Stellungnahmen/Gutachten
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206 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EEG 2023"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (206)
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung steuerbarer Biogas-Einspeisungen
Flexibilisierung von Biogasanlagen und Anpassung der Ausschreibungsbedingungen (u.a. Bevorzugung von Anlagen mit Wärmenetzanschluss). Im Hinblick auf den zunehmenden Anteil an volatiler Stromerzeugung bedarf es aus Sicht des VKU einer sinnvollen Flexibilisierung steuerbarer Energieleistung, wie der Bioenergie. Stadtwerke, als lokale Energieversorger, sind oftmals in der Bioenergie tätig. Dabei ist die gesetzgeberische Ausgestaltung entscheidend für die Investitionstiefe vor Ort.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf von Regelungen zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Bioenergiepaket) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BMWK zur Änderung des EEG 2023 zu Bio-Energie (Biogaspaket..., ...die Anpassung des § 51 EEG 2023 (Förderstopp schon bei..., ...Verschärfung des § 51 EEG 2023. Es besteht dann ohnehin..., ...Modifikation des § 51 EEG 2023 zu einer weiteren Verkomplizierung..., ...letzten großen EEG-Reform (EEG 2023) ist das Ausschreibungsvolumen..., ...werden soll. In § 28c EEG 2023 sind 1.300 MW vorgesehen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung und Präzisierung der naturschutzfachlichen Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen im EEG. Dabei sollen insbesondere die Prüf- und Nachweispflichten klarer geregelt, die Prüfzuständigkeit von Netzbetreibern auf Fachbehörden übertragen, Nachweiszeiträume verkürzt sowie die Sanktionierung nach § 52 EEG 2023 praktikabler ausgestaltet werden. Ferner fordert der BDEW die Vermeidung von Widersprüchen zwischen EEG-Vorgaben und bau- sowie naturschutzrechtlichen Vorgaben, eine Entlastung der Netzbetreiber sowie bundeseinheitliche Eigenerklärungsformulare für Anlagenbetreiber.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 13.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023........................., ...Abs. 1a und § 48 Abs. 6 EEG 2023 ......................., ... nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 ........................, ...nach § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 ........................, ...bzw. nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 mindestens überwiegend..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 entsprechen, in vielen..., ...und § 52 Abs. 1 Nr. 9a EEG 2023 sehen vor, dass die ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustellen, da der..., ...6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023, BDEW-Stellungnahme ..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 werden neue Kriterien..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 ermöglicht. Der BDEW ..., ...): § 38 Abs. 2 Nr. 7 EEG 2023: „(2) Der Antrag nach..., ...9 von 22 § 48 Abs. 6 EEG 2023: „(6) Betreiber von ..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EEG 2023 anzuwenden sind. Der..., ...1a und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 klargestellt werden, ..., ...bzw. § 48 Abs. 6 Nr. 2 EEG 2023. BDEW-Bewertung Zu ..., ...Nachweispflichten nach § 48 Abs. 6 EEG 2023 § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 bereits die konkrete ..., ... § 52 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2023, dass sich die Sanktion...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Berechnung des anzulegenden Wertes für Biomasse Bestandsanlagen im EEG
Paragraph 39g Abs. 6 EEG 2023 benötigt eine klare gesetzliche Auslegung, damit eindeutig ist, ob für die Begrenzung des anzulegenden Wertes die theoretischen Werte der letzten drei Jahre oder die tatsächlich gezahlten EEEG-Förderungen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung führt zu widersprüchlichen Interpretationen, wirtschaftlichen Nachteilen für Biomasse-Bestandsanlagen sowie vermeidbaren Konflikten zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Eine präzise Regelung schafft Rechtssicherheit und einen verlässlich anwendbaren Maßstab für die Anschlussförderung.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biomasseanlagen nach § 39g Abs. 6 EEG 2023 Hintergrund und Problemstellung Durch § 39g Abs. 6 EEG 2023 wird für bestehende Biomasseanlagen..., ...gem. § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 auf die durchschnittliche..., ...gibt § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 sodann vor, dass auf ..., ...nach § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 ermittelte Durchschnitt..., ... da § 39g Abs. 6 S. 2 EEG 2023 erkennbar in einem logischen..., ...mit § 39g Abs. 6 S. 1 EEG 2023 zu lesen ist. Zum anderen..., ...Anpassung von § 39g Abs. 6 EEG 2023 dahin-gehend erforderlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW, um die Energiewende und Sektorkopplung nicht auszubremsen. Die Lösung liegt in einer Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ...Fernsteuerbarkeit von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In diesem Positionspapier gibt der BDEW eine sowohl praxis- als auch rechtsbezogene Bewertung zu den jeweiligen Kriterien zur Prüfung der ökologischen Mindeststandards sowie zur Vollzugskontrolle durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und den Netzbetreiber. Es wird klargestellt, was ein Stromnetzbetreiber überhaupt und in welchem Umfang kontrollieren kann. Stromnetzbetreiber betreiben Stromnetze und sind keine Experten für Biodiversität. Dieses Positionspapier enthält neben Hinweisen zur Ausgestaltung des Leitfadens - auch gerade hinsichtlich der Nachweispflichten der Anlagenbetreiber - Forderungen des BDEW zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen des anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt werden sollten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 erfüllen. Die Einhaltung..., ...Nichteinhaltung nach § 52 EEG 2023 sanktioniert werden. ..., ...Grundlagen § 37 Abs. 1a EEG 2023 und § 48 Abs. 6 EEG 2023..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 nur abgegeben werden,..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 übernommen worden. 2.2..., .... 2 Nr. 6 EEG 2023). Dies be-dingt, dass..., ...Abs. 1a Nr. 1, 3 und 4 EEG 2023 mög-lich, weil nur die..., ...48 Abs. 6 Satz 2 und 3 EEG 2023 („Ei-generklärung“ sowie..., ...erfüllen (§ 48 Abs. 6 EEG 2023). Unklar bleibt hier ..., .... § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 bestimmt zudem, dass ..., ...in § 48 Abs. 6 Satz 2 EEG 2023 als „Eigenerklä-rungen..., ...nach § 38a Abs. 2 und 3 EEG 2023 die Prü-fung der dort..., ...37 Abs. 1a Nr. 1 bis 5 EEG 2023 prüfen. Diese Prüfung..., ...Rahmen von § 38a Abs. 3 EEG 2023 faktisch nicht möglich..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 ist allerdings nicht ..., ...gilt. Nach § 52 Abs. 2 EEG 2023 tritt die Sanktion und..., ... 6 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EEG 2023 gar nicht kontrollieren..., ...37 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2023 dürfen nur abgegeben ..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 nicht durch die BNetzA..., .... 1a bzw. § 48 Abs. 6 EEG 2023 sicherzustel-len, da ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zu § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG 2023 I. Problem Nach Gesprächen..., ...Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 auch für die Vergangenheit..., ...der Nutzung des § 22b EEG 2023 z.B. eine PV-Anlage kleiner..., ...genommen hat, kann § 22b EEG 2023 für dasselbe Segment ..., ...von § 22b Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 dürfen Energiegenossenschaften..., ...geplanten Nutzung von § 22b EEG 2023 auch unterhalb der Ausschreibungsgrenze..., ... einstellen, um § 22b EEG 2023 für ein Solardachprojekt..., .... 3 S. 2 Nr. 2; 22b EEG 2023: • die Akteursvielfalt..., ...befreien, womit § 22b EEG 2023 auch der Fokussierung..., ...der Nutzung von § 22b EEG 2023 keine weiteren Projekte..., ...Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 EEG 2023 für die Vergangenheit (sowie § 22b Abs. 5 EEG 2023 für die Zukunft) so formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jahres-Zeitraum des § 22b Absatz 5 EEG 2023 in Betrieb genommene ..., ... gemäß § 22b Absatz 5 EEG 2023 von Bürgerenergiegesellschaften..., ...§ 22b Absatz 1 oder 2 EEG 2023 folgenden Jahren nicht..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 1 EEG 2023 im Grunde eindeutig. ..., ...einer Förderung nach dem EEG 2023, also sowohl über die..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 2 EEG 2023 nicht bedurft hätte. ..., ...und Absatz 2 Nummer 1 EEG 2023 folgenden Jahre in Anspruch..., ...§ 22b Absatz 5 Satz 2 EEG 2023 lediglich zusätzlich ..., ...Ergebnis muss § 22b Absatz 5 EEG 2023 demnach so verstanden..., ... 1, Absatz 2 Nummer 2 EEG 2023 neben dem Verbot der ..., ...Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2023 eine Fokussierung auf..., ... wurde § 22b Absatz 5 EEG 2023 aufgenommen. Das vorstehend..., ..., dass § 22b Absatz 5 EEG 2023 ausschließlich die erneute...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusatzbelastungen für Energiewende vermeiden
Sämtliche PV-Anlagen müssen bei Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen sicht- und fernsteuerbar sein, sofern hinter demselben Netzanschluss eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE wie Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Ladestation) installiert ist. Dies gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Diese Koppelung führt zu Aufwand und Kosten. Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Anlagenbetreiber und das Elektrohandwerk (BDEW, BSW, VKU und ZVEH) fordern daher eine Eingrenzung dieser Regelung auf die netztechnisch relevanten Anlagen größer 7 kW.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Messsystems nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 und den geltenden Übergangsbestimmungen..., ...Bestandsanlagen nach dem EEG 2023 (Inbetriebnahme vor ..., ...Änderung von § 9 Abs. 1 EEG 2023 sowie den geltenden ..., ...100 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2023). Diese Regelung beruht..., ...Leistungsgrenze nach § 9 Abs. 1 EEG 2023 anzupassen ist, sollte..., ... von EEGAnlagen (§ 9 EEG 2023) an das Vorhandensein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomassepaket muss Anlagenbestand ohne Kollateralschäden flexibilisieren
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 06.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) 6 1.2. Die..., ...eines neuen § 39i Abs. 2a EEG 2023 streichen) ............., ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023) 10 3. Zur Verkürzung..., ...Änderung von § 39g Abs. 2 EEG 2023 streichen) ............., ...Ergänzung von § 39g Abs. 5 EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) ............., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) ......................., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) ......................., ...Verkleinerung ggü. dem EEG 2023, da Biogasan-lagen gemäß..., ...produzieren dürfen wie im EEG 2023. Für den Be-stand von..., ...Bemessungsleistung“). Gemäß EEG 2023 dürfen Biogasanlagen ..., ...ausgelastet sind: Das EEG 2023 begrenzt die jährliche..., ...Zudem sieht bereits das EEG 2023 für neu be-zuschlagte..., ...in § 39i Abs. 2 Nr. 1 EEG 2023 für die Ausschreibungen..., ...erhöht, von 1.300 MW (EEG 2023) auf 2.045 MW (FrakE)..., ...produzieren darf, ggü. dem EEG 2023 in etwa halbiert. Im EEG 2023 wird die Bemessungsleistung..., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) Für neue ..., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) Die Mehrkosten für ..., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) Mit dem FrakE soll ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG schnell reformieren: Flexibilität sichern, Vergütung stärken, Kleinanlagen fördern.
Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
-
18.06.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG 2023) Seite 2 Vorschläge..., ...Änderung von § 39m Abs. 2 EEG 2023)........................, ...eines neuen § 39g Abs. 1a EEG 2023; Ergänzung von § 39g Abs. 2 EEG 2023)......................., ... neuen § 39g Abs. 2a EEG 2023)........................, ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023; Ergänzung von § 100 EEG 2023)........................, ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023)........................, ... §§ 3, 39d Abs. 2 & 3 EEG 2023)........................, ...Änderung § 8a Abs. 1, 3 EEG 2023)........................, ...einer neuen Anlage 6 im EEG 2023)......................., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023)........................, ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023)........ 28 Teil #3:..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV..., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ... § 44b Abs. 5 & § 100 EEG 2023) ......................., ...Abs. 2 EEG 2023) Laut Koalitionsvertrag..., ... EEG 2023) Für neue und bestehende..., ...Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2023) § 39i Abs. 5 EEG 2023..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomassepaket muss Anlagenbestand ohne Kollateralschäden flexibilisieren
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG 2023) Seite 2 Vorschläge..., ...Änderung von § 39m Abs. 2 EEG 2023) ......................., ...eines neuen § 39g Abs. 1a EEG 2023; Ergänzung von § 39g Abs. 2 EEG 2023)......................., ... neuen § 39g Abs. 2a EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023; Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ...Änderung von § 28c Abs. 2 EEG 2023) ......................., ... §§ 3, 39d Abs. 2 & 3 EEG 2023) ......................., ...Änderung § 8a Abs. 1, 3 EEG 2023) ......................., ...einer neuen Anlage 6 im EEG 2023)......................., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ........ 28 Teil #3..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV..., ... (Ergänzung von § 100 EEG 2023) ......................., ... § 44b Abs. 5 & § 100 EEG 2023) ......................., ...Abs. 2 EEG 2023) Laut Koalitionsvertrag..., ... EEG 2023) Für neue und bestehende..., ...Änderung von § 39i Abs. 5 EEG 2023) § 39i Abs. 5 EEG 2023..., ... von § 90 EEG 2023 & § 3 Abs. 1 BioStNachV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biodiversitätsanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Definition von Biodiversitätssolaranlagen als Anlagen, die auf Flächen und in einer Art und Weise errichtet und betrieben werden, die in besonderem Maße den Erhalt und den Ausbau der Biodiversität fördert. Dies wiederum erlaubt entsprechenden Anlagen, an den Ausschreibungen des EEG teilzunehmen.
