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31 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (31)
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerberatergesetz: Erleichterung der Antragstellung bei Strom- und Energiesteuerrückerstattungen
Die Rückerstattung der Strom- und Energiesteuer erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden. Seit Anfang 2025 stellt der Zoll ein Online-Portal zur Verfügung, über das diese Anträge elektronisch eingereicht werden müssen. Für viele landwirtschaftliche Betriebe ist dieser Prozess aufgrund begrenzter personeller Ressourcen und technischer Anforderungen eine erhebliche Herausforderung. Genossenschaften im ländlichen Raum könnten bei diesem Prozess unterstützen und die Anträge stellvertretend für ihre Mitglieder einreichen. Nach aktueller Rechtslage ist dies jedoch nicht zulässig, da die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich den in § 3 und § 4 StBerG genannten Personen und Vereinigungen vorbehalten ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots innerhalb der Reform des Steuerberatungsrechts
Im Kontext der Reform des Steuerberatergesetzes wird eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots im StBerG diskutiert. EQT bemüht sich um eine unveränderte Beibehaltung der derzeit geltenden Rechtslage durch eine Streichung der im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehenen Änderung des § 55a StBerG.
- Bereitgestellt von: EQT Partners GmbH am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einmalbesteuerung bei Anteilsübertragungen mit Grundbesitz gesetzlich eindeutig sicherstellen (GrEStG). Doppelte Besteuerungstatbestände bei Share Deals vollständig ausschließen. Anzeigefristen für Erwerbsvorgänge praxistauglich ausgestalten (§§ 18 ff. GrEStG). Konzerninterne Umstrukturierungen umfassend von der Grunderwerbsteuer befreien (§ 6a GrEStG reformieren). Fortgeltungsregelung für Personengesellschaften verlängern oder entfristen (§ 24 GrEStG). Nichterhebungsregelungen für Personengesellschaften sichern (§§ 5–7 GrEStG). Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer unterlassen (§ 16 GewStG).
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer werden positiv bewertet. Bei der Besteuerung von Anteilsübertragungen mit Grundgesetz wird grundsätzlicher Reformbedarf gesehen. Die Anhebung des Mindeststeuersatzes bei der Gewerbesteuer wird kritisch betrachtet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 40/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), gegen eine Verschärfung der Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 01.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), keine Verschärfung Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Afileon Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
Reform des Steuerberatergesetzes, Bemühungen gegen eine Verschärfung zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Kohlberg Kravis Roberts GmbH am 25.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
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04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
Reform des Steuerberatergesetzes, Bemühungen gegen eine Verschärfung zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Kohlberg Kravis Roberts GmbH am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
Reform des Steuerberatergesetzes, Bemühungen gegen eine Verschärfung zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Kohlberg Kravis Roberts GmbH am 25.09.2025
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Adressatenkreis:
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20.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratugnsstellen
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Vorschläge zur Konkretisierung des Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zur Rechtssicherheit.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 14.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach einer Modernisierung des Steuerberatungsgesetzes mit technologieoffenen, innovationsfreundlichen Regelungen. Ziel ist die Sicherstellung eines breiteren Zugangs zu professioneller Steuerberatung für Startups, KMU und Bürger*innen, die Ermöglichung digitaler Geschäftsmodelle (TaxTech) und die Förderung von Investitionen in die Branche durch flexible Beteiligungsmodelle. Empfehlungen u.a.: Öffnung der Geschäftsführung für IT- und Digitalexpert*innen (§ 55b StBerG), technologieoffene Auslegung von Nebenleistungen (§ 4e StBerG-E), keine Verschärfung des Fremdbesitzverbots, Einführung eines registrierten Zulassungsmodells nach Vorbild § 10 RDG für standardisierbare Steuerleistungen, Standardisierung von Datenzugang und APIs für Bürger*innen, Unternehmen und Dienstleister.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zu einer Klarstellung im Rahmen der 9. Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Der Verband spricht sich für einen klarstellenden Hinweis in der Gesetzesbegründung aus. Dieser sollte verdeutlichen, dass diejenigen, die Verträge im Sinne des § 2 Abs. 1 WoPG schließen oder vermitteln, nach der Neuregelung in § 4e StBerG-E weiterhin befugt bleiben, bei der Ausfüllung von Anträgen auf Wohnungsbauprämie Hilfe zu leisten.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 22.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Entwurfsbegründung zu § 4e StBerG-E (Beantragung von Ansässigkeitsbescheinigungen), Änderung der Entwurfsbegründung zu § 50c EStG (Anträge auf Erstattung von Kapitalertragsteuer), Änderung von Artikel 7 des Gesetzes (Inkrafttreten)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein zu dürfen. Dazu merkt das IDW an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften gehören ins RDG
Rechtsdienstleistungsrechtliche Vorschriften sollten nicht in das StBerG, sondern konsolidiert im RDG aufgenommen werden. Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit sollte gestrichen werden. Angeregt wird ferner eine zwingende Konzentration der Aufsicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des § 55a StBerG inkonsistent mit Reformüberlegungen beim Anwaltsberuf ist, wonach eine Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises ausländischer Anwaltsgesellschaften angedacht ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für einen Wegfall der Betragsgrenzen für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG bzw. § 4 StBerG-E ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Streichung der Einschränkung des passiven Wahlrechts von Beratungsstellenleitern in § 26 Abs. 2 StBerG-E ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratugnsstellen
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Leitungsbefugnis von Beratungsstellenleitern von zwei auf drei Beratungsstellen ein. Adressierte Paragraphen: § 23 Abs. 1 S. 3 StBerG ; § 20 Abs. 1 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Ausweitung des Vereinszwecks auf Nebenleistungen i.S.d. § 5 RDG und weiteren Nebenleistungen ein. Adressierte Paragraphen: § 14 Abs. 1 Nr. 1 StBErG ; § 18 Abs. 1 Nr. 3 StBerG-E
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 21.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben: