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31 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BBG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (31)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. AstraZeneca setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: AstraZeneca GmbH am 17.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt das maximale Bruttoentgelt..., ...hinausgeht, ist beitragsfrei. Die BBG liegt 2024 bei 62.100 Euro..., ... einmaligen Anhebung der BBG in der GKV auf das Niveau der BBG in der Rentenversicherung..., ... durch die Anhebung der BBG erwarten. Die Vorteilhaftigkeit..., ...gegenüber der Nicht-Anhebung der BBG zu erwarten. Den Szenarioanalysen..., ...könnte sich die Anhebung der BBG somit je nach Ausmaß der..., ...Gutverdienern durch die Anhebung der BBG könnte als Stärkung des...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. AstraZeneca setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 15.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt das maximale Bruttoentgelt..., ...hinausgeht, ist beitragsfrei. Die BBG liegt 2024 bei 62.100 Euro..., ... einmaligen Anhebung der BBG in der GKV auf das Niveau der BBG in der Rentenversicherung..., ... durch die Anhebung der BBG erwarten. Die Vorteilhaftigkeit..., ...gegenüber der Nicht-Anhebung der BBG zu erwarten. Den Szenarioanalysen..., ...könnte sich die Anhebung der BBG somit je nach Ausmaß der..., ...Gutverdienern durch die Anhebung der BBG könnte als Stärkung des...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgt (z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG)  Berufliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgt (z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG)  Berufliche...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gedeckelt“ auf bspw. 1,5 % der BBG in der GRV. Das Kapital...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch Anknüpfung an die BBG der allgemeinen Rentenversicherung..., ...Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG (derzeit 3.624 EUR), damit..., ...Rentenversicherung bzw. die BBG in der allgemeinen Rentenversiche..., ... Niveau von etwa 90% der BBG (West) gehoben wurde. Würde..., ...gemäß der Steigerung der BBG West in der all- gemeinen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützungskassen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG und der §§ 1 bis 3 KStDV von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die Leistungen der Unterstützungskassen an deren Leistungsempfänger die Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand mit Wirkung zum 13.6.1993 statt, also vor nunmehr über 30 Jahren. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist im Zeitraum von Juni 1993 bis zum Februar 2024 um insgesamt 73,68%, die Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung im gleichen Zeitraum um 88,04%. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch Anknüpfung an die BBG der allgemeinen Rentenversicherung..., ...Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG (derzeit 3.624 EUR), damit..., ...Rentenversicherung bzw. die BBG in der allgemeinen Rentenversiche..., ... Niveau von etwa 90% der BBG (West) gehoben wurde. Würde..., ...gemäß der Steigerung der BBG West in der all- gemeinen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzlichen Rentenversicherung (BBG der GRV) und die sozialabgaben-freie..., ...Dotierung in Höhe von 4% der BBG der GRV fallen weit auseinander...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gekoppelt sein (z. B. 1,5 % der BBG RV). • Durch einheitliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch Anknüpfung an die BBG der allgemeinen Rentenversicherung..., ...Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG (derzeit 3.624 EUR), damit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungs-grenze (BBG) der Rentenversicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...vgl. § 36 BeamtStG, § 63 BBG). Die vorgeschlagenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am bewährten 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge sollte festgehalten und dieses zukunftsorientiert weiterentwickelt werden. Es gilt, die 2002 zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführte Riester-Rente an die heutige Situation anzupassen und konkret bzgl. folgender Punkte zu reformieren: 1.) die Ausweitung des Kreis der Förderberechtigten 2.) die Weiterentwicklung der Förderung 3.) die Flexibilisierung der Garantie 4.) die Abschaffung der verpflichtenden Verrentung Wie befürworten zudem die Empfehlung der Fokusgruppe Altersvorsorge, eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds zuzulassen.

    • Bereitgestellt von: Union Asset Management Holding AG am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungs- grenze (BBG) der Rentenversicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Beitragsbemessungs-grenze (BBG) der Rentenversicherung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist, dass bei jeder Wahl für jedes Bundesgericht je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen und durchschnittlich auch zu 50 Prozent gewählt werden. Um dieses Ziel endlich zu erreichen, ist eine Reform der Wahl der Bundesrichter*innen unabdingbar. Das Gebot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, verpflichtet hierzu. Denn das derzeitige Wahlverfahren, insbesondere dessen fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge, stellt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen dar. Der djb fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Reform noch in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nicht (vgl. § 91 Abs. 1 BBG). 2. Rechtsweg Für Klagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... durch Anknüpfung an die BBG der allgemeinen Rentenversicherung..., ...Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG (derzeit 3.624 EUR), damit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG erscheint angesichts von Inflation und Einkommenssteigerungen zu starr. Maßnahmen zur Dynamisierung und Verbesserung der Förderung können sein: Erhöhung der Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50%, Dynamisierung der monatlichen Einkommensgrenze gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine dynamische Sozialversicherungsgröße, Gestaltung des Mindestbeitrags gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich in Bezug auf die Dauer des Dienstverhältnisses im Jahr. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.

    • Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch Anknüpfung an die BBG der allgemeinen Rentenversicherung..., ...Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG (derzeit 3.624 EUR), damit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nr. 3 EStG E) auf 3% der BBG in der allgemeinen Rentenversicherung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auswahlverfahrens, etwa nach § 8 BBG, erlangt haben, sondern..., ...Auswahlverfahren nach § 8 BBG erlangt haben, von Personalentscheidungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...messungsgrenze der GRV (BBG) als sinnvolle Richtgröße..., ... Grundzulage auf 3 % der BBG der GRV angehoben und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einschlägigen Vorschriften aus dem BBG hinreichend abgedeckt. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (162); zum IFG: OVG Bln-Bbg Beschl. v. 06.05.2009 –...
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