- Bereitgestellt von: DWR eco GmbH am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... von § 6 Abs. 2 und 3 EEG 2023, die tatsächlich erzeugte..., ...Vorgaben in § 22b Abs. 6 im EEG 2023 den Gebrauch der Länderöffnungsklausel..., ...des § 6 Absätze 2 und 3 EEG 2023: Festhalten an tatsächlich..., ...werden. Änderung des § 6 EEG 2023: Gleichbehandlung für..., ...Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 EEG 2023 nicht allen Anlagenbetreibern..., ...Vorzüge des § 6 Abs. 5 EEG 2023 nutzen und die Beteiligungsabgabe..., ...Mechanismus des § 6 Abs. 5 EEG 2023 erfolgt. Änderung des..., ...Länderöffnungsklausel des § 22b Absatz 6 EEG 2023 eine solche gesetzliche..., ...durch § 22b Absatz 6 RefE EEG 2023 + 50 % 200000 150000..., ...Belastungs-Benchmark (RefE EEG 2023) Belastungs-Benchmark (0,2 ct/kWh) (RefE EEG 2023) Ebenso ist auf die ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Solarpaket II / EnWG-Omnibus-Novelle - Anregung zu dringenden Kurzfristmaßnahmen
Der BDEW hat in seinem Kurzpapier zu PVSpitzen dringende Kurzfristmaßnahmen vorgeschlagen, die in dieser Novelle umgesetzt werden könnten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
01.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...entfernen (§ 100 Abs. 3a EEG 2023). Die Begrenzung der..., ...werden (§ 100 Abs. 3a EEG 2023). Bei der Wiedereinführung..., ... absenken. § 9 Abs. 1 EEG 2023 schreibt bei Einbau eines..., ...so dem in § 9 Abs. 1 EEG 2023 enthaltenen Verbund zwischen..., ...kW Derzeit sind gemäß EEG 2023 Anlagen ab einer installierten..., ...Direktvermarktung (§ 10b EEG 2023), die Meldepflichten ..., ...Veräußerungsform (§ 21c EEG 2023) und die Sanktionstatbestände (§ 52 EEG 2023). 1.4 „Marktmengenmodell..., ...2027 gemäß § 51 Abs. 1 EEG 2023 der anzulegende Wert ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Anschlusses und des Ausbaus Erneuerbarer Energien, Bürokratieabbau, neue Möglichkeiten des Energy Sharing
- Bereitgestellt von: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) am 03.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerbeteiligung nach §§ 6 und 22b EEG 2023 11 D. Bürokratieabbau..., ...Regelungen in § 3 Nr. 1 EEG 2023 bezieht (im EnWG gibt..., ...Jahren auf Basis von § 51 EEG 2023 zu erwartende zunehmende..., ...BBEn zu den §§ 6 und 22b EEG 2023 in der BBEn-Stellungnahme..., ... Verständlichkeit des EEG 2023 weiter zu verbessern ..., ...Umsetzung zu erhöhen. Das EEG 2023 enthält an vielen Stellen..., ...entstanden. In § 48 (2) EEG 2023 wurden die Vergütungen..., ...abgesenkten Höhe nach § 49 EEG 2023 festgeschrieben. § 48 (2a) EEG 2023 enthält allerdings weiterhin..., ...Februar 2024. In § 100 (40) EEG 2023 hat der Gesetzgeber nach..., ...Vorgaben nach § 6 und § 24 EEG 2023 nicht erfüllen müssen..., ...eine Vergütung nach § 48 EEG 2023 beansprucht werden kann..., ...) i.V.m. § 100 Nr. 21 EEG 2023 sind Freiflächen-Solaranlagen..., ...48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2023 gilt. Hierzu wäre der..., ...Dritten gemäß § 10 (1) EEG 2023 erstmals nachgewiesen..., ...nach § 48 Abs. 2a Satz 1 EEG 2023, also der Höhe des Anspruchs..., ...nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 für Anlagen bis 200 kWp..., ...beteiligt sind (§ 100 Nr. 9a EEG 2023 RefEntw) Wir begrüßen..., ...zur Änderung des §10 c EEG 2023 RefEntw schlagen wir ..., ...aufzulösen, in dem in § 10c EEG 2023 formulierten Nebensatz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ...Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll ..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll ..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (...)
Ziel ist es im Zuge der Gesetzgebung einzelne Bestandteile des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung zu beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die hochaufgeständerten Solaranlagen. Ziel ist es das Missbrauchspotenzial zu verringern und Klarheit in die Regelungen zu bekommen und damit einen nachhaltigen Erhalt des Agri-PV-Segments zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Verband für nachhaltige Agri-Photovoltaik (VnAP) e.V. am 18.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... neuen § 3 Nummer 29a EEG 2023 werden die bisher für..., ...Nummer 3 Buchstabe a bis c EEG 2023 in verschiedenen Normen..., ...Anforderungen nach § 3 Nummer 29a EEG 2023. Agri-PV-Anlagen auf..., ...Nummer 29a Buchstabe b EEG 2023 wird klargestellt, dass..., ...Nummer 29a Buchtstabe c EEG 2023 muss die lichte Höhe ..., ...Nummer 29a Buchstabe c EEG 2023 insgesamt mit einer lichten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind bereits so streng..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 nicht notwendig ist. ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Mit Blick auf das Betätigungsfeld von Energiegenossenschaften sollen folgende Anpassungen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 18.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagen mit Förderung nach EEG 2023 ( keine Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) geltende Regel soll ..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) erhalten. Die Änderung..., ...Anwendbarkeit von § 100 Abs. 1 EEG 2023) gilt außer bei Anlagen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EEG-Anpassung im Sinne von Bürgerenergiegenossenschaften
Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften in § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen Praxis ausrichten – Definition in § 3 Nr. 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte von Bürgerenergiegesellschaften erweitern.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 3 Nr. 15 und § 22b EEG 2023 näher an der energiegenossenschaftlichen..., ... 15 Folgesatz nach d) EEG 2023 auf anteilige Kooperationsprojekte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Reform des Strommarktes
Ziel des Verbandes ist einerseits die Reform des Finanzierungsmechanismus von einer zeit- auf eine mengenbasierte Vergütung und andererseits die Berücksichtigung weitere Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft, Batterien in der Kraftwerkstrategie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Strompreise 5 2 §51 EEG 2023 und seine Wirkung 8 ..., ...Pönalisierung des §51 EEG 2023 nicht nur die betriebswirtschaftliche..., ... 2030 sollen nach dem EEG 2023 bereits 80% der Stromversorgung..., ...Basisszenario) 2 §51 EEG 2023 UND SEINE WIRKUNG Erstmals..., ... Jahr 2027 (siehe §51 EEG 2023) auf jede einzelne negative..., ... 60% erhöht. Der §51 EEG 2023 wird somit häufig wegen..., ...Verschärfung unter §51 EEG 2023 einen in den kommenden..., ...Pflicht zur Überbauung: Im EEG 2023 gibt es eine „Pflicht..., ... Diese Anforderung im EEG 2023 besagt, dass die maximal..., ...Biogasanlagen können laut EEG 2023 zusätzlich zur Marktprämie..., ...umgelegt werden. 2 Da im EEG 2023 Bestandsanlagen, die ..., ...von 1 MW errichtet. Im EEG 2023 könnte diese Anlage Zahlungen..., ...Weitere Anforderungen des EEG 2023, z.B. Qualitätskriterien...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Biomassepaket muss Anlagenbestand ohne Kollateralschäden flexibilisieren
Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich flukturierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschriebungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
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BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzung von § 39g Abs. 5 EEG 2023) Der zehnjährige Vergütungszeitraum..., ...Änderung von § 39i Abs. 1 EEG 2023 streichen) Für neue ..., ...zur Änderung von § 50a EEG 2023) Die Mehrkosten für ..., ...zur Änderung von § 39d EEG 2023) Mit dem FrakE soll ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die lediglich eine einfache (finanzielle) Bürgerbeteiligung vorsieht, sollte vermieden werden. Stattdessen sollte eine Regelung zur echten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Wind- und Photovoltaik-Freiflächen-Projekten, wie z.B. mit Bürgerenergiegesellschaften, eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden..., ...die Gemeinde gemäß § 6 EEG 2023 erfüllen zu können. Laut..., .../kWh im Sinne des § 6 EEG 2023) vom Anlagenbetreiber..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...Bürgerenergiegesellschaften gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 sollte es möglich sein..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 dürfen BEG und ihre Mitglieder..., ...für BEG in § 3 Nr. 15 EEG 2023 sind so streng, dass ..., ...Regeln in §§ 3 Nr. 15, 22b EEG 2023 sehr streng sind, lässt..., ... Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG 2023 sollte gestrichen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (...)
Ziel ist es im Zuge der Gesetzgebung einzelne Bestandteile des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung zu beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die hochaufgeständerten Solaranlagen. Ziel ist es das Missbrauchspotenzial zu verringern und Klarheit in die Regelungen zu bekommen und damit einen nachhaltigen Erhalt des Agri-PV-Segments zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Verband für nachhaltige Agri-Photovoltaik (VnAP) e.V. am 18.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... neuen § 3 Nummer 29a EEG 2023 werden die bisher für..., ...Nummer 3 Buchstabe a bis c EEG 2023 in verschiedenen Normen..., ...Anforderungen nach § 3 Nummer 29a EEG 2023. Agri-PV-Anlagen auf..., ...Nummer 29a Buchstabe b EEG 2023 wird klargestellt, dass..., ...Nummer 29a Buchtstabe c EEG 2023 muss die lichte Höhe ..., ...Nummer 29a Buchstabe c EEG 2023 insgesamt mit einer lichten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Naturschutzfachliche Mindestkriterien bei PV Freiflächenanlagen, Umsetzung EEG
Zur Steigerung der Biodiversität auf den Flächen der geförderten PV-FFA müssen zahlreiche Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht erfüllt werden, dazu gehören bei den Kriterien im Speziellen (§ 37 Absatz 1a EEG) sowie Ergänzung des §12 PflSchG Absatz 2 um Freiflächenanlagen
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 10.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 in der Praxis“ (Stand..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 in der Praxis“. Am 22.07.2024..., ...Mindestkriterien. Im § 37 und § 48 EEG 2023 ist lediglich von „Kriterien..., ...Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023: Nr. 1 – Beanspruchte..., ...erreicht werden? - Laut EEG 2023 ist auf dem Boden „unter..., ...angerechnet werden (Im EEG 2023 steht, dass auf 10 % ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedeutung der EE-Vergütung bei Aufdach-Anlagen
- Kleine PV-Dachanlagen sind unverzichtbar: Sie treiben die Energiewende in Städten voran, wo Dachflächen oft die einzige Option sind. - Förderung bleibt notwendig: Ein vollständiger Förderstopp gefährdet die Wirtschaftlichkeit und behindert den weiteren Ausbau. - Marktrückgang stoppen: Der Aufdach-PV-Markt schrumpft bereits – weitere Rückgänge gefährden Arbeitsplätze und Branchenstabilität. - Dachpotenziale voll ausschöpfen: Ohne Förderung werden Anlagen zu klein dimensioniert, und wichtige Flächen bleiben ungenutzt.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 29.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... den Zielvorgaben des EEG 2023 soll sich die PV-Kapazität..., ...geringer ausfallen als im EEG 2023 prognostiziert. Abb...., ...die Ausbauziele gemäß EEG 2023 bis 20311 1 Quelle: ..., ...formulieren. Im Rahmen des EEG 2023 wurde festgelegt, dass..., ...Anschlussförderung nach § 23b EEG 2023. Technologieoffene...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Bereitgestellt von: Fachagentur zur Förderung einer natur- und umweltverträglichen Nutzung der Windenergie an Land und der Solarenergie e.V. am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weitere Hinweise zu § 6 EEG 2023 Es sollte geprüft werden..., ...vollumfängli-che Umsetzung von § 6 EEG 2023 gekoppelt werden kann..., ...gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023, S. 4 ff. 4 Im Jahr ..., ...Vgl. FA Wind 2024, § 6 EEG 2023 in der Umsetzung. Eine...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Solarpaket hinsichtlich bürgernahe Energiewende
Verbesserungen für die dezentrale Energiewende. Verbesserungen beim Mieterstrom und der Direktvermarktung von PV-Kleinanlagen. Forderung nach Solarpflicht. Verbesserungen für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anlagenzusammenfassung im § 24 Absatz 2 EEG 2023 geändert. Bürgerenergie-Solarparks..., ...Ergänzung in § 24 Abs. 2 EEG 2023 vor: Abweichend von..., ...Höchstwerte. Nach § 46 Abs. 1 EEG 2023 bzw. § 48 Abs. 1a EEG...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Flugwindenergie im EEG
Mit dem Solarpaket wurde Flugwindenergie in das EEG aufgenommen inklusive einer FWE-spezifischen Vergútung.
- Bereitgestellt von: Airborne Wind Europe AISBL am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... § 47 (dieser ist in EEG 2023 weggefallen). Es wird..., ...Korrekturfaktor Gemäß § 22 Abs. 2 EEG 2023 werden Anlagen mit einer..., ...Formulierung für § 46 Abs. 3 EEG 2023: „Für Anlagen mit einer..., ...46 Abs. 1 i.V.m. § 36h EEG 2023 und der Bundesnetzagentaur...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 EEG 2023. Aus diesem Grund sollte..., ...BEG) gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber..., ...BEG-Definition in § 3 Nr. 15 b) EEG 2023 knüpft an einen Umkreis..., ...Anlage“ ist in § 3 Nr. 1 EEG 2023 legal definiert. „1. ..., ...Mustervertrag und Prozess zu § 6 EEG 2023 (Kommunalbeteiligung)...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Danach gilt der § 6 EEG 2023 für Vereinbarungen, die..., ...Werden diese nach § 6 EEG 2023 geschlossenen Vereinbarung..., ... – § 6 Absatz 2 und 3 EEG 2023 in ihrer neuen Fassung..., ...Änderung in § 6 Absatz 5 EEG 2023 keine Über-gangsbestimmung..., ...Vereinbarung nach § 6 Abs. 4 EEG 2023“ enthalten, die Vorhabenträger..., ...1 und Absatz 3 Satz 1 EEG 2023 genannten Strommengen..., ... Sinne des § 3 Nr. 15 EEG 2023 anzuwenden. 18 von 30..., ...Bürgerenergiegesellschaft“ in § 3 Nummer 15 EEG 2023 definiert. Dabei wurde..., ...Ausgestaltung ist § 3 Nummer 15 EEG 2023 nicht praxistauglich,..., ...22b Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 betroffen sind. Wir fordern..., ...§ 3 Nummer 15 lit. a) EEG 2023 schlagen wir vor, dass..., ...Anforderungen gemäß § 3 Nummer 15 EEG 2023 erfüllen, sollten grundsätzlich..., ...Nummer 15 lit. a und b EEG 2023 an (neuer Text fett):..., ... § 52 Absatz 1 Satz 1 EEG 2023. Konkreter Vorschlag..., ...der Änderung in § 36i EEG 2023 wird die Frist für den..., ...getretenen Änderung des EEG 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 33)..., ...Windenergieanlagen an Land in § 36e EEG 2023 um sechs Monate auf 36..., ... § 55 Absatz 1 Satz 2 EEG 2023 geregelten Pönalfristen..., ...der Änderung in § 36i EEG 2023 soll nun auch die Bestimmung..., ...Absatz 4 Nummer 2 lit. a EEG 2023 wie folgt zu ändern: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 30.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gefördert (§ 21 Abs. 3 EEG 2023): • es muss sich um..., ...Regelungswirkung des § 2 EEG 2023 setzt sich allerdings..., ... (vgl. § 4 S. 1 Nr. 3 EEG 2023). Gemäß § 4 S. 2 EEG ..., ... (vgl. § 100 Abs. 39 EEG 2023) jedenfalls nur bis zu..., ... des § 30a EEG 2023 durchlaufen werden. Hierunter..., ... 22 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EEG 2023 weiterhin bis zu einer..., ...nach Maßgabe des § 33b EEG 2023 ausge-nommen. - 56 -..., ...Nr. 1 - 4, Abs. 1 S. 4 EEG 2023 und § 48 Abs. 2a EEG ..., ... §§ 38c ff. EEG 2023. Solaranlagen des ersten..., ...sind nach § 3 Nr. 41a EEG 2023 jede Freiflä-chenanlage..., ...sind nach § 3 Nr. 41b EEG 2023 solche auf, an oder in..., ...Wertes nach § 48 Abs. 2 EEG 2023, bereits versiegelte ..., ... i. S. d. § 3 Nr. 41a EEG 2023. Die Wertermittlung ..., ... §§ 37 ff. EEG 2023 und die Ausschreibungsschwelle..., ... 22 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EEG 2023 bei einem MWp bzw. 1000..., ... Abs. 1 Nr. 3 lit. d) EEG 2023 werden Solaranlagen auf..., ...statt nach § 48 Abs. 2 EEG 2023 im Leis-tungsspektrum..., ...48 Abs. 1b S. 1 Hs. 2 EEG 2023. Schließlich ist das ..., ...35 Euro/kWp nach § 38d EEG 2023. Im Ergebnis sind die..., ... jene des § 22 Abs. 3 EEG 2023 gibt es dort nicht.137...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung von Energy Sharing soll es Bürger*innen ermöglichen, Strom über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Bürger*innen sollen zum Einen die Möglichkeit haben, sich in Bürgerenergiegesellschaften zusammen zu schließen, Erneuerbare-Energien-Anlagen gemeinsam zu betreiben und den Strom aus diesen Anlagen gemeinsam zu nutzen. Zum Anderen sollen Betreiber*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom regional, z.B. an eine*n Nachbar*in, weiterverkaufen können.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 13.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erneuerbaren Energien des EEG 2023 sind der Versuch, die..., ...ab. So weist weder das EEG 2023 noch ein anderes Energiegesetz..., ...Entschließungsantrag des Bundestags zum EEG 2023 vom 5. Juli 2022 einen..., ...Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 EEG 2023, die der profitierenden..., ...Doppelvermarktungsverbot nach §80 EEG 2023 stehen, daher ist für..., ...Regionalnachweisregisters und in § 3 Nr. 15 EEG 2023 verwendet. Daran knüpft...