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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ApoG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (43)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen (Einrichtungen nach §115g Nr. 1-4 SGB V)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform: Erweiterung Leistungsgruppenkriterien um AMTS-relevante Aspekte
Aufnahme von Krankenhausapotheken als "sachliche Ausstattung" in den Leistungsgruppen 08, 09, 35, 40, 43, 44, 45, 46, 48, 49 Ergänzung von weitergebildeten Fachapotheker*innen oder fortgebildeten Apothekerin*innen mit entsprechender Qualifikation in den Leistungsgruppen 08, 48, 49, 64, 57 Erweiterung von §14 Abs. 7 Satz 2 um die Möglichkeit für Krankenhausapotheken, sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen zu versorgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 15.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Aufnahme pharmazeutischer Dienstleistungen / Medikationsanalysen als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Vorhalten von Krankenhausapotheken als Qualitätskriterium in bestimmten Leistungsgruppen - Möglichkeit der Leistungserbringung durch Krankenhausapotheken (Arzneimittelversorgung und pharmazeutische Betreuung) für alle Einrichtungen (stationäre, teilstationäre, ambulante, ...), die in Trägerschaft eines Krankenhauses betrieben werden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Besteht laut Gesetzentwurf ein Kooperationsvertrag zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim, soll diese Apotheke mit den versorgenden Ärzten Absprachen darüber treffen können, dass diese Verschreibungen, einschließlich elektronischer Verschreibungen, unmittelbar an die Apotheke übermitteln. Es fehlt hier die die Berücksichtigung der Interessen der Pflegeeinrichtungen und der von ihnen versorgten Menschen. Diese müssen im Gesetzestext Eingang finden. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachpersonen in Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI In-vitro-Diagnostika anwenden dürfen, die für patientennahe Schnelltests verwendet werden. Pflegeheime und -dienste sollen dafür nicht vergütet zu werden. Das lehnt der bpa ab und fordert eine Vergütung.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 19.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der AVWL fordert, das Potenzial der Apotheken zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen und den apothekerlichen Heilberuf fortzuentwickeln. Insbesondere strebt der AVWL Regelungen an, mit denen Apotheken stärker in Prävention, aber auch die Früherkennung von Erkrankungen eingebunden werden. Bei definierten, unkomplizierten Erkrankungen müssen Apotheken künftig erste Anlaufstelle für Patienten sein, in definierten Notfallsituationen verschreibungspflichtige Dauer- und Bedarfsmedikationen abgeben und Patienten bei einer neuen Dauertherapie in den ersten Wochen intensiv begleiten dürfen. Damit können Apotheken zur Sicherung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung beitragen. Insgesamt führt dies zu einer Verbesserung der Versorgungswirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 15.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BTK und bpt begrüßen es, dass der unter einer neuen Hausleitung hervorgebrachte Gesetzesentwurf viele der u. E. zu befürwortenden Regelungen aus dem vorherigen Entwurf, welcher der Diskontinuität anheimgefallen war, aufweist. So freut es uns, zum Beispiel, dass die Verpflichtung zur erstmaligen Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen für Hunde und Katzen auf das von der EU vorgesehene Jahr, 2030, um vier Jahre verschoben werden soll.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 03.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
-
BR-Drs. 359/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Apothekenversorgung im strukturschwachen Raum
Stärkung der wohnortnahen Versorgung mit Apotheken im strukturschwachen ländlichen Raum, Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durch Apotheker_innen, Schutzimpfungen durch APN-Pflegefachkräfte (QN 7-Niveau)
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 06.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Verschlechterung der Patientenversorgung durch den Abbau von qualitativ hochwertiger Versorgung durch öffentliche Apotheken
- Bereitgestellt von: Bayerischer Apothekerverband e.V. am 25.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung und Weiterentwicklung der BIS 2030-Strategie
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI durch eine umfassende Teststrategie, die Sicherung und den Ausbau des Versorgungsangebots, die Sicherung der ganzheitlichen Prävention für alle Zielgruppen sowie niedrigschwellige Beratung
- Bereitgestellt von: HIV-Kooperation am 16.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform einer zukunftsorientierten Notfallversorgung im Interesse der Versichertengemeinschaft
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung und Weiterentwicklung der BIS 2030-Strategie
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI durch eine umfassende Teststrategie, die Sicherung und den Ausbau des Versorgungsangebots, die Sicherung der ganzheitlichen Prävention für alle Zielgruppen sowie niedrigschwellige Beratung
- Bereitgestellt von: HIV-Kooperation am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Vernetzung bereits bestehender, etablierter Strukturen wird begrüßt. Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend inhaltlich mit einer Reform der Notfallrettung abgestimmt werden. Weitere, aktuelle Reformvorhaben – wie etwa die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – sind stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages reduziert die Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten auf die Erstversorgung, während gleichzeitig doppelte Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen mit zusätzlichem Finanzbedarf geschaffen werden. Diese Regelung wird daher abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Vernetzung bereits bestehender, etablierter Strukturen wird begrüßt. Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend inhaltlich mit einer Reform der Notfallrettung abgestimmt werden. Weitere, aktuelle Reformvorhaben – wie etwa die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – sind stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages reduziert die Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten auf die Erstversorgung, während gleichzeitig doppelte Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen mit zusätzlichem Finanzbedarf geschaffen werden. Diese Regelung wird daher abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 11.08.2025
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gesetzentwurfes setzt sich GSK für die Erweiterung niedrigschwelliger Impfangebote in Apotheken ein. Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen in der Medizin, um Krankheiten vorzubeugen und sie sind wirksam sowie kostengünstig. Leider sind die Impfquoten in Deutschland im internationalen Vergleich besorgniserregend niedrig oder stagnieren seit Jahren. Wir unterstützen daher die Initiative, die Impfquoten durch zusätzliche niederschwellige Impfangebote zu erhöhen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen gemäß den Empfehlungen der STIKO.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.11.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zu Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Sinne der Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 24.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Vernetzung und Koordinierung des mehrschichtigen Notfallversorgungssystems sowie Verbesserung des Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich im SGB V. Ferner muss im weiteren Verlauf auch für die Finanzierung der Anbindung aller Akteur*innen des Rettungswesens an die Telematikinfrastruktur inklusive der notwendigen Softwareausstattung der Leitstellen und Rettungsdienste gesorgt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gesetzentwurfes setzt sich GSK für die Erweiterung niedrigschwelliger Impfangebote in Apotheken ein. Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen in der Medizin, um Krankheiten vorzubeugen und sie sind wirksam sowie kostengünstig. Leider sind die Impfquoten in Deutschland im internationalen Vergleich besorgniserregend niedrig oder stagnieren seit Jahren. Wir unterstützen daher die Initiative, die Impfquoten durch zusätzliche niederschwellige Impfangebote zu erhöhen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen gemäß den Empfehlungen der STIKO.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 30.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Angebots von in Apotheken verimpfbaren Imfstoffen zur Stärkung der Prävention und Steigerung von Impfquoten, beispielsweise durch eine Anpassung der Regelung des § 20c Abs. 1 S. 1 IfSG und des § 132e Abs. 1a SGB V sowie korrespondierenden Regelungen im Apothekenrecht
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen des Gesetzentwurfes setzt sich GSK für die Erweiterung niedrigschwelliger Impfangebote in Apotheken ein. Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen in der Medizin, um Krankheiten vorzubeugen und sie sind wirksam sowie kostengünstig. Leider sind die Impfquoten in Deutschland im internationalen Vergleich besorgniserregend niedrig oder stagnieren seit Jahren. Wir unterstützen daher die Initiative, die Impfquoten durch zusätzliche niederschwellige Impfangebote zu erhöhen. Insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen gemäß den Empfehlungen der STIKO.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 30.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgung
Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
- Bereitgestellt von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Angebots von in Apotheken verimpfbaren Imfstoffen zur Stärkung der Prävention und Steigerung von Impfquoten, beispielsweise durch eine Anpassung der Regelung des § 20c Abs. 1 S. 1 IfSG und des § 132e Abs. 1a SGB V sowie korrespondierenden Regelungen im Apothekenrecht
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Apotheken-Reformgesetz
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung und Weiterentwicklung der BIS-2030-Strategie
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI durch eine umfassende Teststrategie, die Sicherung und den Ausbau des Versorgungsangebotes, die Sicherung der ganzheitlichen Prävention für alle Zielgruppen sowie die niederschwellige Beratung.
- Bereitgestellt von: ViiV Healthcare GmbH am 29.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung und Weiterentwicklung der BIS-2030-Strategie
Verbesserung der Versorgung von Menschen mit HIV und anderen STI durch eine umfassende Teststrategie, die Sicherung und den Ausbau des Versorgungsangebotes, die Sicherung der ganzheitlichen Prävention für alle Zielgruppen sowie die niederschwellige Beratung.
- Bereitgestellt von: ViiV Healthcare GmbH am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 01.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Referentenentwurfes "Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)"
Bessere Verzahnung von Notfall-, Rettungs- sowie Krisendiensten und verbesserte Ausbildung der dort Tätigen bzgl. der Berücksichtung/des Umgangs mit Menschen in psychiatrischen und/oder psychosozialen Krisen. Flächendeckende Etablierung von Krisendiensten mit Überleitung in bestehenden Hilfsangeboten.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 30.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungen der geplanten Reformen im Apothekenwesen
Der Kabinettsentwurf vom 12.12.2025 enthält eine Reihe von Regelungsvorhaben, die aus Sicht des AVWL geeignet sind, die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern sowie auch einen Beitrag zur Stabilisierung des flächendeckenden Apothekensystems zu leisten. Kritisch beurteilt wird aufgrund des systemgefährdenden Potenzials die vorgesehene Erprobung einer Vertretung durch PTA. Bemängelt wird durch den AVWL zudem, dass es der Reformentwurf verabsäumt, die Arzneimittelpreisbindung abzusichern, die seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2025 (Aktenzeichen I ZR 74/24) angreifbar ist.
- Bereitgestellt von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 04.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bessere Verzahnung der Notfallversorgung mit der KHVVG und den Rettungsdiensten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Ziel der Einflussnahme ist die strukturierte Beteiligung wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften an der Ausgestaltung zentraler Regelungen wie der Ersteinschätzung, den Anforderungen an Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie der Erstellung einschlägiger Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Zudem soll die AWMF als koordinierende Instanz in die Konsensbildung zwischen stationärem und ambulantem Bereich einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Referentenentwurfes "Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)"
Bessere Verzahnung von Notfall-, Rettungs- sowie Krisendiensten und verbesserte Ausbildung der dort Tätigen bzgl. der Berücksichtung/des Umgangs mit Menschen in psychiatrischen und/oder psychosozialen Krisen. Flächendeckende Etablierung von Krisendiensten mit Überleitung in bestehenden Hilfsangeboten.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Grundsätzlich geht der Ref.-Entwurf aus Sicht der innerhalb der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände in die richtige Richtung. Die BAGFW bringt sich in den Gesetzgebungsprozess primär aus versorgungspolitischer Perspektive ein. Die Flexibilisierung des Angebots, der Öffnungszeiten und des Einsatzes von Personal kann zu einer Stärkung der Vor-Ort-Apotheken führen, die insbesondere im strukturschwachen ländlichen Raum dringend geboten ist. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Impfquoten zu steigern, wird von der BAGFW ebenfalls unterstützt. In diesem Zusammenhang setzt sich die BAGFW dafür ein, dass künftig auch Pflegefachkräfte mit Qualifikationsniveau QN 7 grundsätzlich zu Schutzimpfungen mit Totvakzinen berechtigt sein und dafür die gleiche Vergütung wie Apotheker*innen erhalten sollten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/15075
[alle SG hierzu]
-
BT-Drs. 20/15075
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfes eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
In den künftigen Notfallversorgungsstrukturen müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. psychischen Krisen und die für sie notwendigen psychiatriespezifischen Krisenhilfen und Notfallbehandlungsangebote ausdrücklich mitgedacht werden. Erforderlich ist sowohl eine bessere Integration psychiatrischer Notfallversorgung in das bestehende Notfall- und Rettungssystem und die Sicherstellung einer gesonderten Struktur einer psychiatrischen Krisenhilfe, die mit der Notfallversorgung abgestimmt ist und die Vernetzung mit bestehenden Hilfeangeboten sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die hier erteilte Berechtigung für Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, möchten wir zum Anlass nehmen, die grundsätzliche Bereitschaft der Tierärzteschaft für die Durchführung von Impfungen am Menschen in Krisenzeiten zu signalisieren. Für den Fall, dass der Verordnungsgeber diese Unterstützung in Erwägung zieht, sollte schon jetzt eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es Tierärztinnen und Tierärzten ermöglicht, im Krisenfall für die Durchführung von Impfungen am Menschen herangezogen zu werden.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 12.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der AOK-Bundesverband begrüßt die geplante Apotheken-Reform insbesondere mit Blick auf die geplante Strukturreform, der Flexibilisierung der Anforderungen etwa an Gründung einer Zweigapotheke und Entbürokratisierung – all dies mit dem Ziel, die Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten sicherzustellen. Kritik gibt es im Detail bei der geplanten Honorarreform, da diese nicht zu GKV-Mehrausgaben führen sollte.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 17.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV
Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV
Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Apotheken-Reformgesetz - Reform der Apothekenvergütung
Der Referentenentwurf beinhaltet Reformen zur Vergütung und Struktur der Apotheken. Den Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der Bevölkerung (Demografie) sowie den damit verbundenen Herausforderungen muss mit geeigneten gesetzlichen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Diesen Anforderungen wird der Entwurf nicht ausreichend gerecht. Aus Sicht Pharma Deutschlands bleibt es für eine umfassende und sichere Arzneimittelversorgung der Menschen in Deutschland unerlässlich, dass diese durch Apotheken mit Apothekern erfolgt. Pharma Deutschland setzt sich für ein niedrigschwelliges Impfangebot in der Apotheke ein.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 11.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Zu Regelungsvorhaben: