Stellungnahmen/Gutachten
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24.440 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.440)
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Er- und Überarbeitung von Verordnungen im Bereich der Ausbildung, der Umschulung und der Fortbildung
Die bestehenden Verordnungen für die berufliche Bildung werden bedarfsbezogen von Zeit zu Zeit aktualisiert. Mitunter entstehen neue Berufe, für die entsprechende Verordnungen ohne Vorläuferfassung erarbeitet werden. Verordnungsgeber für die Berufsausbildung ist in der Regel das BMWK im Einvernehmen mit dem BMBF. Fortbildungen werden üblicherweise vom BMBF im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachministerium erlassen. An der Er- und Überarbeitung sind typischerweise die Referentenebenen wie auch die Referatsleitungen beteiligt.
- Bereitgestellt von: Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung e.V. am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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30.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- BauZAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- FeinOAusbV [alle SG hierzu]
- FloristAusbV [alle SG hierzu]
- FotoAusbV 2009 [alle SG hierzu]
- SiSchmAusbV [alle SG hierzu]
- IndKfmAusbV 2002 [alle SG hierzu]
- BüroMKfAusbV [alle SG hierzu]
- SchfAusbV 2012 [alle SG hierzu]
- PrüVOFortkfmBf [alle SG hierzu]
- GFABPrV [alle SG hierzu]
- LmhFortbPrüfV [alle SG hierzu]
- StrBetrManBAProFV [alle SG hierzu]
- FlugElekAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- FlugMechAusbV 2013 [alle SG hierzu]
- VersFachwPrV 2008 [alle SG hierzu]
- BäderMeistPrV [alle SG hierzu]
- VerfGlasAusbV [alle SG hierzu]
- LwAusbV 1995 [alle SG hierzu]
- ModellBTechAusbV [alle SG hierzu]
- IndMetMeistV 1997 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes mit Blick auf die Auswirkungen für Kommunen
Die Stoßrichtung der Novelle, Vereinfachung für kleine Kommunen, Rechtssicherheit bei der Datenerhebung, ist im Kern nachvollziehbar. Aus stadtplanerischer Sicht zentral problematisch ist jedoch, dass die Novelle die Wärmeplanung weniger als integrierte räumliche Strategie und als Steuerungs-, sondern stärker als Bürokratiereduzierungsinstrument denkt, denn erste grobe Schätzungen gehen von einer Aufwandsreduktion auf nur noch 20 Prozent des vormaligen Aufwands aus. Letztlich stellt sich die Frage, ob damit auch damit ambitionierte Kommunen auf ihrem Weg der regionalen Wertschöpfung und damit Stärkung der lokalen Wirtschafskraft gar gezielt ausgebremst werden, da die Datenlagen oberflächlicher und grober und somit für Wirtschaftlichkeitsberechnungen schwieriger nutzbar werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme beschäftigt sich insbesondere mit der die faktischen Abschaffung der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese ist ein wesentliches Merkmal eines transparenten demokratischen Planungsprozesses. Weiterhin ist Gegenstand der Betrachtung die Anhebung der Schwellenwerte in § 13a, insbesondere der Anhebung von 20.000 m² auf 30.000 m². Weitere Punkte sind die aus Sicht der SRL beabsichtigte Schwächung des Flächennutzungsplanes sowie bspw. der Hinweis auf die Einführung einer TA Artenschutz.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-
BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz hat das Ziel der Beschleunigung von Planungsverfahren im Kontext der Raumordnung. Es wird mit dem überragenden öffentlichen Interesse versehen. Für bestimmte Planverfahren (z.B. Linienbestimmungsverfahren) wird das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung gänzlich abgeschafft bzw. reduziert. Mit der vorgesehenen Änderung des Raumordnungsgesetzes soll künftig auf die Raumverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienenwegen des Bundes sowie für Pumpspeicherkraftwerke verzichtet werden. Mit dem Gesetz wird für die Vielzahl von Verkehrs- und Infrastrukturvorhaben beim naturschutzrechtlichen Ausgleich- und Ersatz eine Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung zur Realkompensation im Vorhabenzusammenhang geregelt.
- Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Tierschutzgesetz soll in der aktuellen Legislatur novelliert werden. Dabei sind ein planbares Ende jeglicher Form der Anbindehaltung nach spätestens 10 Jahren, die deutliche Verringerung von nichtkurativen Eingriffen bei allen Tierarten sowie ein Verbot der Qualzucht, auch bei landwirtschaftlich gehaltenen Tieren wichtig.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
-
26.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte und nachhaltige Verkehrsinfrastruktur, ohne aber Umwelt-,Natur- und Klimaschutzvorgaben abzuschwächen.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, die kommunale Wärmeplanung zu stärken und verbindlicher zu gestalten, damit der Ausstieg aus fossilen Energien vor Ort gelingt. Neben der STärkung des WÄrmeplanungsgesetzes gehört dazu, die ressourcenschonende Dekarbonisierung von Wärmenetzen und die sozialverträgliche Preisgestaltung der Nah- und Fernwärme sicherzustellen
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz der Wasserrahmenrichtlinie vor Abschwächung sowie Forcierung der Umsetzung bis 2027
Beibehaltung der bestehenden Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Einforderung der zeitlichen Umsetzung der Vorgaben bis 2027 entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (insbesondere nach dem erfolgreichen EU-Fitness-Check 2019).
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
-
04.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung der Letztentscheidung des Bundestags über die Finanzierung von Bundesfernstraßen
Über die Finanzierung des Erhalts und des Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen soll weiterhin der Bundestag entscheiden, die Zweckbindung der Lkw-Mauteinahmen für den Erhalt und Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen soll nicht ausgeweitet werden, der Bund soll Mautgläubiger bleiben.
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 592/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen -
BT-Drs. 21/8404
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
-
BR-Drs. 592/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Regelungen für embryonale Stammzellforschung
Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist in Deutschland stärker eingeschränkt als in fast allen anderen europäischen Ländern. Da nur importierte, häufig veraltete Zelllinien genutzt werden dürfen, Stichtags- und Herkunftsregelungen zu beachten und zudem komplexe Genehmigungsprozesse notwendig sind, entstehen in einigen Forschungsfeldern (z. B. zellbasierte Therapien) gravierende Nachteile bzw. Verzögerungen für Forschende in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung eines Forschungsdatengesetzes
Der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand ist für die Forschung bislang durch fragmentierte Rechtsgrundlagen, Rechtsunsicherheiten und aufwendige Verfahren erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt insbesondere die Nutzung und Verknüpfung von Daten. Der Entwurf eines Forschungsdatengesetzes ist daher aus Sicht der Allianz ein zentraler und ausdrücklich zu begrüßender Fortschritt. Um sein Potenzial voll auszuschöpfen, braucht es jedoch praktikable, forschungsfreundliche Regelungen, eine wissenschaftsnahe Governance der vorgesehenen Strukturen sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Gebühren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines wissenschaftsadäquaten Gesetzes zur Arbeitszeiterfassung
Das geltende Arbeitszeitrecht ist nicht ausreichend auf die Besonderheiten wissenschaftlicher Tätigkeit zugeschnitten, etwa die Betreuung von wissenschaftlichen Versuchen oder interkontinentales Arbeiten. Zudem schränkt es die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG erheblich ein, indem es Forscher:innen in Deutschland das Forschen außerhalb ihrer Arbeitszeiten arbeitsrechtlich untersagt, auch wenn sie freiwillig weiterarbeiten möchten (z. B. im Rahmen ihrer Promotion).
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetz
In Bezug auf die Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes sollen Ausnahmen vom Besserstellungsverbot erweitert, Spin-Offs und Bauvorhaben beschleunigt und in Anwendungsbereich erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
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BT-Drs. 21/4500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetz
In Bezug auf die Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes sollen Ausnahmen vom Besserstellungsverbot erweitert, Spin-Offs und Bauvorhaben beschleunigt und in Anwendungsbereich erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4500
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.04.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung der geplanten Erleichterungen im Vergaberecht und einer Reduktion der Berichtspflichten. Angestrebt wird eine weitere Anhebung der Schwellenwerte und deren Vereinheitlichung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbstdeckung/Entscheidungsfreiheit für Abschluss von Versicherungen
Nach Nr. 1.4 ANBest-I dürfen institutionell geförderte Zuwendungsempfänger im Regelfall (bis auf wenige Ausnahmen, insbesondere bei gesetzlich notwendigen Versicherungen) keine Versicherungen abschließen. Das Prinzip der Selbstdeckung, das dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspringt und für die bundesunmittelbare Verwaltung sinnvoll ist, ist jedoch nicht auf die AUF übertragbar. Forschung ist ihrer Natur nach häufig risikobehaftet, die AUF haben aber keinen finanziellen Spielraum, um diese Risiken im Notfall abzudecken und würden im Schadensfall von den Zuwendungsgebern auch keine Kompensation erhalten. Vorgeschlagen wird, das Versicherungsverbot aufzuheben und den Abschluss von Versicherungen in die Risikoabwägung der AUF zu übertragen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
OA-Publikationsbesteuerung vereinheitlichen
Insbesondere bei sog. transformativen Verträgen (etwa den drei großen bundesweiten DEAL-Verträgen), die sowohl Kosten für das Lesen als uach für das Publizieren enthalten, sind Verlage und wissenschaftliche Einrichtungen gezwungen, komplexe und bürokratische Steuer-Splittingmodelle zu entwickeln, um die Doppelrolle von Publizieren (19%) und Lesen (7%) abzubilden. Diese Regelung ist praxisfern, ineffizient und hinderlich für den von Bund, Ländern und Wissenschaft gewünschten Open-Access-Ausbau. Die Allianz empfiehlt daher, die Steuersätze für Lesen und Publizieren in diesem Bereich einheitlich auf 7 % festzulegen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Priorisierung von Forschung und Innovation
Öffentliche Finanzierung von Lehre, Forschung und Transfer ist kein Zugeständnis an die Wissenschaft. Sie garantiert das, was das Wissenschaftssystem von dem der meisten Wettbewerber unterscheidet: verlässliche Rahmenbedingungen über lange Zeiträume, damit internationale Talente, Kapital und Unternehmen sich für den Standort Deutschland entscheiden. Diese Investitionen müssen deshalb als zentraler Hebel erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortführung von Förderprogrammen in der internationalen Hochschulzusammenarbeit
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen appelliert an die Mitglieder des Bundestages und an die Bundesregierung, im weiteren Haushaltsprozess tragfähige Lösungen zu finden, damit die Zusammenarbeit zwischen deutschen Hochschulen und Partnern im Globalen Süden weiterhin die nötige Unterstützung erhält.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche
Für den Forschungsstandort Deutschland ist das aktuelle Tierversuchsrecht ein enormer Wettbewerbsnachteil. Der im europäischen Vergleich hohe Bürokratieaufwand, häufig mit geringem Mehrwert für das Tierwohl, die Rechtsunsicherheit in Sach- und Verfahrensfragen, erhebliche föderale Unterschiede in der Durchführung von Genehmigungsverfahren sowie die uneinheitlichen Auslegungen gesetzlicher Vorgaben und Anforderungen führen dazu, dass wissenschaftliche Tierversuche kaum mehr praktikabel umgesetzt werden können. Forschung mit und an Tieren wird auf absehbare Zukunft weiterhin eine wichtige und notwendige Rolle unter anderem im Medizinbereich spielen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Wir fordern: - den Erhalt der genossenschaftlichen Identität durch angemessene Änderungen im Zweck der Genossenschaft und der Regelungen zu den investierenden Mitgliedern, - mehr Mitbestimmung der Mitglieder durch Weisungsrechte der Generalversammlung gegenüber dem Vorstand, - soweit noch nicht umgesetzt, die weitere Digitalisierung von Genossenschaft durch Klarstellungen bezüglich Gründungen, Gremiensitzungen und Mitgliederkommunikation und - Entbürokratisierung bei der Prüfung, insbesondere durch die Anhebung der Schwellenwerte für die Jahresabschlussprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens e.V. am 20.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Unser Ziel: Das Kindschaftsrecht soll gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kindeswohl und Kindesinteressen sollen zentraler Maßstab sein, die betroffenen Kinder sind zu beteiligen. Partnerschaftliche Betreuung von Kindern ist vor und nach Trennung stärker zu unterstützen. Es darf kein Leitbild der Betreuung geben. Gefordert wird eine umfassende, ergebnisoffene Beratung anlässlich Trennung/Scheidung. Schutz von Elternteilen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Familienverfahrensrecht sicherzustellen. Die notwendigen Ressourcen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ insbesondere bei den Jugendämtern zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung einer Carbon Management Strategie und Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
Linde verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich CO2 Capture / CO2 Conditioning und bietet Kunden ein breites Portfolio von Technologien sowie vielfältige Lösungen und Services, um sie bei der Dekarbonisierung von Prozessen und Anlagen zu unterstützen. Gemeinsam mit Partnern engagiert sich Linde in verschiedenen CCUS-Projekten und verfolgt die Entwicklung der Carbon-Management-Strategie (CMS) und die Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes (KSpG) mit Interesse. Linde setzt sich dafür ein, zügig die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die Entwicklung entsprechender Infrastrukturen und Projekte zu schaffen und Klarheit über den künftigen Regulierungsrahmen für Projekte entlang der CO2-Wertschöpfungskette zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: