Stellungnahmen/Gutachten
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16.305 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.305)
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Zu Regelungsvorhaben:
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LKSG
Der BSI begrüßt die Initiative der EU-Kommission und der deutschen Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ausdrücklich. Wir befürworten die im Rahmen des Omnibus I-Pakets der EU-Kommission angekündigten Harmonisierungsbestrebungen zwischen den unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und die geplanten Vereinfachungen für KMUs. Gleichzeitig stehen wir als Industrie hinter den allgemeinen Zielen des Europäischen Green Deals, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Beides steht nicht im Widerspruch, sondern dient dem Schutz von Menschenrechten und der natürlichen Lebensgrundlagen ein essentieller Beitrag zur Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und Basis für unseren Wohlstand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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16.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Evaluierung der GOT 2022 bitten wir um die Einbeziehung der Stellungnahme der Fachgruppe Pferdesport des BSI
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sportförderung für Kinder und Jugendliche und den vereinsungebundenen Sport erhöhen
Eine besseres Abschneiden Deutschlands im Medaillenspiegel wird nicht ohne eine deutlich intensivierte Sport- und Bewegungsförderung erreicht werden können. Die Förderung von Sportmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie des vereinsungebundenen Sports sind daher unbedingt im Sportfördergesetz (Referentenentwurf SpoFöG, Abschnitt 1 §2) verankert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und zur Errichtung der Sportagentur (Sportfördergesetz SpoFöG)
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Altersvorsorgedepots
Mehr Aktien in der Altersvorsorge durch steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot in der privaten Altersvorsorge
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Medizinregistern / Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Unterstützende Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategiepapier "Die Innere Medizin 2025/2030"
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) veröffentlicht den aktuellen Entwicklungen in der Inneren Medizin entsprechend Positionspapiere mit Perspektiven für die folgenden Jahre, zuletzt 2019 mit Perspektive bis 2025 [1, 2]. Sie definiert darin zentrale Themen, die sie in ihren Kommissionen und im Vorstand bearbeitet. Diese Themen sind nach wie vor aktuell, aber die Rahmenbedingungen haben sich seit 2019 grundlegend verändert. Angesichts dieser Dynamik soll das neue „Positionspapier 2030“ den Status quo beschreiben und neue Schwerpunkte für die Entwicklung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, der Inneren Medizin und der Medizin insgesamt setzen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Eine funktionierende Notfall- und Akutversorgung ist zentral für das Gesundheitssystem. Zwar ist das System aus ärztlichem Bereitschaftsdienst, Krankenhaus-Notaufnahmen und Rettungsdienst gut ausgebaut, jedoch unzureichend vernetzt. Fehlende Steuerung und parallele Anlaufstellen (116117 und 112) führen häufig zu Fehlzuweisungen und zur Überlastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen. Regionale Verbesserungen bestehen, sind aber uneinheitlich. Der Rettungsdienst übernimmt zunehmend medizinische Aufgaben, ist rechtlich jedoch nur als Transportleistung abgebildet. Ziel der Reform ist eine bundesweit einheitliche, integrierte und bedarfsgerechte Notfallversorgung.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Klimaschutzpro gramms der Bundesregierung
Es handelt sich um die Erarbeitung und Beschlussfassung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 und 2040. Das Vorhaben umfasst die Festlegung zusätzlicher und angepasster Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Landnutzung/Forst. Ziel der Interessenvertretung ist die Mitwirkung an der Ausgestaltung des Programms im Bereich Landnutzung/Forst und an den damit verbundenen Förder-, Infrastruktur- und Rahmenbedingungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Produktkategorien für nachhaltige Finanzprodukte unter der SFDR ohne Greenwashing
Die Review der SFDR muss Klarheit schaffen und Greenwashing verhindern durch eindeutige Kategorien für nachhaltige Finanzprodukte mit wissenschaftsbasierten Mindestanforderungen. Wichtige Transparenzkennzahlen müssen beibehalten werden und die Konsistenz mit ESMA-Guidelines muss sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Air Products unterstütz die ambitionierte Weiterentwicklung der THG-Quote und die Integration von RFNBOs.
- Bereitgestellt von: Air Products GmbH (HRB 15572) am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die delegierten Rechtsakte der EU zu erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiologischen Ursprungs (RFNBO) schreiben vor, dass Wasserstoffproduzenten bis zum 31. 12.2029 eine monatliche zeitliche Korrelation nachweisen müssen, danach gilt eine stündliche Korrelation. Die monatliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion im selben Monat wie die Erzeugung erneuerbarer Energie stattfinden muss, während die stündliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion stündlich mit der Erzeugung erneuerbarer Energie übereinstimmen muss. Einige argumentieren, dass eine monatliche Korrelation ausreicht, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig niedrigere Wasserstoffkosten zu gewährleisten. Es steht in der öffentlichen Diskussion eine Revision des DA im Raum.
- Bereitgestellt von: Air Products GmbH (HRB 15572) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die delegierten Rechtsakte der EU zu erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiologischen Ursprungs (RFNBO) schreiben vor, dass Wasserstoffproduzenten bis zum 31. 12.2029 eine monatliche zeitliche Korrelation nachweisen müssen, danach gilt eine stündliche Korrelation. Die monatliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion im selben Monat wie die Erzeugung erneuerbarer Energie stattfinden muss, während die stündliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion stündlich mit der Erzeugung erneuerbarer Energie übereinstimmen muss. Einige argumentieren, dass eine monatliche Korrelation ausreicht, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig niedrigere Wasserstoffkosten zu gewährleisten. Es steht in der öffentlichen Diskussion eine Revision des DA im Raum.
- Bereitgestellt von: Air Products GmbH (HRB 15572) am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.01.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Innovationsschutz durch Anpassung des Designrechts
Der VDA begrüßt die geplanten Änderungen des Designrechts, die eine 1:1 Umsetzung des Designrichtlinie in nationales Recht darstellt. Aus Sicht des VDA wird durch die geplanten Änderungen der Schutz von Innovationen an die Anforderungen an das digitale und vernetzte Zeitalter angepasst. Dies Diese werden dazu beitragen, den Schutz von Innovationen an die Anforderungen des digitalen und vernetzten Zeitalters anzupassen und so zu stärken. Gleichzeitig fordert der VDA, dass bei der Ausgestaltung der Reparaturklausel (§ 40a DesignG) und deren Nutzungsausnahmen eine Balance zwischen den verschiedenen Interessen gewahrt wird. Darüber hinaus regt der VDA hinsichtlich § 40a Abs. 2 DesignG redaktionelle Anpassungen im Detail an.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Modernisierung des Designrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 13.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Entscheidung über die Vergabe des oberen 6-GHz-Bandes umfasst die Neuzuweisung der Frequenzen von 6.425 MHz bis 7.125 MHz. Ziel ist, hierfür die Nutzungsmöglichkeiten für WLAN verbindlich vorzusehen. Die Zuweisung des gesamten oberen 6-GHz-Bandes für eine exklusive Nutzung durch die WLAN-Technologie ist essenziell, um die digitale Konnektivität in Deutschland zukunftssicher zu gestalten, den stetig wachsenden Datenbedarf abzudecken und Innovationen zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: FRITZ! GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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08.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diese Stellungnahme bewertet die Maßnahmen des Gesetzen aus Sicht der planenden Ingenieure, die intensiv in Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich eingebunden sind. Zudem werden konkrete Verbesserungs- und Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf vorgeschlagen, die aus Sicht der Planungswirtschaft zur weiteren Beschleunigung der Verfahren beitragen würden.
- Bereitgestellt von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Infrastruktur-Zukunftsgesetz
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Adressatenkreis:
-
15.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (15):
- AEG [alle SG hierzu]
- BSWAG [alle SG hierzu]
- EBKrG [alle SG hierzu]
- FStrG [alle SG hierzu]
- FStrAusbauG [alle SG hierzu]
- WaStrG [alle SG hierzu]
- WaStrAbG [alle SG hierzu]
- WHG 2009 [alle SG hierzu]
- LuftVG [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- VwVfG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- ROG 2008 [alle SG hierzu]
- FStrBAG [alle SG hierzu]
- PBefG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der MEW e.V. begrüßt die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040, lent die Einbeziehung der Flugkraftstoffanbieter ab, fordert die weitere Zulassung aller Rohstoffe gemäß Anhang 9 der RED, lehnt eine Abweichung der Quotenhöhe von der FuelEU Maritime ab, sclägt vor die Einführung eines RFNBO-Mindestanteil zu verschieben, lehnt den vorgesehenen Wegfall der Ausnahmeregelung für den Erdölbevorratungsverband (EBV) ab, spricht sich für eine europäische Harmonisierung der Datenbank aus und lehnt die geplante schrittweise Begrenzung der Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln auf 3% im Jahre 2030 ab.
- Bereitgestellt von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 13.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhaus-gasminderungs-Quote
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität (Kauf und Leasing)
Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen netto. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird laut Bundesumweltministerium derzeit finalisiert. Das Programm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – starten.
- Bereitgestellt von: FINN GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität (Kauf und Leasing)
Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen netto. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird laut Bundesumweltministerium derzeit finalisiert. Das Programm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – starten.
- Bereitgestellt von: FINN GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung sozialer klimafreundlicher Mobilität (Kauf und Leasing)
Die Bundesregierung hat sich für eine einkommensabhängige staatliche Förderung für Privathaushalte im Bereich des Leasings von E-Autos ausgesprochen. Die geplante Förderung soll Privatleute beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder Plug-in-Hybrid-Antrieb unterstützen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen netto. Die Ausgestaltung des Förderprogramms wird laut Bundesumweltministerium derzeit finalisiert. Das Programm soll schnellstmöglich im Jahr 2026 – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission – starten.
- Bereitgestellt von: FINN GmbH am 13.01.2026
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Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung im Fernbusverkehr, insbesondere durch zukunftssichere Fördermittel sowie eine gleichberechtigte Berücksichtigung von Fernbussen in Förderprogrammen für nachhaltige Mobilität. Ziel ist die Unterstützung der Flottentransformation hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Antrieben (z. B. E-Busse, alternative Kraftstoffe) sowie der Abbau regulatorischer Hemmnisse, um Investitionen in moderne, klimafreundliche Busflotten zu ermöglichen und den Beitrag des Fernbusverkehrs zur Verkehrswende zu stärken.
- Bereitgestellt von: Flix SE am 12.01.2026
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Adressatenkreis:
-
09.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Rolle aktiver Waldbewirtschaftung und nachhaltiger Holznutzung für den Klimaschutz; keine Nutzungseinschränkungen
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 12.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Kommissionsvorschlag zum Food and Feed Simplification Omnibus
Aufrechterhaltung eines gefahrenbasierten, mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang stehenden Rechtsrahmens der EU-Pestizidgesetzgebung. Interessenvertretung gegen geplante Änderungen insb. in Verordnung (EG) 1107/2009.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 12.01.2026
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Adressatenkreis:
-
09.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Gaspaket jetzt umsetzen: Wärmewende in Kommunen ermöglichen
Zeitnahe Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie zum Schutz der Bürger:innen sowie Einsparung von Kosten und Emissionen
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 12.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
08.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: