Stellungnahmen/Gutachten
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920 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EStG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (920)
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Zu Regelungsvorhaben:
ginkgo betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, auf laufende Reformvorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge einzuwirken. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, die eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ginkgo am 17.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Freibetrags (nach § 3 Nr. 63 EStG/8 % BBG, oder ggf. separat..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) Nachgelagerte Förderung..., ...Zulagenwesen (§§ 79 ff. EStG) sowie der BAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) – nachzuziehen, um Wertungswidersprüche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Einbeziehung reiner Inlandssachverhalte in die Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen
Zusätzliche Bürokratielasten durch Verzicht auf Einbeziehung reiner Inlandssachverhalte in die Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen vermeiden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaftsgüter (zu § 7 Abs. 2 EStG-E) Die Einschätzung der..., ...: In § 7 Abs. 2 Satz 1 EStG sollte die Angabe „und ..., ...Sammelposten-Abschreibung (zu § 6 Abs. 2a EStG-E) Die bisherigen Regelungen..., ...Sammelpostens in § 6 Abs. 2a EStG waren wegen der geringen..., ...Satzes 4 in § 6 Abs. 2a EStG-E). 3. Förderung der Elektromobilität...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 10.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorschlag § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG (S. 7 f. des Regierungsentwurfs..., ...10a Absatz 1 Satz 1 bis 4 EStG werden durch den folgenden..., ...Sonderausgabenabzugshöchstbetrag gemäß § 10a EStG bereits seit dem 01.01.2008..., .... § 84 Satz 1 Nummer 2 EStG (S. 11 des Regierungsentwurfs..., ...“ § 84 Satz 1 Nummer 2 EStG „2. 20 Prozent der im ..., ...zu § 84 Satz 1 Nummer 2 EstG). Zur Erhöhung des Höchstbetrags..., ... § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG): Die im Regierungsentwurf..., ...Sonderausgabenabzugshöchstbetrag gemäß § 10a EStG bereits seit dem 01.01.2008..., ...die § 85 Absatz 1 Satz 1 EStG (S. 11 des Regierungsentwurfs..., ...“ § 85 Absatz 1 Satz 1 EStG „Für jedes Kind [...] ..., ...zu § 10a Absatz 1 Satz 1 EstG). Die geplante Kinderzulage..., ... § 22 Nr. 5 Buchstabe c EStG in Verbindung mit § 20..., ...Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG („Halbeinkünfteverfahren..., ...Absatz 1 Nummer 6 Satz 9 EStG „Bei fondsgebundenen ..., ...Besteuerung nach § 22 Nummer 5 EStG sowohl für die Anbieter..., ...schädliche Verwendung nach § 93 EStG i.V.m. § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG. Als Ausgleich für die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützungskassen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG und der §§ 1 bis 3 KStDV von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die Leistungen der Unterstützungskassen an deren Leistungsempfänger die Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand mit Wirkung zum 13.6.1993 statt, also vor nunmehr über 30 Jahren. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist im Zeitraum von Juni 1993 bis zum Februar 2024 um insgesamt 73,68%, die Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung im gleichen Zeitraum um 88,04%. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
....... - 9 - 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ... Satz 1 Nummer 3 Satz 1 EStG laufende Beiträge und laufende..., ... §§ 3 Nummer 56 oder 63 EStG steuerfrei. Ebenfalls..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG nicht Zahlungen des Arbeitgebers..., ... Halbsatz, Buchstabe b EStG vorliegen, ist im jeweiligen..., ...Halbsatz, Buchstabe b EStG setzt zudem voraus, dass..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG ist es unerheblich, ob..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG sowie u. a. dieser Kurz..., ...zweiter Halbsatz, Buchstabe b EStG und wird es dazu ggf. ein..., ...Rahmenbedingungen der bAV 8.1. § 100 EStG - Geringverdienerförderung..., ...Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. Derzeit ..., ...Förderquote gemäß § 100 Abs. 2 EStG von 30 auf 50% • Dynamisierung..., ... 100 Abs. 3 Nr. 3 lit.c EStG durch Koppelung an eine..., ...gemäß § 100 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.H.v. 240 EUR zeitratierlich..., ...§ 6a ebenso wie in § 4d EStG verlangen nach ihrem Wortlaut..., ...Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend..., ... § 6a Absatz 1 Nummer 3 EStG erreicht wird (…)“. Frage..., ... Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG jeweils die Textform genügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau und Vereinfachung des Steuerrechts, korrekte Umsetzung der Umsatzsteuerpauschalierung
- Bereitgestellt von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 05.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tarifglättung gemäß § 32c EStG für zwei weitere Betrachtungszeiträume..., ...vor: 1. Änderung des EStG - Einführung einer OPT-OUT-Klausel in § 3 Nr. 72 EStG In § 3 Nr. 72 EStG wir..., ...Investitionen. 2. Änderung des EStG - § 13 Absatz 6 – Verweis..., ...In § 13 Absatz 6 Satz 1 EStG ist der zum 1.1.2025 ungültig..., ...die Vorschrift des § 13b EStG eingeführt. Aus diesen ..., ...in § 13 Absatz 6 Satz 1 EStG zwingend anzupassen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme Dienstradleasing ins Einkommensteuergesetz
Mit dem Jahressteuergesetz soll die Besteuerung der Entgeltumwandlung beim Dienstradleasing in das Einkommensteuergesetz aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: JobRad GmbH am 21.05.2024
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Einkommensteuergesetz (EStG). Diese würde mehr Rechtssi..., ...siert: § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird um einen zweiten Halbsatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BdV unterstützt den Entwurf grundsätzlich, jedoch sehen wir Verbesserungsbedarf. Die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System sollte vorgenommen werden. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Die angekündigte Evaluierung sollte auch zum Gegenstand haben, den förderfähigen Höchstbetrag für die Zukunft weiter zu erhöhen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind.
- Bereitgestellt von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG-E, § 84 Satz 1 EStG-E: ..., ...§ 10a Absatz 1 Satz 1 EStG und § 84 Satz 1 EStG auf..., ...entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG. Vorschlag Die angekündigte..., ...erhöhen. Zu § 84 Satz 1 EStG-E: beitragsproportionale..., ...Grundzulage gemäß § 84 Satz 1 EStG-E wird eine wesentliche..., ... § 86 Absatz 1 Satz 2 EStG ein Betrag von vier Prozent..., ...pAV-Reformgesetz) Zu §§ 84, 86 EStG-E: zusätzliche Förderung..., ...soll gemäß § 85 Absatz 1 EStG-E beitragsproportional ..., ... beanstanden. Zu § 87 EStG-E: Förderung von zwei bestehenden..., ...Einschränkung gemäß § 87 EstG-E „diese dürfen nicht derselben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Der DStV fordert in seiner Stellungnahme insbesondere im Bereich der EStDV: - Bei der Nachweisführung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden sollen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Experte als Gutachter anerkannt werden. Das Kriterium der höchstpersönlichen Vorortbesichtigung sollte mit Blick auf Praktikabilität und Verhältnismäßigkeit angepasst werden. Gleiches gilt für Gutachter zur Begründung einer abweichenden Aufteilung des Gesamtkaufpreises für bebaute Grundstücke. - Der Anwendungszeitpunkt sollte nicht unterjährig beginnen. Die Neuregelung sollte nur für "Neufälle" greifen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zu verschärfen, geäußert..., ...werden. § 51 Abs. 1 Nr. 1 EStG ermächtigt die Bundesregierung..., ... gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darzulegen. Er schließt..., ...“ des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr Gebrauch machen..., ...Wahlrecht des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zum Nachweis einer kürzeren..., ...Streichung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gleicht. Der DStV hatte..., ...Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eingesetzt (vgl. DStV-Stellungnahme..., ...Regelungsentwürfe zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG stießen allgemein auf große..., ... nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG gesetzlich vorgesehenen..., ...Übermittlung nach § 5b Abs. 2 EStG verzichtet, sind laut ..., ...Neufassung von § 5b Abs. 1 EStG in seiner DStV-Stellungnahme..., ...Unterlagen ab. Den nach § 5b EStG n.F. zu übermittelnden ..., ...i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG angewendet wurde. Die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens, 1:1-Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten, Klarstellung zum Abzug der Kapitalertragssteuer nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 InvStG-E.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 01.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Regelungen nach § 44a EStG an, die bei bestimmten ..., ... Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a EStG für depotverwahrte Anteile..., ...43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG aus nicht depotverwahrten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren für die Mitglieder des Sozialverbandes VdK Deutschland e. V.zur besseren Förderung von Familien und für ein sozial gerechtes Steuersystem.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundfreibetrags (§ 32a Abs. 1 EStG) Die Anhebung des Grundfreibetrags..., ...Reichensteuersatzes) (§ 32a EStG) sowie Anhebung der Freigrenze..., ...Abs. 6, 66 Abs. 1 und 3 EStG) Der steuerliche Kinderfreibetrag..., ... Faktorverfahren (§ 39g EStG) Die geplanten Änderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Steuerrecht
Der ADAC begrüßt das Ziel der Bundesregierung (BReg), den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch den systematischen Bürokratieabbau nachhaltig zu stärken. Positiv ist, dass die BReg mit dem Jahressteuergesetz und den darin enthaltenen Regelungen die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets bereits maßgeblich vereinfacht hat. Darüber hinaus sind die folgenden Punkte aus Verbrauchersicht im Mobilitätsbereich zu berücksichtigen: - eine Umwandlung der Pendlerpauschale in eine Arbeitstagpauschale muss die Bedürfnisse von Kurz- und Langstreckenpendlern berücksichtigen - Eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets darf keine negativen Auswirkungen steuerliche Freigrenze haben - Stromsteuerrecht: Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden vermeiden
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG) bleiben unberührt. Für..., ...Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei..., ...gewährt. Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen..., ...erfolgt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Steht einem Arbeitnehmer..., ... Ticket nach § 3 Nr. 15 EStG nicht steuerfrei sein, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuererleichterungen für das Ehrenamt und Erleichterungen im Zuwendungsrecht
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für unsere Sportvereine- und verbände zur Bewältigung dieser aktuellen Aufgaben an einigen Stellen klarzustellen und notwendigen Optimierungsbedarf aufzuzeigen, haben wir das Positionspapier „Steuererleichterungen für das Ehrenamt“ erstellt. Das Papier ist ein Ergebnis unserer bundesweiten „Arbeitsgruppe Gemeinnützigkeit“, die sich aus fachkundigen Spezialist*innen unserer Mitgliedsorganisationen und Steuerexpert*innen rekrutiert. Ziel der Interessensvertretung ist es, Änderungen u.a. im Umsatzsteuer-, im Einkommenssteuerrecht oder in der Abgabenordnung anzuregen. Das Papier wurde 2025 aktualisiert und um Vorschläge für ein Verbesserungen und Erleichterungen im Zuwendungsrecht ergänzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) am 05.01.2026
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EstG Status quo: Der im Gesetz..., ...Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26 a EStG Status quo: Einnahmen ..., ...mit Blick auf § 3 Nr. 26 EStG gefundene Argumentation..., ...Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 23 a EStG ist die Koppelung der Haftungsfreistellung..., ... nach 3 Nr. 26 und 26 a EStG sind einkommensteuer- und..., ...nach § 3 Nr. 26 und 26 a EStG und Verhinderung nachträglicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim zweiten Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II)
Zentrale Forderungen: - Verzicht auf die Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags - Überprüfung der Werte zur Anpassung von Grundfreibetrag und Eckwerten des Einkommensteuertarifs nach Vorlage des 15. Existenzminimumberichts im Herbst 2024 - rein digitale Umsetzung des automatisierten Faktorverfahrens ohne Erfordernis von manuellen Anpassungen und Beibehaltung des Ehegattensplittings bei Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... und 2026, § 32a Abs. 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ...Verfahren In § 39e Abs. 1a EStG-E ist geregelt, dass das..., ...nach § 39f Abs. 1, § 39g EStG-E gebildet worden ist, ..., ...Gem. § 39f Abs. 1 Satz 5 EStG-E findet das Faktorverfahren..., ...geregelt in § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG-E. Petitum: Mit Blick..., ...Umsetzung der Regelung § 39g EStG-E regelt das automatisierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
"Investitionsbooster" mit European Content verbinden (Investititionssofortprogramm)
Die WV Stahl begrüßt diese Initiative v.a. die ab Juli 2025-Ende 2027 vorgesehene degressiven Abschreibungen (AfA) für Investitionen können gesamtwirtschaftlich einen wichtigen Beitrag erbringen, die Rentabilität von Investitionen und die Liquidität zu erhöhen und auf die-se Weise Investitionsanreize zu setzen. Auch die langfristige Senkung des Körper-schaftsteuersatzes auf 10 % bis 2032 wird insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern. Aus Sicht der Stahlindustrie kann dies jedoch nur ein Schritt auf dem Weg zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sein. Darüber hinaus bleiben umfassende Maßnahmen zur außenhandelspolitischen Absicherung, der Senkung der Energiekosten und der Flankierung der Dekarbonisierungsbemühungen der Unternehmen entscheidend.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 25.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortpro-gramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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Adressatenkreis:
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19.06.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abschreibungen gemäß 7 Abs. 2 und 2a EStG überwiegend auf Produkte..., ... Neuer Absatz 7 Abs. 2b EstG: „(..) Die Abschreibung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überlegungen zur Stärkung des Finanzstandortes Deutschland
Stärkung des Finanzstandorts Deutschland durch Anreize für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, Verbesserungen im AGB-Recht (insbesondere hinsichtlich Anleihebedingungen) einschließlich der Beschränkung der Rückwirkung von Rechtsprechung, Optimierungen im Aktien- und Umwandlungsrecht, Rückbau unzeitgemäßer Schriftformerfordernisse, Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit, bürgerfreundliche Nutzung digitaler Identitäten, Schaffung international wettbewerbsfähiger steuerlicher Regelungen (insbesondere in Bezug auf Investments in Aktien und anderen Wertpapieren), Überprüfung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen auf ihre Angemessenheit (Gewährleistung von Proportionalität und Prinzipienorientierung) sowie Belebung des Verbriefungsmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Körperschaftsteuer nach § 34c EStG unterliegt Beschränkungen..., ...Aktienhandel. Die in § 34c EStG bzw. § 26 KStG vorgesehenen..., ...Ergänzung von § 45a Abs. 7 EStG dahingehend, dass keine..., ... in § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG, die Vollständigkeit und..., ...dem BZSt zu § 45a Abs. 7 EStG § 45b Abs. 7 Satz 2 EStG..., ... § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EstG. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG 4. Verbesserung der Rahmenbedingungen..., ...per-country-limitation“ in § 34c Abs. 1 S. 1 EStG. § 34c Abs. 1 S. 1 EStG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Startups und Scaleups mit steuerlichen Anreizen stärken und Wachstum fördern
Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Roll-over: § 6b Abs. 10 EStG Durch den Entwurf eines..., ...Reinvestitionen in § 6b Abs. 10 EStG (sogenannter Roll-over)..., ...stiller Reserven nach § 6b EStG nur für im Betriebsvermögen..., ...Mitarbeiterkapitalbeteiligung: § 19a EStG weiterentwickeln Mit § 19a EStG wurde ein sinnvolles Instrument...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterbreitung von Vorschlägen zu Regelungen des bzw. im Jahressteuergesetz 2026.
Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) Die Verkürzung des Zeitraums..., ... 1 Satz 2 Nr. 15 bis 18 EStG - Neu) Die Ausweitung ..., ...Steu-erbescheinigungen (§ 45a Abs. 6 EStG): Die in § 45a Abs. 6 EStG geregelte verschuldensunabhängige..., ...werden (§ 45a Abs. 7 Satz 3 EStG a.F. vor AbzStEntModG)...., ...Datenmeldungen nach §§ 45b EStG weitergeleiteten originär...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf bei dem Steueränderungsgesetz 2025
Der DStV regt u.a. an: - Anhebung von Ehrenamts- u. Übungsleiterpauschale - Einführung einer Arbeitstagepauschale - rechtssichere Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer (insb. durch Verlängerung der Anzeigepflichten, Schaffung von Rechtssicherheit für PersG nach 2026 sowie Vermeidung doppelter GrESt f. wirtschaftlich einheitliche Vorgänge) - Reduzierung des bürokratischen Abschreibungsaufwands - eine Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell. Zur Stellungnahme des Bundesrats führt der DStV insbesondere aus: - Gegenwärtig sollten keine Sanktionen bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme erfolgen. - Das Recht auf Anhörung der Beteiligten sollte auch in Fällen der Datenübermittlung nach § 93c AO uneingeschränkt Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 29.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Satz 1 und Nr. 26a Satz 1 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., ... Nr. 6, 9 Abs. 1 Satz 3 EStG-E Der Gesetzentwurf sieht..., .... 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG-E). Gleiches gilt für Familienheimfahrten..., .... 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG-E). Die höhere Pauschale..., ... Satz 3 Nummer 5 Satz 9 EStG). Grundsätzlich ist..., ...Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, § 9 Abs. 5 EStG), Ansatz..., ...Abs. 5 Nr. 6b Satz 2, 3 EStG) und Entfernungspauschale..., ...§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG), die eine detaillierte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für die Transformation der Gasnetze
Die Umsetzung der Europäischen Gasbinnenmarktrichtlinie (EU 2024/1788) stellt einen zentralen Baustein des Rechtsrahmens für die bevorstehende Transformation der Gasverteilernetze dar und schafft damit die Voraussetzung für einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Gasversorgung. Ziel der Umsetzung des Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets muss es sein, einen in sich planungssicheren Rahmen für die Transformation der Gasnetze zu schaffen. Die Pflicht der Gasverteilernetzbetreiber zur Gewährung von Netzanschluss ist im Hinblick auf einen Ausstieg aus der Gasversorgung einzuschränken. Die Pflicht zur Duldung stillgelegter Leitungen ist richtig. Bei den Informationspflichten des Gasverteilernetzbetreibers über die geplante Trennung eines Gasnetzanschlusses besteht Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Maßgeblichkeits-grundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG) zufolge ist das Betriebsvermögen..., ...AfA durch § 7 Abs. 1 S. 2 EStG eingeschränkt, da diese..., ... anzusetzen. § 7 Abs. 1 EStG sieht grundsätzlich eine..., ...Inves-titionsbooster. Gem § 7 Abs. 2 EStG kann der Steuerpflichtige..., ...degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG auf ein Gasnetz in Gänze..., ...innerhalb des in § 7 Abs. 2 EStG ge-nannten Zeitraums gebildet..., ...zudem eine Änderung in § 7 EStG als erforderlich an. Mit..., .... 1 Nr. 3a Buchstabe c) EStG aus. Dem stehen weder das..., ... 1 Nr. 3a Buch-stabe d) EStG der steuerlichen Anerkennung..., ...Abschreibun-gen steht § 7 Abs. 1 S. 2 EStG, der zwar auf betriebsgewöhnliche..., ...Jahressammelposten, die im in § 7 Abs. 2 EStG genannten Zeitraum – also...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche Übergangserklärung..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Steuervorteile nach § 10 Abs. 1a EStG („begrenztes Realsplitting..., ... § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG. Selbst eine etwaige in..., ...Unterhaltsempfänger nach § 22 Nr. 1a EStG könnte vermieden werden..., ...nähme der Pflichtige § 33a EStG in Anspruch. Denn Unterhaltsaufwendungen..., ...§ 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), zuzüglich Kranken- und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ginkgo betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, auf laufende Reformvorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge einzuwirken. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, die eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ginkgo am 17.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG, insbesondere die Direktversicherung..., ...steuerrechtlicher Sonderregeln (§ 4d EStG) aktuariell hochkomplex..., ...Erweiterung des § 3 Nr. 55 EStG auf die vorgeschlagenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben: