Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wikimedia Deutschland wirkt auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hin. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: LEONINE Holding GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir appellieren daran, bei der Umsetzung der Opt-out-Regelung für Text- und Data-Mining (§ 44b Abs. 3 UrhG) die richtige Balance zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der Ermöglichung von Innovationen zu finden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
- Beschreibung: Die Auslegung von §44b des UrhG (Text und Data Mining Ausnahme) als Grundlage für maschinelles Lernen generativer sog. "KI" ist zweifelhaft. Eine Klärung seitens der Gesetzgeberin ist nötig, sowie eine vergütungspflichtige Ausgestaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sollen. In §44b Abs. 1 UrhG (neu) wird TDM derzeit ..., ...klare Rechtslage zu § 44b UrhG (Ausnahme zu Text und Data..., ...der TDM-Ausnahme (§ 44b UrhG) werden Werke von Bürger..., ...Erlaubnis für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Erlaubnisse für TDM (§ 44b UrhG) die Nutzung von urheberrechtlich..., ...Google-Eingaben. § 44b des UrhG zu Text und Data Mining..., ...Einführung des Art 4 / § 44b UrhG ist kein Opt-out in Funktion..., ...Data-Mining Ausnahme 44b UrhG. Kultur- und Medienpolitik..., ...und-Data-Mining-Ausnahme §44b UrhG auch unter Aspekten des..., ... implementiert als §44b UrhG für kommerzielle Zwecke...
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- Angegeben von: Corint Media GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Corint Media setzt sich dafür ein, das Erfordernis der "Zahlung eines Eintrittsgeldes" in § 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG zu streichen. Diese Formulierung ist technisch und auch im Hinblick auf die Nutzungsrealität überholt. Zudem bedeutet die aktuelle Regelung für die Sendeunternhemen bei der Verwertung ihrer Rechte einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, da sie die Rechte der an den Sendungen Beteiligten im Einzelnen nachweisen müssen. Auch aus diesem Grund sollte den Sendeunternehmen die Wahrnehmung "aus eigenem Recht" ermöglicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Es wird auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hinfewirkt. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: D-Popkultur e.V. am 07.07.2025
- Beschreibung: Nachschärfen von § 32 d UrhG: Künstler*innen benötigen das unabdingbare Recht auf transparente, vollständig überprüfbare Lizenzabrechnungen bis zu 10 Jahre rückwirkend
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VG Bild-Kunst am 17.06.2024
- Beschreibung: Änderung und Konkretisierung des § 44b UrhG zum Text- und Datamining insbesondere Klarstellung, dass Training generativer KI-Anwendung nicht unter die Schrank für Text- und Datamining fällt, sowie Festlegung und Definition des möglichen Nutzungsvorbehalts.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Urheberrechtsgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 05.08.2025
- Angegeben von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Revidierte Berner Übereinkunft lässt den Nationalstaaten beträchtlichen Spielraum bei der Gestaltung des urheberrechtlichen Schutzes für amtliche Werke. Dieser Spielraum wird vom aktuellen § 5 Abs. 1 und 2 UrhG nicht ausgeschöpft. Eine Reform des Urheberrechts in Deutschland soll die Nachnutzbarkeit amtlicher Werke in Deutschland verbessern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Das System der Vergütung für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen (Privatkopie) wurde in den 1960er-Jahren als Behelfskonstruktion eingeführt, mit der Hersteller von Tonbandgeräten verpflichtet wurden, von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Pauschalabgabe einzuziehen und an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) weiterzuleiten. Inzwischen wurde das System auf alle kopierfähigen Geräte und Speichermedien ausgeweitet. Immer mehr Produkte sind von der Abgabe betroffen, mit denen in Zeiten des Streamings immer weniger Privatkopien angefertigt werden. Das veraltete und kostenintensive System behindert den EU-Binnenmarkt und muss daher dringend reformiert werden. Privatkopien sollten in Zukunft über ein technologieneutrales und geräteunabhängiges Modell kompensiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 17.03.2024
- Beschreibung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG an die Wahrnehmungsberechtigten..., ...Bibliothekstantieme nach § 27 UrhG durch die VG WORT. Damit..., ...Bibliothekstantieme basiert auf § 27 UrhG und § 63a (3) UrhG. Der..., ... zur Umsetzung des § 27 UrhG in Bezug auf analoge Spiele...
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- Angegeben von: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) am 14.06.2024
- Beschreibung: Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Die Anbieter generativer KI trainieren ihre Tools mit Werken von Urheberinnen und Urhebern – bisher ohne deren Zustimmung und ohne jede Vergütung. Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage. Die Bundesregierung sollte alle vorhandenen Handlungsspielräume nutzen, um im Markt für generative KI mehr Transparenz zu schaffen, Rechteinhabern eine einfache und effektive Erklärung des Nutzungsvorbehalts im Kontext von Text und Data Mining (§ 44b UrhG) zu ermöglichen und Lizenzvereinbarungen zwischen KI-Anbietern und Rechteinhabern zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
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- Angegeben von: Bundesverband Musikindustrie e.V. am 01.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für Rechtssicherheit für den zentralen Bereich der Lizenzierung von Musikrechten ein. Bezüglich des stark gewachsenen digitalen Musikvertriebs bestehen noch signifikante Lücken in der Rechtsprechung. Sämtliche branchentypischen Maßnahmen, die im Rahmen der (Vertriebs-)Lizenzverträge erbracht werden, wie z.B. die Komprimierung und Umformatierung von digitalen Datensätzen, sind keine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts gem. §23 UrhG und sollten daher auch nicht als „Veränderung“ o. „Bearbeitung“ im gewerbesteuerlichen Sinne eingeordnet werden. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Musiklizenzentgelten führt zu einer Mehrbelastung der Branche in ohnehin harten wirtschaftl. Zeiten und zudem zu einer Schlechterstellung des Standorts Deutschland im internationalen Vergleich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Urheberrecht an Bauwerksplanungen und Bauwerken
Aktiv vom 27.06.2024 bis 10.07.2025
- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Erleichterung der Änderungsmöglichkeiten an bestehenden Bauwerken, an denen ein Urheberrecht des Planers besteht. Änderungszwecke wie energetische Sanierung, Verbesserung hin zu mehr Klimaneutralität, Schaffung von Wohnraum oder mehr Barrierearmut sollen sich noch besser gegen ein urheberrechtliches Änderungsverbot in der Abwägung durchsetzen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Baukunst (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 UrhG), wenn er Ausdruck einer..., ...im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG, die über die Lösung einer..., .... Schricker/Loewenheim, UrhG, 2. Aufl., § 2, Rdn. 152..., ...im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG dann nicht vor, wenn die..., ...Beeinträchtigung“ i. S. d. § 14 UrhG subsumierte, sind auch ...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für einen sachgerechten Ausgleich ein, wenn sich beim Umbau von Bauwerken verschiedene Interessen gegenüberstehen. Das Erhaltungsinteresse der Personen, die das Bauwerk geschaffen haben und das Änderungsinteresse derjenigen, die das Bauwerk umbauen wollen, sind durch Interessenabwägung in Einklang zu bringen. Oftmals betroffen sind auch die mit der Umplanung beauftragten Architektinnen und Architekten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderungsverbot (vgl. §§ 14 und 39 UrhG). Der Architekt hat grundsätzlich..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ..., ...des Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen. Nicht jedes ..., ...Schutz nach Maßgabe des UrhG. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...Werke. Gemäß § 2 Abs. 2 UrhG müssen sie persönliche ..., ...Schutzbereich des Urhebergesetzes (UrhG) eröffnet ist, problematisch..., ...Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG gehören zu den geschützten..., ...sofern sie nach § 2 Abs. 2 UrhG persönliche geistige ..., ...einigen können. Gemäß § 14 UrhG hat der Urheber das Recht..., ...Nutzungsrechten, § 31 ff UrhG: Wie werden Nutzungsrechte..., ...Urheberrechts Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich..., ...Urhebers überwiegt. 2§ 14 UrhG bleibt unberührt. 3Bei..., ...ihm nach Maßgabe des § 25 UrhG Gelegenheit geben, das ..., ...Beeinträchtigung im Sinne des § 14 UrhG, „weil sie das Interesse...
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- Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
- Beschreibung: Der dbv fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Bücher und E-Books beim Verleih durch Bibliotheken gleichgestellt sind. Bibliotheken müssen die Möglichkeit erhalten, E-Book-Lizenzen gleich nach ihrem Erscheinen zu angemessenen Bedingungen zu erwerben, um so den Bibliotheksnutzer*innen auch in der digitalen Welt den Zugang zu Informationen und Literatur zu ermöglichen. Zugleich müssen Bedingungen geschaffen werden, Autor*innen und Verlage für den analogen und den digitalen Verleih zu vergüten. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/e-books-bibliotheken
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...dazu vor, in § 27 Abs. 2 UrhG einen neuen Satz 2 einzufügen...
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Verfassungsbeschwerde Sampling 1 BvR 948/23
Aktiv vom 19.06.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV nimmt im Rahmen seiner Stellungnahme gegenüber dem BVerfG zur Verfassungsbeschwerde „Sampling“ – 1 BvR 948/23 Stellung zu Fragen der Darlegungsanforderungen, der Grundrechtsvielfalt und der Vorlage von unionsrechtlichen Fragestellungen beim EuGH.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Inkrafttreten des neuen § 51a UrhG (07.06.2021) verbunden ..., ...Unionsrecht 34 I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ... „Nur Mir“ im Sinne des UrhG. Dem Lied „Nur Mir“..., ... durch § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG geschützte ausschließliche..., ...Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG berufen können (ebd., 2..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG kam nach Ansicht des BGH..., ...Anwendung des § 24 Abs. 1 UrhG sei ausgeschlossen, wenn..., ...Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG oder beispielsweise auch..., ...das Zitatrecht nach § 51 UrhG vorstellbar (ebd., Rn. ..., ... das UrhG vom 9. September 1965. ..., ...Bestimmung des § 24 Abs. 1 UrhG - klarstellt, dass der ..., ...nach Einführung des § 51a UrhG genannt. Für den ..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG darauf an, ob ein Künstler..., ...Eingriff in § 85 Abs. 1 UrhG handele, weil die Sequenz..., ...des Zitats nach § 51 S. 1 UrhG komme nicht in Betracht..., ... § 51a UrhG eingeführt, wonach die ..., ...nach § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützten Tonträgern ..., ... Einzelnen: I. § 24 UrhG a.F. als einheitlicher ..., ...der Erweiterung des § 50 UrhG durch Ermöglichung der ..., ...daraus folgen, dass § 24 UrhG a.F. nur soweit er von ...
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- Angegeben von: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv) am 20.06.2024
- Beschreibung: Das geplante Forschungsdatengesetz der Bundesregierung muss, aus Sicht des dbv, für Bibliotheken Strukturen schaffen, innerhalb derer sie ihre Rolle als infrastrukturelle Zugangsvermittler rechtssicher wahrnehmen können. Weitere Informationen: https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2023-04/2023_04_24_dbv_Stellungnahme_%C3%96ffentliche%20Konsultation_Forschungsdatengesetz_final.pdf
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nachgezeichnet, was sich aus dem UrhG ohnehin schon ergibt, aber..., ...Amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und „andere amtliche Werke..., ...worden sind“ (§ 5 Abs. 2 UrhG) sind schon jetzt ausdrücklich..., ...Prozentgrenzen in § 60e UrhG als Hindernisfaktor erweisen..., ...Lösung, die sich an § 60d UrhG (Text- und Data Mining ..., ...den Regelungen in § 60e UrhG, die in dem, was Bibliotheken..., ... dass gemäß § 44b Abs.2 UrhG, der über den Verweis in § 60d Abs. 1 UrhG mitzulesen ist, die TDM-Befugnisse..., ... dann wieder nach § 60e UrhG und greift für viele Forschungsdatenbestände..., ... gestellt werden (§ 60e UrhG). Dies stellt technische..., ...zugänglich“ sind (§ 44b Abs. 2 UrhG). Die Rechtmäßigkeit wird sich an § 60e Abs. 4 UrhG orientieren müssen. Tageszeitungen...
