Stellungnahmen/Gutachten
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18.386 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.386)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen
Der DVR empfiehlt im Rahmen der Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die Einführung einer Helmpflicht zur Vermeidung schwerer Kopfverletzungen zu prüfen, die Anhebung des Mindestalters auf 15 Jahre, die Einführung eines Befähigungsnachweises für Elektrokleinstfahrzeuge (vergleiche § 5 FeV). Der Verordnungsgeber wird gebeten ,sich für einen solchen einheitlichen Befähigungsnachweis auf europäischer Ebene einzusetzen. Der DVR empfiehlt die seitliche Kenntlichmachung von Elektrokleinstfahrzeugen mit gelben, seitlich wirkenden Seitenmarkierungsleuchten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 535/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von MAIS 3+ in die Unfallstatistik
Schaffung der barrierefreien und datenschutzkonformen Erhebung sowie Verarbeitung von Daten zur Einstufung der Verunfallten in MAIS 3+ (ja/nein). Einbindung aller wichtigen Beteiligten in der Unfalldatenerhebung sowie Patientenversorgung, um Chancen und Risiken möglichst interdisziplinär und interprofessionell zukunftsgerichtet gestalten zu können. Etablierung einer digitalen, datenschutzkonformen sowie prospektiven Anwendung für die Polizei zur Erfassung der MAIS 3+-Einstufung für die Verunfallten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fahrbahnmarkierungen zur Verbesserung von Motorradstrecken
Der DVR fordert das BMV auf, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Kurvenmarkierung für Zweiradfahrende Z343 auf weiteren Motorradstrecken in ganz Deutschland anwenden zu können. Hierzu sind wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Einsatzgrenzen, dem Markierungsmuster, der Größe und der Lage der Markierung innerhalb der Kurve zu berücksichtigen. Der DVR empfiehlt den Straßenverkehrsbehörden, den Einsatz der Kurvenmarkierung für Zweiradfahrende Z343 auf unfallträchtigen Motorradstrecken zu prüfen. Der DVR empfiehlt dem BMV, die Wirkung der Kurvenmarkierung für Zweiradfahrende Z343 wissenschaftlich evaluieren zu lassen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vision Zero für junge Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Der DVR empfiehlt eine Integration der Sicherheitsstrategie Vision Zero in die Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Mit der Fahrausbildung soll möglichst früh begonnen werden. Es gilt Maßnahmen zu etablieren, die eine BF 17 Teilnahmebereitschaft erhöhen (bspw. die Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre für die Antragstellung, oder eine Bonuszahlung bei erfolgreichem Abschluss einer mindestens sechs Monate andauernden Begleitphase i.S. eines Zuschusses zu den Ausbildungskosten). Im Rahmen der Fahrausbildung sind auch neue Lernmethoden (bspw. digitaler Theorieunterricht & Einsatz von Simulatoren) zuzulassen. Der DVR empfiehlt, nach der Fahrerlaubnisprüfung weitere Angebote zur Stärkung der Verkehrssicherheit innerhalb einer erweiterten dreijährigen Probezeit zu etablieren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Nutzung assistierter Fahrfunktionen (Level 2)
Der DVR empfiehlt eine Förderung der Marktdurchdringung von DCAS-Systemen nach UN-Regelung Nr. 171. Damit die im Fahrzeug vorhandenen Systeme im Sinne der Verkehrssicherheit genutzt werden, muss deren Akzeptanz im Rahmen entsprechender Öffentlichkeitskampagnen des Bundesverkehrsministeriums erhöht sowie die Verantwortung der Fahrzeugführenden aufgezeigt werden. Das BMV sollte sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die für die Rekonstruktion von Unfällen sinnvollen Daten von Level-2-Systemen auch durch den Event Data Recorder (EDR) erfasst werden. Die Ausgestaltung dieser Erweiterungen im Rahmen der europäischen General Safety Regulation sollten in Ergänzung zu den im Rahmen der UN-Regelung Nr. 171 (DCAS) verankerten Anforderungen erfolgen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhöhung der Verkehrssicherheit durch C-ITS
Die BReg sollte sich für eine nationale Strategie zur Digitalisierung der Straßeninfrastruktur und flächendeckenden Einführung von C-ITS sowie eine EU-weite Interoperabilität einsetzen. Die folgenden Sicherheitsfunktionen sollten von den Beteiligten mit Priorität umgesetzt werden: Einsatzfahrzeugwarnung (d.h. Priorisierung an Lichtsignalanlagen und Warnung an Fahrzeuge in der Nähe), Baustellen- sowie Gefahrenstellenwarnung (Warnung vor Stauende) und Informationen der Lichtsignalanlagen. Betroffen sind auch die EU-Verordnungen (EU) 2022/670, (EU) 886/2013, (EU) 2010/40, (EU) 2019/2144.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zum Erhalt des Bargeldes
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 13 Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden ein Gesetz zum Schutz des Bargelds mit Akzeptanzpflicht sowie kostenfreiem und barrierefreiem Zugang in angemessener Nähe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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28.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- MAHLE GmbH
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene CO2 Flottenregulierungen
Technologieoffene Ausgestaltung der EU CO2 Flottenregulierungen Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und schwere Nutzfahrzeuge durch die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe und E-Fuels), insbesondere mittels der Aufnahme einer „CO2 neutral fuel“ Fahrzeugkategorie.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
-
10.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der geplanten Regelungen zur Beschränkung von Lachgas im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Der HDE spricht sich dafür aus, tragfähige Ausnahmevorschriften für Sahnekapseln und Fertigsprühsahne von den Verbotsregelungen in Bezug auf Lachgas zu schaffen. Das für Sahnekapseln geplante Verbot des Versand- und Automatenhandels lehnt der HDE unter Verweis auf erprobte Altersverifizierungssysteme ab.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 10.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
-
BT-Drs. 21/1504
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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19.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung illegaler E-Bikes bei Essenslieferdiensten unterbinden
Zur Unterbindung der Nutzung von getunten und nicht verkehrssicheren E-Bikes bei Fahrer:innen von Essenslieferdiensten soll die Einführung eines Direktanstellungsgebots die Verantwortung für sichere und legale E-Bikes als Arbeitsmittel bei den Essenslieferdiensten statt bei selbständigen Fahrer:innen liegen.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fahrradmaßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030
Die Bundesregierung wird bis März 2026 ein Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 beschließen. Zukunft Fahrrad hat im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren des Bundesumweltministeriums effektive Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor durch zusätzliche Maßnahmen der Radverkehrsförderung vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klima-Sozialplan der Bundesregierung: Maßnahmenvorschläge der Fahrradverbände
Die Bundesregierung muss bis 30. Juni 2025 der EU-Kommission einen Klima-Sozialplanzur Verwendung von Geldern aus dem EU Social Climate Fund vorlegen. Aus diesem sollen Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härten im Zusammenhang mit der Ausdehnung der CO2-Bepreisung auf den Gebäudesektor und den Straßenverkehr finanziert werden. Zukunft Fahrrad e.V. fordert gemeinsam mit den Fahrradverbänden ADFC, ZIV und VSF, zehn Prozent der Mittel des deutschen Klima-Sozialplans in zusätzliche Maßnahmen der Radverkehrsförderung zu investieren. Vorgeschlagen werden eine sozial ausgerichtete Förderung von Bikesharing und Fahrrad-Abos sowie ein Sozialbonus beim Fahrrad-Kauf.
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Festbetrags-Systems für Hilfsmittel
Der Gesetzgeber sollte die Sehhilfen aus dem Sachleistungskatalog nehmen und die Krankenkassen dazu verpflichten, einen Festzuschuss zu zahlen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Telematikinfrastrukur unter Einbindung der Leistungserbringer im Gesundheitshandwerk
Die geforderte Einbindung in die Telematikinfrastruktur umfasst auch Lese- und Schreibrechte für die ePA, in der die Datenzentralisiert werden sollte (keine Steuerung durch eVO). Dabei ist die gesetzlich vorgesehene Übernahme der Kosten für die Anbindung der Leistungserbringer an die Telematik-Infrastrukturdurch die Krankenkassen konsequent durchzusetzen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Seit dem 1. Februar 2023 müssen Kostenvoranscvhläge auf digitalem Wege bei den Krankenkassen eingereicht werden. Deren Verfahrensvereinfachung stehen Kosten bei den Leistungserbringern gegenüber, weshalb die Krankenkassen als eigentliche Nutznießer der Regelung verpflichtet werden sollten, den Leistungserbringern diese Kosten zu erstatten..
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
-
10.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung des § 33 Abs. 5s SGB V um eine verordnungsfreie Folgeversorgung durch neue Sätze 2 und 3
"Eine vertragsärztliche Verordnung ist für die Beantragung von Leistungen nach den Absätzen 1 bis 4 nur erforderlich, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten is. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Leistung ausschließlich dem Behinderungsausgleich dient."
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung und Vereinheitlichung der Lebensmitteldeklartion
Einführung e-Label Änderung Art. 14 LMIV (Pflichtinformationen digital, standardisiert und maschinenlesbar abrufbar) Klare Regelungen für Fernabsatzgeschäft Vereinfachung der Deklarationspflichten
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Prävention bestimmter HPV-bedingter Krebserkrankungen durch Impfung
Zur Erreichung des WHO- und EU-Ziels zur Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs und der Bekämpfung bestimmter HPV-bedingter Krebsarten setzt MSD sich dafür ein, die HPV-Impfquoten zu erhöhen und die Public Health Strukturen für Schutzimpfungen zu verbessern. Zu diesem Zweck hebt MSD hervor, Potenziale bei der Digitalisierung zu nutzen und fordert, verbindliche Public Health-Strukturen zu schaffen, das Impfmonitoring zu verbessern, niedrigschwellige Zugänge auf- und ausbauen, den elektronischen Impfpass umzusetzen und die Kommunikation und Aufklärung zu intensivieren.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Prävention bestimmter HPV-bedingter Krebserkrankungen durch Impfung
Zur Erreichung des WHO- und EU-Ziels zur Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs und der Bekämpfung bestimmter HPV-bedingter Krebsarten setzt MSD sich dafür ein, die HPV-Impfquoten zu erhöhen und die Public Health Strukturen für Schutzimpfungen zu verbessern. Zu diesem Zweck hebt MSD hervor, Potenziale bei der Digitalisierung zu nutzen und fordert, verbindliche Public Health-Strukturen zu schaffen, das Impfmonitoring zu verbessern, niedrigschwellige Zugänge auf- und ausbauen, den elektronischen Impfpass umzusetzen und die Kommunikation und Aufklärung zu intensivieren.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen zur Einführung individualisierter Therapien in der deutschen Versorgungslandschaft
Gegenwärtig befinden sich zunächst in der Onkologie erste individualisierte Therapien, deren Wirkprinzip auf der Anpassung an den spezifischen Tumor der/des einzelnen Patient:in fußt, in der letzten Phase der klinischen Entwicklung. Das deutsche System der frühen Nutzenbewertung ist allerdings bislang auf großindustriell hergestellte Medikamente ausgerichtet. Ziel ist es, im Dialog mit den Stakeholdern des Gesundheitswesens eine Regelung zu schaffen, die dieser neuen, auf die Einzelne und den Einzelnen abgestimmten Methode gerecht wird und somit für den Fall einer Zulassung einen schnellen Zugang für die Patient:innen in Deutschland gewährleistet.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen zur Einführung individualisierter Therapien in der deutschen Versorgungslandschaft
Gegenwärtig befinden sich zunächst in der Onkologie erste individualisierte Therapien, deren Wirkprinzip auf der Anpassung an den spezifischen Tumor der/des einzelnen Patient:in fußt, in der letzten Phase der klinischen Entwicklung. Das deutsche System der frühen Nutzenbewertung ist allerdings bislang auf großindustriell hergestellte Medikamente ausgerichtet. Ziel ist es, im Dialog mit den Stakeholdern des Gesundheitswesens eine Regelung zu schaffen, die dieser neuen, auf die Einzelne und den Einzelnen abgestimmten Methode gerecht wird und somit für den Fall einer Zulassung einen schnellen Zugang für die Patient:innen in Deutschland gewährleistet.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: