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33 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"FeV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (33)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Augenoptikern die Berechtigung..., ...nach Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV für Berufskraftfahrer durchzuführen..., ...Sehteststellen nach § 67 Abs. 4 FeV einschließlich der Aufsicht..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für Berufskraftfahrer..., ...Die nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV erforderlichen Untersuchungen..., ...nach Anlage 6, Nr. 2.1.1 FeV Diese Prüfung erfolgt ..., ...PKW-Führerscheinsehtests nach Anlage 6, Nr. 1.1 FeV. • Prüfung der übrigen..., ...nach Anlage 6, Nr. 2.1.2 FeV Hierzu gehört die Testung..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durchführen zu können...., ...Augenoptikbetriebe sind nach § 67 Abs. 4 FeV amtlich anerkannte Sehteststellen..., ... gemäß Anlage 6, Nr. 2.1 FeV Die Einbeziehung von ..., ...Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV führt zu keinem erhöhten..., ...Führerscheinsehtest nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV könnten die Augenoptikerinnungen..., ...Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV von der erfolgreichen Prüfung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV) durch Einfügung des neuen § 13a FeV, demzufolge eine Überprüfung..., ... beim Alkohol (vgl. § 13 FeV) fehlt im Entwurf des Cannabisgesetzes...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11370 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnisverordnung (FEV) umsetzen Ergänzung des „§13a FEV Klärung von Eignungszweifeln..., ...Verfahren in § 13a Ziff. 2 FEV nach lit. b einzufügen,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung in § 6 Absatz 3b FeV Fahrzeuge mit einem zulässigen..., ...Berechtigung nach § 29 Abs. 1 FeV noch 6 Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde..., ...Fahrerlaubnis wird gem. § 31 FeV nur der Tag vermerkt, an..., ...bis 4,25t gem. § 6 Abs. 3b FeV fahren. Zum Vergleich..., ...Bestandsschutzregelung des § 30 Absatz 4 FeV ein: Hiernach ist auf „..., ...Regelung des § 30 Abs. 4 FeV auch in den § 31 FeV aufzunehmen..., ...für die in Anlage 11 der FeV genannten Staaten. Führerscheininhaber..., ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ebenfalls geändert. Wir...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11370 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnisverordnung (FEV) vom 27.3.2024. Laut § 13a Ziff. 2 lit. b FEV „Klärung von Eignungszweifeln...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die "Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung" ist eine wichtige Verordnung, damit Anwärter zur Erlangung der Berufskraftfahrer-Qualifikation sowie Ukrainische Fahrer die notwendige Qualifikation schnell und unbürokratisch erlangen können. Der BGL setzt sich dafür ein, dass Fremdsprachen bei sowie fernmündliches Lernen ermöglicht wird, keine überhöhten Anforderungen an die Ausbildungsräumlichkeiten gestellt werden. Außerdem ist aus Sicht des BGL eine Möglichkeit der Nachschulung für Ukrainer schnell in der Wege zu leiten, damit Ukrainer den Beruf des Fahrers ausüben können.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 253/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bosnien-Herzegowina ist in Anlage 11 FeV aufzunehmen, mit allen ..., ...BGL-Position: ➢ Anlage 11 FeV Bosnien-Herzegowina ist..., ...Fahrerlaubnisklassen in Anlage 11 FeV aufzunehmen (bisher fehlen..., ...Streichung § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 FeV Ausdrücklich begrüßt der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 22.04.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnungsgeber • den § 21 Absatz 4 FeV durch folgenden zweiten..., ... ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate..., ... Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der TÜV-Verband hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11666 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung des §14 FeV und Neufassung eines §13a FeV Vorschlag DGVP/DGVM Der..., ...formulierten Neufassung eines §13a FeV Entgegen des ursprünglichen..., ...formale Anpassung des §14 FeV an die neue Rechtslage ..., ...beschlossen, einen neuen §13a FeV zu schaffen und damit die..., ...In der Begründung zu §13a FeV heißt es: „Hierdurch wird..., ...i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV). Durch das BVerwG wurde..., ...im Hinblick auf Anlage 4 FeV neu definiert. Es wird..., ... 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV) nach einem erstmaligen..., ...Fahrerlaubnis erneuert werden.“ Die FeV bedarf also einer Regelung..., ... ist. Anders als in §13 FeV, wo Zuwiderhandlungen mit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DVR empfiehlt im Rahmen der Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Einführung einer Helmpflicht zur Vermeidung schwerer Kopfverletzungen zu prüfen, die Anhebung des Mindestalters auf 15 Jahre, die Einführung eines Befähigungsnachweises für Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber wird gebeten ,sich für einen solchen einheitlichen Befähigungsnachweis auf europäischer Ebene einzusetzen. Der DVR empfiehlt die seitliche Kenntlichmachung von Elektrokleinstfahrzeugen mit gelben, seitlich wirkenden Seitenmarkierungsleuchten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 535/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber ..., ... ist. Dabei wird in § 10 FeV geregelt, dass für die ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Initiative zielt darauf ab, dass gesetzliche Neuregelungen festgeschrieben werden, mit denen dem Fachkräfte- und Personalmangel im Nah- und Eisenbahnverkehr begegnet werden kann. So fehlen bundesweit rund 25.000 Busfahrerinnen und -fahrer allein im ÖPNV und Gelegenheitsverkehr. Der Fahrermangel hat zwei wesentliche Gründe. Zunächst bestehen in Deutschland im Allgemeinen zu hohe Hürden für die Gewinnung von Fachkräften bzw. Berufskraftfahrern aus dem außereuropäischen Ausland. Ein weiterer Grund für den Fahrpersonalmangel ist der hürdenreiche Berufszugang in Deutschland selbst; im Konkreten der Erwerb des Busführerscheins und der Berufskraftfahrerqualifikation.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 21.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gem. der Maßgaben in der..., ...eine MPU gem. § 10 Abs. 2 FeV abgeschafft werden, wenn..., ...durch Integration in die FeV bzw. das übrige Straßenverkehrsrecht..., ...Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 HS 1 FeV und Ergänzung der Anlage 7 zur FeV um die Sprache Ukrainisch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...17 Jahren in § 48a Abs. 6 FeV-E angepasst werden, wonach..., ...Alkoholgrenzwerten in § 48a Abs. 6 Nr. 1 FeV, da hiernach eine Begleitung..., ...Alkoholgrenzwerte in § 48a Abs. 6 FeV geboten erscheint. Zugleich..., ...Ordnungswidrigkeit gemäß § 75 FeV, deren Umsetzung in der..., ...THC-Grenze in § 48a Abs. 6 Nr. 1a FeV-E nur mit einer Blutprobe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DVR empfiehlt eine Integration der Sicherheitsstrategie Vision Zero in die Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Mit der Fahrausbildung soll möglichst früh begonnen werden. Es gilt Maßnahmen zu etablieren, die eine BF 17 Teilnahmebereitschaft erhöhen (bspw. die Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre für die Antragstellung, oder eine Bonuszahlung bei erfolgreichem Abschluss einer mindestens sechs Monate andauernden Begleitphase i.S. eines Zuschusses zu den Ausbildungskosten). Im Rahmen der Fahrausbildung sind auch neue Lernmethoden (bspw. digitaler Theorieunterricht & Einsatz von Simulatoren) zuzulassen. Der DVR empfiehlt, nach der Fahrerlaubnisprüfung weitere Angebote zur Stärkung der Verkehrssicherheit innerhalb einer erweiterten dreijährigen Probezeit zu etablieren.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache den § 21 Absatz 4 FeV durch folgenden zweiten..., ... ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate..., ... Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV Wir begrüßen es sehr, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die Einführung einer ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln

    • Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 06.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Prüfungsdauer in der FeV für die praktische Fahrerlaubnisprüfung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hier wäre es wünschenswert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für das Fahrpersonal (§ 48 FeV) Mehr als drei Jahre liegt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Prüfungen (BMDV: Reform FeV, BKrFQG, BKrFQV; IHK, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC bewertet die Risiken der Cannabislegalisierung auf die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und fordert eine intensive Aufklärung der Bevölkerung zu den erhöhten Unfallrisiken und die Prüfung der Geeignetheit alternativer Testverfahren. Der ADAC bewertet die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr im Hinblick auf Cannabis. Das betrifft u.a. die Thematik Grenzwerterhöhung, Mischkonsum bzw. Alkoholverbot bei Mischkonsum, Forschungsbedarf, neue Messmethoden sowie Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden und zugleich bei den Sanktionierungen den Einzelfall angemessen berücksichtigen zu können.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11666 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
      2. BT-Drs. 20/11370 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Die Formulierung in der FeV, die auf zu erwartende ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von Unfällen sollte der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis durch eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung verboten werden. Zudem sollte die Fahrtauglichkeitsüberprüfung bereits bei einem ersten Verstoß gegen das Verbot von Mischkonsum gesetzlich verankert werden. Eine Evaluierung sollte gesetzlich verankert werden.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11370 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnisverordnung (FEV) überprüft werden. Mischkonsum..., ...Fahrerlaubnisverordnung (FEV) vom 27.3.2024 sind nach...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gemeinsame Initiative von BDO und VDV zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass aktuell und bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer im ÖPNV fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Busführerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 03.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der Anerkennung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis Klasse C/CE (§ 10 FeV) Auszubildende zum Kfz-Mechatroniker..., ...Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schon heute. Denn in §..., .... 7 b) bb) aaa) und bbb) FeV gibt es eng begrenzte, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die gemeinsame Initiative von BDO und VDV zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass aktuell und bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer im ÖPNV fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Busführerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 10.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der Anerkennung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit der Anerkennung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14259 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fragestellungen in Verfahren nach der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung...
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