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen: - Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern - Finanzierungsbedingungen für KI verbessern - Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern - Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben - Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern - Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen - Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen - Mitbestimmung und Weiterbildung stärken
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde ..., ...kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die..., ...Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale..., ...KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG), Laufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG). 32 Im Bereich der generativen...
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- Angegeben von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2024
- Beschreibung: Verhinderung der Erweitertung des Verleihrechts auf elektronische Buchwerke und die Einführung einer Schranke oder mandatorischen Lizenzpflicht für e-lending (Ausleihe digitaler Buchwerke in Öffentlichen Bibliotheken).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 142/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
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BR-Drs. 142/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung eines neuen § 42b im UrhG Schriftsteller:innen und..., ...das Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser soll...
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- Angegeben von: AG KRITIS am 19.12.2024
- Beschreibung: Die AG KRITIS fordert eine Modernisierung des Computerstrafrechts. Wir setzen uns für die Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschende ein, insbesondere für jene, die sich ehrenamtlich und aus gemeinnützigem Interesse für die IT-Sicherheit in Deutschland engagieren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
........................8 UrhG § 69e....................., ...informationstechnischen System.“ UrhG § 69e Der Paragraph § ..., ... Urheberrechtsgesetzes (UrhG) verbietet das Dekompilieren...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erstveröffentlichungsrechtes nach § 12 UrhG verneint, weil der „voraussetzungslose..., ...im Sinne des § 6 Abs. 1 UrhG verneint, da dieses allein..., ...Veröffentlichen im Sinne des § 12 UrhG anzusehen, wenn Vorkehrungen..., ...Veröffentlichung im Sinne des § 12 UrhG nicht vor. Das Werk des...
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- Angegeben von: Netzwerk Autorenrechte am 08.08.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Transparenzregeln des AI Acts begleiten inkl. der Pflichten an die KI-Entwickler zu Transparenz und Legalität verwendeter urhebeerrechtlich geschützter Werke; Beachtung der urheberrechtlich relevanten Prozesse; Mitgestaltung an den Umsetzungen des Code of Pratice des AI Office.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Data-Mining Ausnahme 44b UrhG. Kultur- und Medienpolitik..., ...und-Data-Mining-Ausnahme §44b UrhG auch unter Aspekten des..., ... implementiert als §44b UrhG für kommerzielle Zwecke...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die DGNB setzt sich dafür ein, einen einheitlichen Standard bei der Zertifizierung von Gebäuden in Deutschland zu schaffen. Als Grundlage ist das bestehende, im Markt umfassend etablierte Zertifizierungssystem der DGNB gut geeignet. Die DGNB möchte den Marktteilnehmern ihr System frei zugänglich machen und als Regelwerk zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen es weitere Akteure im Rahmen eines Lizenzmodells nutzen können. Bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gebäudezertifizierung anstelle sich widersprechender, parallel verwendeter Systeme schaffen Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Eine daran angepasste Förderkulisse der öffentlichen Hand wird dem bestehenden Umsetzungsdefizit im Bereich des nachhaltigen Bauens entgegengewirken.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Insbesondere durch § 5 Abs. 3 UrhG wird klargestellt, dass..., ...beachten ist, dass § 5 Abs. 3 UrhG ormen nicht „automatisch..., ...Schöpfungen Werke im Sinne des UrhG sein. Nur dann unterliegen..., ...Schutz (§ 2 Abs. 1 u. 7 UrhG).77 Diese Eigenschaft wird...
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Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Drittauskunft in Bezug auf § 101 UrhG ergeben. Dieser ist nämlich..., ...Fälle des § 101 Abs. 9 UrhG beschränkt. Hieraus ergeben..., ...Verfahren an § 101 Abs. 9 UrhG anlehnt (BT-Drs. 18/13013..., ...Formulierung in § 101 Abs. 9 S. 5 UrhG lediglich auf etwaige ..., ...Reber, 37. Ed. 15.01.2022, UrhG § 101 Rn. 20). So kann ...