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Gefundene Regelungsvorhaben (22.089)

    • Angegeben von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 11.07.2025
    • Beschreibung: Mit dem Übereinkommen von Paris haben sich die Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg deutlich unter 2 °C zu halten sowie Anstrengungen zu unternehmen, ihn auf 1,5 °C zu begrenzen. Gemäß § 3 Absatz 2 des KSG muss Deutschland bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten sind hierfür unverzichtbar.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Schmidmeier NaturEnergie GmbH am 11.07.2025
    • Beschreibung: Analog zum Schwellenwert im Europäischen Emissionshandel sollen Abfallverbrennungsanlagen (mit Genehmigung nach An-hang 1 der 4. BImSchV) unter 20 MW ab 2028 aus dem nationalen Emissionshandel ausgeschlossen werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Carbon Management Allianz am 11.07.2025
    • Beschreibung: Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Infrastruktur für Abscheidung, Speicherung und Transport von unvermeidbaren CO2-Emissionen der Industrie
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Alterric GmbH am 11.07.2025
    • Beschreibung: Die erneuerbaren, heimischen und dezentralen Energien leisten einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit und Energiesouveränität unseres Landes. Gleichzeitig werden Wind- und Solarparks und die entsprechenden Netzanschlüsse damit zu kritischen Infrastrukturen und sehen sich in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen zunehmend (potenziellen) physischen wie auch digitalen Angriffen ausgesetzt. Als Betreiber solcher Energieinfrastrukturen setzt Alterric höchste Sicherheitsstandards um. Da im Energiesystem alle Assets, Netze und Verbraucher letztendlich verbunden sind, setzt sich Alterric für einen effektiven und effizienten gesetzliche Rahmen für die Sicherheit der Energieinfrastruktur ein. Dazu gehören u.a. die nationale Umsetzung der NIS-2 Richtlinie und des KRITIS-Dachgesetz.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VNG AG am 11.07.2025
    • Beschreibung: Damit Biogas sein Potenzial für Versorgungssicherheit, Treibhausgasminderung, regionale Wertschöpfung und Flexibilität entfalten kann, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Vorschläge für die 21. Legislaturperiode zu unterbreiten. Dazu gehören die Berücksichtigung von Biogas im Energiemonitoring 2025, die Abschaffung nationaler Biomassebeschränkungen zugunsten EU-Standards, der Zugang von Biogasanlagen zum Gasnetz und deren Einbindung in die Systementwicklungsstrategie, die Vereinfachung der Nachweisführung für nachhaltige Biomasse, die Weiterentwicklung der Rahmengesetzgebung für Investitionssicherheit in Strom, Wärme und Verkehr sowie die technologieoffene Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes zur Gleichstellung von Biogas mit anderen erneuerbaren Energien.
    • Angegeben von: VNG AG am 11.07.2025
    • Beschreibung: Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff schaffen. Ziel der Interessensvertretung ist es, zusätzliche Impulse zur Beschleunigung des Aufbaus der gesamten H2-Wertschöpfungskette zu geben. Dafür werden insbesondere eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle relevanten Technologien und Anlagen, die Ausnahme vom Vergabeverfahren für den Wasserstoffsektor sowie die rechtliche Verankerung von Planfeststellungsverfahren für Erdkabel zur Anbindung von Elektrolyseuren angeregt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VNG AG am 11.07.2025
    • Beschreibung: Die Bundesnetzagentur hat am 12. Mai 2025 ein Verfahren zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ eingeleitet. In dem zugehörigen Diskussionspapier werden potenzielle Maßnahmen zur Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik evaluiert. In diesem Zusammenhang wird auch die Befreiung von Stromnetzentgelten für Elektrolyseure hinterfragt. Ziel der Interessenvertretung ist es, aufzuzeigen, welche zentrale Rolle die bestehende Netzentgeltbefreiung für den Markthochlauf von Elektrolyseuren spielt und warum ihre Verlängerung über 2030 hinaus zwingend erforderlich ist.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VNG AG am 11.07.2025
    • Beschreibung: Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes soll die dauerhafte CO2-Speicherung im Festlandsockel und der Wirtschaftszone sowie ein einheitliches Zulassungsregime für CO2-Leitungen ermöglichen. Ziel ist der zügige Hochlauf von CCS/U entlang der Wertschöpfungskette. Im Fokus stehen Synergien mit Erdgasinfrastruktur, Einbeziehung von Terminals und Leitungsumstellungen. Gefordert werden vereinfachte Genehmigungen, praxistaugliche Öffentlichkeitsbeteiligung, klare Zuständigkeiten für Offshore- und Onshore-Speicher sowie investitionsfreundliche Regeln zu Haftung und Rückbau. Zudem sind gesetzliche Klarstellungen zu diskriminierungsfreiem Netzzugang und Produktspezifikation sowie Erleichterungen im Vergabeverfahren für den schnellen Aufbau einer CO2-Infrastruktur notwendig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: PowerCo SE am 11.07.2025
    • Beschreibung: PowerCo setzt sich für eine output-orientierte Förderung der europäischen Batteriezellfertigung ein, die sich über den europäischen Innovation Fund finanziert. Ferner soll die Förderung einen Platz im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) der EU erhalten. Ziel der zeitlich begrenzten Förderung ist es, europäische Standortnachteile gegenüber Drittstaaten auszugleichen, resiliente Lieferketten im Mobilitätssektor zu stärken und einer wettbewerbsfähige Zellproduktion in Europa abzusichern.
    • Angegeben von: Milchindustrie-Verband e.V. am 11.07.2025
    • Beschreibung: Ziel ist es, die spezifischen energiepolitischen Herausforderungen und Bedarfe der energieintensiven Lebensmittel Branche im direkten Austausch mit Politikern zu diskutieren und hervorheben, dass neben der Schwermetallindustrie auch die Lebensmittelindustrie wettbewerblich stark von den hohen Energiepreisen betroffen ist.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Milchindustrie-Verband e.V. am 11.07.2025
    • Beschreibung: Der Milchsektor sollte stärkere Berücksichtigung bei Energiethemen erfahren, da viele Herstellungsprozesse energieintensiv sind und sie im internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 10.07.2025
    • Beschreibung: Durch die Revision des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes soll die kommerzielle CO2-Speicherung und der kommerzielle CO2-Transport, auch zu Nutzungszwecken ermöglicht werden. Für die Mineralölindustrie ist es entscheidend, dass Sie Zugang zu CO2-Speicher- und Transportinfrastruktur erhalten. Der Rechtsrahmen sollte möglichst zügig umgesetzt werden und die gesamten CO2-Wertschöpfungskette umfassen. Eine Speicherung von CO2 sollte auch ohne Opt-In der Bundesländer auf dem Festland möglich sein. Ehemalige Ölfernleitungen sollten auch zum CO2-Transport umgewidmet werden können und entsprechende Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren erfahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 10.07.2025
    • Beschreibung: In der 1. BImSchV (Verordnung über mittlere und kleinere Feuerungsanlagen) wird beschrieben, welche Brennstoffe in den benannten Feuerungsanlagen verwendet werden dürfen. Für Heizöl wird dazu die DIN 51603-1 aus dem Jahr 2008 herangezogen. Die Norm wurde mehrfach überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Die letzte Überarbeitung hat im Jahr 2024 stattgefunden. Bei der Überarbeitung der 1. BImSchV soll auf diese aktuelle Fassung der Norm verwiesen werden. Mit dieser aktuellen Fassung ist es möglich auch größere Mengen an erneuerbaren paraffinischen Komponenten (z. B. HVO) dem fossilen Heizöl beizumischen um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2 Emissionen zu leisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 10.07.2025
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung des VDP im Zusammenhang mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist die Sicherstellung, dass Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft bei der Umsetzung des Gesetzes gleichberechtigt berücksichtigt werden. Der VDP setzt sich dafür ein, dass im Gesetzgebungsverfahren und in der Verwaltungsvereinbarung verbindliche Regelungen getroffen werden, die freien Schulträgern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Fördermitteln ermöglichen, insbesondere durch eine eigenständige Antragsberechtigung und klare Vorgaben zur praktischen Umsetzung der Trägerneutralität.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 314/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
    • Beschreibung: Ziel ist die Beobachtung der Entwicklungen um eine mögliche grundlegende Reform des Grunderwerbsteuerrechts sowie dessen gesetzliche Verankerung. Grundlage dafür bilden der Reformvorschlag zur Modernisierung des Grunderwerbsteuerrechts (Grunderwerbsteuer-Modernisierungsmodell - GrESt-MoMo) des Sächsischen Steuerkreises sowie der Diskussionsentwurf für ein Grunderwerbsteuer-Novellierungsgesetz (GrEStNG) des BMF. Im Fokus der Beobachtung der weiteren Entwicklung steht die immer wiederkehrende öffentliche Debatte zur Eindämmung sog. Share Deals sowie die andauernden Beratungen von Bund und Ländern über eine mögliche Reform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
    • Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
    • Beschreibung: Ziel ist, die sog. erweiterte Grundstückskürzung im Gewerbesteuerrecht zu erhalten (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG). Die Besteuerung von insbesondere Immobilien- Kapitalgesellschaften steht immer wieder als ungerechtfertigte Begünstigung in der Kritik. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, die eine politische Bereitwilligkeit zur Abschaffung der erweiterten Grundstückskürzung vermuten lässt. Dem soll argumentativ entgegengetreten und das geltende Recht beibehalten werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
    • Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
    • Beschreibung: Kern des Anliegens war eine Anhebung der Grenze für Streuwerbeartikel von derzeit 10 Euro zumindest zum Inflationsausgleich auf 15 Euro, besser aber darüber hinaus auf 20 Euro. Sachzuwendungen, deren Anschaffung- oder Herstellungskosten nicht mehr als 10 Euro betragen, sind als Streuwerbeartikel anzusehen. Die Vorschrift des § 37b EStG, wonach Sachzuwendungen pauschal mit 30 Prozent zu versteuern sind, ist daher nicht anzuwenden. Für die Regelung, dass Sachzuwendungen, die bis zu 10 Euro kosten, als Streuwerbeartikel anzusehen sind, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es handelt sich vielmehr um eine Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 19.05.2015 (Az. IV C 6 -S 2297-b/14/10001), Rz. 10).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • RX Deutschland GmbH
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
    • Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
    • Beschreibung: Mit Beschluss des Zweiten Senats (2 BvR 988/16) vom 07.12.2022, der am 08.03.2023 veröffentlicht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ausnahmeregelung des § 34 Abs. 16 KStG (i. d. F. des JStG 2008) eine Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) darstellt, die nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber war eigentlich verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen. Die Regelung konnte erst 2024 in das JStG 2024 aufgenommen werden. Kern des Anliegens war u. a. eine Klärung des zeitlichen Anwendungsbereichs des Antragsrechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
    • Angegeben von: Health for Future am 10.07.2025
    • Beschreibung: Hebammen sehen sich in Verantwortung für die Interessen kindlicher und mütterlicher Gesundheit einzutreten. Erforderlichen Maßnahmen sollen deutschlandweit und global ergriffen werden, um die Klimakrise zu begrenzen. Gleichzeitig müssen sofort Anpassungsmaßnahmen an die Klimaveränderungen umgesetzt werden. In der Stellungnahme führen wir die wichtigsten Einflüsse auf, welche die Gesundheit von Schwangeren, Neugeborenen und ihren Familien besonders beeinträchtigen. Dabei ist zu beachten: Die direkten und indirekten Effekte wirken oft synergetisch oder bauen aufeinander auf und führen zu organischen sowie psychischen Veränderungen, die wiederum einen ungünstigen Schwangerschaftsverlauf verursachen.
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