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63 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"eWpG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (63)

    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 13.03.2026
    • Beschreibung: Es geht um die im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) festgeschriebene Evaluierung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten. Ziel ist die Überarbeitung des eWpG um Hemmschwellen für die Institute bei der Begebung und dem Handel mit elektronischen Wertpapieren abzubauen sowie deutsche Regelungen stärker am europäischen Recht zu orientieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) A. Einleitung Der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG). Die Überprüfung der praktischen..., ...Seit dem Inkrafttreten des eWpG hat sich gezeigt, dass ..., ...praktischen Erfahrungen mit dem eWpG ergeben haben.   ..., ...liegt im Zusammenspiel des eWpG und der CSD-Regulierung..., ...Kryptowertpapieren? Das eWpG trat zwar 2021 in Kraft..., ...praktische Relevanz des eWpG zur Begebung von Kryptowertpapieren..., ...der Ursprungsfassung des eWpG avisiert. Nach Klärung ..., ... Verhältnisses zwischen eWpG und einzelnen Bestimmungen..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Dies war folgerichtig ..., ...und Verständlichkeit des eWpG sind grundsätzlich gegeben...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verwahrers nach § 4 Absatz 6 eWpG Es besteht nach wie vor..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) tätig sein dürfen. Es ..., ...Wertpapiere im Sinne des eWpG als Erlaubnis im Inland..., ... regen an, § 4 Absatz 6 eWpG wie folgt zu ergänzen: ...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht ..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung in..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 4 Wie bewerten..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier ..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob-wohl diese Vorgänge..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) lich ist, was für die..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Vermögensgenstände im..., ...nationale Gesetzgeber das eWpG so fortentwickeln, dass...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 18.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht ..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung in..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 4 Wie bewerten..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier ..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob-wohl diese Vorgänge..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) lich ist, was für die..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Vermögensgenstände im..., ...nationale Gesetzgeber das eWpG so fortentwickeln, dass...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. ..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) 1 Vorbemerkung Das..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 4 Wie..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob- wohl diese Vorgänge..., ...recht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) lich ist, was..., ...Verzahnung des deutschen eWpG mit den dynamischen regu..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Es wird eine hohe ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) 1 Vorbemerkung Das..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung ..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob wohl diese Vorgänge..., ...recht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 5 Sehen Sie ..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...Verzahnung des deutschen eWpG mit den dynamischen regu...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht ..., ...gemäß den Regelungen des eWpG begeben wurden, als Sicherheit..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ... Gesetzgebers sein, das eWpG als den zentralen, rechtssicheren..., ...gesetzlichen Regelungen? Das eWpG bietet eine verständliche..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier ..., ...Ergänzung des § 4 Abs. 6 eWpG an, die rechtssicher stellt..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, obwohl diese Vorgänge ..., ...Einsichtsrecht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...Modelle, die das aktuelle eWpG in dieser Form noch nicht..., ...nationale Gesetzgeber das eWpG so fortentwickeln, dass...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.02.2026
    • Beschreibung: Zur Vorbereitung der Evaluierung durch die federführenden Ministerien beschreiben wir unsere Erfahrungen mit dem Gesetz und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzes. Wir sprechen uns für eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen für elektronische Wertpapiere, den Abbau regulatorischer Hürden und Bürokratie, eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des eWpG sowie eine stärkere Verzahnung des deutschen Rechtsrahmens mit europäischen Regelwerken aus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Lobbyregister-Nr. R001459..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) 1 Vorbemerkung Das..., ...elektronische Wertpapiere eWpG vorgesehene Evaluierung..., ... Funktionsfähigkeit des eWpG-Rahmens. Aus Sicht der ..., ...Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG rechtlich (noch) nicht..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) oft zusätzliche Hürden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) sische Globalurkunden..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) die Digitalisierung ..., ...im Anwendungsbereich des eWpG weichen Marktteilnehmer..., ...den Anwendungsbereich des eWpG. Diese Entwicklung führt..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG fungieren dürfen. Hier..., ...Wertpapieren im Sinne des eWpG. Kryptowertpapiere sind..., ...des Emittenten nach § 21 eWpG nicht eindeutig geklärt..., ... nach § 22 eWpG, ob wohl diese Vorgänge..., ...recht gemäß § 10 Abs. 3 eWpG einer Konkretisierung. ..., ...Register gemäß § 10 Abs. 3 eWpG. Die derzeitige Regelung..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) Frage 5 Sehen Sie ..., ...Bundesanzeiger nach § 20 eWpG. Dennoch besteht in der..., ...Sachfiktion (§ 2 Abs. 3 eWpG) stellt sicher, dass der..., ...Verzahnung des deutschen eWpG mit den dynamischen regu...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 04.04.2026
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) wurde 2021 ein moderner Rechtsrahmen für die Begebung von elektronischen Wertpapieren geschaffen. Um weiterhin von den Vorteilen als „First Mover“ zu profitieren und dem steigenden Marktinteresse gerecht zu werden, sollten aus Sicht des Bitkom zentrale Leitprinzipien wie Technologieneutralität, Vermeidung von Gold-Plating, Proportionalität und vereinfachte Zulassungsverfahren gestärkt werden. Zudem ist die EU-weite Harmonisierung der Regelungen z.B. durch die geplante Einführung des supranationalen Rechtsrahmens (die „EU Inc.“, bzw. das „28th Regime“) ein zentraler Aspekt, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes zu sichern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektroni-sche Wertpapiere (eWpG) GZ: VII B 5 – WK 6000..., ...Finanzen eine Evaluierung des eWpG durchführen und möchten..., ...Zustimmungserfordernisses gem. § 6 Abs. 4 eWpG praktisch nicht in Kryptofondsanteile..., ...Register gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG dahingehend, dass eine ..., ...CRR-Kreditinstituten in § 4 Abs. 6 eWpG einbezogen sind, um Klarheit..., ...sinnvolle Weiterentwicklung des eWpG könnte die Marktdurchdringung...
    • Angegeben von: Deutsche Börse AG am 06.06.2025
    • Beschreibung: 1) Deutschland und die EU als digitalen Finanzmarkt positionieren 2) Gesellschaftliche Herausforderungen durch die digitale Transformation adressieren 3) Einheitliche Datenstrukturen und Standards für digitale Wertpapiere schaffen 4) Verbriefung für elektronische Aktien gesetzlich ausschließen 5) Maßnahmen im Nachhandelsbereich zur Stärkung der Aktie ergreifen 6) Ein Rahmenwerk für einen digitalen Euro im Wholesale-Bereich unterstützen
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere (eWpG) und die Verordnung über..., ...Hierfür schlagen wir vor § 5 eWpG um den Zusatz einer verpflichtenden..., ...Zusammenhang sehen § 13 Abs. 1 eWpG und § 7 eWpRV bereits bestimmte..., ...Informationen gemäß § 10 Abs 2 eWpG allein dem Kreis der Berechtigten..., ...Inkonsistenzen in § 14 und § 29 eWpG, in denen zentrale Registerführer..., ... regelt § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG Entsprechendes. Aktuell..., ...Gesetzesbegründung zu § 6 Abs. 5 eWpG (vgl. BT-Drucksache 20/..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG de facto eine Satzungsänderung..., ...AktG bzw. § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG dahingehend abzuändern,..., ...AktG und § 6 Abs. 5 S. 2 eWpG: „In der Satzung ist ..., ...Börse zur Anwendbarkeit des eWpG auf Wertpapiere nach ausländischem..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) auf Wertpapiere nach ausländischem..., ...der Auffassung, dass das eWpG auf elektronische Wertpapiere..., ...Gesetzgeber bei der Schaffung des eWpG nicht die Absicht verfolgte..., ...anstehenden Evaluierung des eWpG, um die Rechtssicherheit...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wirtschaft erkannt. Dank des eWpG und der jüngsten Änderungen..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...deutsche Kryptowertpapiere iSd eWpG und Kryptofondsanteile ..., ...wert¬papiere im Sinne des eWpG, Kryptofondsanteile im ..., ... Verwahrer im Sinne des eWpG muss eine vom EU-Herkunftsstaat..., ...elektronischen Wertpapieren nach eWpG § 4 Abs. 6 eWpG sollte..., ...Ergänzung in § 4 Abs. 6 eWpG soll vermeiden, dass regulierte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ... § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ... hat. b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir ..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 A bs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ... des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG bei. Bereits unter..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., .... b) § 4 Absatz 6 eWpG: Begriff des „Verwahrers“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ... Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, ..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...darstellen. Der § 8 Abs. 1 eWpG könnte daher wie folgt..., ...Wortlaut § 8 Abs. 1 S. 1 eWpG spräche gegen eine Mehrheit..., ...außerhalb von §12 Abs. 3 eWpG) ist jedoch nicht erkennbar..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...im Sinne des § 4 Abs. 6 eWpG anerkannt, was insbesondere..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen..., ...) § 8 Absatz 1 Nummer 1 eWpG: Mehrzahl von Verwahrern § 8 Abs. 1 eWpG lautet wie folgt: „Auf..., ...Formulierung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG. § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ..., .... § 4 Abs. 2 und Abs. 3 eWpG eingetragen werden können..., ...Funktion ist, wie § 7 Abs. 1 eWpG und §17 eWpG zeigen, dem..., ...“ § 4 Abs. 6 eWpG lautet wie folgt: „Verwahrer..., ... als Verwahrer im Sinne eWpG tätig sein dürfen. Wir..., ...Wortlaut des § 4 Abs. 6 eWpG nicht eindeutig entnommen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kryptowertpapiere (§ 20 eWpG, Artikel 25 Nr. 1). Da ..., ...dazu genutzt werden, das eWpG an verschiedenen Stellen..., ...aktuellen Wortlaut des § 21 eWpG entstehen zusätzliche Haftungsrisiken..., ...werden, dass § 21 Abs. 1 eWpG keine Scha-densersatzhaftung..., ...unklaren Reichweite von § 21 eWpG dagegen eine Rechtsunsicherheit..., ...widerspricht der Zielsetzung des eWpG. Verbesserungsbedarf bei..., ... gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 eWpG ins Register eingetragen wird. Das eWpG lässt jedoch offen, ob ..., ...Wertpapiere nach § 6 Abs. 2 eWpG von einer traditionellen..., ...Zentralregisterwertpapier nach dem eWpG geregelt ist, sollte auch..., ...entsprechende Klarstellung im eWpG würde die Flexibilität ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kryptowertpapiere (§ 20 eWPG, Artikel 27 Nr. 1). Da ..., ...genutzt werden, um § 21 eWPG nachzubessern. Aus dem ..., ...werden, dass § 21 Abs. 1 eWpG keine Schadensersatzhaftung..., ...unklaren Reichweite von § 21 eWpG dagegen eine Rechtsunsicherheit...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpa- piere (eWpG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch..., ... Im FinmadiG wird das eWpG bislang nicht adressiert..., ...Auseinandersetzung mit dem eWpG als Hindernisse ergeben..., ...Kryptofondsanteile Das eWpG sieht bislang nicht vor..., ...können. Nach § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG wird für die Ersetzung ..., ...elektronische Wertpapiere i.S.d. eWpG begeben werden können, ..., ...abweichend von § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG im KAGB zu ermöglichen,..., ...Kryptowertpapieren i.S.d. eWpG verwahren kann. Wir ..., ...umstritten, ob § 6 Abs. 4 S.1 eWpG auch Verschmelzungssachverhalte..., ...gesellschaftsrechtlichen Kontext, die dem eWpG, das im Grunde nur die ..., ...Erachtens ist § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG bei Fondsverschmelzungen..., ...erhalten, weil § 6 Abs. 4 S. 1 eWpG bei ausländischen Fondsanteilen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...können. Zu Artikel 32 (eWpG/eWpRV) Bitkom begrüßt ..., ...der BaFin-Liste nach § 20 eWpG sowie die Aufhebung der..., ...die Weiterentwicklung des eWpG investiert. Dabei halten..., ...Ein-führung neuer §§ 15a/15b eWpG (Blockchain-basierte Aktionärskommunikation..., ...über ein Register nach dem eWpG emittiert werden können...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...elektronische Wertpapiere nach dem eWpG, nicht jedoch im Ausland..., ...elektronische Wertpapiere (eWpG) handelt. Letztere werden..., ...elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG unterfällt gem. § 1 Abs..., ...“; vgl. Begründung zum eWpG, BT-Drs. 19/26925, S. 74..., ...Kryptowertpapiere i.S.d. eWpG und auf Kryptofondsanteile..., ...gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2 eWpG oder einer vergleichbaren...
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