Regelungsvorhaben
§ 5 KHEntG - Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen
Angegeben von:
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) (R004116)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Die effizienteste Krankenhausstruktur in Deutschland muss auch entsprechend vergütet werden.Die BWKG fordert eine Ergänzung von § 5 KHEntgG um einen Vergütungszuschlag für vorbildliche Strukturen zu ermöglichen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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