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143 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KHG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (143)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Reduktion der Vergütung von operativen Leistungen im Bereich der Onkologie
Eine Reduktion der Vergütung von operativen Leistungen im Bereich der Onkologie (15%-Klausel) gemäß § 40 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist im Rahmen der Kinder- und Jugendchirurgie nicht sinnvoll. Die chirurgischen Leistungen bei Kindern sollten getrennt von den Erwachsenen gewertet werden und die 15%-Regelung sollte hier nicht greifen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. am 23.09.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern sieht das KHVVG die Einführung eines Transformationsfonds vor. In § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 bis 8 KHG werden die Fördertatbestände aufgezählt, die durch den Verordnungsentwurf ausdifferenziert werden. Die DGMKG nimmt zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie zum Fördertatbestand in § 3 Abs. 4 KHTFV-Entwurf Stellung.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 04.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), Ablehnung der Finanzierung des T-Fonds
Wir unterstützen die Ziele des Transformationsfonds grundsätzlich, lehnen jedoch dessen verfassungswidrige Finanzierung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entschieden ab.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Krankenkassen zum Referentenentwurf der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
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Adressatenkreis:
-
24.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds ordnungspolitisch sauber finanzieren
Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.01.2025
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) anpassen und verbessern
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das Ziel des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), die Qualität und Transparenz der stationären Versorgung zu erhöhen und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig auszurichten. Gleichzeitig weist der BVMed darauf hin, dass die angestrebten Reformen nur dann Wirkung entfalten können, wenn die Rolle moderner Medizintechnologien in der Qualitätsverbesserung konsequent berücksichtigt und die Finanzierung notwendiger Investitionen sichergestellt wird. Die Medizintechnik ist integraler Bestandteil jeder Struktur- und Prozessqualität im Krankenhaus: Ohne moderne Geräte, IT-Lösungen und Infrastruktur sind weder Mindestanforderungen noch Leistungsgruppenkonzentrationen realistisch erfüllbar.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern sieht das KHVVG die Einführung eines Transformationsfonds vor. In § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 bis 8 KHG werden die Fördertatbestände aufgezählt, die durch den Verordnungsentwurf ausdifferenziert werden. Die DGMKG nimmt zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie zum Fördertatbestand in § 3 Abs. 4 KHTFV-Entwurf Stellung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 05.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung - KHTFV)
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BR-Drs. 64/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds ordnungspolitisch sauber finanzieren
Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhaustransformationsfonds ordnungspolitisch sauber finanzieren
Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist eine staatliche Aufgabe und darf daher nicht aus Beitragsmitteln erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 20.01.2025
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 09.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 20.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform muss nephrologische Versorgung sicherstellen
Mit aktuell nur rund 145 nephrologische Kliniken und Abteilungen deutschlandweit besteht keine Überversorgung im Fachgebiet. Jede dieser Einrichtungen arbeitet qualitativ auf höchstem Niveau und wird zur Versorgung der immer größer werdenden Patientengruppe gebraucht. Dies bedeutet, dass sehr genau hingesehen werden muss, damit eine ungeeignete Anwendung der Planungsinstrumente der Krankenhausreform die nephrologische Versorgung in Deutschland nicht gefährdet. Daher kommt es jetzt darauf an, dass die Leistungsgruppen, das Planungsinstrument (Leistungsgruppen-Grouper) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und die Vergütung der Krankenhausreform evaluiert werden, um deren Wirkung transparent aufzuzeigen und bei Bedarf nachzujustieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie
Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG - Berücksichtigung des Fachgebiets Anästhesiologie
Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Parlamentarischer Abend zum Strukturwandel im Gesundheitssystem
Darstellung u. Diskussion aktueller Probleme im Fachgebiet Anästhesiologie durch - Fachkräftemangel - Ambulantisierung - Unterfinanzierte Kliniken - Bürokratiezuwachs - Weiterbildung mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertretern der Bundesärztekammer, Anästhesistinnen u. Anästhesisten
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 09.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform, Onkologische Versorgungsstrukturen
Angemessene Abbildung relevanter onkologischer Kompetenzen, Facharztrichtungen und nicht-ärztlicher Heilberufe in der Ausgestaltung der Krankenhausreform. Erhalt und Weiterentwicklung onkologischer Organzentren mit positiver Evidenz.
- Bereitgestellt von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 28.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere im Hinblick auf eine Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sollten im KHVVG die Fachgebiete Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugend-Psychiatrie und Psychotherapie getrennte Leistungsgruppen zugewiesen werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 09.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das KHVVG soll die Versorgungsqualität im Krankenhaus verbessern und Vergütungsstrukturen reformieren. Der BeB fordert, die stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderung stärker zu berücksichtigen. Es braucht flächendeckende Strukturen, Kompetenzteams in allen Krankenhäusern, Kooperation mit MZEB und Betreuungseinrichtungen sowie bauliche und personelle Voraussetzungen. Die Fachkliniken für Menschen mit Behinderung sollen erhalten und angemessen vergütet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 07.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Es ist unbestritten, dass Deutschland eine umfassende Reform der stationären Krankenhaus-versorgung benötigt, um auch in der Zukunft eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können. Dabei ist es für eine grundlegende Reform der Krankenhausstrukturen und -vergütung nach Ansicht des BVKJ notwendig, nicht nur auf die stationäre Versorgung zu fokussieren, sondern zugleich die Potenziale der ambulanten Versorgung zu erkennen und zu stärken.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) am 14.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 10.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 10.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 10.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassende Regelungen zum KHVVG. VdK Kritisiert die Abschwächungen, befürwortet jedoch die Anpassung der Finanzierung des Transformationsfonds.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 21.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 08.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Weiterentwicklung der Sektorenübergreifenden Versorgung
Ausgestaltung von Versorgungseinheiten um medizinische und pflegerische Versorgung regional zu sichern ohne dass dies wie bisher vorgesehen ausschließlich von Krankenhäusern umgesetzt werden kann.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die dggö weist nochmals auf zentrale Empfehlungen aus der Stellungnahme vom 28.04.2024 hin und reflektiert die relevanten Aspekte des Koalitionsvertrags sowie des KHAG. In der vorliegenden Form ist das Instrument der sogenannten Vorhaltevergütung negativ zu bewerten. Eine grundlegende Überarbeitung wird empfohlen. Im KHAG wird dieser wichtige Aspekt nicht adressiert. Es ist noch nicht erkennbar, wie der Gedanke von Planfallzahlen in ein praktikables und rechtssicheres Verfahren überführt werden kann. Die Einführung von Leistungsgruppen hat verschiedene positiv zu bewertende Potenziale. Je-doch sind auch nach Vorliegen des LG-Groupers zentrale Probleme wie eine starke Abhängigkeit der Fallzuordnung von Fachabteilungsschlüsseln ungelöst. Es besteht dringender Bedarf der Weiterentwicklung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 15.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG
Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 21.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für die Belange der bayerischen Krankenhäuser - Stellungnahme der BKG zum Koalitionsvertrag
Bewertung der mit dem Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben im Bereich der Gesundheits- und Krankenhauspolitik aus Sicht der bayerischen Krankenhäuser
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 11.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 20.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG
Der Bundesverband Geriatrie setzt sich im Rahmen des KHVVG für eine zukunftsfeste, flächendeckende und patientengerechte altersmedizinische Versorgung ein. Zentrale Anliegen sind eine sachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie unter Einbeziehung aller geriatrischen Facharztqualifikationen, ihre ausdrückliche Nennung als Bestandteil der Grund- und Notfallversorgung auf allen Versorgungsstufen sowie Vergütungsmechanismen, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen und das geringe Ambulantisierungspotenzial der Geriatrie berücksichtigen und so ökonomische Fehlanreize zur Verdrängung geriatrischer Leistungen vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 18.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 10.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie fordert im KHAG die Sicherung der akutgeriatrischen Komplexitätsmedizin, damit das vollständige geriatrische Leistungsspektrum weiterhin in geriatrischen Abteilungen und Fachkliniken erbracht werden kann. Zentrale Anliegen sind die Ergänzung einer eigenen allgemeinen Leistungsgruppe „Geriatrische Komplexitätsmedizin“ bzw. alternativ klare Vorgaben zur Zuordnung akutgeriatrischer Fälle zur Geriatrie, die Anpassung der Leistungsgruppen- und Qualifikationsregeln an die tatsächlichen Weiterbildungsstrukturen sowie eine Vorhaltevergütung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen in der Geriatrie berücksichtigt und ökonomische Fehlanreize vermeidet.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 23.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für die Belange der bayerischen Krankenhäuser - Stellungnahme der BKG zum Koalitionsvertrag
Bewertung der mit dem Koalitionsvertrag geplanten Vorhaben im Bereich der Gesundheits- und Krankenhauspolitik aus Sicht der bayerischen Krankenhäuser
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 13.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im KHVVG: konsistente Planung und Finanzierung, bedarfsgerechte Ressourcenallokation
- Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen: keine Relativierung der Anforderungen oder dauerhafte Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik - Onkochirurgische Eingriffe: keine zu differenzierte Betrachtung nach Leistungsgruppen bei onkologischer Zentren - Koordinierungsfunktion: Ausgestaltung mit klarem regionalen Bezug und Verbindung zur Versorgungsrolle - Vorhaltevolumen: je Land und Leistungsgruppe fallunabhängig ausgestalten - Auszahlung des Vorhaltebudgets: über einen Vorhaltefonds um Fehlanreizen entgegenwirken - Transformationsfonds: Schaffung Ausnahmeregelung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und analoge Weiterentwicklung Strukturfonds - Notfallreform: zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem KHVVG, konsistente Einbindung der Notfallstufen und Koordinierungsfunktion
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 23.05.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im KHVVG: konsistente Planung und Finanzierung, bedarfsgerechte Ressourcenallokation
- Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen: keine Relativierung der Anforderungen oder dauerhafte Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik - Onkochirurgische Eingriffe: keine zu differenzierte Betrachtung nach Leistungsgruppen bei onkologischer Zentren - Koordinierungsfunktion: Ausgestaltung mit klarem regionalen Bezug und Verbindung zur Versorgungsrolle - Vorhaltevolumen: je Land und Leistungsgruppe fallunabhängig ausgestalten - Auszahlung des Vorhaltebudgets: über einen Vorhaltefonds um Fehlanreizen entgegenwirken - Transformationsfonds: Schaffung Ausnahmeregelung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und analoge Weiterentwicklung Strukturfonds - Notfallreform: zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem KHVVG, konsistente Einbindung der Notfallstufen und Koordinierungsfunktion
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 04.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Finanzierung der Ausbildungskosten durch Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung wird aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Gefordert wird, dass die Kosten der Pflegeassistenzausbildung vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden. Die geplante Neuregelung zur Finanzierungsverantwortung der Pflegeassistenzausbildung wider-spricht der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, pflegebedürftige Menschen finanziell bei den Eigenleistungen zu entlasten. Stattdessen führt die geplante Regelung dazu, dass die von den Pflegeeinrichtungen zu übernehmenden Anteile unmittelbar und zulasten der pflegebedürftigen Menschen wirken und die zu zahlenden Eigenanteile erhöhen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 01.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
-
BR-Drs. 427/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf der Bundesregierung Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG
Der Bundesverband Geriatrie setzt sich im Rahmen des KHVVG für eine zukunftsfeste, flächendeckende und patientengerechte altersmedizinische Versorgung ein. Zentrale Anliegen sind eine sachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie inkl. aller geriatrischen Facharztqualifikationen, ihre Verankerung als Bestandteil der Grund- und Regelversorgung auf allen Versorgungsstufen sowie eine Finanzierung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen und den hohen Personalaufwand geriatrischer Behandlung abbildet. Zudem fordert der Verband klare Regeln zur Zuordnung akutgeriatrischer Leistungen, die Einbindung geriatrischer Expertise in sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen und die Option, geriatrische Fachabteilungen als „Besondere Einrichtungen“ mit individuellen Entgelten zu vergüten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 26.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 25.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im KHVVG: konsistente Planung und Finanzierung, bedarfsgerechte Ressourcenallokation
- Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen: keine Relativierung der Anforderungen oder dauerhafte Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik - Onkochirurgische Eingriffe: keine zu differenzierte Betrachtung nach Leistungsgruppen bei onkologischer Zentren - Koordinierungsfunktion: Ausgestaltung mit klarem regionalen Bezug und Verbindung zur Versorgungsrolle - Vorhaltevolumen: je Land und Leistungsgruppe fallunabhängig ausgestalten - Auszahlung des Vorhaltebudgets: über einen Vorhaltefonds um Fehlanreizen entgegenwirken - Transformationsfonds: Schaffung Ausnahmeregelung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und analoge Weiterentwicklung Strukturfonds - Notfallreform: zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem KHVVG, konsistente Einbindung der Notfallstufen und Koordinierungsfunktion
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 19.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
PPR 2.0 / SGB V / Krankenhausentgeltgesetz /Krankenhausfinanzierungsgesetz
Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern im Krankenhaus und der Kinderkrankenpflege, Wissenschaftsfundierung und Praktikabilität bei Neuregelungen im SGB V, im Krankenhausentgeltgesetz und im Krankenhausfinanzierungsgesetz durch das KHPflEG und weitere
- Bereitgestellt von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 01.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserung
Mit der Krankenhausreform werden laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. Die Diakonie Deutschland vertritt mit dem DEKV in dem Reformverfahren die Interessen der evangelischen Krankenhäuser für eine gerechte und faire Krankenhausreform unter der Beachtung der Trägerpluralität sowie die Berücksichtigung von vulnerablen Patient:innengruppen bei der Reform.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eröffnen sowie koordinierend ausbauen
Im Rahmen des KHVVG fordert der Bundesverband Managed Care (BMC), dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nicht ausschließlich unter Trägerschaft von Krankenhäusern betrieben werden dürfen, sondern auch durch ambulante Akteure errichtet und geführt werden können. Ziel ist eine wohnortnahe, koordinierte und interprofessionelle Versorgung. Die Einrichtungen sollen mit Case- und Care-Management ausgestattet und in bestehende regionale Netzwerke und Primärversorgungszentren eingebunden werden. Die Finanzierung soll einheitlich und sektorenübergreifend erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen eröffnen sowie koordinierend ausbauen
Im Rahmen des KHVVG fordert der Bundesverband Managed Care (BMC), dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nicht ausschließlich unter Trägerschaft von Krankenhäusern betrieben werden dürfen, sondern auch durch ambulante Akteure errichtet und geführt werden können. Ziel ist eine wohnortnahe, koordinierte und interprofessionelle Versorgung. Die Einrichtungen sollen mit Case- und Care-Management ausgestattet und in bestehende regionale Netzwerke und Primärversorgungszentren eingebunden werden. Die Finanzierung soll einheitlich und sektorenübergreifend erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie in den Krankenhäusern und ist nicht geeignet für eine verlässliche Patienteninformation. Die zugrundeliegenden Regularien sind aus Sicht der BKG deswegen zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 113/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Klimaresilienz in der Krankenhausversorgung
Ende der Unterfinanzierung insbesondere für die Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Psychiatrie und Notfallmedizin. Verbesserung der Lohnanpassung, Abbau von Personalmangel sowie der Arbeitsbelastung. Förderung von Klimaresilienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Gesundheitsversorgung. Stärkung der Prävention (Primärprävention) gegenüber kurativen Ansätzen.
- Bereitgestellt von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.03.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)
Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
- Bereitgestellt von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im KHVVG: konsistente Planung und Finanzierung, bedarfsgerechte Ressourcenallokation
- Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen: keine Relativierung der Anforderungen oder dauerhafte Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik - Onkochirurgische Eingriffe: keine zu differenzierte Betrachtung nach Leistungsgruppen bei onkologischer Zentren - Koordinierungsfunktion: Ausgestaltung mit klarem regionalen Bezug und Verbindung zur Versorgungsrolle - Vorhaltevolumen: je Land und Leistungsgruppe fallunabhängig ausgestalten - Auszahlung des Vorhaltebudgets: über einen Vorhaltefonds um Fehlanreizen entgegenwirken - Transformationsfonds: Schaffung Ausnahmeregelung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und analoge Weiterentwicklung Strukturfonds - Notfallreform: zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem KHVVG, konsistente Einbindung der Notfallstufen und Koordinierungsfunktion
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 23.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Explizite Regelung der psychologischen Expertise in den INZ, Bessere Vernetzung mit psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Krisendiensten, Vermeidung von Versorgungslücken und Ressourcenstärkung
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 26.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
-
BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
wissenschaftl. fundiertes Gesetz zur Planung und Finanzierung von Krankenhäusern entstehen (KHVVG)
Referentenentwurf zu KHVVG liegt seit wenigen Tagen erst vor! Es muss eine sachgerechte, wissenschaftlich fundierte stationäre Versorgung von Patienten und Patientinnen erfolgen. Die Verfügbarkeit von stationären Behandlungsmöglichkeiten soll reduziert werden, darf jedoch nicht zu stark reduziert werden. Eine flächendeckende stationäre Versorgung muss erreicht werden ebenso wie eine sachgerechte Notfallversorgung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie am 06.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der gematik in eine Digitalagentur mit deutlich erweiterten Befugnissen
Die Bundesärztekammer begrüßt Teile des Regelungsvorhabens, da diese langjährigen Forderungen deutscher Ärztetag folgen. Deutlich kritisiert wird die Beibehaltung der bestehenden Governance der gematik, in der das BMG 51% der Mehrheitsanteile der Gesellschafterversammmlung hält und somit gegen die weiteren Gesellschafter - Kostenträger und Leistungserbringer - Beschlüsse im Alleingang treffen bzw. verhindern kann.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 11.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG)
Die DGMKG meldet zum KHVVG Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen aus NRW an. Die Bandbreite des Fachgebietes, die fachgebietsübergreifende sowie interdisziplinäre Betätigungen – insbesondere an Zentren, wird bislang nicht hinreichend abgebildet. In der Leistungsgruppe 28 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe die als Kooperation nicht notwendiger Weise am Standort erbracht werden muss, geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 13.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 10.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der gematik in eine Digitalagentur mit deutlich erweiterten Befugnissen
Die Bundesärztekammer begrüßt Teile des Regelungsvorhabens, da diese langjährigen Forderungen deutscher Ärztetag folgen. Deutlich kritisiert wird die Beibehaltung der bestehenden Governance der gematik, in der das BMG 51% der Mehrheitsanteile der Gesellschafterversammmlung hält und somit gegen die weiteren Gesellschafter - Kostenträger und Leistungserbringer - Beschlüsse im Alleingang treffen bzw. verhindern kann.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
-
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG)
Die DGMKG meldet zum KHVVG Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen aus NRW an. Die Bandbreite des Fachgebietes, die fachgebietsübergreifende sowie interdisziplinäre Betätigungen – insbesondere an Zentren, wird bislang nicht hinreichend abgebildet. In der Leistungsgruppe 28 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe die als Kooperation nicht notwendiger Weise am Standort erbracht werden muss, geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaltevergütung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz besser ausgestalten
Die Vorhaltevergütung in der im Referentenentwurf zum KHVVG vorgelegten Form sollte grundlegend überarbeitet werden. Die Möglichkeit, künftig Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmen zu können, wird begrüßt. Hinsichtlich der Qualitätskriterien wird der überwiegende Fokus auf Strukturkriterien und die langfristigen Ausnahmenregelungen für bedarfsnotwendige Einrichtungen als kritisch bewertet. Ausnahmen sollten nur befristet möglich und zwingend an konkrete Planungen zur Zielerreichung gebunden sein. Die Finanzierung sollte durch Steuermittel erfolgen. Die Evaluation der Reform sollte durch eine unabhängige externe Stelle erfolgen und die Selbstverwaltung dabei eingebunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e. V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesverband Geriatrie begrüßt die Krankenhausreform, fordert jedoch gezielte Anpassungen, um die Versorgung hochaltriger, multimorbider Menschen zu sichern. Zentral ist eine sachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie über den OPS 8-550 hinaus unter Übernahme der NRW-Regelungen, damit das gesamte akutgeriatrische und frührehabilitative Spektrum abgebildet wird. Zudem verlangt der Verband eine feste Beteiligung der geriatrischen Fachverbände bei der Ausgestaltung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen. Bei der Ermittlung der Vorhaltevergütung soll für die Geriatrie die Fallzahlenentwicklung häufiger und mit angepassten Schwellenwerten berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Der Bitkom fordert eine verstärkte Fokussierung auf die Digitalisierung im KHVVG. Die Digitalisierung der Krankenhäuser und Datenverarbeitung ist entscheidend, um das Gesundheitssystem zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreform, Krankenhausfinanzierung
Der Bundes-Klinik-Atlas verursacht unnötige Bürokratie und ist aufgrund des bereits existierenden Deutschen Krankenhausverzeichnisses überflüssig. Die zugrundeliegenden Regelungen sind zu überdenken.
- Bereitgestellt von: Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 541/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
-
BR-Drs. 541/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf Krankenhausreform (KHVVG)
Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen und Strukturen der Psych-Fächer bei der Weiterentwicklung von Strukturen und Finanzierungsbedingungen der Krankenhausversorgung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. am 05.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG, Bearbeitungsstand 13.03.2024)
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insbesondere aufgrund der veränderten Sicherheitslage in Europa und Deutschland bedarf es eines resilienten Krankenhauswesens, um die stationäre Versorgung mit Gesundheitsleistungen auch im Falle von Cyberangriffen und Sabotageakten, dem Bündnis- sowie dem Verteidigungsfall weiterhin sicherzustellen. Hierzu sind umfassende Investitionen erforderlich, die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen anfallen würden. Dazu gehören u.a. bauliche Anpassungen und der Ausbau geschützter Räume, eine sichere Energieversorgung, IT- und Kommunikationssicherheit sowie der Schutz der Infrastruktur und der Aufbau von Personalreserven. Diesem erforderlichen Investitionsbedarf kann nur mit der Schaffung einer zusätzlichen gesetzlichen Finanzierungsgrundlage sachgerecht begegnet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 02.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Antibiotikaforschung und -entwicklung
Durch die Umsetzung von Pull-Anreizen in Form von Transferable Exclusivity Extensions (TEE/TEV) auf EU-Ebene und einer angemessenen Erstattung von Reserveantibiotika im stationären Sektor auf deutscher Ebene soll die nachhaltige Versorgung mit Reserveantibiotika gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 23.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Antibiotikaforschung und -entwicklung
Durch die Umsetzung von Pull-Anreizen in Form von Transferable Exclusivity Extensions (TEE/TEV) auf EU-Ebene und einer angemessenen Erstattung von Reserveantibiotika im stationären Sektor auf deutscher Ebene soll die nachhaltige Versorgung mit Reserveantibiotika gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 23.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 05.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes
Die Interessen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sollen bei der Ausgestaltung des Gesetzesvorhabens berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 16.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 19.09.2024
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme neuer & Änderung bestehender Regelungen zur Sicherstellung stationärer Versorgung im KHVVG
Aus Sicht der DKG wird die Krankenhausreform nicht nur die Krankenhausfinanzierung sondern auch die Krankenhausplanung nachhaltig verändern. Die DKG verfolgt das Ziel, im Rahmen ihrer Interessenvertretung sicherzustellen, dass die notwendige Strukturreform Länderbefugnisse und damit Sicherstellungsaspekte achtet. Überdies wird das Ziel der Sicherstellung einer adäquaten Leistungserbringung und Krankenhausfinanzierung nach dem neuen System der Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen verfolgt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 19.09.2024
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Adressatenkreis:
-
06.08.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben: