Regelungsvorhaben
Praxisnahe Umsetzung des Umweltstrafrechts
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
13.01.2026
Beschreibung:
Der VDA setzt sich dafür ein, die Regelungen der neuen Vorschriften des Umweltstrafrechts (§ 325 StGB, § 30 Abs. 2 OWiG), die Unternehmen betreffen, praxisnah umzusetzen. Der VDA stellt fest, dass der nationale Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen über das vom europäischen Gesetzgeber geforderte Mindestmaß hinausgeht, dabei jedoch eine Begründung schuldig bleibt. Der VDA regt ferner an, einzelne Regelungen praxisnah umzusetzen, um gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.10.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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