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Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R004125
- Ersteintrag: 08.04.2022
- Letzte Änderung: 29.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Weststadttürme Berliner Platz 6-845127 EssenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492011834622
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@dggoe.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Gesamtzahl der Mitglieder:
767 Mitglieder am 17.05.2024, davon:
- 760 natürliche Personen
- 7 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- AWMF
- EuHEA
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.V. (dggö) wurde am 17. Oktober 2008 durch 17 Hochschulprofessoren gegründet. dggö bezweckt die Förderung der Wissenschaft, Forschung und wissenschaftlichen Politikberatung auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Preisen und Auszeichnungen. Insbesondere findet jedes Frühjahr eine wissenschaftliche Jahrestagung statt. dggö macht sich zur Aufgabe, gesundheitsökonomische Erkenntnisse in der Öffentlichkeit zu verbreiten und gegenüber Parlamenten und Regierungen zu vertreten. Sie unterhält Beziehungen zu einschlägigen ausländischen und internationalen Fachgesellschaften
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Vorhaltevergütung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz besser ausgestalten
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Beschreibung:
Die Vorhaltevergütung in der im Referentenentwurf zum KHVVG vorgelegten Form sollte grundlegend überarbeitet werden. Die Möglichkeit, künftig Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmen zu können, wird begrüßt. Hinsichtlich der Qualitätskriterien wird der überwiegende Fokus auf Strukturkriterien und die langfristigen Ausnahmenregelungen für bedarfsnotwendige Einrichtungen als kritisch bewertet. Ausnahmen sollten nur befristet möglich und zwingend an konkrete Planungen zur Zielerreichung gebunden sein. Die Finanzierung sollte durch Steuermittel erfolgen. Die Evaluation der Reform sollte durch eine unabhängige externe Stelle erfolgen und die Selbstverwaltung dabei eingebunden werden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180043 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundestag
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Gremien
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Organe
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Mitglieder des Bundestages
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Fraktionen/Gruppen
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
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Referentenentwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (1. GIGVÄndV-E)
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Beschreibung:
Die dggö begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit zur GIGV. Im Gesundheitswesen muss die elektronische Erzeugung, Verarbeitung und die Archivierung von Daten das Ziel sein, um die positiven Effekte der mehrfachen Nutzung von „eDaten“ zu heben. Hierzu bedarf es weiterer Forschungsarbeit, die unterstützt werden muss. Insbesondere die Forschung zu den Kosten, Nutzen und den vielen Effekten von E-Health-Anwendungen ist hier zu nennen. Die dggö unterstützt diese Schritte durch die Etablierung einer Roadmap zur Evaluierung von E-Health-Anwendungen.
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Referentenentwurf:
Erste Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411290007 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
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Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten in der Wissenschaft nötig
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Beschreibung:
Die dggö begrüßt die Anstrengungen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten in der Wissenschaft. In dem vorgelegten Entwurf der 1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten sieht sie einen weiteren wichtigen Schritt zur maßgeblichen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten, der es der Wissenschaft ermöglichen wird, zur Stärkung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung beizutragen.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411290008 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23