future Service) sollten ermöglicht werden, wenn sie aufsichtsrechtlich zulässig sind – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Nur so lassen sich tarifliche Anpassungen etwa bei Pensionskassen rechtssicher in bestehenden Zusagen nachvollziehen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: - Vereinfachung und Flexibilisierung der betrieblichen Altersvorsorge und des Sozialpartnermodells - Absenkung der Beitragsgarantien außerhalb des Sozialpartnermodells auf 80% - Verbesserung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Bereits erteilte Zusagen sollten im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann. Übertriebener Besitzstandsschutz darf nicht die Hoffnungen der jüngeren Generation auf Betriebsrentenzusagen zunichtemachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Als die Zinsen auf Talfahrt gingen und folglich auch der Höchstrechnungszins kontinuierlich gesenkt wurde, haben DAV und IVS Berechnungen vorgelegt, die zeigen, dass der Zeitpunkt kommen wird, zu dem die Beitragszusage mit Mindestleistung für den Markt nicht mehr darstellbar sein würde. Bei einem Höchstrechnungszins von 0,25 % war das definitiv der Fall. Mit der Anhebung des Höchstrechnungszinses auf 1 % per 1.1.2025 ist das Problem entschärft, aber nicht gelöst. Das gilt um so mehr, als derzeit für die private Vorsorge eine Absenkung der 100 %-Garantie für versicherungsförmige Produkte geplant wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Private geförderte Altersvorsorge
Aktiv vom 26.06.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2024
- Beschreibung: Entsprechend ist die Riester-Rente, nach anfänglich großem Erfolg, seit Jahren nur noch eine Randerscheinung im Markt. Trotz seit langem vorliegenden Reformvorschlägen haben es verschiedene Bundesregierungen in den letzten Jahren versäumt, die PGA so zu reformieren, dass Sparern wieder eine attraktive, renditestarke und effizient geförderte Produktlösung zur Verfügung steht. Der dadurch entstandene Vertrauensverlust in staatlich geförderte Elemente der privaten (und betrieblichen) Altersvorsorge ist spürbar.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVI setzt sich für die Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten bei allen externen Durchführungswegen ein. Zudem werben wir für die flexible Ausgestaltung der Leistungsphase.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt 2023 auf Basis der Empfehlungen der Fokusgruppe pAV einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente vorzulegen. Der VöV begrüßt eine solche Reform und setzt sich insbesondere für eine Absenkung der verpflichtenden Beitragsgarantien, ein Festhalten an lebenslangen Renten als Fördervoraussetzung sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und anderen Produktanbietern ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verweisen. Auch in § 1a BetrAVG findet sich eine Verweisung..., ...Arbeitgebers gemäß § 16 BetrAVG. Weitere offene Fragestellungen..., ...Regelung des § 1a Abs. 3 BetrAVG einzuschränken. Petitum..., ...EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (9):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) ein Träger der gesetzlichen..., ... Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als Träger der gesetzlichen..., ...Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BetrAVG gelten für den PSVaG..., ...§ 14 Absatz 2 Satz 3 BetrAVG gelten. Aufgrund seiner..., ...sprechende Ergänzung des § 14 BetrAVG erfolgen. Berlin, den...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Abs. 2, 4 und 5 BetrAVG die Übertragung der Verpflichtung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) veröffentlicht zum Wahljahr 2025 ein Eckpunktepapier. Es soll den Parteien und Fraktionen die wesentlichen Positionen der Anwaltschaft verdeutlichen. Denn Rechtspolitik aus der Perspektive der Anwaltschaft muss auch in der kommenden Legislaturperiode eine wichtige Rolle spielen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... zum Tarifvorbehalt im BetrAVG so zu ändern, dass es...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: § 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Abs. 2, 4 und 5 BetrAVG die Übertragung der Verpflichtung...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...verweisen. Auch in § 1a BetrAVG findet sich eine Verweisung..., ...Arbeitgebers gemäß § 16 BetrAVG. Weitere offene Fragestellungen..., ...Regelung des § 1a Abs. 3 BetrAVG einzuschränken. Petitum..., ...EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des ...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Abs. 2, 4 und 5 BetrAVG die Übertragung der Verpflichtung...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir empfehlen (wie auch der Normenkontrollrat) in bAV-bezogenen Vorschriften, z.B. im Steuerrecht, eine Ersetzung von Schriftform- durch Textformerfordernisse sowie eine erleichterte Einholung von Daten auf digitalem Weg. Gesetzlich sollte klargestellt werden, dass die Anforderungen des NachwG nicht für Entgeltumwandlung gelten. Die geplanten Erleichterungen durch digitale Prozesse für den PSVaG sollten für die bAV aufgenommen werden. Der Aufwand z.B. für die Einholung von Informationen, die an zentraler Stelle bereits vorliegen, führt zu Unverständnis bei Betroffenen und zu hohen Kosten auf Seiten der Einrichtungen. Entbürokratisierung entlastet AG und Versorgungseinrichtungen und senkt die Kosten im Interesse der Begünstigten, außerdem Kosten in Aufsichts- und Verwaltungsbehörden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 23.07.2024
- Beschreibung: Stärkung und Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Das IVS setzt sich für eine ökonomisch und versicherungsmathematisch angemessene finanzielle Ausstattung von sogenannten Rentnergesellschaften ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Neuregelung, da sie dem Sozialpartnermodell mehr Flexibilität verleiht. Daneben sollte aber die bisherige einseitige Möglichkeit der zustimmungsfreien Abfindung durch die Versorgungseinrichtung auch ohne Zustimmung (von Arbeitnehmer oder Tarifpartnern) weiterhin erhalten bleiben . Die Flexibilität der Abfindungsmöglichkeiten geht aber dadurch verloren, dass nach der vorgeschlagenen Neuregelung die Abfindungsgrenzen schon vorab von den Sozialpartnern festgelegt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt die Anhebung des Förderbetrags von 288 auf 360 € und die daraus resultierende Erhöhung der steuerlich geförderten Beiträge von 960 auf 1.200 € (§ 100 Abs. 2 und Abs. 6 EStG). Darüber hinaus begrüßen wir die Kopplung der Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten an die BBG (3% der BBG) sowie die gegenüber dem aktuellen Stand leichte Erhöhung der Einkommensgrenze von derzeit 2.575 auf 2.898 € (§ 100 Abs. 3 Ziff. 3 EStG). Für Arbeitgeber stellt die Höhe des Fördersatzes den Anreiz zur Erteilung solcher zusätzlichen Betriebsrentenzusagen dar. Wir regen daher an, den Förderprozentsatz von 30% auf 40% oder 50% anzuheben. Außerdem sollten die Änderungen nicht erst zum 01.01.2027 in Kraft treten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit am 13.05.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die betriebliche Altersversorgung ist wesentlicher Teil des deutschen Alterssicherungssystems. Für Direktzusagen müssen Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden, die oftmals einen erheblichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Das Handelsrecht regelt, mit welchem Zins diese Pensionsrückstellungen zu bewerten sind. Das IVS sieht grundlegenden und nachhaltigen Reformbedarf an dieser Zinsfestlegungsmethodik und hat daher einen Vorschlag für die Festlegung eines sachgerechten Diskontzinses unterbreitet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwartschaft gemäß § 2 Abs. 1 BetrAVG. Eine weitere Dynamisierung...
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- Angegeben von: DYNO GmbH am 05.11.2025
- Beschreibung: DYNO begleitet die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRSG II) mit dem Ziel, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Im Referentenentwurf eines 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes fehlen wichtige Reformmaßnahmen wie die Begrenzung der Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit Kapitaldeckungselementen in der GRV verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt, dass der RefE (...) eine erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits für die meisten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) ausschließt, ebenso die für EbAV in der Rechtsform der AG mit weniger als 1.000 AN vorgesehene verzögerte Einführung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie kritisiert die Verwendung gebuchter Bruttobeiträge als Größenkriterium für die Anwendbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Kriterium ist unpassend, da EbAV (Pensionskassen gemäß § 232 VAG und Pensionsfonds gemäß § 236 VAG), sogenannte EbAV, weder von der Solvency II-Richtlinie noch von der Versicherungsbilanzrichtlinie erfasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen bei der Einführung der reinen Beitragszusage vor, indem es beispielsweise per Tarifvertrag möglich sein soll, sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anzuschließen, wenn die Tarifpartner, die dieses Modell aufgesetzt haben, zustimmen. Außerdem soll die Risikokapitalanlagequote für Pensionskassen von derzeit 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Die Vorschläge zum besseren Zugang zum Sozialpartnermodell im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz sind gut nachvollziehbar. Sofern eine branchenübergreifend stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge angestrebt wird, müsste man aber den Zugang zum Sozialpartnermodell noch weiter öffnen, so dass die Teilnahme auch für branchenfremde Unternehmen möglich wird, ohne dass dies sich auf den Organisationsbereich einer ein Sozialpartnermodell tragenden Gewerkschaft beziehen müsste. Problematisch ist unter anderem, dass es für bestehende Versorgungszusagen nach wie vor keine Modifizierung der Mindest-garantie im Rahmen der Beitragszusage mit Mindestleistung und keine Klarstellung zum Haftungsumfang bei einer beitragsorientierten Leistungszusage geben soll.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die steuerfreie Entgeltumwandlung mindert die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. In der Praxis wird die Entgeltumwandlung daher häufig beendet, um finanzielle Nachteile während der Elternzeit zu vermeiden. Um die dadurch entstehende negative Auswirkung auf die Betriebsrentenhöhe zu vermeiden, schlagen wir vor, dass die Berechnung des Elterngeldes künftig so erfolgt, als wäre keine Entgeltumwandlung vereinbart worden. In vergleichbarer Weise wird z.B. bereits beim Insolvenzgeld vorgegangen: Bei Entgeltumwandung zugunsten versicherungsförmiger Durchführungswege erfolgt die Berechnung des Insolvenzgeldes so, als wäre keine Entgeltumwandlung vereinbart worden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Eine bAV-Reform sollte bestehende Lücken (insb. KMU und Geringverdiener) schließen: Stärkung und Verbreitung der bAV als „Hidden Champion“ sowie neben Sozialpartnermodell auch die anderen Zusagearten stärken. Die Verbesserung der Geringverdienerförderung ist hierfür ein wichtiger Schritt; eine Lockerung der Garantien wäre sinnvoll.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Aktiv vom 03.07.2024 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Das IVS unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen und begleitet daher die Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus aktuarieller Sicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Aktiv vom 03.07.2024 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Die DAV unterstützt das Ziel der Bundesregierung, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung weiter zu erhöhen und begleitet daher die Novellierung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus aktuarieller Sicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Im Auftrag des Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) haben wir einen Kommentar zum Referentenentwurf mit-erstellt und eingereicht. Dieser setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 18.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II dahingehend zu erweitern, dass alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) eine rechtliche Grundlage erhalten, um am automatisierten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung nach § 148 Abs. 3 SGB VI teilnehmen zu können. Zudem soll die Datenverarbeitungsbefugnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auf alle EbAV ausgedehnt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 17.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Betroffene Bundesgesetze (13):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- SGB 10 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 02.07.2025
- Beschreibung: Ein erstes positives Zeichen könnte gesetzt werden, in dem das bereits abgestimmte Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz aus der vergangenen Legislaturperiode erneut eingebracht und in der letzten Version umgesetzt würde. Ohne den Ergebnissen der Rentenkommission vorgreifen zu wollen, würde vieles, was hier vorgesehen war, die Rahmenbedingungen für die bAV (bereits) tatsächlich verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Als VFPK verfolgen wir die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Wir begrüßen einen Großteil der im Rahmen des BRSG2 angestoßenen Änderungen. Den Vorschlag einer pflichtmäßigen Verwendung des Abfindungsbetrages als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sehen wir jedoch kritisch. Darüber hinaus soll die Aufnahme einer Regelung in die Satzung ergänzt werden, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann. Ferner regen wir eine Anpassung in der Definition der Infrastrukturquote an.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (12):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):