Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512180087
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
DA RFNBO
Die delegierten Rechtsakte der EU zu erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiologischen Ursprungs (RFNBO) schreiben vor, dass Wasserstoffproduzenten bis zum 31. 12.2029 eine monatliche zeitliche Korrelation nachweisen müssen, danach gilt eine stündliche Korrelation. Die monatliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion im selben Monat wie die Erzeugung erneuerbarer Energie stattfinden muss, während die stündliche zeitliche Korrelation bedeutet, dass die RFNBO-Produktion stündlich mit der Erzeugung erneuerbarer Energie übereinstimmen muss. Einige argumentieren, dass eine monatliche Korrelation ausreicht, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und gleichzeitig niedrigere Wasserstoffkosten zu gewährleisten. Es steht in der öffentlichen Diskussion eine Revision des DA im Raum.
Bereitgestellt von:
Air Products GmbH (HRB 15572) (R002455)
am
13.01.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]