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erneuerbaren Energien des EEG 2023 sind der Versuch, die..., ...ab. So weist weder das EEG 2023 noch ein anderes Energiegesetz..., ...Entschließungsantrag des Bundestags zum EEG 2023 vom 5. Juli 2022 einen..., ...Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 EEG 2023, die der profitierenden..., ...Doppelvermarktungsverbot nach §80 EEG 2023 stehen, daher ist für...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerenergiegesellschaften (BEG) in § 3 Nr. 15 EEG 2023. Aus diesem Grund sollte..., ... BEG gemäß § 3 Nr. 15 EEG 2023 möglich sein, Betreiber...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verstärkung der Anreize zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen sowie zur Verbesserung der Planungssicherheit für eine Anschlussförderung von Bestandsanlagen: Umstellung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden bzw. Betriebsviertelstunden, Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags auf 100 Euro pro kWh installierter Leistung, Entfall der Förderung bereits bei schwach positiven Preisen, bevorzugte Bezuschlagung von an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossenen Bestandsanlagen bis Ende 2027, dauerhafte Streichung der Südquote, Anhebung der Ausschreibungsmengen, Verkürzung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 5 Jahren auf 2 Jahre und Verlängerung der Anschlussförderung auf 12 Jahre; Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
-
BT-Drs. 20/14246
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmeversorgungseinrichtung aus § 3 Nummer 47a EEG 2023 neu gefasst werden. Eine..., ...Anpassung des § 3 Nummer 47a EEG 2023 erforderlich und neu ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Energie- und Wasserwirtschaft
Um effiziente Prozesse in der Energie- und Wasserwirtschaft zu gewährleisten, macht der BDEW unterschiedliche Vorschläge für den Abbau bürokratischer Hürden. Diese betreffen unterschiedliche Gesetze des Energierechts. Beispiel: Bürokratieabbau im Strom und Energiesteuerrecht.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffene Norm: § 52 EEG 2023 Belastung: Die durch das EEG 2023 eingefügte, gestufte Sanktionsmechanik des § 52 EEG 2023 führt zu signifikanter..., ...Veräußerungsform (§ 52 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2023). An deren Stelle sollte..., ...die Anwendung von § 52 EEG 2023 bei Forderungsermittlung..., ...von § 52 Abs. 1 Nr. 9 EEG 2023. 3.3 Im EnWG anpassen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlung zur Änderung des EEG im Bereich der Wasserkraft (§ 40 EEG) durch Einführung einer neuen Vergütungsklasse für Anlagen <100 kW mit einer Vergütung von 19,5 Cent/kWh, eine Anpassung der Vergütung an die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre in den anderen Vergütungsklassen sowie die Abschaffung der Degression.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Wasserkraft Mit dem EEG 2023 wurde in § 2 das überragende..., ...Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) § 40 Wasserkraft 1...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zahlreiche im EEG geregelten Gesetzesgrundlagen beeinflussen die Wirtschaflichkeit der Biogasbranche, welche es zu stärken gilt. Hierbei geht es insbesondere um den Abbau von Bürokratie, der Stärkung von Anreizsystemen für den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen, dem Abbau hemmender Regularien, der Ermöglichung neuer Geschäftsmodelle, einer praxisgerechten Umsetzung bestehender Regularien sowie der Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für neue Biogasanlagen (EEG 2023) sowie Bestandsanlagen..., ...Biomasse-Ausschreibungsvolumen im EEG 2023 ist viel zu gering (siehe..., ...Biomasse-Volumen laut § 28 c EEG 2023 600 500 400 300 Biomethan-Volumen laut § 28d EEG 2023 600 600 600 600 Übertrag..., ...Verschärfend wurde gemäß EEG 2023 das Biomasse-Ausschreibungsvolumen..., ...EEG-Ausschreibungsvolumina im EEG 2023 sich die Stromerzeugung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse im Stromsteuerrecht anerkennen und steuerlich fair gegenüber fossilen Energien behandeln
Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genü-gen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse muss weiterhin als erneuerbare Energie im Stromsteuergesetz definiert sein
Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 ausreichend und maßgeblich..., ...welcher auch im Rahmen des EEG 2023 (siehe auch §3 Nr. 29a EEG 2023) ausreichend und maßgeblich..., .../EU, die auch für das EEG 2023 ausreichend sind, genü...
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Zu Regelungsvorhaben: