Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (22.135)
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das vorrangige Ziel des Gesetzesentwurfs, private Investitionen insb. in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu fördern. Die im Rahmen der Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen sind nicht als abschließend zu betrachten. Das IDW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin konstruktiv einbringen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die wesentlichen Ziele des Entwurfs, eine zielgerichtete, verhältnismäßige und möglichst bürokratiearme Umsetzung der Richtlinien (EU) 2024/1619 und (EU) 2024/1174 sowie einen Abbau unnötiger Bürokratie und Vereinfachung regulatorischer Anforderungen zu erreichen, soweit keine aufsichtlichen Bedenken bestehen. Das IDW weist darauf hin, dass die in § 26 Abs. 2 KWG-E geforderte Angabe des Tages der Feststellung im Prüfungsbericht zum Zeitpunkt der Finalisierung des Prüfungsberichts regelmäßig nicht feststeht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das Ziel des KHAG, die Vorschriften des KHVVG praxisgerecht fortzuentwickeln, um eine qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu fördern. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Änderung von § 12b KHG und die Folgeänderungen in der Krankenhaustrans-formationsfonds-Verordnung (KHTFV).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Wiederherstellungsverordnung
Aktiv vom 15.09.2025 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Hinsichtlich der EU-Wiederherstellungsverordnung wird angestrebt, diese dahingehend zu ändern, dass keine strikten Maßnahmen vorgesehen sind, sondern Eigentümer und auch Nutzer in die Entwicklung mit einbezogen werden und nicht mehr Bürokratie geschaffen wird, zusätzlich sollen die Maßnahmen, aufgrund von finanziellen Anreizen, auf mehr Freiwilligkeit setzen. Gefordert wird außerdem ein produktionsintegrierter Naturschutz
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 15.09.2025
- Beschreibung: Umfassende Berücksichtigung der Universitätsklinika im Krankenhaustransformationsfonds (wie im Koalitionsvertrag vereinbart); keine Erweiterung von Ausnahmen bei der Vergabe von Leistungsgruppen, um die Ziele der Krankenhausreform nicht aus dem Blick zu verlieren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 15.09.2025
- Beschreibung: Die Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfung gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen dabei nicht unterlaufen werden und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss als höchste Priorität gewährleistet bleiben. Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände generiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 15.09.2025
- Beschreibung: Im Rahmen der stärkeren Koordination der beiden Bundesoberbehörden ist dabei sicherzustel-len, dass das Modell aus forschungsnaher Beratung und Regulierung, wie es vorbildhaft im PEI stattfindet, dauerhaft sichergestellt und auf die gesamte regulatorische Beratung, auch die im Aufgabenbereich des BfArM, ausgerollt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Stärkung der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: GRÜNE LIGA e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Verbesserte Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Pflanzenschutzmittelanwendungsdaten und damit einhergehender Bürokratieabbau
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 425/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
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BR-Drs. 425/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Andreas Hermes – Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes am 15.09.2025
- Beschreibung: Das TKG sollte wesentliche Verbesserungen für die Möglichkeiten des Netzausbaus, der digitalen Infrastruktur und Erleichterungen bei bürokratischen Hürden enthalten. Weitere Themen, die in diesem Zusammenhang behandelt werden, sind u.a. der mehrfache Ausbau von Glasfasernetze sowie die Kupfer-Glas-Migration.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Andreas Hermes - Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BUKO Pharma-Kampagne, Gesundheit - global und gerecht e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Die BUKO Pharma-Kampagne setzt sich dafür ein, dass Deutschland eine noch aktivere Rolle in der globalen NTD-Bekämpfung einnimmt, v.a. durch die Unterstützung lokaler Basisversorgung, erhöhte Anstrengungen im Bereich Forschung & Entwicklung (speziell durch den Ausbau von Forschungskooperationen mit Ländern des Globalen Südens), die Förderung regionaler Produktion wichtiger Arzneimittel, der Verbesserung weltweiten Zugangs zu Arzneimitteln gegen NTDs sowie mehr Engagements bei der nationalen Vermittlung von Wissen zu NTDs.
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- Angegeben von: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH am 15.09.2025
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Gemeinsam mit anderen Sport- und Kulturveranstaltern setzt sich die DFL dafür ein, dass dieses Vorhaben zügig in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.09.2025
- Beschreibung: Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Möglichst zurückhaltende Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte ohne zusätzliche bzw. vermeidbare Belastungen für Unternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken am 15.09.2025
- Beschreibung: Die von den Bürgschaftsbanken gewährten Sicherheiten stellen vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken dar und reduzieren die Eigenkapitalunterlegung zugunsten der Kreditinstitute. Die Tätigkeit der Bürgschaftsbanken wird nur ermöglicht durch die teilweise staatliche Rückverbürgung der ausgegebenen Bürgschaften bzw. Garantien und damit einhergehend der Einhaltung der beihilferechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund nimmt der VDB die Möglichkeit zur Stellungnahme gern wahr und gibt gern weitere Anregungen, um das Ziel einer proportionalen Bankenaufsicht und auch einer tatsächlichen Bü- rokratieentlastung weiter voranzutreiben und gerade im Hinblick auf kleine Spezialkreditinstitute zentrale Punkte aufzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ENERTRAG am 15.09.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung unterstützt außereuropäische Projekte zur Erzeugung von grünem Wasserstoff im Gigawatt-Maßstab. Um diese Projekte umsetzen zu können, benötigt es konkrete finanzielle Absicherungsinstrumente für Wasserstoffproduzenten, Investoren und Abnehmer. ENERTRAG schlägt einen CfD-basierten Mechanismus zur Absicherung von Preisrisiken beim Import von grünem Wasserstoff vor. Dieser sollte Teil der europäischen und deutschen Wasserstoffimportstrategie sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BASF SE am 15.09.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine funktionable Gestaltung der von der Europäischen Kommission vorbereiteten „Local Content Requirements“ ein, welche auf allen Stufen der Wertschöpfungskette greift aber dennoch ausreichend Flexibilität aufweist, um den Notwendigkeiten einer rohstoffarmen Region in einer globalen Industrie Rechnung zu tragen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen am 15.09.2025
- Beschreibung: Einheitliche Regelung des Sicherheitsgewerbes, um das System private Sicherheit effizienter und dabei flexibler zu gestalten. Durch schärfere und konsequentere Kontrollen sollen sowohl Auftraggeber als auch die Allgemeinheit vor der unsachgemäßen Erbringung von Bewachungstätigkeiten geschützt und somit eine Verbesserung für die innere Sicherheit unserer Gesellschaft erreicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
- Beschreibung: Der AVWL fordert, das Potenzial der Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen und den apothekerlichen Heilberuf fortzuentwickeln. Insbesondere strebt der AVWL Regelungen an, mit denen Apotheken stärker in Prävention, aber auch die Früherkennung von Erkrankungen eingebunden werden. Bei definierten, unkomplizierten Erkrankungen müssen Apotheken künftig erste Anlaufstelle für Patienten sein, in definierten Notfallsituationen verschreibungspflichtige Dauer- und Bedarfsmedikationen abgeben und Patienten bei einer neuen Dauertherapie in den ersten Wochen intensiv begleiten dürfen. Damit können Apotheken zur Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beitragen. Insgesamt führt dies zu einer Verbesserung der Versorgungswirtschaftlichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
- Beschreibung: Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) fordert, die Selbstverwaltung dahingehend zu reformieren, dass die strukturell ungleiche Verhandlungsstärke zwischen Krankenkassen und Apotheken behoben wird. Er strebt an, dass seitens des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers das Prinzip der Selbstverwaltung durch geeignete Regelungen im SGB V dahingehend konturiert wird, dass dessen Missbrauch durch bspw. sachwidriges Retardieren oder Blockieren von Entscheidungen oder im Fall zweckwidrigen bis sogar willkürlichen Vorgehens (z.B. bei sogenannten Retaxationen) unterbunden und sanktioniert wird. Es muss eine effiziente Kontrolle der Krankenkassen etabliert sowie eine fachlich wie personell gut ausgestattete Beschwerdestelle eingerichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
- Beschreibung: Die in dem Referentenentwurf für eine Veränderung der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehene Einführung einer Verhandlungslösung zur Anpassung des apothekerlichen Honorars wird grundlegend begrüßt. Der AVWL fordert allerdings Verbesserungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, unter anderem sieht er die Koppelung einer Erhöhung an die Beitragsstabilität kritisch. Zudem fordert der AVWL nach 20 Jahren ohne nennenswerte Erhöhung eine Anpassung der Vergütung pro abgegebener Arzneimittelpackung, um die Apotheken vor Ort wirtschaftlich zu stabilisieren. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sind nach Überzeugung des AVWL umzusetzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: The Partners Beratungsgesellschaft mbH am 13.09.2025
- Beschreibung: Die Novellierung des KSpGs wird die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglichen und ein einheitliches Zulassungsregime für die benötigte CO2-Infrastruktur schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):