Regelungsvorhaben

Das IDW nimmt Stellung zu einem Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen

Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191) am 30.06.2026

Beschreibung:
Das IDW begrüßt das Ziel, verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Nachfolgen zu fördern, hält die Einführung einer neuen Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ jedoch nicht für zwingend. Die angestrebten Zwecke lassen sich nach Auffassung des IDW bereits mit bestehenden Rechtsformen erreichen. Kritisch gesehen werden insbesondere die starre und unabänderliche Vermögensbindung, fehlende Gewinn- und Wertsteigerungsbeteiligung, mögliche Lock-in-Effekte sowie steuerliche Widersprüche, etwa durch Erbersatzsteuer und verdeckte Gewinnausschüttungen. Positiv bewertet wird die vorgesehene Kontrolle über das genossenschaftliche Prüfungssystem.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606220026 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 29.05.2026 an:

Nach oben blättern