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21 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"eWpG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (21)

  • SG2403260003 (PDF, 11 Seiten)

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      ...Wirtschaft erkannt. Dank des eWpG und der jüngsten Änderungen..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...wert¬papiere im Sinne des eWpG, Kryptofondsanteile im ..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG muss eine vom EU-Herkunftsstaat..., ...elektronischen Wertpapieren nach eWpG § 4 Abs. 6 eWpG sollte..., ...Ergänzung in § 4 Abs. 6 eWpG soll vermeiden, dass regulierte...
  • SG2406190143 (PDF, 2 Seiten)

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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...elektronische Wertpa- piere (eWpG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch..., ... Im FinmadiG wird das eWpG bislang nicht adressiert..., ...Auseinandersetzung mit dem eWpG als Hindernisse ergeben..., ...Kryptofondsanteile Das eWpG sieht bislang nicht vor..., ...können. Nach § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG wird für die Ersetzung ..., ...elektronische Wertpapiere i.S.d. eWpG begeben werden können, ..., ...abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG im KAGB zu ermöglichen,..., ...Kryptowertpapieren i.S.d. eWpG verwahren kann. Wir ..., ...umstritten, ob § 6 Abs. 4 S.1 eWpG auch Verschmelzungssachverhalte..., ...gesellschaftsrechtlichen Kontext, die dem eWpG, das im Grunde nur die ..., ...Erachtens ist § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG bei Fondsverschmelzungen..., ...erhalten, weil § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG bei ausländischen Fondsanteilen...
  • SG2409270053 (PDF, 6 Seiten)

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      ...Verwahrers nach § 4 Absatz 6 eWpG Es besteht nach wie vor..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) tätig sein dürfen. Es ..., ...Wertpapiere im Sinne des eWpG als Erlaubnis im Inland..., ... regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ergänzen: ...
  • SG2406120068 (PDF, 13 Seiten)

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      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...“; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
  • SG2406050016 (PDF, 13 Seiten)

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      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
  • SG2406210117 (PDF, 13 Seiten)

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      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
  • SG2406120086 (PDF, 13 Seiten)

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      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...“; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
  • SG2406170119 (PDF, 13 Seiten)

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      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...“; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
  • SG2406030034 (PDF, 13 Seiten)

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      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...“; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
  • SG2409270007 (PDF, 23 Seiten)

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      ...Kryptowertpapiere (§ 20 eWPG, Artikel 27 Nr. 1). Da ..., ...genutzt werden, um § 21 eWPG nachzubessern. Aus dem ..., ...werden, dass § 21 Abs. 1 eWpG keine Schadensersatzhaftung..., ...unklaren Reichweite von § 21 eWpG dagegen eine Rechtsunsicherheit...
  • SG2406270059 (PDF, 4 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verhältnismäßige risikogewichtete Eigenmittelanforderungen bei Krypto-Assets CRR III & BIS

      BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.

    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (22.03.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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      ...Electronic Securities Act” (eWpG)). This enables, for example..., ...For example, the German eWpG has already implemented...
  • SG2409200041 (PDF, 4 Seiten)

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II

      Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (13.09.2024) [alle SG dorthin], BMJ (13.09.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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      ... Sinne des § 4 Absatz 6 eWpG zentrale Register führen...
  • SG2404090001 (PDF, 211 Seiten)

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      ...Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes; § 4 Abs. 6 eWpG Problem/Belastung: - ..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG). Vielmehr sollen EU-Zweigniederlassungen..., ...elektronischen Wertpapieren i.S.d. eWpG entsprechend der Petiten...
  • SG2409200042 (PDF, 22 Seiten)

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zum Fondsmarktstärkungsgesetz

      Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (02.09.2024) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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      ...Anwendung des § 6 Absatz 4 S. 1 eWpG, der eine ausdrückliche...
  • SG2409230037 (PDF, 75 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (19.09.2024) [alle SG dorthin]
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      ...Wertpapier, das gemäß § 2 Abs. 3 eWpG als Sache (i. S. d. § 90...
  • SG2409230029 (PDF, 75 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (19.09.2024) [alle SG dorthin]
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wertpapier, das gemäß § 2 Abs. 3 eWpG als Sache (i. S. d. § 90...
  • SG2409200050 (PDF, 75 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (19.09.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wertpapier, das gemäß § 2 Abs. 3 eWpG als Sache (i. S. d. §...
  • SG2409300061 (PDF, 75 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (19.09.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wertpapier, das gemäß § 2 Abs. 3 eWpG als Sache (i. S. d. § 90...
  • SG2409300008 (PDF, 75 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verordungsvorschlag der Europäischen Kommission zum digitalen Euro vom 28.6.2023

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- und Transaktionslimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (19.09.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wertpapier, das gemäß § 2 Abs. 3 eWpG als Sache (i. S. d. § 90...
  • SG2409200016 (PDF, 75 Seiten)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
      Bundesregierung: BMF (19.09.2024) [alle SG dorthin]
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wertpapier, das gemäß § 2 Abs. 3 eWpG als Sache (i. S. d. §...
  • SG2411150014 (PDF, 2 Seiten)

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