Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (115)
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Klarstellung der Förderfähigkeit von flüssiggasbetriebenen KWK-Anlagen im KWKG 2025
Aktiv vom 26.06.2025 bis 05.02.2026
- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 26.06.2025
- Beschreibung: Nach der Novelle des KWKG ist nicht klar ersichtlich, ob flüssiggasbetriebene KWK-Anlagen weiterhin förderfähig sind, da sich in der Begründung zu §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eine missverständliche Formulierung befindet. Dies sorgt bei möglichen Anlagenbetreibern für Verunsicherung, weshalb das BMWK um Klarstellung gebeten wurde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/13615 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kein Ausschluss v. Flüssiggas im KWKG 2025
Aktiv vom 25.06.2025 bis 05.06.2026
- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Im Gesetzestext wird allgemein von gasförmigen Brennstoffen und nicht fossilen flüssigen Brennstoffen gesprochen. In der Erläuterung zu dieser Gesetzestextstelle allerdings wird ausdrücklich nur noch Erdgas als fossiler gasförmiger Brennstoff zugelassen und als Begründung auf die Richtlinie EU 2023/1791 Artikel 26 Abs. 4 Buchstabe b) iVm Absatz 14 sowie Anhang III Buchstabe a UnterAbsatz 2 verwiesen. Flüssiggas erfüllt das Hocheffizienzkriterium und ist laut 1. BImSchV ein gasförmiger Brennstoff, deshalb fordern wir, dass Flüssiggas als gasförmiger Brennstoff im KWKG 2025 förderfähig bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ergänzung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Aktiv vom 23.05.2025 bis 17.12.2025
- Angegeben von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 23.05.2025
- Beschreibung: Berücksichtigung fester Biomasse auf Erneuerbare-Energien-Anteil
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/13615 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14776
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG)
Aktiv vom 15.04.2025 bis 11.06.2026
- Angegeben von: Stadtwerke Köln GmbH am 15.04.2025
- Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetztes (KWKG) bis mindestens 2035, die Erhöhung der Bundesförderung um 3,4 Milliarden Euro und die Mitberücksichtigung von Power-to-Heat-Anwendungen sowie der Ausschluss der Abwärmeeinbindung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
- Beschreibung: Verlängerung der beihilferechtliche Genehmigung des KWKGs
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung des KWKG unter den klimapolitischen Zielvorgaben (ab 2026) mit Perspektive bis 2035, u.a. Entfristung der Wärmenetzförderung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 22.01.2025
- Beschreibung: Kurzfristig: Verlängerung der bestehenden -Regelung über 2026 hinaus Mittelfristig: Durchführung der bereits seit 2022 ausstehenden KWKG-Evaluierung und Neuausrichtung mit Ausrichtung Wärmewende und Versorgungssicherheit
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Bitte um Ablehn. d. Referentenentw. 241122 zum KWSG
Aktiv vom 17.12.2024 bis 05.06.2026
- Angegeben von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 17.12.2024
- Beschreibung: Bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfs, da die enthaltenen Regelungen die Kraft-Wärme-Kopplung diskriminieren würden. Gründe: Keine Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus; Förderzeitraum von 30.000 Vbh wird faktisch reduziert; Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. durch Streichung des KWKG §15 Absatzes 4 Satz 3
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 23.10.2024
- Beschreibung: Der DVGW begrüßt die Vorlage von Eckpunkten für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie (KWS) durch das BMWK und die Möglichkeit, diese zu kommentieren. Wasserstofffähige Kraftwerke und KWK-Anlagen ermöglichen in einem Stromsystem, welches immer größere Anteile Erneuerbare Energien integriert, die Bereitstellung gesicherter Leistung im Falle der nicht vorhandenen Versorgung durch Wind- und Solarenergie. Ein Aufbau dieser Kraftwerkskapazitäten ist daher eine wichtige Maßnahme für eine resiliente Transformation. In die Weiterentwicklung der Eckpunkte sollten insbesondere die weitere Aspekte einbezogen werden. Diese werden im Rahmen der DVGW-Stellungnahme im Detail ausgeführt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Novellierung KWKG
Aktiv vom 09.10.2024 bis 04.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 09.10.2024
- Beschreibung: Entfristung bestehendes KWKG, Anpassung Vergütungssätze, Novellierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 08.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Im §2 Nr. 9a KWKG sollte der Einsatz industrieller Abwärme ergänzt werden, so dass eine Förderung nach §7a KWKG ermöglicht wird. Dies würde zu einer Vereinheitlichung des Gesetzes führen, da im Rahmen der Wärmenetzförderung nach §18 KWKG industrielle Abwärme bereits neben erneuerbaren Energien akzeptiert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel des Verbandes ist eine Ausrichtung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf Erneuerbare Energien und die Fortführung des Gesetzes bis 2030.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
- Beschreibung: kWK-Anlagen sollen grundsätzlich weiter gefördert werden. Verbessert werden sollen die Bedingungen für flexible KWK-Anlagen, die vor allem auf die Spitzenlast im Stromsystem ausgerichtet ist, sodass keine Verdrängung erneuerbaren Stroms stattfindet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen müssen dekarbonisierung und flexibilisiert werden. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sollte möglichst abgeschafft werden. Bis zur Abschaffung sollte das KWKG auf Dekarbonisierung und Flexibilisierung ausgerichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SachsenEnergie AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Das KWKG soll entfristet und bürokratische Hürden abgebaut werden. Außerdem sollen die Mittel für den Ausbau der Fernwärme aufgestockt werden. Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung soll für eine effiziente und klimaneutrale Energieversorgung mit Wasserstoff gestärkt werden. Zudem soll im KWKG eine neue Kategorie geschaffen werden, um die Umrüstung von bestehenden Gasanlagen auf Wasserstoff zu fördern. Die beschriebenen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die KWK als wichtige Säule der Energiewende zu stärken und den Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu ebnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: BDEW hat zusammen mit den Verbänden AGFW, B.KWK, VKU und 8KU die Bundesregierung in einem gemeinsamen Kurzpapier aufgerufen, noch vor der politischen Sommerpause 2024 unbedingt erforderliche Mindestanpassungen am KWKG zu beschließen. Das sind: Verlängerung der Geltungsdauer des aktuellen KWKG bis 2030, sprich rechtssichere Auslegung der im Rahmen der Vorbescheid-Regelung avisierten Laufzeit bis Ende 2029; Anpassung der Höchstsätze für EU-Einzelfallnotifizierung auf neue Obergrenze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von 50 Mio. Euro; Anpassungen der Fristen an die zunehmende Komplexität für Errichtung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen und Wärme-/Kältenetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INNIO Jenbacher GmbH & Co OG am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der INNIO Group ist es, dass gasmotorenbasierte Technologien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz in den Bereichen Strom, Wärme und Kälte bei den relevanten Regelungsvorhaben weiterhin in Betracht gezogen werden. Angestrebt wird, dass gasmotorenbasierte Technologien bei Förderbedingungen, Rahmenbedingungen und Ausschreibungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz Berücksichtigung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Kurzfristige Verlängerung der Förderung nach KWKG bis mind. 2035 bei praxistauglicher Ausgestaltung der Förderbedingungen. Novelle des KWKG zur Anreizung des Einsatzes klimaschonender Brennstoffe und einer systemkompatiblen Fahrweise für KWK-Anlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: 2G Energy AG am 07.06.2024
- Beschreibung: Die Zukunft des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist aktuell unklar und aus der Politik bzw. dem BMWK kommen unterschiedliche Aussagen, ob eine Novellierung / Fortführung / Abschaffung umgesetzt werden soll und vor allem wann. Die Interessensvertretung soll vor allem verdeutlichen, dass Klarheit herrschen muss, um den vielen Betreibern Sicherheit zu geben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: 8KU GmbH am 27.03.2024
- Beschreibung: Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf regelt die Einführung eines befristeten Kapazitätsmarkts für das Zieljahr 2031, um ausreichend gesicherte elektrische Leistung für die Stromversorgung bereitzustellen. Dafür sollen verschiedene Ausschreibungen für neue und bestehende Erzeugungsanlagen sowie weitere Kapazitäten wie regelbare Lasten durchgeführt werden; bezuschlagte Anbieter erhalten eine Vergütung für die Bereithaltung von Leistung und übernehmen Verfügbarkeits- und Nachweispflichten. Neue geförderte Kraftwerke müssen zudem Wasserstoff-ready ausgelegt sein und alle geförderten Kraftwerke nach 2045 klimaneutral betrieben werden können. Die Kosten des Kapazitätsmarkts sollen über eine Umlage finanziert werden, während die Bundesnetzagentur zentrale Vollzugs- und Ausschreibungsaufgaben übernimmt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 28.05.2026
- Beschreibung: Wir fordern eine Nachbesserungen am Referentenentwurf zum StromVKG. Kritisiert wird besonders, dass die erste Ausschreibungsrunde aktiv fossile Gaskraftwerke prioritisiert: die Resilienzanforderung und das Laufzeitkriterium schließen Batteriespeicher und weitere saubere Flexibilitäten faktisch aus. Darüber hinaus gibt es für geförderte Gaskraftwerke keinen hinreichenden Dekarbonisierungpfad und kein klare Definion von Wasserstoffähigkeit. Zusammen genommen zementiert der gegenwärtige Gesetzesentwurf fossile Abhängigkeiten und sollte grundlegend überarbeitet werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):