Regelungsvorhaben
Berufkraftfahrer-Qualifizierung, Schnelle Nachschulung - auch in Frendsprachen - für Ukrainer
Angegeben von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die "Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung" ist eine wichtige Verordnung, damit Anwärter zur Erlangung der Berufskraftfahrer-Qualifikation sowie Ukrainische Fahrer die notwendige Qualifikation schnell und unbürokratisch erlangen können.
Der BGL setzt sich dafür ein, dass Fremdsprachen bei sowie fernmündliches Lernen ermöglicht wird, keine überhöhten Anforderungen an die Ausbildungsräumlichkeiten gestellt werden. Außerdem ist aus Sicht des BGL eine Möglichkeit der Nachschulung für Ukrainer schnell in der Wege zu leiten, damit Ukrainer den Beruf des Fahrers ausüben können.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 253/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Verordnung über Ausnahmen für Inhaber ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise sowie zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Vorgang)
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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