Regelungsvorhaben
Das IDW nimmt Stellung zu einem Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Das IDW begrüßt das Ziel, verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Nachfolgen zu fördern, hält die Einführung einer neuen Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ jedoch nicht für zwingend. Die angestrebten Zwecke lassen sich nach Auffassung des IDW bereits mit bestehenden Rechtsformen erreichen. Kritisch gesehen werden insbesondere die starre und unabänderliche Vermögensbindung, fehlende Gewinn- und Wertsteigerungsbeteiligung, mögliche Lock-in-Effekte sowie steuerliche Widersprüche, etwa durch Erbersatzsteuer und verdeckte Gewinnausschüttungen. Positiv bewertet wird die vorgesehene Kontrolle über das genossenschaftliche Prüfungssystem.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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