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18.496 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.496)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Frist zur Zertifikatseinreichnung bei Biogasanlagen
Die BioSt-NachV beinhaltet eine Fristsetzung binnen derer Biogasanlagen ein Zertifikat einreichen müssen, damit Anlagen, die mehr als 1 MW produzieren, nachweisen können, dass eingesetztes Substrat aus nachhaltigem Anbau stammt (§§ 3, 4 BioSt-NachV). Ziel ist eine Gesetzesänderung, dass diese zeitliche Frist -konkret ist dies der 30.04.2023 (wenn mangels Verfügbarkeit von Auditoren das Zertifikat nicht eingereicht werden kann) - ausgesetzt bzw. verlängert wird, damit die Gewährung der Zahlungen auf Basis des EEG erfolgen kann, wobei die Fristaussetzung aber nicht nur wegen fehlender Verfügbarkeit, sondern bestenfalls generell erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Austausch mit Politik über gesetzliche Regelungen zur Gesundheitsdatennutzung und -forschung
Es wird damit das Ziel verfolgt, Gesundheitsdatennutzung und -forschung zu fördern.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9046 - Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesimmisssionsschutzgesetz - Genehmigung modularer Anlagen
Aufnahme modularer Anlagen/Produktion ins BImSchG
- Bereitgestellt von: Merck KGaA am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz - Rücknahme der Regelungen zu den sogenannten "AMNOG-Leitplanken"
Rücknahme der Regelungen zu den sogenannten "AMNOG-Leitplanken" und dem Kombinationsrabatt.
- Bereitgestellt von: Merck KGaA am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medizinforschungsgesetz - Rücknahme der sogenannten "AMNOG-Leitplanken
Ergänzung des MFG um die Rücknahme der sogenannten "AMNOG-Leitplanken" und des Kombinationsrabatts gemäß GKV-FinAtG
- Bereitgestellt von: Merck KGaA am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
-
02.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fischereikontroll-Verordnung (EU) Nr. 1224/2009
Revision der Fischereikontroll-Verordnung sowie die Mitgestaltung der folgenden delegierten Rechtsakte, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zu Artikel 56a (Losdefinition) und 58 (Rückverfolgbarkeit), mit dem Ziel, die Verordnung praxisorientierter umzusetzen, um Unklarheiten in der praktischen Anwendung zu vermeiden. Der Fokus liegt auf der Ermöglichung einer klareren Losdefinition über die gesamte Lieferkette hinweg sowie der Sicherstellung einer effektiven Rückverfolgbarkeit, wobei gleichzeitig der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleibt, um die Anforderungen für Importeure zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Seafood Verband e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fischereikontroll-Verordnung (EU) Nr. 1224/2009
Revision der Fischereikontroll-Verordnung sowie die Mitgestaltung der folgenden delegierten Rechtsakte, insbesondere hinsichtlich der Bestimmungen zu Artikel 56a (Losdefinition) und 58 (Rückverfolgbarkeit), mit dem Ziel, die Verordnung praxisorientierter umzusetzen, um Unklarheiten in der praktischen Anwendung zu vermeiden. Der Fokus liegt auf der Ermöglichung einer klareren Losdefinition über die gesamte Lieferkette hinweg sowie der Sicherstellung einer effektiven Rückverfolgbarkeit, wobei gleichzeitig der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleibt, um die Anforderungen für Importeure zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Seafood Verband e.V. am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehalten des Verfahrens, wenn Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt
Der VAMV lehnt die im 4. Bürokratieentlastungsgesetz vorgesehene Vereinfachung in § 9 Unterhaltsvorschussgesetz ab. Geplant ist, ein vorläufiges Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid gesetzlich zu verankern. Diese Regelung würden zu unvorhersehbaren finanziellen Lücken im Haushalt von Alleinerziehenden und zu Problemen beim Beantragen von anderen existenzsichernden Sozialleistungen für den weggefallenen Unterhaltsvorschuss führen.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kindergrundsicherung einführen
Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
Der VAMV setzt sich dafür, dass eine Steuergutschrift für Alleinerziehende umgesetzt wird. Denn eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat. Mit Geld verdienen, Kinder betreuen, das Familienleben managen und der alltäglichen Hausarbeit stemmen Alleinerziehende überwiegend allein, was sich in Paarfamilien sonst zwei Erwachsene teilen können. Alleinerziehende sparen im Gegensatz zu Paarfamilien nicht durch einen gemeinsamen Haushalt. Stattdessen haben sie oftmals zusätzliche Ausgaben für Kinderbetreuung zu tragen.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Regierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit tatsächlich umsetzt. Diese zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – würde Mütter in der Zeit im Wochenbett entlasten und aktive Vaterschaft fördern.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern einführen (Gewalthilfegesetz)
Jeden Tag bleibt gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt – entweder weil es keine Frauenhausplätze gibt oder weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Viele Frauen bleiben dadurch anhaltender Gewalt im eigenen zu Hause ausgesetzt und laufen Gefahr, getötet zu werden. Durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle wird aktuell die Verantwortung für die Finanzierung ihres Schutzes auf die gewaltbetroffenen Frauen abgewälzt. Der VAMV setzt sich dafür ein, einen Rechtanspruch auf Schutz und Beratung zu schaffen. Der Bund muss für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen sorgen und sich zu einer einzelfallunabhängigen Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bekennen.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
-
13.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG
Mit Blick auf die in der Gesundheitspolitik breit diskutierte Rolle von Investoren als Träger von Versorgungsstrukturen positionieren wir uns kritisch zu der stetig steigenden Anzahl von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich. Insbesondere sehen wir auch kritische Auswirkungen auf die zahntechnische Versorgung in Deutschland. Speziell im Fokus in dem vorliegenden Verfahren sind für uns im Entwurf Art. 1 Nr. 11 a GVSG (vorgesehene Änderung in § 95 SGB V) mit der darin getroffenen Regelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Es werden stärkere Regulierungsmaßnahmen zum Bereich der investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) gefordert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für Etablierung nachhaltiger Produkte, Lieferketten und Prozesse im Bereich der Sekundär-Batterien zum Aufbau und Stärkung eines EU Batterie-Ökosystems im Sinne einer echten Kreislaufwirtschaft ein. Im Fokus dabei müssen faire Wettbewerbsbedingungen, wissenschaftlich basierte Berechnungsmethoden und abgestimmte Vorgaben mit angrenzender Regulatorik stehen. Die Batterie-Verordnung sollte als Blaupause für Lebenszyklus-orientierte Produktregulatorik dienen.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung | Delegierter Rechtsakt Recycling Effizienz
Die Berechnung der Recycling-Effizienz sollte dem aktuell geltenden Vorschlag des JRC der EU Kommission folgen und keine Batterie-Chemie/Technologie benachteiligen. Die Grundprinzipien eines level-playing-fields und der Circular Economy müssen beachtet werden.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Einführung seriöser und wissenschaftlich fundierter Öko-Design-Kriterien. Dabei gilt es, ganzheitlich, systematisch und differenziert nach Stoffströmen zu bewerten. Digitale Produktpässe sollen dabei die produktspezifischen Kriterien basierend auf einem interoperablen Daten-System zielgruppengerecht, sicher und nutzenbezogen widergeben.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Abfallverbringungs-Verordnung
Wir setzen uns dafür ein, einen einheitlichen EU-Binnenmarkt für kritische und strategische Rohstoffe zu etablieren und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass entsprechende Abfälle innerhalb der EU reibungslos verbracht und von akkreditierten Einrichtungen recycelt werden. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass solche Abfälle ins Ausland verbracht werden. Eine abgestimmte Gesetzgebung der verschiedenen relevanten Verordnungen ist zwingend.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Lieferkettensorgfalts-Richtlinie
Wir setzen uns dafür ein, die Berichtspflichten um mindestens 50% zu reduzieren, und dabei stärker auf das große Ganze als auf weitere kleinteilige Umsetzungsrichtlinien abzustellen. Die verschiedenen Regelwerke müssen aufeinander abgestimmt und vereinfacht werden.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- REACH sollte risiko-basiert sein und zusätzlich zur Giftigkeit auch das Expositionspotenzial von Substanzen berücksichtigen. Alle Metalle werden für den Green Deal benötigt. Eine Substitution wichtiger Metalle würde funktionierende Recycling-Kreisläufe zerstören und den Zugang erschweren. - SSbD: Neue Beschränkungen für innovative Technologie Materialien in F&E sind zu vermeiden. Anstelle des geplanten Zero-Hazard Ansatzes, der das Innovations-Instrumentarium einschränken würde, sollten eine risikobasierte und eine sozio-ökonomische Bewertung in Betracht gezogen werden, bei minimierten Datenanforderungen. - Der EU-Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ist zu weit gefasst. Viele PFAS sind in Schlüsseltechnologien für den europäischen Green Deal wie Batterien und Wasserstoff essentiell.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleiche Bedingungen für Dekarbonisierung in Europa
Wir setzen uns für gleiche Bedingungen für Projekte zur CO2 -Abscheidung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems in Europe ein. Dafür werden harmonisierte Spezifikationen für abgeschiedenes CO2 benötigt.
- Bereitgestellt von: Umicore AG und Co. KG am 18.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Umicore NV/SA
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Zu Regelungsvorhaben: