Regelungsvorhaben

DA RFNBO

Angegeben von:
Air Products GmbH (HRB 15572) (R002455) am 13.01.2026

Beschreibung:
Die delegierten Rechtsakte der EU zu erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiologischen Ursprungs (RFNBO) schreiben vor, dass Wasserstoffproduzenten bis zum 31. 12.2029 eine monatliche zeitliche Korrelation nachweisen müssen, danach gilt eine stündliche Korrelation. Die monatliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion im selben Monat wie die Erzeugung erneuerbarer Energie stattfinden muss, während die stündliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion stündlich mit der Erzeugung erneuerbarer Energie übereinstimmen muss. Einige argumentieren, dass eine monatliche Korrelation ausreicht, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig niedrigere Wasserstoffkosten zu gewährleisten. Es steht in der öffentlichen Diskussion eine Revision des DA im Raum.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2512180087 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.11.2025 an:

      • Bundesregierung

  2. SG2512190004 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.12.2025 an:

      • Bundesregierung

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