Regelungsvorhaben

§ 5 KHEntG - Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen

Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116) am 30.06.2026

Beschreibung:
Die effizienteste Krankenhausstruktur in Deutschland muss auch entsprechend vergütet werden.Die BWKG fordert eine Ergänzung von § 5 KHEntgG um einen Vergütungszuschlag für vorbildliche Strukturen zu ermöglichen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606290124 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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