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22.103 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.103)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der PRIIPS-VO i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft, u.a. durch - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Verschuldenserfordernisses bei der Vorteilabschöpfung nach § 34 GWB
Wir sprechen uns für eine Beibehaltung des Verschuldens als Voraussetzung für die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategische Reserve und Anpassung der Füllstandsvorgaben für Erdgasspeicher
EWE GASSPEICHER setzt sich für eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für Erdgasspeicher ein. Ziel ist die langfristige Gewährleistung von Versorgungssicherheit bei gleichzeitig effizienter und marktgerechter Ausgestaltung der Speicherbewirtschaftung. EWE GASSPEICHER befürwortet daher die Einführung einer strategischen Gasreserve als gezieltes, staatlich gesteuertes Versorgungssicherheitsinstrument. Dieses kann die bisher primär auf verpflichtenden Füllstandsvorgaben basierende Regulierung perspektivisch ersetzen. Zudem setzt sich EWE GASSPEICHER für eine Anpassung der bestehenden Füllstandsvorgaben ein, um diese stärker an tatsächlichen Versorgungsrisiken, saisonalen Bedarfen sowie Marktmechanismen auszurichten.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für das EWE-Geschäftsfeld Wasserstoff ist die zügige Etablierung substanzieller H2-Transportkapazitäten in Form von Pipelines essenziell. Insofern hat sich EWE für dia Aufnahme von Leitungsprojekten im Kernnetz ausgesprochen sowie Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Regulatorik unterbreitet.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Einführung eines Fördermechanismus (z.B. Differenzkontrakte), um einen sicheren und planbaren Finanzierungs- und Investitionsrahmen zu schaffen, der den Bau neuer und die Umstellung bestehender Speicher anreizt. Für einen integrierten Planungsprozess, der sicherstellt, dass ausreichend H2-Speicherkapazitäten unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und im Einklang mit dem Wasserstoffmarkthochlauf entwickelt werden. Für die Einführung eines Amortisationskontos, um die regulatorischen Referenzerlöse und damit vor allem die Kosten für die Speicherentwicklung möglichst verursachungsgerecht verteilen zu können. Für netzentgeltliche Entlastung von Wasserstoffspeichern und pragmatische Vorgaben zur Gasbeschaffenheit von Wasserstoff unter Einbeziehung von Speichern.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Anpassungen für systemdienliche Elektrolyse
Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Anpassungen für systemdienliche Elektrolyse
Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
03.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulatorische Anpassungen für systemdienliche Elektrolyse
Die aktuelle Ausgestaltung der Strombezugskriterien für RFNBO verhindert eine systemdienliche Integration von Elektrolyseuren. Insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium und die stündliche Korrelation sind dabei problematisch. Darüber hinaus sollte im Sinne einer systemdienlichen Integration von Elektrolyseuren in das Stromsystem die Befreiung oder mindestens Reduktion der Netzentgelte für großskalige Elektrolyseure (ab 110 kV) an netzentlastenden Standorten (nach § 13k EnWG) eingeführt werden. Umsetzung der angekündigten Ausschreibungen systemdienlicher Elektrolyse im WindSeeG durch das BMWE zur Stärkung der Kopplung von Offshore-Wind und der Wasserstoffproduktion.
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Startup-Verband setzt sich mit einem Appell an die Bundesregierung im Vorfeld des Koalitionsausschusses am 01.07.2026 für ein ambitioniertes Reformpaket zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Standorts ein. Angestrebt werden u.a.: kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Venture Capital in allen drei Säulen, Priorisierung der WIN-Initiative und Stärkung der Kapitalmarktunion, gezielte Flexibilisierung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener, nachgelagerte Sozialabgaben und eine eigene GmbH-Anteilsklasse bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, aktive Unterstützung der EU Inc., konsequente DMA-Durchsetzung, flächendeckende 24-Stunden-Gründung und ein Belastungsmoratorium, eine ausgründungsorientierte nationale IP-Strategie, der Staat als Ankerkunde sowie der Ausbau von KI-Rechenkapazität.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für ein modernes Designrecht auf Grundlage eines zeitgemäßen Designbegriffs
Die Designbranche ist durch technologische Innovationen im Umbruch. Es entstehen derzeit neue Tätigkeitsbereiche, die teilweise rechtlich nicht sicher gefasst sind. Auf gesetzlicher Ebene wird an vielen Stellen noch mit einem überholten Designbegriff gearbeitet. Der Designtag setzt sich für die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an die aktuelle Arbeitsrealität in der Designwirtschaft ein. Das betrifft eine Reihe von Detailfragen, umfasst aber auch die Etablierung eines zeitgemäßen Designbegriffs in Politik und Gesellschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Designtag e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6215
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
-
BT-Drs. 21/6215
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für ein modernes Designrecht auf Grundlage eines zeitgemäßen Designbegriffs
Die Designbranche ist durch technologische Innovationen im Umbruch. Es entstehen derzeit neue Tätigkeitsbereiche, die teilweise rechtlich nicht sicher gefasst sind. Auf gesetzlicher Ebene wird an vielen Stellen noch mit einem überholten Designbegriff gearbeitet. Der Designtag setzt sich für die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an die aktuelle Arbeitsrealität in der Designwirtschaft ein. Das betrifft eine Reihe von Detailfragen, umfasst aber auch die Etablierung eines zeitgemäßen Designbegriffs in Politik und Gesellschaft.
- Bereitgestellt von: Deutscher Designtag e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6215
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
-
BT-Drs. 21/6215
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang beim Ausbau von HGÜ-Leitungen
Seit 2015 besteht im ENLAG ein Vorrang für Erdverkabelung bei HGÜ-Trassen. In der aktuellen Diskussion wird dieser Vorrang aufgrund eines potenziell hohen Kosteneinsparpotenzials in Frage gestellt. Der ZVEI setzt sich in der Debatte für die Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang ein, insbesondere im Hinblick auf die Planbarkeit für die Industrie. Die Komponentenhersteller und die gesamte Lieferkette haben sich auf diese technologische Ausrichtung eingestellt und in die notwendigen Kapazitäten investiert.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
12.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang beim Ausbau von HGÜ-Leitungen
Seit 2015 besteht im ENLAG ein Vorrang für Erdverkabelung bei HGÜ-Trassen. In der aktuellen Diskussion wird dieser Vorrang aufgrund eines potenziell hohen Kosteneinsparpotenzials in Frage gestellt. Der ZVEI setzt sich in der Debatte für die Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang ein, insbesondere im Hinblick auf die Planbarkeit für die Industrie. Die Komponentenhersteller und die gesamte Lieferkette haben sich auf diese technologische Ausrichtung eingestellt und in die notwendigen Kapazitäten investiert.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 25.06.2026
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Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang beim Ausbau von HGÜ-Leitungen
Seit 2015 besteht im ENLAG ein Vorrang für Erdverkabelung bei HGÜ-Trassen. In der aktuellen Diskussion wird dieser Vorrang aufgrund eines potenziell hohen Kosteneinsparpotenzials in Frage gestellt. Der ZVEI setzt sich in der Debatte für die Planungssicherheit beim Erdkabelvorrang ein, insbesondere im Hinblick auf die Planbarkeit für die Industrie. Die Komponentenhersteller und die gesamte Lieferkette haben sich auf diese technologische Ausrichtung eingestellt und in die notwendigen Kapazitäten investiert.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sustainable Finance Disclosure Regulation
Wir setzen uns für eine praxisnahe Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, europäische Ebene) ein. Unser Ziel ist die Stärkung nachhaltiger Geldanlagen, um die sozialökologische Transformation der Realwirtschaft innerhalb planetarer Grenzen voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes Einführung antragsloses Kindergeld
Einführung antragsloses Kindergeld zum Abbau von Bürokratie und Förderung der Digitalisierung in der Verwaltung
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5874
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
-
BT-Drs. 21/5874
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung steuerrechtlicher Regelungen, Bürokratieabbau, Entlastungen durch Anhebung von Pauschalen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung von steuerlichen Pauschalen und Freibeträgen
Überprüfung und Anhebung von steuerlichen Pauschalen und Freibeträgen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ein erfolgreicher delegierter Rechtsakt für die Produktgruppe Reifen sollte einen Balance-of-Performance-Ansatz sicherstellen. Künftige Ecodesign-Kriterien für Reifen sollten auf belastbaren Daten, klaren Definitionen und einem realistischen Verständnis industrieller Entwicklungsprozesse beruhen müssen. Die ESPR (EU 2024/1781) sollte zudem kohärent mit bestehenden und künftigen Regelwerken ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Pirelli Deutschland am 25.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung
Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: